Top 22:
Pflegesituation
Große Anfrage der
Fraktion der CDU - Drs. 15/3682
Antwort der Landesregierung |
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Top 24:
Stärkeres Angebot
von Wohnformen für ältere Menschen
Antrag der Fraktion der CDU
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Wer
kontrolliert die Kontrolleure ?
Pflegesituation
Dauerbrenner im Plenum
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Kiel (SHL). Wie schon in den vorhergegangenen
Tagungen im Juni, August und September hat sich der Landtag im
November erneut mit der Pflegesituation in Schleswig-Holstein
befasst. Anlass war war diesmal eine Große Anfrage der CDU, die
sich insbesondere um Kontrollmechanismen in Pflegeeinrichtungen
drehte. In der Aussprache zum Thema kritisierte die Opposition
am Mittwoch, 10. November 2004, vor allem, dass die Regierung in
der Vergangenheit ihre oberste Fachaufsicht über die
Heimaufsichtsbehörden der Kreise nur unzureichend wahrgenommen
habe. Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) sah dagegen
Erfolge ihrer Eingriffsmöglichkeiten. Sie betonte,
Kontrolle durch Behörden allein reicht nicht: "Wir
brauchen vertragliche, staatliche und gesellschaftliche
Kontrolle."
Redner der rot-grünen Koalition betonten, dass
die Kontrollen in der letzten Zeit verbessert und verstärkt
worden seien. In der Vergangenheit wurden immer wieder
gravierende Pflegemängel aufgedeckt. Für die Heimaufsicht sind
in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte
zuständig, die oberste Fachaufsicht liegt aber beim
Sozialministerium. Die Regierung habe daher genügend
Möglichkeiten, die Kontrolle zu verbessern, so die CDU. Die
Grünen betonten dagegen, gerade CDU-regierte Kreise hätten
ihre Aufgaben nur unzureichend wahrgenommen. Der SSW forderte,
die Regierung müsse in Krisensituationen schnell handeln
können.
Zahlen und Fakten
Laut Heimgesetz sind die
Heimaufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
verpflichtet, jede Einrichtung ein Mal pro Jahr zu
prüfen. Dies, so das Sozialministerium in der Antwort auf
die Große Anfrage, sei in zwei
Kreisen geschehen. In elf Kreisen und kreisfreien Städten
liegt die Quote bei 80 Prozent, in zwei Kreisen darunter. Insgesamt sind in den Jahren 2002
und 2003 nach Regierungsangaben 1.904 Prüfungen durch die
Heimaufsichtsbehörden vorgenommen worden, davon 73
Prozent unangemeldet. Zu den hierbei festgestellten
Mängeln zählten unter anderem mangelhafte
Dekubitus-Prophylaxe, fehlendes Inkontinenz-Training,
fehlende Aktivierung und unvollständige Dokumentation.
Zustimmung bei der Opposition fand ein Vorhaben
der Landesregierung zur vereinfachten Pflegedokumentation. Durch
eine effizientere Leistungserfassung sollen Zeitersparungen von
bis zu 50 Prozent möglich werden.
Der Sozialausschuss wird das Thema weiter
beraten.
Stimmen aus der Debatte:
Helga Kleiner (CDU): Die
Fachaufsicht des Sozialministeriums über die
Heimaufsichtsbehörden verfügt über ein ausreichend großes
Instrumentarium von wirkungsvollen Eingriffsmöglichkeiten. Sie
muss aber den Heimaufsichtsbehörden stärker auf die Finger
schauen.
Andreas Beran (SPD): Die CDU
versucht immer noch, Aufgaben der Kommunen auf das Land zu
verlagern und dem Land Missmanagement, welches die Kommunen zu
verantworten haben, unterzuschieben.
Veronika Kolb (FDP): Wenn
die Pflege wieder zurück in die Gesellschaft geholt werden soll,
dann müssen schnell Antworten gefunden werden, wie dies
geschehen soll.
Angelika Birk (Grüne): Die Große
Anfrage fördert zutage, dass sich einige von den
Christdemokraten regierten Kreise um das Thema Pflege nicht
kümmern.
Silke Hinrichsen (SSW): Das Land
muss in akuten Fällen den Pflegekassen, Heimträgern und der
kommunalen Heimaufsicht Weisungen erteilen können, damit die
Interessen der Pflegebedürftigen nicht untergehen.
Hintergrund:
Im Sommer dieses Jahres haben
Pflegemängel in einer Reihe von Einrichtungen des DRK,
unter anderem in Kiel, Lübeck, Flensburg, Niebüll, Leck
und Plön, für eine breite öffentliche Diskussion
gesorgt. Die CDU-Fraktion hat die Landesregierung in einer
Großen Anfrage zu verschiedenen Aspekten der Pflege in
Schleswig-Holstein befragt.
Ein zentraler Punkt ist die Kontrolle der
Pflegequalität. Laut Heimgesetz sind die
Heimaufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
verpflichtet, jede Einrichtung ein Mal pro Jahr zu
prüfen. Dies, so das Sozialministerium, sei in zwei
Kreisen geschehen. In elf Kreisen und kreisfreien Städten
liegt die Quote bei 80 Prozent, in zwei Kreisen darunter.
Das Ministerium betont, mit Nachdruck auf die Erfüllung
der Vorgaben zu dringen. Insgesamt sind in den Jahren 2002
und 2003 nach Regierungsangaben 1.904 Prüfungen durch die
Heimaufsichtsbehörden vorgenommen worden, davon 73
Prozent unangemeldet. Zu den hierbei festgestellten
Mängeln zählten unter anderem mangelhafte
Dekubitus-Prophylaxe, fehlendes Inkontinenz-Training,
fehlende Aktivierung und unvollständige Dokumentation.
Beim Thema Pflegeberatung verweist die
Landesregierung auf den Erfolg der trägerunabhängigen
Beratungsstellen. Hierdurch sei es gelungen, die
häusliche Pflege gegenüber der stationären
Unterbringung zu stärken. Dadurch sei die Lebensqualität
der Pflegebedürftigen erhöht und zugleich eine Ersparnis
für die Sozialkassen von 1,5 Millionen Euro erreich
worden. Ein entsprechendes Modellprojekt soll bis Ende
2006 fortgeführt werden.
Die Landesregierung verweist zudem auf ein
Modellprojekt zur Erstellung einer vereinfachten
Pflegedokumentation. Durch eine effizientere
Leistungserfassung, so die Erfahrung, könne es gelingen,
hier eine Zeitersparnis von 50 Prozent zu erreichen.
Ein weiterer Teil der Anfrage hat die Ausbildung
zum Altenpfleger und zum Altenpflegehelfer zum Thema. Laut
Landesregierung hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze
in diesem Bereich von 1999 bis 2004 von 1.769 auf 1.950
erhöht. Die Regierung plant, die Mittel für die
Förderung der Altenpflegeausbildung in diesem Jahr auf
drei Millionen Euro aufzustocken.
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Informationen: plenum-online, September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/
24_11_wohnen_pflegequalitaet.htm)
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Informationen: plenum-online, August
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/texte/
08_20_pflegeheime_pflegequalitaet.htm)
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Wohnen im
Wandel des Alters
Landtag fordert:
Verstärkt auf Bedürfnisse
der Senioren eingehen
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Kiel (SHL). Die Parteien im Landtag waren
sich am Donnerstag, 11. November, einig: Die Wohnsituation der
Senioren im Land ist ein zentrales Thema und muss verbessert
werden. Dabei gilt es
insbesondere auf den demografischen Wandel und die Bedürfnisse
älterer Menschen einzugehen, hieß es unisono. Dennoch
gab es auch Meinungsverschiedenheiten darüber, wie das
gemeinsam erreicht werden soll: Rot-Grün und CDU kritisierten
die eingebrachten Anträge der jeweilig anderen Seite als zu
wenig konkret.
Die CDU forderte unter anderem, das Wohnen in
betreuten Wohnanlagen oder in Generationen übergreifenden
Wohnprojekten zu unterstützen. Die
Koalition regte in ihrem Antrag ein Zertifikat an, durch das zum
Beispiel sicher gestellt werden soll, dass Serviceleistungen
für die Bewohner von Seniorenwohneinrichtungen klar definiert
werden.
Wohnungen und Häuser müssten stärker auf die
Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet sein, forderte
Werner Kalinka (CDU). Es gelte, älteren Menschen zu
ermöglichen, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung zu
wohnen. Alten- und Pflegeheime seien keine
Standardeinrichtungen, sondern nur anzuwenden, "wenn sonst
nichts mehr geht". "Der
CDU-Antrag geht in die richtige Richtung, ist aber zu wenig
konkret", kritisierte Andreas Beran (SPD). Der
Sozialdemokrat sprach sich für eine Vielzahl an Wohnformen aus.
Wichtig sei, ein bis ans Lebensende dauerndes
Selbstbestimmungsrecht zu sichern.
"Wir dürfen uns nicht auf Modellprojekte
beschränken", monierte Veronika Kolb (FDP) an die Adresse
der rot-grünen Koalition gewandt. Es müsse ein attraktives
Wohnumfeld für alle Generationen geschaffen werden. Dabei
sollten Gebäude von Beginn an flexibel und barrierefrei gebaut
werden. "Wir sind für Taten", so die Liberale.
Ministerin für
Zertfizierungssystem
"Die CDU fordert was
Gutes, die Landesregierung tut es", reimte Irene Fröhlich
(Grüne) ihre Sicht der Dinge zusammen. Pläne der Koalition,
ein Zertifizierungssystem für Wohneinrichtungen einzuführen,
bezeichnete Fröhlich im Hinblick auf Markttransparenz und
Vergleichbarkeit der Angebote als hilfreich. Zudem könnten
Landesfördergelder an die Erlangung eines Zertifikats gekoppelt
werden. "Welche baulichen und
sozialen Konzepte sind für heute und morgen wichtig?",
fragte Silke Hinrichsen (SSW). Es gelte, ein gerechtes Altwerden
zu ermöglichen.
In Schleswig-Holstein gebe es bereits eine Reihe
von vorbildlichen Wohnmodellen für Senioren, betonte
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD). Es gebe jedoch einen
sich verändernden Bedarf, "auf den wir uns einstellen
müssen". Ein Zertifizierungssystem sei sinnvoll, und
könne die Rolle der Bewohner stärken, so die Ministerin.
Die Anträge wurden einstimmig federführend an
den Sozialausschuss, mitberatend an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Die Gesellschaft in Deutschland wird älter. Dies gilt auch für Schleswig-Holstein. Im Jahr 2015 – so die Prognose – werden im Land zwischen den Meeren rund 131.000 über 80-Jährige leben. Das wären 32.000 Personen dieser Altersgruppe mehr als 1999. Auch die Zahl der über 60-Jährigen dürfte erheblich steigen: Waren es 1999 noch 633.000 Menschen in diesem Alter werden es im Jahre 2015 wohl rund 753.000 sein. Solche Statistiken alarmieren die Politik: Die Union fordert deshalb eine größere Auswahl von Wohnformen, die auf ältere Menschen zugeschnitten und nicht nur auf Altenheime beziehungsweise Pflegeeinrichtungen
fixiert sind.
Dahinter verbirgt sich der Gedanke, Senioren je nach Grad körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit einen möglichst optimalen Wohn- und damit auch Lebenskomfort zu garantieren, beispielsweise in Generationen übergreifenden Wohnprojekten.
In einem ähnlich lautenden Antrag setzt sich auch
Rot-Grün dafür ein, "das Angebot seniorengerechter
Wohnformen in Schleswig-Holstein zu verstärken".
Genannt wird hier unter anderem das gemeinsame Leben in
betreuten Wohnanlagen oder Generationsprojekten, aber auch
das Stichwort Generationenhäuser.
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