Auf dieser Seite: Verfassung  -  Stalking

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Top 18: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und B`90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 15/3752
-Plenarprotokoll-
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Top 33: 
Bekämpfung von Stalking
Antrag der Fraktion der CDU
von der Tagesordnung abgesetzt
Drucksache: 15/3748

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Rund 100 Tage vor der Wahl: Verfassungsänderung droht 
zu scheitern

Kiel (SHL). Mit ihrem Vorstoß zur Änderung der Landesverfassung "in letzter Minute" ist die rot-grüne Koalition am Donnerstag, 11. November 2004, auf scharfe Kritik bei CDU, FDP und SSW getroffen. Angesichts der nahenden Landtagswahl, so die Argumentation, sei die Zeit für eine sachgerechte Auseinandersetzung mit dem Thema zu kurz: Bis zur Wahl am 20. Februar 2005 tagt das Parlament nur noch zwei Mal. Rot-Grün gehe es lediglich um einen "populistischen Wahlkampf-Gag", argwöhnten daher Union und Liberale. Der SSW kritisierte, der Vorstoß komme zur Unzeit.

Dabei waren die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Neuregelungen durchaus auf Sympathie gestoßen: Vor allem die Etablierung eines eigenen Landesverfassungsgerichtes traf auf breite Zustimmung. Eine entsprechende Neuregelung werde in der kommenden Legislaturperiode zügig durchgeführt, gab sich die Opposition zuversichtlich. Auch der Schutz der Sinti und Roma als neues Staatsziel wurde prinzipiell begrüßt: Sie sollten den gleichen Status wie Friesen und Dänen im Land bekommen. Außerdem will Rot-Grün den Schutz von Kindern, Jugendlichen, Behinderten und Pflegebedürftigen im Rahmen einer Antidiskriminierungsregelung als Staatsziele in die Verfassung aufnehmen.

Rot-Grün: "Formale Ausflüchte"

Eine solche Verfassungsänderung könne in gerade einmal zwei Monaten nicht ausreichend beraten werden, so die Opposition. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Katalog der Staatsziele zu einer reinen Wunschliste verkomme – Staatsziele sind Leitlinien der Politik; ihre Umsetzung kann jedoch, anders als ein Grundrecht, nicht eingeklagt werden. Redner von Rot-Grün verwiesen darauf, dass Debatten zu den Themen der beabsichtigten Verfassungsänderung seit Jahren geführt werden. Die Opposition schiebe nur "formale" Ausflüchte" vor.

Für eine Änderung der Verfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die Koalition wäre dafür also auch auf Stimmen der CDU angewiesen. Der rot-grüne Antrag wurde zunächst zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss verwiesen. 

Stimmen aus der Debatte:

Klaus-Peter Puls (SPD): Staatsziele geben keine einklagbaren Rechte, aber sie verpflichten bei der Verwaltung und Gesetzgebung.

Klaus Schlie (CDU): Der Vorstoß der Koalition ist ein grandioses Ablenkungsmanöver: Geld für die Förderung gibt es nicht, aber das Ziel der Förderung soll in die Landesverfassung. Wichtiger wäre eine aktive Politik für diese Gruppen.

Wolfgang Kubicki (FDP): Bei der Landesverfassung bricht man Änderungen nicht ohne weiteres über’s Knie. Wie soll innerhalb der nächsten zwei Monate eine Verfassungsänderung vollbracht werden? 

Irene Fröhlich (Grüne): Staatsziele dienen der Integration von Minderheiten, der Identifizierung der Bürger mit ihrem Staat. Sie dürfen sich nicht auf die Aufzählung gesellschaftlicher Realitäten beschränken.

Anke Spoorendonk: (SSW): Schade, das SPD und Grüne den Antrag unter "ferner liefen" eingebracht haben. Eine weiter gehende Verfassungsreform erfordert eine angemessene Vorbereitung und Debatte.

Klaus Buß (SPD): Die Landesregierung begrüßt den Entwurf. Er macht deutlich, dass wichtige Belange der Bevölkerung erkannt und Ernst genommen werden.

Hintergrund:
  SPD und Grüne legen dem Landtag eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung vor. Kernpunkt ist die Einführung eines Landesverfassungsgerichts, das anstelle des bislang in Artikel 44 der Verfassung aufgeführten Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren soll. Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen, von denen vier die Befähigung zum Richteramt haben müssen und die vom Landtag gewählt werden (Artikel 59). Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland ohne eigenes Verfassungsgericht.

  Darüber hinaus will Rot-Grün den Schutzinteressen verschiedener Bevölkerungsgruppen Verfassungsrang einräumen. So sollen die rund 5.000 Sinti und Roma im Lande neben den Dänen und den Friesen "Schutz und Förderung" gemäß Artikel 5 genießen. In neu einzufügenden Artikeln 5a und 6a werden zudem Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche sowie Pflegebedürftige erwähnt. Eine Initiative zur Verankerung des Grundrechts auf menschenwürdige Pflege in der Verfassung war im Juni 2002 knapp gescheitert. Artikel 5a knüpft darüber hinaus an das weit gefasste Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundsgesetzes an.
  Zur Änderung der Verfassung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag notwendig.

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Stalking


Von der Tagesordnung abgesetzt

Hauptredner:

Hintergrund:
  Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet so viel wie „anpirschen" oder „anschleichen". Inzwischen wird der Begriff aber auch in Deutschland als Umschreibung für eine fortgesetzte Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen verwendet. Dies kann zum Beispiel durch Verfolgen des Opfers, durch Drohungen, durch ständiges Anrufen oder durch Sachbeschädigungen geschehen. Da es in Deutschland, anders als etwa in einigen US-Bundesstaaten, noch kein spezielles Anti-Stalking-Gesetz gibt, fällt die strafrechtlcieh Verfolgung der Täter häufig schwer.
  Anwälte sprechen von 500.000 bis 600.000 Stalking-Fällen pro Jahr in Deutschland. Davon enden rund 100 tödlich. 3,7 Prozent der Männer und 17,3 Prozent der Frauen werden nach Schätzungen mindestens einmal in ihrem Leben zum Opfer von Stalking.
  Vor diesem Hintergrund fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, einen hessischen Entwurf für ein Stalking-Bekämpfungsgesetz im Bundesrat zu unterstützen.

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