Auf dieser Seite: Hochschulgesetz  -  Ganztagsschulen

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Top 3: 
a.  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschul- gesetzes und des Hochschulzulassungsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3376
b.  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes (HSG) – Hochschulmanagement
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3447
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(1. Lesung 113. Sitzung am 29. April 2004)
Änderungsantrag von SPD und B´90/GRÜNE – Drs. 15/3779

Drucksache: 15/3698
-Plenarprotokoll-
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      Aufruf gemeinsam mit
Top 8: 
Entwurf eines Gesetzes zur Umwandlung der Muthesius-Hochschule, Fachhochschule für Kunst und Gestaltung, in eine Kunsthochschule

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und B`90/GRÜNE – Drucksache 15/3657
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(1. Lesung 125. Sitzung am 23. September 2004)

Drucksache: 15/3730


Top 53: 
Entwicklung Offener Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3758
-Plenarprotokoll-
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Rot-Grün reformiert Unis – Opposition: „Mini-Novelle"

Kiel (SHL). Der Landtag hat ein Gesetzes-Paket zur Umgestaltung der schleswig-holsteinischen Hochschullandschaft beschlossen. Die rot-grüne Koalition sowie der SSW stimmten am Mittwoch, 11. November 2004, in Zweiter Lesung in leicht geänderter Form für einen Regierungsentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes. CDU und FDP stimmten dagegen. Eine Vorlage der CDU zur Änderung des Hochschul- und des Hochschulzulassungs-Gesetzes fand hingegen keine Mehrheit – die anderen Landtagsparteien schlossen sich nicht an. Einstimmig votierten die Abgeordneten für einen Vorschlag der Fraktionen von SPD und Grünen zur Umwandlung der Kieler Muthesius-Schule in eine Kunsthochschule. In der Debatte wurden die unterschiedlichen Standpunkte von Koalition und Opposition in der Hochschulpolitik deutlich.

Die Kernpunkte: Das Land soll mittels Landeshochschulplan nur noch Grundlinien festschreiben, die Details sollen in den Zielvereinbarungen mit den Unis abgestimmt werden. Auch sollen die Hochschulen C2- und C3-Professoren künftig eigenständig berufen können. Innerhalb der Unis sollen die Rektorate und Dekanate mehr administrative Freiheit erhalten. Senat und Konvent hingegen sollen hauptsächlich die Arbeit der Rektoren und der Dekane überwachen. Die Muthesius-Schule soll durch die Umwandlung künftig bei Investitionen auf die 50-prozentige Unterstützung durch den Bund zählen können.

Disput um Maß an Eigenverantwortung der Unis

Die Union hatte unter anderem vorgeschlagen, die Hochschulen sollten alle Professoren selber berufen dürfen. Sie sollten zudem mehr Freiheiten bei der Auswahl der Studenten bekommen und ihr Studienjahr nach eigenen Vorstellungen gestalten wie zum Beispiel von Semester auf Trimester übergehen können. Diese Maßnahmen wären nötig, so der CDU-Bildungsexperte Jost de Jager, um den "überregulierten und unterfinanzierten" Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein voran zu bringen. Die "Mini-Novelle" von Rot-Grün bringe aber nicht die nötige Eigenverantwortung der Unis. Auch Ekkehard Klug (FDP) forderte die vollständige Personalhoheit der Hochschulen und "nicht nur über einen Teil der Professoren".

Zur Oppositions-Kritik am schlechten Abschneiden schleswig-holsteinischer Hochschulen in verschiedenen Rankings entgegnete Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD), es dauere viele Jahre, bis die positiven Schritte der Politik sich auch in den Ranglisten niederschlügen. Das Land sei in Bereichen wie Meerestechnik spitze. Für die SPD betrachtete Jürgen Weber die Gesetzesvorlagen als wichtigen Baustein zur Entwicklung der Hochschullandschaft nach den Vorschlägen der Erichsen-Kommission. Angelika Birk (Grüne) verwies auf den Landeshochschulplan, den die Landesregierung nun einmal pro Wahlperiode vorlegen muss. Dieser werde für Transparenz und Mitsprachemöglichkeiten aller Beteiligten innerhalb der Unis sorgen. Anke Spoorendonk (SSW) sah das Land trotz zu geringer Forschungsausgaben auf einem guten Weg: "Die Richtung des Gesetzentwurfes stimmt."

Hintergrund:
  Der Landtag stimmt in Zweiter Lesung über drei Gesetzentwürfe aus dem Hochschulbereich ab:
  • Die Landesregierung hat dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Landes-Hochschulegesetzes vorgelegt. Ziel ist die Stärkung der Hochschul-Autonomie. So soll das Land mittels Landeshochschulplan nur noch die Grundlinien festschreiben, die Details sollen in den Zielvereinbarungen mit den Unis abgestimmt werden. Auch sollen die Hochschulen C2- und C3-Professoren künftig eigenständig berufen können. Innerhalb der Unis sollen die Rektorate und Dekanate mehr administrative Freiheit erhalten. Senat und Konvent hingegen sollen hauptsächlich die Arbeit der Rektoren und der Dekane überwachen. Die Zielvereinbarungen mit dem Land sollen die Senate abschließen. Der Bildungsausschuss empfiehlt dem Landtag mit rot-grüner Mehrheit, diesen Entwurf weitgehend unverändert anzunehmen.
  • Die CDU will den Hochschulen im Lande mehr Autonomie zugestehen. So sollen die Hochschulen alle Professoren selber berufen dürfen. Sie sollen auch mehr Freiheiten bei der Auswahl der Studenten bekommen – 90 Prozent der Studienplätze in Fächern, bei denen die Auswahl nicht zentral über die ZVS erfolgt, sollen durch eigene Verfahren vergeben werden können. Die Universitäten sollen zudem ihr Studienjahr nach eigenen Vorstellungen gestalten und zum Beispiel von Semester auf Trimester übergehen können. Die Rektorate sollen dadurch gestärkt werden, dass ihre Mitglieder bis zu sechs Jahre im Amt bleiben dürfen; der Rektor erhält eine Richtlinienkompetenz. Darüber hinaus will die Union die Zusammenarbeit Schleswig-Holsteins mit Hamburg bei der Hochschulplanung gesetzlich verankern und einen Landeshochschulrat einberufen. Dieses Gremium soll aus Experten bestehen, die nicht aus den Hochschulen des Landes stammen. Mit den Stimmen von Rot-Grün und FDP empfiehlt der Bildungsausschuss, diesen Entwurf abzulehnen.
  • Mit dem Gesetzentwurf zur Umwandlung der Kieler Muthesius-Hochschule von einer Fachhochschule für Kunst und Gestaltung in eine Kunsthochschule folgt Rot-Grün einer Empfehlung des Wissenschaftsrates: Ziel: Die Muthesius-Hochschule soll künftig bei Investitionen auf die 50-prozentige Unterstützung durch den Bund zählen können. Der Wissenschaftsrat begründet die Empfehlung mit der besonderen Stellung der Hochschule im Wissenschafts- und Hochschulsystem des Landes und deren Konzepten für Studium und Lehre. In Schleswig-Holstein soll die Muthesius-Hochschule mit ihren Studiengängen Kommunikations-, Industrie- sowie Interieur-Design und Freie Kunst eine Lücke in der kunsthochschulgerechten Ausbildung des Landes schließen. Als Fachhochschule für Kunst und Gestaltung bietet sie bisher vier Diplomstudiengänge (Architektur, Freie Kunst, Kommunikationsdesign, Industriedesign) sowie in Kooperation mit der Christian-Albrechts-Universität Kiel den Lehramtsstudiengang Kunst an. Die geplante Organisation der Hochschule in vernetzten Bereichen mit offenen Werkstätten und einer integrierten Studierbarkeit von Modulen aus diesen verschiedenen Bereichen soll den Studenten neue Perspektiven interdisziplinären Arbeitens eröffnen. Der Bildungsausschuss empfiehlt unveränderte Annahme

mehr Informationen: plenum-online, April 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april2004/texte/13_hochschulgesetz.htm)
mehr Informationen: plenum-online, September 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/
10_19_muthesius_patente.htm)

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Breiter Konsens: Offene Ganztagsschulen sind ein Erfolg

Lediglich CDU meldet Vorbehalte an

Kiel (SHL). Die Offene Ganztagsschule ist eine moderne Ergänzung zum traditionellen Unterrichtsangebot, die sich einer stetig wachsenden Beliebtheit erfreut. Hierüber herrschte am Donnerstag, 11. November 2004, in der Debatte über einen von SPD und Grünen angeforderten Regierungsbericht weitgehende Einigkeit im Plenum. Die nachmittägliche Betreuung biete zusätzliche Angebote für die Kinder und Jugendlichen und mache mehr Freiräume für Eltern möglich, lautete der Tenor bei Rot-Grün, FDP und SSW. Betreuung ist aber nicht gleich Bildung, schränkte die CDU ein. Deswegen könne die Offene Ganztagsschule nicht die alleinige Antwort auf die Herausforderungen im Bildungsbereich sein.

Offene Ganztagsschulen bieten in Kooperation mit außerschulischen Partnern, zum Beispiel der Jugendhilfe, Sportvereinen, Natur- und Umweltgruppen oder Volkshochschulen, Betreuungsangebote für den Nachmittag an. Diese reichen von Hausaufgabenhilfe über Spiel und Sport bis hin zu Musik- und Computerkursen oder Umweltpädagogik. Die Angebote sollen inhaltlich im Zusammenhang mit dem regulären Unterricht stehen; die Teilnahme ist jedoch im Gegensatz zu den ganz oder teilweise gebundenen Ganztagsschulen nicht verpflichtend.

Die Gesamtzahl der Ganztagsschulen, also offene und gebundene zusammengenommen, hat sich in Schleswig-Holstein seit Schuljahresbeginn 2002 von 91 auf 202 erhöht. Die Zahl der Offenen Ganztagsschulen ist seit Schuljahresbeginn 2003 von landesweit 0 auf 134 angestiegen. Hierbei waren Grundschulen sowie Grund- und Hauptschulen am häufigsten vertreten. Neben den Kommunen und dem Land beteiligt sich auch der Bund im Rahmen des so genannten "Vier Milliarden Euro Programms" an der Förderung. Von dieser Summe stehen Schleswig-Holstein 135 Millionen zur Verfügung.

Problem : Finanzmittel

Die Entwicklung spreche eine deutliche Sprache, so Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) in ihrem Bericht: Die Offene Ganztagsschule sei eine "Erfolgsgeschichte". Jedes zweite bis dritte Kind nehme in vielen Einrichtungen das Nachmittags-Angebot wahr. Und: für 2005 lägen bereits 150 neue Anträge vor. Vertreter von SPD, FDP, Grünen und SSW stießen ins gleiche Horn. Einziges Problem: Für die Vielzahl der Anfragen stünden nur noch 35 Million Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.

Hier liege eines der Probleme, hieß es bei der CDU: die Erwartungen könnten aus den bereitstehenden Mitteln nicht erfüllt werden. Die Christdemokraten bevorzugten eindeutig die Gebundene Ganztagsschule, die echte Lehrangebote und nicht nur die Betreuung durch Ehrenamtliche garantiere.

Der Bericht wurde zur abschließenden Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.

Hauptredner: Jost de Jager (CDU), Hennig Höppner (SPD), Ekkehard Klug (FDP), Angelika Birk (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

Hintergrund:
  Infolge der mäßigen Ergebnisse deutscher Schüler bei der internationalen Vergleichsstudie PISA hat in jüngster Zeit die Diskussion über eine Ausweitung der schulischen Betreuung auf den Nachmittag – nach Vorbild der erfolgreichen PISA-Länder –  an Fahrt gewonnen. Das Bundes- Bildungsministerium hat ein Vier-Milliarden-Paket zum Aufbau von bundesweit 10.000 Ganztagsschulen aufgelegt.
  In Schleswig-Holstein ist in den letzten zwei Jahren die Zahl der so genannten Offenen Ganztagsschulen stark angestiegen. Sie unterscheiden sich von den ganz oder teilweise gebundenen Ganztagsschulen dadurch, dass die Teilnahme am Ganztagsbetrieb nicht verpflichtend ist.
  Offene Ganztagsschulen bieten in Kooperation mit außerschulischen Partnern, zum Beispiel der Jugendhilfe, Sportvereinen, Natur- und Umweltgruppen oder Volkshochschulen, Betreuungsangebote für den Nachmittag an. Diese reichen von Hausaufgabenhilfe über Spiel und Sport bis hin zu Musik- und Computerkursen oder Umweltpädagogik. Die Angebote sollen inhaltlich im Zusammenhang mit dem regulären Unterricht stehen.
  Die Gesamtzahl der Ganztagsschulen, also offene und gebundene zusammengenommen, hat sich in Schleswig-Holstein seit Schuljahresbeginn 2002 von 91 auf 202 erhöht. Die Zahl der Offenen Ganztagsschulen ist seit Schuljahresbeginn 2003 von landesweit 0 auf 134 angestiegen. Hierbei waren Grundschulen sowie Grund- und Hauptschulen am häufigsten vertreten. Die meisten Offenen Ganztagsschulen gibt es zurzeit in den Kreisen Pinneberg (17) und Ostholstein (16). Die geringsten Zahlen finden sich in Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen (je drei).

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