Auf dieser Seite: Friesisch-Gesetz  -  Föderalismus

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Top 07: 
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum (Friesisch-Gesetz – FriesischG)

Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drs. 15/3150
Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses
(1. Lesung 105. Sitzung am 22. Januar 2004)

Drucksache: 15/3727neu
-Plenarprotokoll-
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Top 42: 
Bekenntnis zum Föderalismus und zur Subsidiarität -
Forderungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages an die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung
hierzu: Bekanntmachung des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Antrag der Fraktionen von SDP, CDU, FDP, B´90/Grüne und der Abgeordneten des SSW – Drs. 15/3785
Drucksache: 15/3714
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Önj önjerkåning, dåt da friiske jare spräke än deerma jare identitäät uk önj e tukamst bewååre wan:
(In Anerkennung des Willens der Friesen ihre Sprache und somit ihre Identität auch in Zukunft zu erhalten):

Landtag gibt Grünes Licht
für "Friesisch-Gesetz"

Adler, Grütztopf und Krone offizielle Insignien

Kiel (SHL). Friesisch darf im Kreis Nordfriesland und auf der Nordseeinsel Helgoland zukünftig gleichberichtigt im Umgang mit Behörden verwendet werden dürfen. Grundlage hierfür ist das sogenannte "Friesisch-Gesetz", das der Landtag am Donnerstag, 11. November 2004, in Zweiter Lesung mit großer Mehrheit verabschiedete. Außerdem werden Friesisch-Kenntnisse in diesen Gebieten ein Einstellungskriterium für den öffentlichen Dienst, und die friesischen Farben (Gold-Rot-Blau) wie auch das Wappen (Adler, Grütztopf und Krone) dürfen neben den schleswig-holsteinischen Insignien verwendet werden. Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD), die zunächst Bedenken gegenüber der Notwendigkeit eines Friesisch-Gesetzes geäußert hatte, sagte zu, dieses Gesetz nun zügig umzusetzen und etwa die Beschilderung in den jeweiligen Gebieten Nordfrieslands und auf Helgoland schnell zweisprachig aufzustellen.

Friesisch ist eine eigenständige Sprache und gehört wie Hoch- und Niederdeutsch, Niederländisch und Englisch zur westgermanischen Sprachgruppe. Zurzeit sprechen rund 10.000 Menschen im Nordwesten des Landes Friesisch. 1.700 Schüler nehmen im Kreis Nordfriesland freiwillig am friesischen Sprachunterricht teil. Das nun beschlossene Gesetz erkennt die in Schleswig-Holstein gesprochenen friesischen Sprachformen als Ausdruck des kulturellen Reichtums des Landes an.

Kritik an dem Gesetz kam aus Teilen der FDP, die sich mit Ausnahme ihres Abgeordneten Joachim Behm bei der Abstimmung enthielt. Ihrer Ansicht nach sind konkrete Schritte zur materiellen Förderung des Friesischen wichtiger als eine Symbolpolitik – durch das Gesetz werde nichts geregelt, was bereits an anderer Stelle geregelt sei. Das vom SSW eingebrachte Gesetz wurde mit Zustimmung aller anderen Fraktionen – bei Enthaltung des CDU Abgeordneten Wagner (CDU) – beschlossen.

Stimmen aus der Debatte

Landtagsvizepräsident Thomas Stritzl 
nach einem Redebeitrag des 
CDU-Abgeordneten Heinz Maurus 
in friesischer Sprache.:
"Ich gebe zu, dass das Präsidium den 
Ausführungen nicht ganz folgen konnte,
wünsche aber den Stenografen viel Glück"

Lars Harms (SSW): Mit dem Friesisch-Gesetz geht Schleswig-Holstein einen neuen Weg in der Minderheitenpolitik. Es gewährt Friesen elementare Minderheitenrechte wie dem Streben nach rechtlichen Regelungen und Absicherungen, die sie im täglichen Leben einfordern können.

Ulf von Hielmcrone (SPD): Dies ist eine Sternstunde für die Friesen und ihre Sprache. Wenn diese Sprache in Schleswig-Holstein verschwindet, verschwindet sie auf der ganzen Welt.

Heinz Maurus (CDU): Dieses Gesetz entspricht der Intention der EU-Sprachen-Charta, es beruht auf dem Freiwilligkeitsprinzip und ist kostenneutral.

Ekkehard Klug (FDP): Es bestehen nach wie vor Zweifel, ob dies durch dieses Gesetz nötig ist. Es wird nichts geregelt, was noch nicht geregelt ist. Auch Fragen der Kosten sind noch nicht geklärt.

Irene Fröhlich (Grüne): Der Schutz und Bewahrung von Minderheiten ist ein Grundansatz der schleswig-holsteinischen  Politik, eine wichtige Bereicherung der Mehrheitskultur. Dies wird durch das Gesetz gesichert.

Hintergrund:
  Der SSW will die Rolle der friesischen Sprache per Gesetz stärken. Nach Willen des Wählerverbands soll das Friesische im Kreis Nordfriesland und auf der zum Kreis Pinneberg gehörigen Insel Helgoland gleichberechtigt im Umgang mit Behörden verwendet werden dürfen. Friesischkenntnisse sollen in diesen Gegenden ein Einstellungskriterium für die Aufnahme in den Öffentlichen Dienst werden. Die friesischen Farben (Gold-Rot-Blau) und das Wappen (Adler, Grütztopf und Krone) sollen neben den Insignien des Landes Schleswig-Holstein verwendet werden können.
  Friesisch ist eine eigene Sprache, die, wie Hoch- und Niederdeutsch, Niederländisch und Englisch, zur westgermanischen Sprachgruppe gehört. Zurzeit sprechen rund 10.000 Menschen im Nordwesten des Landes Friesisch. 1.700 Schüler nehmen im Kreis Nordfriesland freiwillig am Sprachunterricht teil.
  Der federführende Europaausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich bei Enthaltung der FDP die Annahme des Gesetzes in leicht veränderter Form.

Önj önjerkåning, dåt da friiske jare spräke än deerma jare identitäät uk önj e tukamst bewååre wan,
  aw grün foon et waasen, dåt da friiske bütefor da gränse foon e Bundesrepubliik Tjüschlönj nån äinen stoot hääwe, wat ham ferplächtet fäilt än stip da friiske bait bewååren foon jare spräke,
  önjt bewustweesen, dåt dåt schöölen än dåt stipen foon e friiske spräke önjt inträse
  foont lönj Schlaswik-Holstiinj läit,
  aw grün foon jü „Rååmekonwäntsjoon foon e Eurooparädj fort schöölen foon natsjonaale manerhäide" än e „Europääisch charta for regjonaal- unti manerhäidespräke",
  aw grün foon artiikel 3 foont grüngesäts än artiikel 5 foon e ferfooting foont lönj
  Schlaswik-Holstiinj
  beslüt di Schlaswik-Holstiinjsche Loondäi dåtheer gesäts: (…)

Präambel
  In Anerkennung des Willens der Friesen ihre Sprache und somit ihre Identität auch in Zukunft zu erhalten,
  unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Friesen außerhalb der Grenzen der
  Bundesrepublik Deutschland keinen Mutterstaat haben, der sich ihnen verpflichtet
  fühlt und Sorge für die Bewahrung ihrer Sprache trägt,
  im Bewusstsein, dass der Schutz und die Förderung der friesischen Sprache im Interesse des Landes Schleswig-Holstein liegen,
  unter Berücksichtigung der Rahmenkonvention des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen,
  unter Berufung auf Artikel 3 des Grundgesetzes und auf Artikel 5 der Verfassung des
  Landes Schleswig-Holstein
  beschließt der Schleswig-Holsteinische Landtag das folgende Gesetz: (…)

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2004 
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/08_friesisch.htm)

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Föderalismus-Reform in der entscheidenden Phase: Landtag betont Rechte der Parlamente

Kiel (SHL). Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich erneut in die aktuelle Föderalismus-Debatte eingeschaltet und geschlossen mehr Kompetenzen für die Landesparlamente gefordert. Grundlage der Debatte am Freitag, 12. November 2004, war die "Münchner Erklärung" der Landtagspräsidenten und der in der Föderalismus-Kommission tätigen Fraktionsvorsitzenden vom Oktober. Landtagspräsident Heinz-Werner Arens stellte dieses Papier im Plenum vor. Die Forderungen dieser Erklärung machten sich die Abgeordneten in einem gemeinsamen Antrag aller Landtagsparteien zueigen: Die Föderalismus-Reform solle "Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die gesellschaftlichen und politischen Kräfte bestmöglich entfalten können".

Die Föderalismus-Kommission von Bundestag und Bundesrat soll bis zum 17. Dezember Vorschläge zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung unterbreiten und eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern festlegen. Für den schleswig-holsteinischen Landtag nehmen Landtagspräsident Arens sowie CDU-Fraktionschef Martin Kayenburg an den Sitzungen teil. Ein erstes konkretes Resultat dieser Verhandlungen ist der angestrebte Tausch der Kfz- und der Versicherungssteuer zwischen Bund und Ländern – viele andere Fragen sind jedoch noch offen. Bei diesem Umgestaltungs-Prozess, der mit der vom Schleswig-Holsteinischen Landtag angestoßenen Lübecker Erklärung aus dem März 2003 seinen Anfang genommen hat, pochen auch die Landesparlamente auf ihre Positionen.

"Bürger und Politik werden profitieren"

Die Parlamentsvertreter schlagen in der "Münchner Erklärung" die Organisationshoheit der Länder beim Verwaltungsvollzug vor. Hierdurch, so die Erwartung, könne die Zahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze wesentlich reduziert werden. Gleichzeitig betonen die Präsidenten und Vorsitzenden die Kernkompetenzen der Länder wie die Bildungs- und Kulturhoheit "vom Kindergarten bis zur Hochschule". Themen mit regionalem Bezug, wie zum Beispiel die Ladenöffnungszeiten, sollen stärker als bisher den Ländern zufallen.

Die Parlamentarier der Bundesländer verweisen zudem auf den hohen Personalkostenanteil in den Landeshaushalten und fordern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besoldung und Versorgung der Beamten. Und: Die Übertragung von Zuständigkeiten dürfe nicht dazu führen, dass "den Ländern und Kommunen erhebliche Finanzlasten ohne Kompensation auferlegt werden" – dies sei zum Beispiel bei einer Übertragung des Küstenschutzes an die Länder der Fall. 

Von der Erfüllung dieser Voraussetzungen würden sowohl die Bürger als auch die Politik in Land und Bund profitieren, hieß es unisono im Landtag. Einziger Streitpunkt im Plenum war die unterschiedliche Haltung von Koalition und Opposition zum Thema "Wettbewerbsföderalismus". Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) betonte in diesem Zusammenhang das Prinzip der "gleichwertigen Lebensverhältnisse" in allen Teilen Deutschlands.

Hauptredner: Landtagspräsident Heinz-Werner Arens, Lothar Hay (SPD), Martin Kayenburg (CDU), Ekkehard Klug (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

Hintergrund:
  Die deutschen Landesparlamente sollen in ihren Kompetenzen gestärkt, und die Landeshaushalte sollen finanziell entlastet werden. Diese Forderungen erhoben die Präsidenten der 16 Volksvertretungen der Bundesländer sowie die in der Föderalismuskommission tätigen Landtags-Fraktionsvorsitzenden bei einer außerordentlichen Tagung Ende Oktober in der Nähe von München. Hintergrund der auf dem Treffen erarbeiteten "Münchner Erklärung" ist die aktuelle Debatte über die Reform der bundesstaatlichen Ordnung im Rahmen der Föderalismuskommission von Bund und Ländern, die bis Ende des Jahres ein Vorschlagspaket erarbeiten soll. Mit dem Papier knüpfen die Landesparlamente an die "Lübecker Erklärung" vom März 2003 an. Auf schleswig-holsteinischer Seite nahmen Landtagspräsident Heinz-Werner Arens und CDU-Fraktionschef Martin Kayenburg an der Konferenz teil.
  Die Föderalismusreform sei „der Schlüssel für die Wiedergewinnung der Entscheidungsfähigkeit unserer politischen Institutionen", heißt es in der Erklärung. Von einem erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses würden die Bürger wie auch die Politik in Land und Bund profitieren.
  Die Parlamentsvertreter schlagen die Organisationshoheit der Länder beim Verwaltungsvollzug vor. Hierdurch, so die Erwartung, könne die Zahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze wesentlich reduziert werden. Gleichzeitig betonen die Präsidenten und Vorsitzenden die Kernkompetenzen der Länder wie die Bildungs- und Kulturhoheit „vom Kindergarten bis zur Hochschule". Themen mit regionalem Bezug, wie zum Beispiel die Ladenöffnungszeiten, sollen stärker als bisher den Ländern zufallen.
  Die Parlamentarier verweisen zudem auf den hohen Personalkostenanteil in den Landeshaushalten und fordern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besoldung und Versorgung der Beamten. Und: Die Übertragung von Zuständigkeiten dürfe nicht dazu führen, dass „den Ländern und Kommunen erhebliche Finanzlasten ohne Kompensation auferlegt werden".

mehr Informationen: plenum-online, März 2004 
(www.sh-landtag.de/plenumonline/marz2004/texte/
02_regierungserklaerung.htm)

mehr Informationen:
plenum-online,
Februar 2003 
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar03/texte/37_foederalismus.htm)

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