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jare identitäät uk önj e tukamst bewååre wan:
(In Anerkennung des Willens der Friesen ihre Sprache
und somit ihre Identität auch in
Zukunft zu erhalten):
Landtag gibt Grünes Licht
für "Friesisch-Gesetz"
Adler, Grütztopf und Krone offizielle Insignien
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Kiel
(SHL). Friesisch darf im Kreis Nordfriesland und auf der
Nordseeinsel Helgoland zukünftig gleichberichtigt im Umgang mit
Behörden verwendet werden dürfen.
Grundlage hierfür ist das sogenannte
"Friesisch-Gesetz", das der Landtag am Donnerstag,
11. November 2004, in Zweiter Lesung mit großer Mehrheit
verabschiedete. Außerdem werden Friesisch-Kenntnisse in diesen
Gebieten ein Einstellungskriterium für den öffentlichen
Dienst, und die friesischen Farben
(Gold-Rot-Blau) wie auch
das Wappen (Adler, Grütztopf und
Krone) dürfen neben den
schleswig-holsteinischen Insignien verwendet werden.
Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD), die zunächst Bedenken
gegenüber der Notwendigkeit eines Friesisch-Gesetzes geäußert
hatte, sagte zu, dieses Gesetz nun zügig umzusetzen und etwa
die Beschilderung in den jeweiligen Gebieten Nordfrieslands und
auf Helgoland schnell zweisprachig aufzustellen.
Friesisch ist eine eigenständige Sprache und gehört wie Hoch- und Niederdeutsch, Niederländisch und Englisch zur westgermanischen Sprachgruppe. Zurzeit sprechen rund 10.000 Menschen im Nordwesten des Landes Friesisch. 1.700 Schüler nehmen im Kreis Nordfriesland freiwillig am friesischen Sprachunterricht teil. Das nun beschlossene Gesetz erkennt die in Schleswig-Holstein gesprochenen friesischen Sprachformen als Ausdruck des kulturellen Reichtums des Landes an.
Kritik an dem Gesetz kam aus Teilen der FDP, die sich mit Ausnahme ihres Abgeordneten Joachim
Behm bei der Abstimmung enthielt. Ihrer Ansicht nach sind konkrete Schritte zur materiellen Förderung des Friesischen wichtiger als eine Symbolpolitik – durch das Gesetz werde nichts geregelt, was bereits an anderer Stelle geregelt sei. Das vom SSW eingebrachte Gesetz wurde mit Zustimmung aller anderen Fraktionen – bei Enthaltung des CDU Abgeordneten Wagner (CDU) – beschlossen.
Stimmen aus der Debatte
Landtagsvizepräsident Thomas Stritzl
nach einem Redebeitrag des
CDU-Abgeordneten Heinz Maurus
in friesischer Sprache.:
"Ich gebe zu, dass das Präsidium den
Ausführungen nicht ganz folgen konnte,
wünsche aber den Stenografen viel Glück"
Lars Harms (SSW): Mit dem Friesisch-Gesetz geht Schleswig-Holstein einen neuen Weg in der Minderheitenpolitik. Es gewährt Friesen elementare Minderheitenrechte wie dem Streben nach rechtlichen Regelungen und Absicherungen, die sie im täglichen Leben einfordern können.
Ulf von Hielmcrone (SPD): Dies
ist eine Sternstunde für die Friesen und ihre Sprache. Wenn
diese Sprache in Schleswig-Holstein verschwindet, verschwindet
sie auf der ganzen Welt.
Heinz Maurus (CDU): Dieses
Gesetz entspricht der Intention der EU-Sprachen-Charta, es
beruht auf dem Freiwilligkeitsprinzip und ist kostenneutral.
Ekkehard Klug (FDP): Es
bestehen nach wie vor Zweifel, ob dies durch dieses Gesetz
nötig ist. Es wird nichts geregelt, was noch nicht geregelt
ist. Auch Fragen der Kosten sind noch nicht geklärt.
Irene Fröhlich (Grüne): Der
Schutz und Bewahrung von Minderheiten ist ein Grundansatz der
schleswig-holsteinischen Politik, eine wichtige
Bereicherung der Mehrheitskultur. Dies wird durch das Gesetz
gesichert.
Hintergrund:
Der SSW will die Rolle der
friesischen Sprache per Gesetz stärken. Nach Willen des
Wählerverbands soll das Friesische im Kreis Nordfriesland
und auf der zum Kreis Pinneberg gehörigen Insel Helgoland
gleichberechtigt im Umgang mit Behörden verwendet werden
dürfen. Friesischkenntnisse sollen in diesen Gegenden ein
Einstellungskriterium für die Aufnahme in den
Öffentlichen Dienst werden. Die friesischen Farben
(Gold-Rot-Blau) und das Wappen (Adler, Grütztopf und
Krone) sollen neben den Insignien des Landes
Schleswig-Holstein verwendet werden können.
Friesisch ist eine
eigene Sprache, die, wie Hoch- und Niederdeutsch,
Niederländisch und Englisch, zur westgermanischen
Sprachgruppe gehört. Zurzeit sprechen rund 10.000
Menschen im Nordwesten des Landes Friesisch. 1.700
Schüler nehmen im Kreis Nordfriesland freiwillig am
Sprachunterricht teil.
Der federführende
Europaausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich bei
Enthaltung der FDP die Annahme des Gesetzes in leicht
veränderter Form.
Önj
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beslüt di Schlaswik-Holstiinjsche Loondäi
dåtheer gesäts: (…)
Präambel
In Anerkennung des Willens der Friesen ihre Sprache
und somit ihre Identität auch in
Zukunft zu erhalten,
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die
Friesen außerhalb der Grenzen der
Bundesrepublik Deutschland keinen Mutterstaat
haben, der sich ihnen verpflichtet
fühlt und Sorge für die Bewahrung ihrer Sprache
trägt,
im Bewusstsein, dass der Schutz und die Förderung
der friesischen Sprache im Interesse des Landes
Schleswig-Holstein liegen,
unter Berücksichtigung der Rahmenkonvention des
Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der
Europäischen Charta für Regional- oder
Minderheitensprachen,
unter Berufung auf Artikel 3 des Grundgesetzes und
auf Artikel 5 der Verfassung des
Landes Schleswig-Holstein
beschließt der Schleswig-Holsteinische Landtag das
folgende Gesetz: (…)
mehr
Informationen: plenum-online, Januar
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/08_friesisch.htm)
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Föderalismus-Reform in der
entscheidenden Phase: Landtag betont Rechte der Parlamente
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Kiel (SHL). Der Schleswig-Holsteinische Landtag
hat sich erneut in die aktuelle Föderalismus-Debatte
eingeschaltet und geschlossen mehr Kompetenzen für die
Landesparlamente gefordert. Grundlage der Debatte am Freitag,
12. November 2004, war die "Münchner Erklärung" der
Landtagspräsidenten und der in der Föderalismus-Kommission
tätigen Fraktionsvorsitzenden vom Oktober. Landtagspräsident
Heinz-Werner Arens stellte dieses Papier im Plenum vor. Die
Forderungen dieser Erklärung machten sich die Abgeordneten in
einem gemeinsamen Antrag aller Landtagsparteien zueigen: Die
Föderalismus-Reform solle "Rahmenbedingungen schaffen,
damit sich die gesellschaftlichen und politischen Kräfte
bestmöglich entfalten können".
Die Föderalismus-Kommission von Bundestag und
Bundesrat soll bis zum 17. Dezember Vorschläge zur Reform der
bundesstaatlichen Ordnung unterbreiten und eine klare Aufteilung
der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern festlegen. Für
den schleswig-holsteinischen Landtag nehmen Landtagspräsident
Arens sowie CDU-Fraktionschef Martin Kayenburg an den Sitzungen
teil. Ein erstes konkretes Resultat dieser Verhandlungen ist der
angestrebte Tausch der Kfz- und der Versicherungssteuer zwischen
Bund und Ländern – viele andere Fragen sind jedoch noch
offen. Bei diesem Umgestaltungs-Prozess, der mit der vom
Schleswig-Holsteinischen Landtag angestoßenen Lübecker
Erklärung aus dem März 2003 seinen Anfang genommen hat, pochen
auch die Landesparlamente auf ihre Positionen.
"Bürger und Politik werden
profitieren"
Die Parlamentsvertreter schlagen in der "Münchner
Erklärung" die Organisationshoheit der Länder beim
Verwaltungsvollzug vor. Hierdurch, so die Erwartung, könne die
Zahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze wesentlich
reduziert werden. Gleichzeitig betonen die Präsidenten und
Vorsitzenden die Kernkompetenzen der Länder wie die Bildungs-
und Kulturhoheit "vom Kindergarten bis zur
Hochschule". Themen mit regionalem Bezug, wie zum Beispiel
die Ladenöffnungszeiten, sollen stärker als bisher den
Ländern zufallen.
Die Parlamentarier der Bundesländer verweisen
zudem auf den hohen Personalkostenanteil in den Landeshaushalten
und fordern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besoldung und
Versorgung der Beamten. Und: Die Übertragung von
Zuständigkeiten dürfe nicht dazu führen, dass "den
Ländern und Kommunen erhebliche Finanzlasten ohne Kompensation
auferlegt werden" – dies sei zum Beispiel bei einer
Übertragung des Küstenschutzes an die Länder der Fall.
Von der Erfüllung dieser Voraussetzungen
würden sowohl die Bürger als auch die Politik in Land und Bund
profitieren, hieß es unisono im Landtag. Einziger Streitpunkt
im Plenum war die unterschiedliche Haltung von Koalition und
Opposition zum Thema "Wettbewerbsföderalismus".
Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) betonte in diesem
Zusammenhang das Prinzip der "gleichwertigen
Lebensverhältnisse" in allen Teilen Deutschlands.
Hauptredner:
Landtagspräsident
Heinz-Werner Arens, Lothar Hay (SPD), Martin Kayenburg (CDU),
Ekkehard Klug (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke
Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Die deutschen Landesparlamente
sollen in ihren Kompetenzen gestärkt, und die
Landeshaushalte sollen finanziell entlastet werden. Diese
Forderungen erhoben die Präsidenten der 16
Volksvertretungen der Bundesländer sowie die in der
Föderalismuskommission tätigen
Landtags-Fraktionsvorsitzenden bei einer
außerordentlichen Tagung Ende Oktober in der Nähe von
München. Hintergrund der auf dem Treffen erarbeiteten
"Münchner Erklärung" ist die aktuelle Debatte
über die Reform der bundesstaatlichen Ordnung im Rahmen
der Föderalismuskommission von Bund und Ländern, die bis
Ende des Jahres ein Vorschlagspaket erarbeiten soll. Mit
dem Papier knüpfen die Landesparlamente an die
"Lübecker Erklärung" vom März 2003 an. Auf
schleswig-holsteinischer Seite nahmen Landtagspräsident
Heinz-Werner Arens und CDU-Fraktionschef Martin Kayenburg
an der Konferenz teil.
Die Föderalismusreform sei „der Schlüssel für
die Wiedergewinnung der Entscheidungsfähigkeit unserer
politischen Institutionen", heißt es in der
Erklärung. Von einem erfolgreichen Abschluss dieses
Prozesses würden die Bürger wie auch die Politik in Land
und Bund profitieren.
Die Parlamentsvertreter schlagen die
Organisationshoheit der Länder beim Verwaltungsvollzug
vor. Hierdurch, so die Erwartung, könne die Zahl der im
Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze wesentlich
reduziert werden. Gleichzeitig betonen die Präsidenten
und Vorsitzenden die Kernkompetenzen der Länder wie die
Bildungs- und Kulturhoheit „vom Kindergarten bis zur
Hochschule". Themen mit regionalem Bezug, wie zum
Beispiel die Ladenöffnungszeiten, sollen stärker als
bisher den Ländern zufallen.
Die Parlamentarier verweisen zudem auf den hohen
Personalkostenanteil in den Landeshaushalten und fordern
mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besoldung und
Versorgung der Beamten. Und: Die Übertragung von
Zuständigkeiten dürfe nicht dazu führen, dass „den
Ländern und Kommunen erhebliche Finanzlasten ohne
Kompensation auferlegt werden".
mehr
Informationen: plenum-online, März
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/marz2004/texte/
02_regierungserklaerung.htm)
mehr
Informationen: plenum-online, Februar
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar03/texte/37_foederalismus.htm)
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