Top 26:
Ratifizierung und
Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention
Antrag der
Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Top 06:
Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Polizei in
Schleswig-Holstein (Polizeiorganisationsgesetz -POG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3473
Bericht und
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts- ausschusses (1. Lesung
119. Sitzung am 17. Juni 2004) |
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Landtag
bezieht Stellung
gegen Folter...
...und bekennt
sich zu UN-Antifolter-Konvention
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Kiel (SHL). Das Folterverbot ist absolut –
deswegen soll sich Deutschland zum Zusatzprotokoll der
UN-Antifolter-Konvention bekennen. Dies hat der Landtag am
Freitag, 12. November 2004, auf Basis eines rot-grünen Antrags
einstimmig gefordert. Schleswig-Holstein solle sich als
Vorreiter positionieren und die Bundesregierung und die anderen
Bundesländer zur Umsetzung drängen, betonten die Sprecher
aller Fraktionen. Hintergrund: Die Bundesrepublik hat das
Protokoll noch nicht unterzeichnet. Bis jetzt haben erst drei
Staaten das Papier ratifiziert; erst wenn 20 Staaten Ja sagen,
tritt das Protokoll in Kraft.
Die von Deutschland bereits ratifizierte
UN-Anti-Folter-Konvention von 1984 ächtet die unmenschliche und
erniedrigende Behandlung von Gefangenen und anderen in
staatlicher Obhut befindlicher Menschen. Im Dezember 2002 hat
die UN-Vollversammlung ein Zusatzprotokoll zu dieser Konvention
beschlossen. Es fordert unter anderem die regelmäßige
Kontrolle staatlicher Einrichtungen durch Besuche. Hier sind die
Bundesländer gefordert, denn die betroffenen Institutionen wie
Gefängnisse, Abschiebehaft, psychiatrische Kliniken oder
geschlossene Kinder- und Jugendheime befinden sich zum großen
Teil unter ihrer Hoheit.
Die Ratifizierung sei längst überfällig,
hieß es unisono im Landtag. Zwar gebe es in Schleswig-Holstein
keinen Hinweis auf Übergriffe staatlicher Stellen. Dennoch sei
Prävention wichtig, und es sei blauäugig anzunehmen, derartige
Vorfälle seien grundsätzlich ausgeschlossen. Unterschiedliche
Vorschläge wurden in Bezug auf die Ausgestaltung der
Besuchsregelung gemacht. Die Grünen forderten, einen Ausschuss
einzurichten, der auch ohne konkreten Vorwurf untersuchen und
Verbesserungsvorschläge machen darf. Hier sollten die
betroffenen Berufsverbände aber auch
Nicht-Regierungs-Organisationen wie Amnesty International oder
Terre des Hommes beteiligt sein.
Die CDU verwies auf bereits bestehende Stellen
in den zu prüfenden Einrichtungen sowie auf den
Petitionsausschuss des Landtags. Innenminister Klaus Buß (SPD)
machte sich für eine gemeinsame Kommission aller Länder stark,
die auch zusammen finanziert werden soll.
Hauptredner:
Irene Fröhlich (Grüne), Klaus Schlie
(CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Silke
Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)
Hintergrund:
SPD und Grüne wollen die
Landesregierung auffordern, bei der Bundesregierung und
den anderen Bundesländern auf eine schnelle Ratifizierung
des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention
hinzuwirken.
Die UN-Anti-Folter-Konvention stammt aus dem Jahre
1984. Sie ächtet die unmenschliche und erniedrigende
Behandlung und Bestrafung von Gefangenen und anderen in
staatlicher Obhut befindlicher Menschen. Inzwischen haben
etwa 150 Staaten das Abkommen unterzeichnet, darunter auch
Deutschland. Im Dezember 2002 hat die UN-Vollversammlung
ein Zusatzprotokoll zu dieser Konvention beschlossen.
Dieses Protokoll fordert unter anderem die regelmäßige
Kontrolle staatlicher Einrichtungen durch Besuche.
Deutschland hat das Zusatzprotokoll noch nicht
ratifiziert. Es bestehen insbesondere auf Länderebene
Widerstände gegen den im Zusatzprotokoll vorgesehenen
Besuchsmechanismus. Da die zu kontrollierenden
Einrichtungen, zum Beispiel Gefängnisse, Abschiebehaft,
psychiatrische Kliniken oder geschlossene Kinder- und
Jugendheime zu einem großen Teil in die Zuständigkeit
der Bundesländer fallen, müssen diese einer
Ratifizierung zustimmen. Der Einwand auf Länderseite: Es
gebe in Deutschland keine staatlichen Kontroll-Instanzen,
wie sie im Zusatzprotokoll gefordert werden.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat
sich in jüngster Zeit für die Ratifizierung
ausgesprochen.
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Schreibtisch
statt Streife
Landtag verabschiedet
Gesetz über Polizeistruktur
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Kiel (SHL). Gegen die Stimmen der CDU hat die
Mehrheit von Rot-Grün und SSW bei Enthaltung der FDP am
Freitag, 12. November 2004, ein neues Gesetz über die Organisation der
Landespolizei auf den
Weg gebracht. Im Zuge der Reform werden 25 Prozent des Personals
im Führungs- und Verwaltungsbereich eingespart. 160 Beamte, die
dort frei gesetzt werden, sollen künftig den Ermittlungs- und
Streifendienst verstärken. Während Rot-Grün von einer
zukunftsweisenden Perspektive für die Innere Sicherheit im Land
sprach, kritisierten Union und Liberale den Entwurf. Sie
begrüßten die Umstrukturierung zwar im Prinzip, sahen aber
zahlreiche Koordinierungsprobleme nicht gelöst. Klaus Schlie (CDU)
bemängelte in der Debatte eine "chronische
Unterfinanzierung" der Polizei im Land.
Kernpunkt der Reform: Statt 24 soll es künftig
nur noch 11 Organisations-Einheiten mit Führungs- und
Stabsaufgaben geben. Neben den acht Flächendirektionen mit Sitz
in Kiel, Neumünster, Flensburg, Husum, Itzehoe, Bad Segeberg,
Lübeck und Ratzeburg sind Direktionen in Eutin (Aus- und
Fortbildung) sowie in Kiel mit einem neuen Landespolizeiamt und
dem Landeskriminalamt geplant. Ein Rückzug der Polizei aus der
Fläche soll dadurch nicht stattfinden. Die einzelnen Reviere
vor Ort sollen erhalten bleiben.
"Gewinne aus der Reform werden komplett im
Polizeihaushalt verbleiben", versprach Thomas Rother (SPD).
Es werde keine Aufrechnung mit dem Etat der Polizei geben. Genau
das bezweifelte jedoch die Opposition. Da der Haushalt des
Innenministers gedeckelt worden sei, müssten Gehaltserhöhungen
aus dem Polizeietat erwirtschaftet werden; der Gegenwert
entspreche rein rechnerisch 260 Stellen in den kommenden zwei
Jahren, rechnete Wolfgang Kubicki (FDP) vor. "Ich vermute
der Gegenwert wird dadurch erwirtschaftet, dass diese Stellen
nicht besetzt oder Überstunden nicht bezahlt werden",
befürchtete Kubicki in der Debatte. Dabei habe die Landespolizei ohnehin in
den vergangenen acht Jahren bereits 800 Stellen verloren, gab Klaus
Schlie (CDU) zu bedenken. Daher gebe es in Schleswig-Holstein
auch einen überdurchschnittlichen Anstieg der Kriminalität bei
unterdurchschnittlicher Aufklärungsquote.
Buß: Zahlen der Opposition
"utopisch"
Innenminister Klaus Buß (SPD) wies die Zahlen
der Opposition als "utopisch" zurück. Dort wo der
Bürger es merke, im operativen Dienst – also bei den
Ermittlungs- und Streifenbeamten vor Ort – seien unter
Rot-Grün in den vergangenen Jahren keine Stellen abgebaut
worden. Einzige Ausnahme sei die Auflösung der Reiterstaffel.
Die Verstärkung durch 160 "real vorhandene Beamte"
lasse sich nicht durch "Zahlenspielereien" weg reden.
Irene Fröhlich (Grüne) attestierte der Opposition eine "von
Sachargumenten befreite Debatte" und fühlte sich an den
Streit um die Abschaffung des Verkehrskaspers erinnert. Es gebe
zwar noch einige ungeklärte Punkte, sagte Silke Hinrichsen vom
SSW, doch: nach der langen Beratungszeit sei der Punkt gekommen,
"die Reform vom Stapel zu lassen", zumal die
Ergebnisse im Rahmen einer Evaluation in zwei Jahren ohnehin
erneut auf den Prüfstand kommen würden.
Hintergrund:
Die Landesregierung will die
schleswig-holsteinische Landespolizei umstrukturieren und
damit Kapazitäten für die bürgernahe Polizeiarbeit
freimachen. Vorgesehen ist laut dem Entwurf zum
Polizeiorganisationsgesetz die Reduzierung der
Organisationseinheiten mit Führungs- und Stabsaufgaben
von 24 auf elf. Dies sollen die acht neuen
Flächendirektionen mit Sitz in Kiel, Neumünster,
Flensburg, Husum, Itzehoe, Bad Segeberg, Lübeck und
Ratzeburg, die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung
in Eutin sowie das neue Landespolizeiamt und das
Landeskriminalamt in Kiel sein. Hierdurch, so die
Schätzungen des Innenministeriums, wird der
Personalbestand auf der Führungs- und Stabsebene in den
nächsten Jahren um 25 Prozent auf 1034 Stellen reduziert.
Dieser Bereich wird damit um 347 Stellen verkleinert, von
denen 160 den Ermittlungs- und Streifendienst vor Ort
verstärken sollen. Durch die Umgestaltung entstehen laut
Innenministerium ab 2006 jährliche Kosten von 50.000 Euro
für Mieten. Dies soll durch den sozialverträglichen
Abbau von ein bis zwei Stellen gegenfinanziert werden.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem
Parlament mit rot-grüner Mehrheit, den Entwurf
unverändert anzunehmen.
mehr
Informationen: plenum-online, Juni
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2004/texte/12_polizei.htm)
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