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Auf
dieser Seite: Hochschulgesetz
- Ganztagsschulen
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Top 3:
a. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Hochschul- gesetzes und des Hochschulzulassungsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU –
Drucksache 15/3376
b. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Hochschulgesetzes (HSG) – Hochschulmanagement
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3447
Bericht und Beschlussempfehlung des
Bildungsausschusses
(1. Lesung 113. Sitzung am 29. April 2004)
Änderungsantrag von SPD
und B´90/GRÜNE – Drs. 15/3779 |
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Top 8:
Entwurf eines Gesetzes zur Umwandlung der
Muthesius-Hochschule, Fachhochschule für Kunst und Gestaltung, in
eine Kunsthochschule
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und B`90/GRÜNE –
Drucksache 15/3657
Bericht und Beschlussempfehlung des
Bildungsausschusses
(1. Lesung 125. Sitzung am 23. September 2004) |
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Top 53:
Entwicklung Offener
Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein
Bericht der Landesregierung |
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Rot-Grün
reformiert Unis – Opposition: „Mini-Novelle"
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Kiel (SHL). Der Landtag hat ein Gesetzes-Paket
zur Umgestaltung der schleswig-holsteinischen
Hochschullandschaft beschlossen. Die rot-grüne Koalition sowie
der SSW stimmten am Mittwoch, 11. November 2004, in Zweiter
Lesung in leicht geänderter Form für einen Regierungsentwurf
zur Änderung des Hochschulgesetzes. CDU und FDP stimmten
dagegen. Eine Vorlage der CDU zur Änderung des Hochschul- und
des Hochschulzulassungs-Gesetzes fand hingegen keine Mehrheit
– die anderen Landtagsparteien schlossen sich nicht an.
Einstimmig votierten die Abgeordneten für einen Vorschlag der
Fraktionen von SPD und Grünen zur Umwandlung der Kieler
Muthesius-Schule in eine Kunsthochschule. In der Debatte wurden
die unterschiedlichen Standpunkte von Koalition und Opposition
in der Hochschulpolitik deutlich.
Die Kernpunkte: Das Land soll mittels
Landeshochschulplan nur noch Grundlinien festschreiben, die
Details sollen in den Zielvereinbarungen mit den Unis abgestimmt
werden. Auch sollen die Hochschulen C2- und C3-Professoren
künftig eigenständig berufen können. Innerhalb der Unis
sollen die Rektorate und Dekanate mehr administrative Freiheit
erhalten. Senat und Konvent hingegen sollen hauptsächlich die
Arbeit der Rektoren und der Dekane überwachen. Die
Muthesius-Schule soll durch die Umwandlung künftig bei
Investitionen auf die 50-prozentige Unterstützung durch den
Bund zählen können.
Disput um Maß an Eigenverantwortung der Unis
Die Union hatte unter anderem vorgeschlagen, die
Hochschulen sollten alle Professoren selber berufen dürfen. Sie
sollten zudem mehr Freiheiten bei der Auswahl der Studenten
bekommen und ihr Studienjahr nach eigenen Vorstellungen
gestalten wie zum Beispiel von Semester auf Trimester übergehen
können. Diese Maßnahmen wären nötig, so der
CDU-Bildungsexperte Jost de Jager, um den "überregulierten
und unterfinanzierten" Wissenschaftsstandort
Schleswig-Holstein voran zu bringen. Die "Mini-Novelle"
von Rot-Grün bringe aber nicht die nötige Eigenverantwortung
der Unis. Auch Ekkehard Klug (FDP) forderte die vollständige
Personalhoheit der Hochschulen und "nicht nur über einen
Teil der Professoren".
Zur Oppositions-Kritik am schlechten Abschneiden
schleswig-holsteinischer Hochschulen in verschiedenen Rankings
entgegnete Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD), es dauere
viele Jahre, bis die positiven Schritte der Politik sich auch in
den Ranglisten niederschlügen. Das Land sei in Bereichen wie
Meerestechnik spitze. Für die SPD betrachtete Jürgen Weber die
Gesetzesvorlagen als wichtigen Baustein zur Entwicklung der
Hochschullandschaft nach den Vorschlägen der
Erichsen-Kommission. Angelika Birk (Grüne) verwies auf den
Landeshochschulplan, den die Landesregierung nun einmal pro
Wahlperiode vorlegen muss. Dieser werde für Transparenz und
Mitsprachemöglichkeiten aller Beteiligten innerhalb der Unis
sorgen. Anke Spoorendonk (SSW) sah das Land trotz zu geringer
Forschungsausgaben auf einem guten Weg: "Die Richtung des
Gesetzentwurfes stimmt."
Hintergrund:
Der Landtag stimmt in Zweiter
Lesung über drei Gesetzentwürfe aus dem Hochschulbereich
ab:
- Die Landesregierung
hat dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des
Landes-Hochschulegesetzes vorgelegt. Ziel ist die
Stärkung der Hochschul-Autonomie. So soll das Land
mittels Landeshochschulplan nur noch die Grundlinien
festschreiben, die Details sollen in den
Zielvereinbarungen mit den Unis abgestimmt werden.
Auch sollen die Hochschulen C2- und C3-Professoren
künftig eigenständig berufen können. Innerhalb der
Unis sollen die Rektorate und Dekanate mehr
administrative Freiheit erhalten. Senat und Konvent
hingegen sollen hauptsächlich die Arbeit der Rektoren
und der Dekane überwachen. Die Zielvereinbarungen mit
dem Land sollen die Senate abschließen. Der
Bildungsausschuss empfiehlt dem Landtag mit
rot-grüner Mehrheit, diesen Entwurf weitgehend
unverändert anzunehmen.
- Die CDU will den
Hochschulen im Lande mehr Autonomie zugestehen. So
sollen die Hochschulen alle Professoren selber berufen
dürfen. Sie sollen auch mehr Freiheiten bei der
Auswahl der Studenten bekommen – 90 Prozent der
Studienplätze in Fächern, bei denen die Auswahl
nicht zentral über die ZVS erfolgt, sollen durch
eigene Verfahren vergeben werden können. Die
Universitäten sollen zudem ihr Studienjahr nach
eigenen Vorstellungen gestalten und zum Beispiel von
Semester auf Trimester übergehen können. Die
Rektorate sollen dadurch gestärkt werden, dass ihre
Mitglieder bis zu sechs Jahre im Amt bleiben dürfen;
der Rektor erhält eine Richtlinienkompetenz. Darüber
hinaus will die Union die Zusammenarbeit
Schleswig-Holsteins mit Hamburg bei der
Hochschulplanung gesetzlich verankern und einen
Landeshochschulrat einberufen. Dieses Gremium soll aus
Experten bestehen, die nicht aus den Hochschulen des
Landes stammen. Mit den Stimmen von Rot-Grün und FDP
empfiehlt der Bildungsausschuss, diesen Entwurf
abzulehnen.
- Mit dem Gesetzentwurf
zur Umwandlung der Kieler Muthesius-Hochschule von
einer Fachhochschule für Kunst und Gestaltung in eine
Kunsthochschule folgt Rot-Grün einer Empfehlung des
Wissenschaftsrates: Ziel: Die Muthesius-Hochschule
soll künftig bei Investitionen auf die 50-prozentige
Unterstützung durch den Bund zählen können. Der
Wissenschaftsrat begründet die Empfehlung mit der
besonderen Stellung der Hochschule im Wissenschafts-
und Hochschulsystem des Landes und deren Konzepten
für Studium und Lehre. In Schleswig-Holstein soll die
Muthesius-Hochschule mit ihren Studiengängen
Kommunikations-, Industrie- sowie Interieur-Design und
Freie Kunst eine Lücke in der kunsthochschulgerechten
Ausbildung des Landes schließen. Als Fachhochschule
für Kunst und Gestaltung bietet sie bisher vier
Diplomstudiengänge (Architektur, Freie Kunst,
Kommunikationsdesign, Industriedesign) sowie in
Kooperation mit der Christian-Albrechts-Universität
Kiel den Lehramtsstudiengang Kunst an. Die geplante
Organisation der Hochschule in vernetzten Bereichen
mit offenen Werkstätten und einer integrierten
Studierbarkeit von Modulen aus diesen verschiedenen
Bereichen soll den Studenten neue Perspektiven
interdisziplinären Arbeitens eröffnen. Der
Bildungsausschuss empfiehlt unveränderte Annahme
mehr
Informationen: plenum-online,
April
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april2004/texte/13_hochschulgesetz.htm)
mehr
Informationen: plenum-online,
September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/
10_19_muthesius_patente.htm)
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Breiter
Konsens: Offene Ganztagsschulen sind ein Erfolg Lediglich
CDU meldet Vorbehalte an
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Kiel (SHL). Die Offene Ganztagsschule ist eine
moderne Ergänzung zum traditionellen Unterrichtsangebot, die
sich einer stetig wachsenden Beliebtheit erfreut. Hierüber
herrschte am Donnerstag, 11. November 2004, in der Debatte über
einen von SPD und Grünen angeforderten Regierungsbericht
weitgehende Einigkeit im Plenum. Die nachmittägliche Betreuung
biete zusätzliche Angebote für die Kinder und Jugendlichen und
mache mehr Freiräume für Eltern möglich, lautete der Tenor
bei Rot-Grün, FDP und SSW. Betreuung ist aber nicht gleich
Bildung, schränkte die CDU ein. Deswegen könne die Offene
Ganztagsschule nicht die alleinige Antwort auf die
Herausforderungen im Bildungsbereich sein.
Offene Ganztagsschulen bieten in Kooperation mit
außerschulischen Partnern, zum Beispiel der Jugendhilfe,
Sportvereinen, Natur- und Umweltgruppen oder Volkshochschulen,
Betreuungsangebote für den Nachmittag an. Diese reichen von
Hausaufgabenhilfe über Spiel und Sport bis hin zu Musik- und
Computerkursen oder Umweltpädagogik. Die Angebote sollen
inhaltlich im Zusammenhang mit dem regulären Unterricht stehen;
die Teilnahme ist jedoch im Gegensatz zu den ganz oder teilweise
gebundenen Ganztagsschulen nicht verpflichtend.
Die Gesamtzahl der Ganztagsschulen, also offene
und gebundene zusammengenommen, hat sich in Schleswig-Holstein
seit Schuljahresbeginn 2002 von 91 auf 202 erhöht. Die Zahl der
Offenen Ganztagsschulen ist seit Schuljahresbeginn 2003 von
landesweit 0 auf 134 angestiegen. Hierbei waren Grundschulen
sowie Grund- und Hauptschulen am häufigsten vertreten. Neben
den Kommunen und dem Land beteiligt sich auch der Bund im Rahmen
des so genannten "Vier Milliarden Euro Programms" an
der Förderung. Von dieser Summe stehen Schleswig-Holstein 135
Millionen zur Verfügung.
Problem :
Finanzmittel
Die Entwicklung spreche eine deutliche Sprache,
so Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) in ihrem Bericht:
Die Offene Ganztagsschule sei eine "Erfolgsgeschichte".
Jedes zweite bis dritte Kind nehme in vielen Einrichtungen das
Nachmittags-Angebot wahr. Und: für 2005 lägen bereits 150 neue
Anträge vor. Vertreter von SPD, FDP, Grünen und SSW stießen
ins gleiche Horn. Einziges Problem: Für die Vielzahl der
Anfragen stünden nur noch 35 Million Euro an Bundesmitteln zur
Verfügung.
Hier liege eines der Probleme, hieß es bei der
CDU: die Erwartungen könnten aus den bereitstehenden Mitteln
nicht erfüllt werden. Die Christdemokraten bevorzugten
eindeutig die Gebundene Ganztagsschule, die echte Lehrangebote
und nicht nur die Betreuung durch Ehrenamtliche garantiere.
Der Bericht wurde zur abschließenden Beratung
an den Bildungsausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Jost de Jager (CDU),
Hennig Höppner (SPD), Ekkehard Klug (FDP), Angelika Birk
(Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Infolge der
mäßigen Ergebnisse deutscher Schüler bei der
internationalen Vergleichsstudie PISA hat in jüngster
Zeit die Diskussion über eine Ausweitung der schulischen
Betreuung auf den Nachmittag – nach Vorbild der
erfolgreichen PISA-Länder – an Fahrt gewonnen.
Das Bundes- Bildungsministerium hat ein
Vier-Milliarden-Paket zum Aufbau von bundesweit 10.000
Ganztagsschulen aufgelegt.
In Schleswig-Holstein ist in den letzten zwei
Jahren die Zahl der so genannten Offenen Ganztagsschulen
stark angestiegen. Sie unterscheiden sich von den ganz
oder teilweise gebundenen Ganztagsschulen dadurch, dass
die Teilnahme am Ganztagsbetrieb nicht verpflichtend ist.
Offene Ganztagsschulen bieten in Kooperation mit
außerschulischen Partnern, zum Beispiel der Jugendhilfe,
Sportvereinen, Natur- und Umweltgruppen oder
Volkshochschulen, Betreuungsangebote für den Nachmittag
an. Diese reichen von Hausaufgabenhilfe über Spiel und
Sport bis hin zu Musik- und Computerkursen oder
Umweltpädagogik. Die Angebote sollen inhaltlich im
Zusammenhang mit dem regulären Unterricht stehen.
Die Gesamtzahl der Ganztagsschulen, also offene und
gebundene zusammengenommen, hat sich in Schleswig-Holstein
seit Schuljahresbeginn 2002 von 91 auf 202 erhöht. Die
Zahl der Offenen Ganztagsschulen ist seit
Schuljahresbeginn 2003 von landesweit 0 auf 134
angestiegen. Hierbei waren Grundschulen sowie Grund- und
Hauptschulen am häufigsten vertreten. Die meisten Offenen
Ganztagsschulen gibt es zurzeit in den Kreisen Pinneberg
(17) und Ostholstein (16). Die geringsten Zahlen finden
sich in Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen (je drei).
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