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Auf
dieser Seite: Tierische
Nebenprodukte - Tiermehl
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Top 4:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes
zur Ausführung des Tierseuchengesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3648
Bericht und
Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(1. Lesung 126. Sitzung am 24. September 2004) |
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Top 25:
Kontrolle bei
der Verwendung von Tiermehl in der Landwirtschaft
Antrag der
Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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EU-Vorgaben in
die Tat umgesetzt
Rot-Grün verabschiedet
Gesetz zur
Beseitigung von Tierkadavern
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(SHL). Mit den
Stimmen von Rot-Grün und dem SSW hat der Landtag am Mittwoch,
10. November, in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zur
Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Schlachtabfällen
verabschiedet. Durch die neuen Richtlinien werden Vorgaben der
EU in Landesrecht gegossen, erklärte Gesundheitsministerin
Gitta Trauernicht (SPD). In weiten Teilen setze der Entwurf
jedoch auf bewährte Regelungen. Union und FDP lehnten das
Gesetz ab: Es lege den Grundstein für Rechtsstreitigkeiten und
benachteilige die in diesem Bereich tätigen Unternehmen,
argumentierten Christdemokraten und Liberale.
Rot-Grün hielt der
Opposition vor, für den Bauerverband Klientelpolitik zu
betreiben. Die Landesregierung ziehe lediglich die von der EU
eingeforderten Konsequenzen aus den BSE-Skandalen. Die Partei
der dänischen Minderheit lobte die erzielte Übereinkunft mit
den Kreisen und kreisfreien Städten. Diese
sollen nach dem Gesetz zur Ausführung des Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des
Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes tierische
Nebenprodukte wie etwa Schlachtabfälle sammeln und beseitigen
lassen. Auch nichtstaatliche Stellen sollen mit
der Kennzeichnung von Vieh, der Ausstellung von Pässen
für Rinder und Equiden (zum Beispiel Pferde), der Ausgabe
von Ohrmarken und dem Betrieb von Datenbanken beauftragt
werden können.
Die EU-Vorschriften
zur Lebensmittelsicherheit wurden vom Bundestag im "Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" übernommen. Die Länder
dürfen einige Rahmenregelungenausgestalten. Das geschieht mit
dem nun vorgelegten Gesetzentwurf.
Hauptredner:
Claus Ehlers (CDU), Friedrich-Carl Wodarz (SPD), Günther
Hildebrand (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Kreise und kreisfreien
Städte sollen tierische Nebenprodukte wie etwa
Schlachtabfälle sammeln und beseitigen lassen. Das sieht
ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der
Sozialausschuss dem Plenum unverändert zur Annahme
übergibt. Hintergrund: Die EU hatte nach dem BSE-Skandal
neue Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit erlassen. Sie
wurden vom Bundestag im "Tierische Nebenprodukte-
Beseitigungsgesetz" übernommen. Die Länder dürfen
einige Rahmenregelungen ausgestalten. Das geschieht mit
dem nun vorgelegten Gesetzentwurf.
Ebenfalls zur Verabschiedung steht eine weitere
Novelle an. Die Regierung möchte das Tierseuchengesetz
dahingehend ändern, dass auch nichtstaatliche Stellen mit
der Kennzeichnung von Vieh, der Ausstellung von Pässen
für Rinder und Equiden (zum Beispiel Pferde), der Ausgabe
von Ohrmarken und dem Betrieb von Datenbanken beauftragt
werden können. Rechtliche Unsicherheiten bei der
bisherigen Verordnungsregelung machen diese
Gesetzespräzisierung notwendig. Auch hier empfiehlt der
Sozialausschuss unveränderte Annahme.
mehr
Informationen: plenum-online,
September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/meldungen2.htm)
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Tiermehl:
Landtag fordert
stärkere Kontrollen
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Kiel (SHL). Der Einsatz von Tiermehl in der
schleswig-holsteinischen Landwirtschaft soll stärker reguliert
werden, um die Nahrungsmittelsicherheit und dadurch den
Verbraucherschutz zu erhöhen. Besondere Aufmerksamkeit soll
dabei zukünftig der Kontrolle von Futtermitteln zukommen. Dies
forderte am Donnerstag, 11. November, der Landtag, nachdem
Vermutungen der Verbraucherschutz-Organisation "Foodwatch"
publik geworden waren, demnach große Mengen Tiermehl in
Deutschland entgegen den BSE-Schutzbestimmungen als Tierfutter
verwendet worden seien. "Foodwatch" spricht von
124.000 Tonnen dieses Schlacht-Abfallproduktes, über deren
Verwendung keine Belege bestünden. Laut Ministerin Trauernicht
(SPD) wurden in Schleswig-Holstein seit 2001 von 1.090
Untersuchungen vier Proben wegen geringer Spuren beanstandet.
In ihrem von SPD und Grünen beantragten Bericht
forderte die Ministerin eine behördliche Kontrolle und
Dokumentation der Handelsströme von Tiermehlen, die für
Hersteller bis hin zu den Landwirten gelten müsse. Dazu
bedürfe es jedoch erst einer bundesrechtlichen Grundlage. Die
Landesregierung sei hierzu mit Berlin bereits in den Dialog
eingetreten, so Trauernicht.
Tiermehl gilt Auslöser von BSE
Die Fütterung von Tiermehl
gilt als gefährlich, weil sich auf diese Weise der im Jahr 2000
europaweit aufgetretene Rinderwahnsinn BSE ausbreiten konnte.
Seit 2001 ist daher die Fütterung von Tiermehl EU-weit
verboten, als Düngemittel sowie zur Haustierfütterung darf es
jedoch eingesetzt werden. Verbraucherschützer bemängeln, dabei
fehle es an effektiver Kontrolle, um Missbrauch zu vermeiden.
Das in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium fordert
die Einführung eines Katasters über die Verwendung von
Tiermehl als Dünger und spricht sich zudem für die Vergällung
des Stoffes aus, um ihn als Futter unbrauchbar zu machen.
Über verbesserte Kontrollmechanismen bestand im
Parlament parteiübergreifende Einigkeit. Dies sei zum Schutz
der Verbraucher wie der Ernährungswirtschaft nötig. Die
Opposition von CDU und FDP machte allerdings in den
Bio-Betrieben die Hauptschuldigen für die in der Bevölkerung
entstandene Verunsicherung aus, da diese vermehrt Tiermehl als
Düngemittel einsetzten. Erst dadurch werde der Missbrauch
möglich. Vertreter der rot-grüne Koalition hielten dagegen,
die in Verbänden organisierten Öko-Betriebe hätten in ihren
Statuten kein Tiermehl als Düngemittel zugelassen. Der SSW
forderte aus ethischen Gründen, Tiermehl auch als Futter für
Haustiere generell zu verbieten.
Der Bericht wurde einstimmig an den
Agrarausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Claus Ehlers (CDU),
Wilhelm Malerius (SPD), Detlef Matthiessen (Grüne) Günther
Hildebrand (FDP), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Verbraucherschutzorganisation
"Foodwatch" hat Mitte Oktober den Verdacht
geäußert, dass große Mengen Tiermehl in Deutschland
entgegen den BSE-Schutzbestimmungen als Tierfutter
verwendet worden seien. "Foodwatch" spricht von
124.000 Tonnen dieses Schlacht-Abfallproduktes, über
deren Verwendung keine Belege bestünden. Die Fütterung
von Tiermehl gilt als gefährlich, weil auf diese Weise
der im Jahr 2000 europaweit aufgetretene Rinderwahnsinn
BSE sich ausbreiten konnte. Seit 2001 ist die Fütterung
von Tiermehl EU-weit verboten, die Substanz darf jedoch
als Dünger verwendet werden. Hierbei fehle es jedoch an
effektiver Kontrolle, bemängeln die Verbraucherschützer.
Das Bundes-Verbraucherschutzministerium hat nach
Rücksprache mit den Bundesländern keine Anhaltspunkte
für die Bestätigung dieses Verdachts festgestellt. Das
in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium
fordert die Einführung eines Katasters über die
Verwendung von Tiermehl als Dünger und spricht sich zudem
für die Vergällung des Stoffes aus, um ihn als Futter
unbrauchbar zu machen.
Nach Angaben des Sozialministeriums sind in
Schleswig-Holstein bei 1.090 Futtermittelproben in den
vergangenen vier Jahren insgesamt vier tiermehlhaltige
Proben aufgetreten. Das Bundes-Verbraucherschutz- ministerium
hat insgesamt in Deutschland 340 BSE-Fälle registriert,
davon 48 in diesem Jahr.
Auf Antrag von SPD und Grünen stellt die
Landesregierung im Plenum ihre Position zur Verwendung von
Tiermehl als Futter dar.
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