Auf dieser Seite: Pflegesituation  -  Wohnformen im Alter

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Top 22: 
Pflegesituation
Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 15/3682
Antwort der Landesregierung

Drucksache: 15/3749
-Plenarprotokoll-
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Top 24: 
Stärkeres Angebot von Wohnformen für ältere Menschen
Antrag der Fraktion der CDU
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Wer kontrolliert die Kontrolleure ?
Pflegesituation Dauerbrenner im Plenum

Kiel (SHL). Wie schon in den vorhergegangenen Tagungen im Juni, August und September hat sich der Landtag im November erneut mit der Pflegesituation in Schleswig-Holstein befasst. Anlass war war diesmal eine Große Anfrage der CDU, die sich insbesondere um Kontrollmechanismen in Pflegeeinrichtungen drehte. In der Aussprache zum Thema kritisierte die Opposition am Mittwoch, 10. November 2004, vor allem, dass die Regierung in der Vergangenheit ihre oberste Fachaufsicht über die Heimaufsichtsbehörden der Kreise nur unzureichend wahrgenommen habe. Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) sah dagegen Erfolge ihrer Eingriffsmöglichkeiten. Sie betonte,  Kontrolle durch Behörden allein reicht nicht: "Wir brauchen vertragliche, staatliche und gesellschaftliche Kontrolle."

Redner der rot-grünen Koalition betonten, dass die Kontrollen in der letzten Zeit verbessert und verstärkt worden seien. In der Vergangenheit wurden immer wieder gravierende Pflegemängel aufgedeckt. Für die Heimaufsicht sind in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, die oberste Fachaufsicht liegt aber beim Sozialministerium. Die Regierung habe daher genügend Möglichkeiten, die Kontrolle zu verbessern, so die CDU. Die Grünen betonten dagegen, gerade CDU-regierte Kreise hätten ihre Aufgaben nur unzureichend wahrgenommen. Der SSW forderte, die Regierung müsse in Krisensituationen schnell handeln können.

Zahlen und Fakten

Laut Heimgesetz sind die Heimaufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, jede Einrichtung ein Mal pro Jahr zu prüfen. Dies, so das Sozialministerium in der Antwort auf die Große Anfrage, sei in zwei Kreisen geschehen. In elf Kreisen und kreisfreien Städten liegt die Quote bei 80 Prozent, in zwei Kreisen darunter. Insgesamt sind in den Jahren 2002 und 2003 nach Regierungsangaben 1.904 Prüfungen durch die Heimaufsichtsbehörden vorgenommen worden, davon 73 Prozent unangemeldet. Zu den hierbei festgestellten Mängeln zählten unter anderem mangelhafte Dekubitus-Prophylaxe, fehlendes Inkontinenz-Training, fehlende Aktivierung und unvollständige Dokumentation.

Zustimmung bei der Opposition fand ein Vorhaben der Landesregierung zur vereinfachten Pflegedokumentation. Durch eine effizientere Leistungserfassung sollen Zeitersparungen von bis zu 50 Prozent möglich werden.

Der Sozialausschuss wird das Thema weiter beraten.

Stimmen aus der Debatte:

Helga Kleiner (CDU): Die Fachaufsicht des Sozialministeriums über die Heimaufsichtsbehörden verfügt über ein ausreichend großes Instrumentarium von wirkungsvollen Eingriffsmöglichkeiten. Sie muss aber den Heimaufsichtsbehörden stärker auf die Finger schauen.

Andreas Beran (SPD): Die CDU versucht immer noch, Aufgaben der Kommunen auf das Land zu verlagern und dem Land Missmanagement, welches die Kommunen zu verantworten haben, unterzuschieben.

Veronika Kolb (FDP): Wenn die Pflege wieder zurück in die Gesellschaft geholt werden soll, dann müssen schnell Antworten gefunden werden, wie dies geschehen soll.

Angelika Birk (Grüne): Die Große Anfrage fördert zutage, dass sich einige von den Christdemokraten regierten Kreise um das Thema Pflege nicht kümmern.

Silke Hinrichsen (SSW): Das Land muss in akuten Fällen den Pflegekassen, Heimträgern und der kommunalen Heimaufsicht Weisungen erteilen können, damit die Interessen der Pflegebedürftigen nicht untergehen.

Hintergrund:
  Im Sommer dieses Jahres haben Pflegemängel in einer Reihe von Einrichtungen des DRK, unter anderem in Kiel, Lübeck, Flensburg, Niebüll, Leck und Plön, für eine breite öffentliche Diskussion gesorgt. Die CDU-Fraktion hat die Landesregierung in einer Großen Anfrage zu verschiedenen Aspekten der Pflege in Schleswig-Holstein befragt.
  Ein zentraler Punkt ist die Kontrolle der Pflegequalität. Laut Heimgesetz sind die Heimaufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, jede Einrichtung ein Mal pro Jahr zu prüfen. Dies, so das Sozialministerium, sei in zwei Kreisen geschehen. In elf Kreisen und kreisfreien Städten liegt die Quote bei 80 Prozent, in zwei Kreisen darunter. Das Ministerium betont, mit Nachdruck auf die Erfüllung der Vorgaben zu dringen. Insgesamt sind in den Jahren 2002 und 2003 nach Regierungsangaben 1.904 Prüfungen durch die Heimaufsichtsbehörden vorgenommen worden, davon 73 Prozent unangemeldet. Zu den hierbei festgestellten Mängeln zählten unter anderem mangelhafte Dekubitus-Prophylaxe, fehlendes Inkontinenz-Training, fehlende Aktivierung und unvollständige Dokumentation.
  Beim Thema Pflegeberatung verweist die Landesregierung auf den Erfolg der trägerunabhängigen Beratungsstellen. Hierdurch sei es gelungen, die häusliche Pflege gegenüber der stationären Unterbringung zu stärken. Dadurch sei die Lebensqualität der Pflegebedürftigen erhöht und zugleich eine Ersparnis für die Sozialkassen von 1,5 Millionen Euro erreich worden. Ein entsprechendes Modellprojekt soll bis Ende 2006 fortgeführt werden.
  Die Landesregierung verweist zudem auf ein Modellprojekt zur Erstellung einer vereinfachten Pflegedokumentation. Durch eine effizientere Leistungserfassung, so die Erfahrung, könne es gelingen, hier eine Zeitersparnis von 50 Prozent zu erreichen.
  Ein weiterer Teil der Anfrage hat die Ausbildung zum Altenpfleger und zum Altenpflegehelfer zum Thema. Laut Landesregierung hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze in diesem Bereich von 1999 bis 2004 von 1.769 auf 1.950 erhöht. Die Regierung plant, die Mittel für die Förderung der Altenpflegeausbildung in diesem Jahr auf drei Millionen Euro aufzustocken.

mehr Informationen: plenum-online, September 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/
24_11_wohnen_pflegequalitaet.htm)
mehr Informationen: plenum-online, August 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/texte/
08_20_pflegeheime_pflegequalitaet.htm)

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Wohnen im Wandel des Alters
Landtag fordert: Verstärkt auf Bedürfnisse
der Senioren eingehen

Kiel (SHL). Die Parteien im Landtag waren sich am Donnerstag, 11. November, einig: Die Wohnsituation der Senioren im Land ist ein zentrales Thema und muss verbessert werden. Dabei gilt es insbesondere auf den demografischen Wandel und die Bedürfnisse älterer Menschen einzugehen, hieß es unisono. Dennoch gab es auch Meinungsverschiedenheiten darüber, wie das gemeinsam erreicht werden soll: Rot-Grün und CDU kritisierten die eingebrachten Anträge der jeweilig anderen Seite als zu wenig konkret.

Die CDU forderte unter anderem, das Wohnen in betreuten Wohnanlagen oder in Generationen übergreifenden Wohnprojekten zu unterstützen. Die Koalition regte in ihrem Antrag ein Zertifikat an, durch das zum Beispiel sicher gestellt werden soll, dass Serviceleistungen für die Bewohner von Seniorenwohneinrichtungen klar definiert werden.

Wohnungen und Häuser müssten stärker auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet sein, forderte Werner Kalinka (CDU). Es gelte, älteren Menschen zu ermöglichen, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung zu wohnen. Alten- und Pflegeheime seien keine Standardeinrichtungen, sondern nur anzuwenden, "wenn sonst nichts mehr geht".  "Der CDU-Antrag geht in die richtige Richtung, ist aber zu wenig konkret", kritisierte Andreas Beran (SPD). Der Sozialdemokrat sprach sich für eine Vielzahl an Wohnformen aus. Wichtig sei, ein bis ans Lebensende dauerndes Selbstbestimmungsrecht zu sichern.

"Wir dürfen uns nicht auf Modellprojekte beschränken", monierte Veronika Kolb (FDP) an die Adresse der rot-grünen Koalition gewandt. Es müsse ein attraktives Wohnumfeld für alle Generationen geschaffen werden. Dabei sollten Gebäude von Beginn an flexibel und barrierefrei gebaut werden. "Wir sind für Taten", so die Liberale.

Ministerin für Zertfizierungssystem

"Die CDU fordert was Gutes, die Landesregierung tut es", reimte Irene Fröhlich (Grüne) ihre Sicht der Dinge zusammen. Pläne der Koalition, ein Zertifizierungssystem für Wohneinrichtungen einzuführen, bezeichnete Fröhlich im Hinblick auf Markttransparenz und Vergleichbarkeit der Angebote als hilfreich. Zudem könnten Landesfördergelder an die Erlangung eines Zertifikats gekoppelt werden. "Welche baulichen und sozialen Konzepte sind für heute und morgen wichtig?", fragte Silke Hinrichsen (SSW). Es gelte, ein gerechtes Altwerden zu ermöglichen.

In Schleswig-Holstein gebe es bereits eine Reihe von vorbildlichen Wohnmodellen für Senioren, betonte Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD). Es gebe jedoch einen sich verändernden Bedarf, "auf den wir uns einstellen müssen". Ein Zertifizierungssystem sei sinnvoll, und könne die Rolle der Bewohner stärken, so die Ministerin.

Die Anträge wurden einstimmig federführend an den Sozialausschuss, mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Die Gesellschaft in Deutschland wird älter. Dies gilt auch für Schleswig-Holstein. Im Jahr 2015 – so die Prognose – werden im Land zwischen den Meeren rund 131.000 über 80-Jährige leben. Das wären 32.000 Personen dieser Altersgruppe mehr als 1999. Auch die Zahl der über 60-Jährigen dürfte erheblich steigen: Waren es 1999 noch 633.000 Menschen in diesem Alter werden es im Jahre 2015 wohl rund 753.000 sein. Solche Statistiken alarmieren die Politik: Die Union fordert deshalb eine größere Auswahl von Wohnformen, die auf ältere Menschen zugeschnitten und nicht nur auf Altenheime beziehungsweise Pflegeeinrichtungen fixiert sind.
Dahinter verbirgt sich der Gedanke, Senioren je nach Grad körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit einen möglichst optimalen Wohn- und damit auch Lebenskomfort zu garantieren, beispielsweise in Generationen übergreifenden Wohnprojekten.
  In einem ähnlich lautenden Antrag setzt sich auch Rot-Grün dafür ein, "das Angebot seniorengerechter Wohnformen in Schleswig-Holstein zu verstärken". Genannt wird hier unter anderem das gemeinsame Leben in betreuten Wohnanlagen oder Generationsprojekten, aber auch das Stichwort Generationenhäuser.

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