Top 10:
Entwurf eines Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein
(Landeswaldgesetz – LWaldG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/326
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drs. 15/3771neu
Bericht und
Beschlussempfehlung des Umweltausschusses
(1. Lesung 110. Sitzung am 10. März 2004) |
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Aufruf gemeinsam mit: |
Top 32:
Waldinitiative
Schleswig-Holstein fortsetzen
Antrag der
Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 15/3782 |
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Top 29:
Landesgartenschau
in Schleswig-Holstein
Antrag der
Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der
Abgeordneten des SSW |
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Freien
Schrittes durch den Wald
Betreten vollständig
erlaubt: Landtag gibt grünes Licht
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Kiel (SHL). Die schleswig-holsteinischen
Wälder sind künftig vollständig offen für die Bürger: Mit
der von SPD und Grünen am Freitag, 12. November 2004,
beschlossenen Neuregelung des Landeswaldgesetzes, ist Spazieren
gehen im Wald und das Pilze sammeln ab dem 1. Januar 2005 nun
auch abseits der Waldwege erlaubt. Radfahrer, Reiter oder
Hundehalter müssen sich dagegen weiter an die ausgewiesenen
Wege halten. Daneben schreibt das neue Gesetz ökologische
Standards der Waldbewirtschaftung fest. Eine Zielsetzung, die
prinzipiell auch CDU und FDP begrüßen. Die Opposition
kritisierten aber: Das neue Gesetz beschneide das Recht auf
wirtschaftliche Nutzung des Waldes über Gebühr. Zudem drohen
Waldschäden durch die Aufhebung des Betretungsverbotes,
fürchtete auch der SSW. Ein Änderungsantrag der Union, der die
Rechte privater Waldbesitzer stärken sollte, wurde jedoch mit
der Regierungsmehrheit abgelehnt.
Besonders kontrovers diskutiert wurde die
Aufhebung des Betretungsverbots für den Wald. Während
Rot-Grün darauf verwies, dass Schleswig-Holstein als letztes
Bundesland ein solches Verbot habe, sahen Union, FDP und SSW
zahlreiche Nachteile: Schleswig-Holstein könne – als
waldärmstes Land der Bundesrepublik – nicht mit Hessen oder
Bayern verglichen werden, kritisierte Claus Hopp (CDU). Sein
Parteifreund Claus Ehlers sah in der Aufhebung des
Betretungsverbots gar eine "sozialistische Enteignung"
der privaten Waldeigentümer. Für die Öffnung gebe es keine
sachliche Begründung, stimmte Günther Hildebrand (FDP) zu.
Lars Harms (SSW) fürchtete Schäden an Waldboden und
Vegetation.
Es sei nicht zu befürchten, dass Bürger jetzt
massenweise den Wald zertrampelten, wies der Fraktions-Chef der
Grünen, Karl-Martin Hentschel, die Kritik zurück: 99 Prozent
der Waldspaziergänger wüssten ohnehin nichts von dem
Betretungsverbot. "Die Bürger werden mehr Freiheiten und
weniger Schilder erleben", wies sein Fraktionskollege
Detlef Matthiessen auf die Vorteile der Neuregelung hin. In
sensiblen Bereichen könne das Betreten zudem auch künftig
weiter untersagt werden, versuchte Friedrich-Carl Wodarz (SPD),
die Befürchtungen zu zerstreuen.
"Elf goldene Regeln"
Auf scharfe Kritik stießen auch die "11
Goldenen Regeln" für das naturnahe Wirtschaften im Wald:
Hier werde vor allem eine grüne Klientel bedient, argwöhnten
CDU und FDP. Rot-Grün wolle den Waldbesitzern unnötige
Umweltauflagen machen. "Das ist eine ökologische
Bevormundung, die auf ökonomische Interessen keine Rücksicht
nimmt", so Hildebrand. Ein Forst sei auch ein Betrieb, der
wirtschaftlich arbeiten müsse, gab Hopp zu bedenken.
Die Opposition habe ein Leitbild vom Wald, das
Gefährdung durch Windwurf und Borkenkäfer nicht sehen wolle,
hielt Matthiessen unter Verweis auf die dramatisch gestiegenen
Waldschäden dagegen. Das neue Gesetz gehe vom Dreiklang "Nutz,
Schutz und Rodung" aus, so Umweltminister Klaus Müller
(Grüne) und orientiere sich dabei an den "anerkannten
Prinzipien" der naturnahen Bewirtschaftung. Der Wald habe
neben wirtschaftlichen eben auch soziale und ökologische
Aufgaben, pflichtete Wodarz bei.
Neben dem neuen Waldgesetz wurde ein rot-grüner
Antrag zur Waldinitiative Schleswig-Holstein verabschiedet,
nachdem er ebenfalls kontrovers diskutiert worden war. Der
Antrag betont unter anderem den Wert des Waldes für Umwelt und
Grundwasserschutz, was auch bei der Opposition wohlwollend
aufgenommen wurde. Allerdings: ein Passus zur Bildung des
Sondervermögens Landeswald Schleswig-Holstein stieß auf Kritik:
Rot-Grün will den Landeswald langfristig in eine Stiftung
überführen und so vor einem möglichen Verkauf schützen. Die
Opposition sah hier noch viele ungeklärte Fragen und
befürchtete unter anderem einen Rückzug der Landesregierung
beim finanziellen Engagement für die Neuwaldbildung.
Die neuen Ökostandards
Laut neuem Waldgesetz darf es künftig keine
großen Kahlschlagsflächen mehr geben. Bei Wiederaufforstung
haben heimische Baumsorten wie Eiche, Buche oder Kiefer den
Vorrang. So will die Landesregierung vor allem den Bestand der
weit verbreiteten Fichten reduzieren, die als besonders
windbruch- und krankheitsanfällig gelten. Außerdem soll Alt-
und Totholz verstärkt im Wald verbleiben. Der Einsatz von
Pestiziden und Düngemitteln wird weitestgehend untersagt.
In ihrem Änderungsantrag forderte die Union
Nachbesserungen: So solle erst dann von Kahlschlag gesprochen
werden, wenn mehr als 60 Prozent des Bestandes aus einer Fläche
geschlagen werden; das neue Gesetz sieht eine Grenze von 40
Prozent vor. Statt Wiederaufforstung mit standortheimischen
solle auch der Einsatz standortgerechter Baumsorten erlaubt
sein. Daneben solle das regelmäßige Durchforsten des Waldes
zur Förderung der Kronenbildung zur zwölften der "11
Goldenen Regeln" für das naturnahe Wirtschaften im Wald
werden, hatte der CDU-Antrag gefordert.
Schleswig-Holstein ist nach dem jüngsten
Forstbericht der Landesregierung das waldärmste Flächenland in
Deutschland: während im Bundesdurchschnitt die Waldfläche bei
rund 30 Prozent liegt, sind es im Norden nur 9,9 Prozent.
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem
Landtag einen Entwurf zur Neufassung des
Landeswaldgesetzes von 1971 vor. Das zuständige
Landwirtschafts- und Umweltministerium möchte damit nicht
mehr zeitgemäße Regelungen abschaffen und ökologische
Standards für die Nutzung der Wälder setzen.
Als letztes Bundesland will Schleswig-Holstein das
so genannte Betretungsverbot streichen. Spaziergänger
sollen auch außerhalb der vorgezeichneten Wege den Wald
nutzen dürfen, während sich Reiter und Radfahrer auch
zukünftig an die Wege halten sollen.
Waldbesitzer sollen Auflagen für die
Bewirtschaftung erhalten. Unter anderem ist vorgesehen,
dass sie Totholz als Dünger im Wald belassen müssen. Auf
künstliche Düngung und Pestizide sollen sie dagegen
weitgehend verzichten. Kahlschläge von zwei Hektar
Fläche oder mehr sollen verboten werden. Bei der
Aufforstung sollen heimische Baumarten wie Eiche, Buche
oder Kiefer den Vorzug vor der weit verbreiteten aber in
Schleswig-Holstein nicht heimischen Fichte erhalten.
Schleswig-Holstein ist laut dem jüngst vorgelegten
Forstbericht der Landesregierung das waldärmste
Flächenland in Deutschland: Während im
Bundesdurchschnitt die Waldfläche bei rund 30 Prozent
liegt sind es hierzulande knapp nur 9,9 Prozent. Die
ausgiebigsten Waldspaziergänge können in den Kreisen
Herzogtum Lauenburg mit seinem Sachsenwald und Segeberg
gemacht werden, wo der Waldanteil 24,6 beziehungsweise
15,1 Prozent beträgt. Die wenigsten Bäume vor ihrer
Haustür haben die Bürger in Dithmarschen: Hier liegt der
Waldanteil bei 3,3 Prozent. Die Aufforstung neuer Wälder
auf zwölf Prozent der Landesfläche ist das erklärte
Ziel der Landesregierung bis zum Jahr 2010. Demnach
müssten rund 1.000 Hektar jährlich angelegt werden. Von
de 155.000 Hektar Waldfläche im nördlichsten Bundesland
wird rund die Hälfte (80.000 Hektar/51Prozent) privat
bewirtschaftet; 52.000 Hektar (34 Prozent) sind Staatswald
und 23.000 (15 Prozent) Körperschaftswald.
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Landtag, den
Entwurf weitgehend unverändert anzunehmen. Die
Abgeordneten wollen dem Gesetz zudem einen Passus über
die Errichtung eines Sondervermögens "Landeswald
Schleswig-Holstein" hinzufügen, in das Erträge aus
den Landeswaldflächen fließen sollen und die zur
Erhaltung und Pflege des Bestandes verwendet werden soll.
Die CDU legt einen Änderungsantrag vor, in dem sie die
Rechte der Waldbesitzer, etwa beim Holzeinschlag betont.
SPD und Grüne legen den Abgeordneten zudem den
Entwurf einer "Waldinitiative" vor, in der sie
unter anderem die Bedeutung des Waldes als Schutzgebiet,
als Erholungs- und Tourismusfläche und als
Grundwasserspeicher hervorheben.
mehr
Informationen: plenum-online, März
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/marz2004/texte/07_22_wald_jaw.htm)
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So
gut wie sicher: Schleswig Ausrichter der Landesgartenschau
Liberale kritisieren Auswahlverfahren und
"stillose" Informationspolitik
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Kiel (SHL). Hellgrünes Licht
für die Premiere der Landesgartenschau im Jahre 2008 in
Schleswig: In einem überfraktionell beantragten Bericht machte
Umweltminister Klaus Müller (Grüne) am Freitag, 12. November,
deutlich, dass an Schleswig kein Weg vorbei führe, die
Schleistadt die Nase vorn habe. Abgeordnete aller Parteien
begrüßten die sich abzeichnende Entscheidung. Kritik aus dem
Plenum kam zur Informationspolitik des Ministers: Es könne
nicht sein, dass dies vor der Kabinettsentscheidung an die
Öffentlichkeit gelange, bemängelten die Liberalen. Dies sei
"stillos". Hintergrund: Bereits in der vergangenen
Woche waren über Spekulationen hinausgehende Berichte in der
Presse zu lesen, wonach Schleswig den Zuschlag bekommen soll.
Claus Hopp (CDU)
begrüßte so auch bereits, dass das Geheimnis um den ersten
Ausrichter der Landesgartenschau gelüftet sei. Mit Blick auf
die Bundesgartenschau in Rostock warnte er vor einer möglichen
Verschwendung von Steuergeldern. Bei der Realisierung des
Projektes gelte es mit Bürgern, Wirtschaft und Land an einem
Strang zu ziehen. Der FDP-Abgeordnete Günther Hildebrand
monierte, dass nach der Besichtigung der sich bewerbende Orte – im
engeren kreis waren/sind noch Norderstedt und die Gemeinde Ellerhoop
im Kreis Pinneberg –
ohne Not eine zeitnahe, nicht
diskutierte Entscheidung gefallen sei. Dem Kabinett bliebe nun
am 14. Dezember keine andere Wahl, als für die Stadt Schleswig
zu stimmen.
Landesgartenschau
keine "Blümchenschau"
Die erste
Landesgartenschau in Schleswig-Holstein sei eine gute Botschaft,
befand Helmut Plüschau (SPD). Die Initiative der
Landesregierung hätte sich zu einem konkreten Projekt
entwickelt. Davon werde das Ferienland Schleswig-Holstein
profitieren. Mit zehn Prozent der gesamten Wertschöpfung des
Landes und der höchsten Zahl an Lehrlingen seien Baumschulen
und Garten- und Landschaftsbau der Jobmotor im ländlichen Raum
in Schleswig-Holstein, konstatierte Detlef Matthiessen (Grüne).
Diesen Wirtschaftszweig gelte es weiter nach vorne bringen.
"Schleswig-Holstein besitzt das größte zusammenhängende
Baumschulgebiet der Welt", stellte Lars Harms (SSW) fest.
Das zeige, bei der Landesgartenschau handele es sich um keine
"Blümchenschau", sondern um eine Möglichkeit zur
Wertschöpfung.
Anlass der Debatte war ein
parteiübergreifender Antrag. Darin hatten die Abgeordneten von
der Landesregierung Planungssicherheit für den jeweiligen
Ausrichter der Landesgartenschau gefordert. Mit Blick auf die
Premiere im Jahre 2008 mahnten sie die Einbeziehung der
Wirtschaft, der Kommunen und der Kreise an. Ferner sollte sich
die Politik im Vorfeld um ein Nachnutzungskonzept bemühen.
Hintergrund:
Der Plan zur Ausrichtung einer
schleswig-holsteinischen Landesgartenschau ist auf große
Resonanz gestoßen. Insgesamt zehn Städte und Gemeinden
haben sich für eine Ausrichtung in den Jahren 2007 bis
2012 beworben. Anfang November hat eine 15-köpfige
Bewertungskommission des Umweltministeriums, bestehend aus
Gartenarchitekten, Denkmalpflegern, Vertretern von
Verbänden des Gartenbaus, der Wirtschaft, des Tourismus
und des Naturschutzes sowie Angehörigen der Verwaltung
drei Kandidaten bereist, die in die engere Wahl gekommen
waren: Schleswig, Norderstedt und die Gemeinde Ellerhoop
im Kreis Pinneberg. Aufgrund der Erkenntnisse dieser
Bereisung empfiehlt die Kommission, Schleswig den Zuschlag
für 2008 zu geben. Norderstedt soll bei einer weiteren
Auflage 2011 berücksichtigt werden. Die endgültige
Entscheidung fällt das Kabinett am 14. Dezember.
Die Kosten für die Ausrichtung werden vom
Umweltministerium auf neun bis 16 Millionen Euro
beziffert. Bei der Schau, die über eine
Vegetationsperiode von Mai bis Oktober dauern soll, werden
mehrere hunderttausend Gäste erwartet.
SPD, Grüne und SSW im Landtag befürworten die
Pläne als "wichtigen Impuls für die austragende
Region". Sie fordern die Landesregierung auf, eine
Landesbeteiligung an den Kosten sicherzustellen und ein
Verfahren für die Abhaltung weiterer Landesgartenschauen
zu entwickeln.
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