Auf dieser Seite: Tierische Nebenprodukte  -  Tiermehl

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Top 4: 
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3648
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(1. Lesung 126. Sitzung am 24. September 2004)

Drucksache: 15/3720
-Plenarprotokoll-
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Top 25: 
Kontrolle bei der Verwendung von Tiermehl in der Landwirtschaft
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 15/3716
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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EU-Vorgaben in die Tat umgesetzt
Rot-Grün verabschiedet Gesetz zur
Beseitigung von Tierkadavern

(SHL). Mit den Stimmen von Rot-Grün und dem SSW hat der Landtag am Mittwoch, 10. November, in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Schlachtabfällen verabschiedet. Durch die neuen Richtlinien werden Vorgaben der EU in Landesrecht gegossen, erklärte Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD). In weiten Teilen setze der Entwurf jedoch auf bewährte Regelungen. Union und FDP lehnten das Gesetz ab: Es lege den Grundstein für Rechtsstreitigkeiten und benachteilige die in diesem Bereich tätigen Unternehmen, argumentierten Christdemokraten und Liberale.

Rot-Grün hielt der Opposition vor, für den Bauerverband Klientelpolitik zu betreiben. Die Landesregierung ziehe lediglich die von der EU eingeforderten Konsequenzen aus den BSE-Skandalen. Die Partei der dänischen Minderheit lobte die erzielte Übereinkunft mit den Kreisen und kreisfreien Städten. Diese sollen nach dem Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes tierische Nebenprodukte wie etwa Schlachtabfälle sammeln und beseitigen lassen. Auch nichtstaatliche Stellen sollen mit der Kennzeichnung von Vieh, der Ausstellung von Pässen für Rinder und Equiden (zum Beispiel Pferde), der Ausgabe von Ohrmarken und dem Betrieb von Datenbanken beauftragt werden können.

Die EU-Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit wurden vom Bundestag im "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" übernommen. Die Länder dürfen einige Rahmenregelungenausgestalten. Das geschieht mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf.

Hauptredner: Claus Ehlers (CDU), Friedrich-Carl Wodarz (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
  Die Kreise und kreisfreien Städte sollen tierische Nebenprodukte wie etwa Schlachtabfälle sammeln und beseitigen lassen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Sozialausschuss dem Plenum unverändert zur Annahme übergibt. Hintergrund: Die EU hatte nach dem BSE-Skandal neue Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit erlassen. Sie wurden vom Bundestag im "Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz" übernommen. Die Länder dürfen einige Rahmenregelungen ausgestalten. Das geschieht mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf.
  Ebenfalls zur Verabschiedung steht eine weitere Novelle an. Die Regierung möchte das Tierseuchengesetz dahingehend ändern, dass auch nichtstaatliche Stellen mit der Kennzeichnung von Vieh, der Ausstellung von Pässen für Rinder und Equiden (zum Beispiel Pferde), der Ausgabe von Ohrmarken und dem Betrieb von Datenbanken beauftragt werden können. Rechtliche Unsicherheiten bei der bisherigen Verordnungsregelung machen diese Gesetzespräzisierung notwendig. Auch hier empfiehlt der Sozialausschuss unveränderte Annahme.

mehr Informationen: plenum-online, September 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/meldungen2.htm)

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Tiermehl: Landtag fordert
stärkere Kontrollen

Kiel (SHL). Der Einsatz von Tiermehl in der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft soll stärker reguliert werden, um die Nahrungsmittelsicherheit und dadurch den Verbraucherschutz zu erhöhen. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei zukünftig der Kontrolle von Futtermitteln zukommen. Dies forderte am Donnerstag, 11. November, der Landtag, nachdem Vermutungen der Verbraucherschutz-Organisation "Foodwatch" publik geworden waren, demnach große Mengen Tiermehl in Deutschland entgegen den BSE-Schutzbestimmungen als Tierfutter verwendet worden seien. "Foodwatch" spricht von 124.000 Tonnen dieses Schlacht-Abfallproduktes, über deren Verwendung keine Belege bestünden. Laut Ministerin Trauernicht (SPD) wurden in Schleswig-Holstein seit 2001 von 1.090 Untersuchungen vier Proben wegen geringer Spuren beanstandet.

In ihrem von SPD und Grünen beantragten Bericht forderte die Ministerin eine behördliche Kontrolle und Dokumentation der Handelsströme von Tiermehlen, die für Hersteller bis hin zu den Landwirten gelten müsse. Dazu bedürfe es jedoch erst einer bundesrechtlichen Grundlage. Die Landesregierung sei hierzu mit Berlin bereits in den Dialog eingetreten, so Trauernicht. 

Tiermehl gilt Auslöser von BSE

Die Fütterung von Tiermehl gilt als gefährlich, weil sich auf diese Weise der im Jahr 2000 europaweit aufgetretene Rinderwahnsinn BSE ausbreiten konnte. Seit 2001 ist daher die Fütterung von Tiermehl EU-weit verboten, als Düngemittel sowie zur Haustierfütterung darf es jedoch eingesetzt werden. Verbraucherschützer bemängeln, dabei fehle es an effektiver Kontrolle, um Missbrauch zu vermeiden. Das in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium fordert die Einführung eines Katasters über die Verwendung von Tiermehl als Dünger und spricht sich zudem für die Vergällung des Stoffes aus, um ihn als Futter unbrauchbar zu machen.

Über verbesserte Kontrollmechanismen bestand im Parlament parteiübergreifende Einigkeit. Dies sei zum Schutz der Verbraucher wie der Ernährungswirtschaft nötig. Die Opposition von CDU und FDP machte allerdings in den Bio-Betrieben die Hauptschuldigen für die in der Bevölkerung entstandene Verunsicherung aus, da diese vermehrt Tiermehl als Düngemittel einsetzten. Erst dadurch werde der Missbrauch möglich. Vertreter der rot-grüne Koalition hielten dagegen, die in Verbänden organisierten Öko-Betriebe hätten in ihren Statuten kein Tiermehl als Düngemittel zugelassen. Der SSW forderte aus ethischen Gründen, Tiermehl auch als Futter für Haustiere generell zu verbieten.

Der Bericht wurde einstimmig an den Agrarausschuss überwiesen.

Hauptredner: Claus Ehlers (CDU), Wilhelm Malerius (SPD), Detlef Matthiessen (Grüne) Günther Hildebrand (FDP), Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
  Die Verbraucherschutzorganisation "Foodwatch" hat Mitte Oktober den Verdacht geäußert, dass große Mengen Tiermehl in Deutschland entgegen den BSE-Schutzbestimmungen als Tierfutter verwendet worden seien. "Foodwatch" spricht von 124.000 Tonnen dieses Schlacht-Abfallproduktes, über deren Verwendung keine Belege bestünden. Die Fütterung von Tiermehl gilt als gefährlich, weil auf diese Weise der im Jahr 2000 europaweit aufgetretene Rinderwahnsinn BSE sich ausbreiten konnte. Seit 2001 ist die Fütterung von Tiermehl EU-weit verboten, die Substanz darf jedoch als Dünger verwendet werden. Hierbei fehle es jedoch an effektiver Kontrolle, bemängeln die Verbraucherschützer.
  Das Bundes-Verbraucherschutzministerium hat nach Rücksprache mit den Bundesländern keine Anhaltspunkte für die Bestätigung dieses Verdachts festgestellt. Das in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium fordert die Einführung eines Katasters über die Verwendung von Tiermehl als Dünger und spricht sich zudem für die Vergällung des Stoffes aus, um ihn als Futter unbrauchbar zu machen.
  Nach Angaben des Sozialministeriums sind in Schleswig-Holstein bei 1.090 Futtermittelproben in den vergangenen vier Jahren insgesamt vier tiermehlhaltige Proben aufgetreten. Das Bundes-Verbraucherschutz- ministerium hat insgesamt in Deutschland 340 BSE-Fälle registriert, davon 48 in diesem Jahr.
  Auf Antrag von SPD und Grünen stellt die Landesregierung im Plenum ihre Position zur Verwendung von Tiermehl als Futter dar.

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