Auf dieser Seite: Anti-Folter-Konvention  -  Polizeiorganisation

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Top 26: 
Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 15/3717
-Plenarprotokoll-
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Top 06: 
Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Polizei in Schleswig-Holstein (Polizeiorganisationsgesetz -POG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3473
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts- ausschusses (1. Lesung 119. Sitzung am 17. Juni 2004)
Drucksache: 15/3724
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Landtag bezieht Stellung
gegen Folter...
...und bekennt sich zu UN-Antifolter-Konvention

Kiel (SHL). Das Folterverbot ist absolut – deswegen soll sich Deutschland zum Zusatzprotokoll der UN-Antifolter-Konvention bekennen. Dies hat der Landtag am Freitag, 12. November 2004, auf Basis eines rot-grünen Antrags einstimmig gefordert. Schleswig-Holstein solle sich als Vorreiter positionieren und die Bundesregierung und die anderen Bundesländer zur Umsetzung drängen, betonten die Sprecher aller Fraktionen. Hintergrund: Die Bundesrepublik hat das Protokoll noch nicht unterzeichnet. Bis jetzt haben erst drei Staaten das Papier ratifiziert; erst wenn 20 Staaten Ja sagen, tritt das Protokoll in Kraft.

Die von Deutschland bereits ratifizierte UN-Anti-Folter-Konvention von 1984 ächtet die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Gefangenen und anderen in staatlicher Obhut befindlicher Menschen. Im Dezember 2002 hat die UN-Vollversammlung ein Zusatzprotokoll zu dieser Konvention beschlossen. Es fordert unter anderem die regelmäßige Kontrolle staatlicher Einrichtungen durch Besuche. Hier sind die Bundesländer gefordert, denn die betroffenen Institutionen wie Gefängnisse, Abschiebehaft, psychiatrische Kliniken oder geschlossene Kinder- und Jugendheime befinden sich zum großen Teil unter ihrer Hoheit.

Die Ratifizierung sei längst überfällig, hieß es unisono im Landtag. Zwar gebe es in Schleswig-Holstein keinen Hinweis auf Übergriffe staatlicher Stellen. Dennoch sei Prävention wichtig, und es sei blauäugig anzunehmen, derartige Vorfälle seien grundsätzlich ausgeschlossen. Unterschiedliche Vorschläge wurden in Bezug auf die Ausgestaltung der Besuchsregelung gemacht. Die Grünen forderten, einen Ausschuss einzurichten, der auch ohne konkreten Vorwurf untersuchen und Verbesserungsvorschläge machen darf. Hier sollten die betroffenen Berufsverbände aber auch Nicht-Regierungs-Organisationen wie Amnesty International oder Terre des Hommes beteiligt sein.

Die CDU verwies auf bereits bestehende Stellen in den zu prüfenden Einrichtungen sowie auf den Petitionsausschuss des Landtags. Innenminister Klaus Buß (SPD) machte sich für eine gemeinsame Kommission aller Länder stark, die auch zusammen finanziert werden soll.

Hauptredner: Irene Fröhlich (Grüne), Klaus Schlie (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)

Hintergrund:
  SPD und Grüne wollen die Landesregierung auffordern, bei der Bundesregierung und den anderen Bundesländern auf eine schnelle Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention hinzuwirken.
  Die UN-Anti-Folter-Konvention stammt aus dem Jahre 1984. Sie ächtet die unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Bestrafung von Gefangenen und anderen in staatlicher Obhut befindlicher Menschen. Inzwischen haben etwa 150 Staaten das Abkommen unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Im Dezember 2002 hat die UN-Vollversammlung ein Zusatzprotokoll zu dieser Konvention beschlossen. Dieses Protokoll fordert unter anderem die regelmäßige Kontrolle staatlicher Einrichtungen durch Besuche.
  Deutschland hat das Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert. Es bestehen insbesondere auf Länderebene Widerstände gegen den im Zusatzprotokoll vorgesehenen Besuchsmechanismus. Da die zu kontrollierenden Einrichtungen, zum Beispiel Gefängnisse, Abschiebehaft, psychiatrische Kliniken oder geschlossene Kinder- und Jugendheime zu einem großen Teil in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, müssen diese einer Ratifizierung zustimmen. Der Einwand auf Länderseite: Es gebe in Deutschland keine staatlichen Kontroll-Instanzen, wie sie im Zusatzprotokoll gefordert werden.
  Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich in jüngster Zeit für die Ratifizierung ausgesprochen.

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Schreibtisch statt Streife
Landtag verabschiedet Gesetz über Polizeistruktur

Kiel (SHL). Gegen die Stimmen der CDU hat die Mehrheit von Rot-Grün und SSW bei Enthaltung der FDP am Freitag, 12. November 2004, ein neues Gesetz über die Organisation der Landespolizei auf den Weg gebracht. Im Zuge der Reform werden 25 Prozent des Personals im Führungs- und Verwaltungsbereich eingespart. 160 Beamte, die dort frei gesetzt werden, sollen künftig den Ermittlungs- und Streifendienst verstärken. Während Rot-Grün von einer zukunftsweisenden Perspektive für die Innere Sicherheit im Land sprach, kritisierten Union und Liberale den Entwurf. Sie begrüßten die Umstrukturierung zwar im Prinzip, sahen aber zahlreiche Koordinierungsprobleme nicht gelöst. Klaus Schlie (CDU) bemängelte in der Debatte eine "chronische Unterfinanzierung"  der Polizei im Land.

Kernpunkt der Reform: Statt 24 soll es künftig nur noch 11 Organisations-Einheiten mit Führungs- und Stabsaufgaben geben. Neben den acht Flächendirektionen mit Sitz in Kiel, Neumünster, Flensburg, Husum, Itzehoe, Bad Segeberg, Lübeck und Ratzeburg sind Direktionen in Eutin (Aus- und Fortbildung) sowie in Kiel mit einem neuen Landespolizeiamt und dem Landeskriminalamt geplant. Ein Rückzug der Polizei aus der Fläche soll dadurch nicht stattfinden. Die einzelnen Reviere vor Ort sollen erhalten bleiben.

"Gewinne aus der Reform werden komplett im Polizeihaushalt verbleiben", versprach Thomas Rother (SPD). Es werde keine Aufrechnung mit dem Etat der Polizei geben. Genau das bezweifelte jedoch die Opposition. Da der Haushalt des Innenministers gedeckelt worden sei, müssten Gehaltserhöhungen aus dem Polizeietat erwirtschaftet werden; der Gegenwert entspreche rein rechnerisch 260 Stellen in den kommenden zwei Jahren, rechnete Wolfgang Kubicki (FDP) vor. "Ich vermute der Gegenwert wird dadurch erwirtschaftet, dass diese Stellen nicht besetzt oder Überstunden nicht bezahlt werden", befürchtete Kubicki in der Debatte. Dabei habe die Landespolizei ohnehin in den vergangenen acht Jahren bereits 800 Stellen verloren, gab Klaus Schlie (CDU) zu bedenken. Daher gebe es in Schleswig-Holstein auch einen überdurchschnittlichen Anstieg der Kriminalität bei unterdurchschnittlicher Aufklärungsquote.

Buß: Zahlen der Opposition "utopisch"

Innenminister Klaus Buß (SPD) wies die Zahlen der Opposition als "utopisch" zurück. Dort wo der Bürger es merke, im operativen Dienst – also bei den Ermittlungs- und Streifenbeamten vor Ort – seien unter Rot-Grün in den vergangenen Jahren keine Stellen abgebaut worden. Einzige Ausnahme sei die Auflösung der Reiterstaffel. Die Verstärkung durch 160 "real vorhandene Beamte" lasse sich nicht durch "Zahlenspielereien" weg reden. Irene Fröhlich (Grüne) attestierte der Opposition eine "von Sachargumenten befreite Debatte" und fühlte sich an den Streit um die Abschaffung des Verkehrskaspers erinnert. Es gebe zwar noch einige ungeklärte Punkte, sagte Silke Hinrichsen vom SSW, doch: nach der langen Beratungszeit sei der Punkt gekommen, "die Reform vom Stapel zu lassen", zumal die Ergebnisse im Rahmen einer Evaluation in zwei Jahren ohnehin erneut auf den Prüfstand kommen würden.

Hintergrund:
  Die Landesregierung will die schleswig-holsteinische Landespolizei umstrukturieren und damit Kapazitäten für die bürgernahe Polizeiarbeit freimachen. Vorgesehen ist laut dem Entwurf zum Polizeiorganisationsgesetz die Reduzierung der Organisationseinheiten mit Führungs- und Stabsaufgaben von 24 auf elf. Dies sollen die acht neuen Flächendirektionen mit Sitz in Kiel, Neumünster, Flensburg, Husum, Itzehoe, Bad Segeberg, Lübeck und Ratzeburg, die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin sowie das neue Landespolizeiamt und das Landeskriminalamt in Kiel sein. Hierdurch, so die Schätzungen des Innenministeriums, wird der Personalbestand auf der Führungs- und Stabsebene in den nächsten Jahren um 25 Prozent auf 1034 Stellen reduziert. Dieser Bereich wird damit um 347 Stellen verkleinert, von denen 160 den Ermittlungs- und Streifendienst vor Ort verstärken sollen. Durch die Umgestaltung entstehen laut Innenministerium ab 2006 jährliche Kosten von 50.000 Euro für Mieten. Dies soll durch den sozialverträglichen Abbau von ein bis zwei Stellen gegenfinanziert werden.
  Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Parlament mit rot-grüner Mehrheit, den Entwurf unverändert anzunehmen.

mehr Informationen: plenum-online, Juni 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2004/texte/12_polizei.htm)

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