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Opferschutz (Top 22; Drs.
15/2947); Integration
von Migranten (Top 26; Drs. 15/2992);
Bericht des Flüchtlingsbeauftragten (Top 43; 15/2937)
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| Opferschutz: Die
Hilfsangebote für Opfer von Straftaten sind in
Schleswig-Holstein über die Jahre ausgebaut worden. Die CDU
im Landtag möchte nun von der Regierung wissen, wie sie den
Opferschutz weiter verbessern will. Der Berichtsantrag wurde
vom Landtag einstimmig angenommen. Die Regierung soll insbesondere
darüber Auskunft geben, ob sie Änderungen der
Strafprozessordnung und des Opferentschädigungsgesetzes
für nötig hält und gegebenenfalls Initiativen im
Bundesrat plant. Gefragt wird auch danach, wie
Landesbehörden das Opferentschädigungsgesetz besser
umsetzen könnten. Das Bundesgesetz regelt seit 1976 die
Entschädigung, die Opfer einer Gewalttat bei
gesundheitlichen Schäden geltend machen können. Das
Leistungssystem ähnelt dem der Kriegsopferversorgung. Die
Regierung soll zudem darlegen, wie sich die Zahl der Opfer
in Schleswig-Holstein seit 1993 entwickelt hat. Der Bericht
soll im Dezember vorliegen.
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Integration
von Migranten:
Die Landesregierung soll eine Zwischenbilanz ihres
Integrationskonzeptes vorlegen. Der Berichtsantrag, den SPD und
Grüne eingebracht hatten, wurde im Landtag einmütig beschlossen.
Hintergrund: Die Regierung hatte im Juni 2002 ein Konzept zur
Integration von Migranten vorgestellt und darin neun
Handlungsfelder genannt, darunter Spracherwerb, Wohnen, Ausbildung
und Arbeitswelt. Ein Schwerpunkt lag im Bereich Gesundheit. Hier
sollten Barrieren für Migranten abgebaut werden, etwa durch
mehrsprachige Informationen über das Gesundheitswesen. Der
Bereich Gesundheit und Pflege soll auf Wunsch von SPD und Grünen
in dem Regierungsbericht besonders berücksichtigt werden.
Dasselbe gilt für das Handlungsfeld Arbeitsmarkt und
Beschäftigung. Nach einem Jahr erscheine eine erste Überprüfung
der Aktivitäten und Erfolge sinnvoll und angemessen, heißt es in
dem Antrag. Farbe bekennen soll die Regierung im März 2004.

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Bericht des Flüchtlingsbeauftragten: Einige
Flüchtlinge und Asylbewerber werden in Schleswig-Holstein
schlecht untergebracht und ungenügend betreut. Das stellt der
Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen,
Helmut Frenz, in seinem zweiten Tätigkeitsbericht fest, den der
Landtag ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss sowie
mitberatend an den Europaausschuss überwies. Frenz
empfiehlt in seinem Bericht Mindeststandards für die
Unterbringung. Beispiel: Eine Person sollte mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche und unter anderem ein Bett mit einer
sauberen Matratze erhalten. Das Innenministerium regte in einem
Rundschreiben an die Kommunen an, die Frenz-Standards zu
berücksichtigen. Im Berichtszeitraum (Februar 2001 bis Mai 2003)
bearbeiteten Frenz und seine zwei Mitarbeiter rund 630 Anfragen.
Problem-Schwerpunkte waren unter anderem die
Familien-Zusammenführung, die Altfallregelung und die
Einbürgerung.
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