Kiel (SHL). Mit ihrem Vorstoß zur Änderung
der Landesverfassung "in letzter Minute" ist die
rot-grüne Koalition am Donnerstag, 11. November 2004, auf
scharfe Kritik bei CDU, FDP und SSW getroffen. Angesichts der
nahenden Landtagswahl, so die Argumentation, sei die Zeit für
eine sachgerechte Auseinandersetzung mit dem Thema zu kurz: Bis
zur Wahl am 20. Februar 2005 tagt das Parlament nur noch zwei
Mal. Rot-Grün gehe es lediglich um einen "populistischen
Wahlkampf-Gag", argwöhnten daher Union und Liberale. Der
SSW kritisierte, der Vorstoß komme zur Unzeit.
Dabei waren die von den Regierungsfraktionen
vorgeschlagenen Neuregelungen durchaus auf Sympathie gestoßen:
Vor allem die Etablierung eines eigenen
Landesverfassungsgerichtes traf auf breite Zustimmung. Eine
entsprechende Neuregelung werde in der kommenden
Legislaturperiode zügig durchgeführt, gab sich die Opposition
zuversichtlich. Auch der Schutz der Sinti und Roma als neues
Staatsziel wurde prinzipiell begrüßt: Sie sollten den gleichen
Status wie Friesen und Dänen im Land bekommen. Außerdem will Rot-Grün
den Schutz von Kindern, Jugendlichen, Behinderten und
Pflegebedürftigen im Rahmen einer Antidiskriminierungsregelung
als Staatsziele in die Verfassung aufnehmen.
Rot-Grün: "Formale Ausflüchte"
Eine solche Verfassungsänderung könne in
gerade einmal zwei Monaten nicht ausreichend beraten werden, so
die Opposition. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Katalog der
Staatsziele zu einer reinen Wunschliste verkomme – Staatsziele
sind Leitlinien der Politik; ihre Umsetzung kann jedoch, anders
als ein Grundrecht, nicht eingeklagt werden. Redner von
Rot-Grün verwiesen darauf, dass Debatten zu den Themen der
beabsichtigten Verfassungsänderung seit Jahren geführt werden.
Die Opposition schiebe nur "formale" Ausflüchte"
vor.
Für eine Änderung der Verfassung ist eine
Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die Koalition wäre dafür also
auch auf Stimmen der CDU angewiesen. Der rot-grüne Antrag wurde
zunächst zur weiteren Beratung an den Innen- und
Rechtsausschuss verwiesen.
Stimmen aus der Debatte:
Klaus-Peter Puls (SPD): Staatsziele geben
keine einklagbaren Rechte, aber sie verpflichten bei der
Verwaltung und Gesetzgebung.
Klaus Schlie (CDU): Der Vorstoß der
Koalition ist ein grandioses Ablenkungsmanöver: Geld für die
Förderung gibt es nicht, aber das Ziel der Förderung soll in
die Landesverfassung. Wichtiger wäre eine aktive Politik für
diese Gruppen.
Wolfgang Kubicki (FDP): Bei der
Landesverfassung bricht man Änderungen nicht ohne weiteres
über’s Knie. Wie soll innerhalb der nächsten zwei Monate
eine Verfassungsänderung vollbracht werden?
Irene Fröhlich (Grüne): Staatsziele
dienen der Integration von Minderheiten, der Identifizierung der
Bürger mit ihrem Staat. Sie dürfen sich nicht auf die
Aufzählung gesellschaftlicher Realitäten beschränken.
Anke Spoorendonk: (SSW):