Top 31:
Aktuelle Steuerschätzung
Antrag der Fraktionen von
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Top 11:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung
und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3649
Bericht und
Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(1. Lesung 124. Sitzung am 22. September 2004)
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und
B´90/GRÜNE – Drucksache 15/3780
Änderungsantrag der Fraktion der
CDU – Drucksache 15/3781
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Was kommt
nach der Steuerschätzung ?
Opposition: "Trickserein
und Luftbuchungen"
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Kiel
(lno/SHL). Regierung und Opposition in Schleswig-Holstein weisen sich gegenseitig die Schuld für die Finanzkrise des Landes zu.
Angesichts der jüngsten Steuerschätzung räumte Finanzminister Ralf
Stegner (SPD/Foto rechts) am Mittwoch,
10. November 2004, im Kieler Landtag zwar ein: "2005
stehen wir vor enormen Herausforderungen." Die Lage könnte aber besser
sein, wenn CDU und FDP
den Abbau von Subventionen - etwa der Eigenheimzulage - nicht permanent blockiert hätten. Der
finanzpolitische Sprecher der CDU, Rainer Wiegard (Foto
links), warf der rot-grünen Koalition
"Luftbuchungen" vor.
Die Novembersteuerschätzung weist für Schleswig-Holstein weitaus
größere Finanzlücken aus, als noch im Mai erwartet. Das Land wird
danach in diesem Jahr 5,9 Millionen Euro weniger Steuern einnehmen
als eingeplant - und dass obwohl nominal die Steuereinnahmen nach der
Prognose von 5,253 Milliarden im Jahr 2003 auf 5,326 Milliarden in
diesem Jahr steigen. 2005 bleiben nach der Prognose zusätzlich 25
Millionen Euro Einnahmen aus, im Haushalt klafft damit ein Loch von
470,2 Millionen Euro.
Damit fehlt dem Land nach Darstellung des FDP-Finanzexperten
Heiner Garg im Haushalt 2005 "ziemlich genau die Summe, die das Land
braucht, um nächstes Jahr seine Lehrer und Polizisten zu bezahlen".
Er bescheinigte der Landesregierung einen Mangel an Ideen, wie die Finanzmisere
strukturell bewältigt werden kann. Hart ins Gericht mit Stegner
ging auch Rainer Wiegard (CDU) und warf dem Finanzministerium
eine mangelhafte Informationspolitik vor: Seit Juli warte das
Parlament auf aktuelle Haushaltszahlen. "Das Ergebnis der
Steuerschätzung erschreckt weniger als das Verhalten der
Landesregierung", sagte Wiegard. Die Nettokreditaufnahme in
Höhe von 750 Millionen Euro sei verfassungswidrig.
"Der
Minister wird über die Runden kommen"
Lob für Stegner gab
es dagegen von rot-grüner Koalition. Nach Ansicht von Günter
Neugebauer (SPD) zeige die aktuelle Schätzung, dass ein
Nachtragshaushalt angesichts der Planung des Finanzministeriums
nicht nötig sei: "Der Minister wird über die Runden
kommen." Auch Monika
Heinold (Grüne) befand: "Dass wir den Rückgang der
Steuereinnahmen um 5,9 Millionen Euro ohne Nachtragshaushalt
verkraften, verdanken wir dem Finanzminister." In Richtung
der Opposition mahnte sie mehr Verantwortungsbewusstsein an.
Schließlich gehe es bei der Sanierung des Haushaltes um die
Zukunft des Landes. Die
Entwicklung der Steuereinnahmen zeige, dass der Weg der
Steuersenkungen ein Irrweg sei, stellte Anke Spoorendonk (SSW)
mit Blick auf die schrumpfenden Einnahmen in den letzten Jahren
fest
Der Berichtsantrag
wurde zur abschließenden Beratung an den Finanzausschuss
überwiesen.
Hintergrund:
Nach den Ergebnissen der
November-Steuerschätzung können die öffentlichen
Haushalte in Deutschland in diesem Jahr 442,2 Milliarden
und im kommenden Jahr 450,1 Milliarden Euro
Steuereinnahmen erwarten. Damit sind gegenüber der
Schätzung vom Mai dieses Jahres Ausfälle von 1,4
Milliarden in diesem und von 3,4 Milliarden im nächsten
Jahr zu erwarten. Für den Bund ergeben sich im laufenden
Jahr Mindereinnahmen von 2,3 Milliarden, die Länder
verzeichnen ein Minus von 0,8 Milliarden, die Kommunen
hingegen können sich über ein Plus von 1,5 Milliarden
freuen. Im kommenden Jahr liegt der Einnahmeausfall bei
Bund und Ländern bei 3,5 beziehungsweise einer Milliarde,
die kommunalen Mehreinnahmen werden bei rund 800 Millionen
liegen.
Angesichts der Mindereinnahmen sowie
Mehrbelastungen für den Bundesetat von drei Milliarden
durch die Arbeitsmarktreform sowie geringeren
Bundesbankgewinnen spricht Bundes-Finanzminister Hans
Eichel (SPD) von einer „dramatisch schwierigen"
Haushaltssituation. Zum Ausgleich schlägt er unter
anderem eine Nullrunde im Öffentlichen Dienst und, den
Verkauf von Forderungen vor, die der Bund gegenüber der
Post und der Telecom hat. Die Idee, den Tag der Deutschen
Einheit vom 3. Oktober grundsätzlich auf einen Sonntag zu
legen, wurde nach öffentlichen Protesten fallengelassen.
Im schleswig-holsteinischen Landesetat werden in
diesem Jahr voraussichtlich 5,9 Millionen und 2005 etwa 25
Millionen Euro weniger in die Kassen fließen, während
auch im Lande die kommunalen Haushalte Zugewinne
verzeichnen können. Im laufenden Jahr will die
Landesregierung das Minus durch Einsparungen auffangen. Im
kommenden Jahr, wenn der ohnehin absehbare Fehlbetrag
durch die jüngsten Ergebnisse auf rund 470 Millionen Euro
steigen wird, will Rot-Grün einen Nachtragshaushalt in
den Landtag einbringen.
Auf Antrag von SPD und Grünen berichtet die
Landesregierung über die Auswirkungen der
Steuerschätzung auf Schleswig-Holstein.
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Hartz IV: Kompromiss mit
den Kommunen
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Kiel (SHL). Wenn Hartz IV kommt, sind die
Kommunen vorbereitet: Mit dieser positiven Perspektive blickt
der Landtag in großer Geschlossenheit der Einführung der
Arbeitsmarktreform im Lande zum Jahresanfang 2005 entgegen. Der
entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung traf im Plenum
am Mittwoch, 10. November 2004, in Zweiter Lesung auf allgemeine
Zustimmung. Lediglich der SSW enthielt sich der Stimme. Die
Union schränkte jedoch ein: Die finanziellen Interessen der
Kommunen müssten vom Land stärker berücksichtigt werden.
Um dies
sicherzustellen, legte die CDU einen Änderungsantrag vor, um
das vom Land eingesparte Geld direkt an die Kommunen weiter zu
leiten. Während die FDP dieses Vorhaben unterstützte,
betrachtete die Koalition dieses Ansinnen als nicht erforderlich
und lehnte den Vorschlag mehrheitlich ab.
Ab 1. Januar sollen Langzeitarbeitslose das neue
Arbeitslosengeld II, entstanden aus der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe, von den Arbeitsagenturen
erhalten. Für die Unterkunfts-Kosten kommen die Kommunen auf.
Um die finanzielle Entlastung der Kommunen gleichmäßig zu
verteilen, hat der zuständige Sozialausschuss in Zusammenarbeit
mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Modell erarbeitet, das
unter anderem die Kreisumlage zwischen Gemeinden mit vielen
Sozialhilfe-Empfängern und solchen mit wenigen Betroffenen neu
regelt. Dieser Kompromiss sei für alle Beteiligten tragbar,
hieß es parteiübergreifend. CDU und FDP kritisierten jedoch
Abstimmungsschwierigkeiten innerhalb der Landesregierung. Auch
hätten Land und Bund die Kommunen lange im Ungewissen gelassen.
Rot-Grün fordert Revisionsklausel ein
SPD, Grüne und auch der SSW forderten die
Kreise auf, weiterhin die Betreuung von Kindern aus
sozialhilfe-abhängigen Familien sicherzustellen. Mit Blick
hierauf hatte Rot-Grün in einem eigenen Änderungsantrag eine
Revisionsklausel eingefordert, um nach einem halben Jahr zu
überprüfen, ob dies auch gewährleistet werden kann. Dieser
Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen bei
Enthaltung des SSW und des CDU-Abgeordneten Claus Hopp
abgenommen.
Einigkeit herrschte darüber, dass das
eigentliche Ziel von Hartz IV, nämlich mehr Menschen in Arbeit
zu bringen, im Vordergrund stehen müsse.
Hauptredner:
Klaus-Peter Puls (SPD),
Peter Lehnert (CDU), Veronika Kolb (FDP), Monika Heinold
(Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Wirtschaftsminister Bernd
Rohwer (SPD)
Hintergrund:
Wenn das Sozialgesetzbuch II (SGB
II – bekannt unter dem Stichwort Hartz IV – am 1.
Januar 2005 in Kraft tritt, wird es eine neue
Arbeitsteilung geben: Die Arbeitsagenturen werden die neue
Leistung, das Arbeitslosengeld II – entstanden aus der
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe –
verwalten; für die Unterkunftskosten kommen die Kommunen
auf. Diese Arbeitsaufteilung ist aber nicht zwingend
so vorgesehen. Das Land Hessen hatte im
Vermittlungsausschuss eine Experimentierklausel zu Hartz
IV durchgesetzt. Diese erlaubt bundesweit bis zu 69
Kommunen die "Federführung" bei der
Zusammenlegung Arbeitslosengeld II zu übernehmen. Das
bedeutet, dass die Betreuung der Langzeitarbeitslosen, vor
allem auch die Vermittlung und Umschulung, von Januar 2005
an komplett bei der Kreisverwaltung liegen soll. Die
größere Nähe der Kommunen zu den Betroffenen und die
Kenntnis der lokalen Gegebenheiten könnten die
Eingliederungsarbeit positiv beeinflussen. Die Zulassung
zu dem so genannten Optionsmodell wird für die Dauer von
sechs Jahren erteilt.
Die meisten der insgesamt 323 Kreise planen eine
Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen. In Schleswig-Holstein
haben sich die Kreise Nordfriesland und
Schleswig-Flensburg um die Zulassung zum Optionsmodell
beworben. Die Landesregierung unterstützt die Bewerbung;
die endgültige Entscheidung liegt beim
Bundeswirtschaftsministerium. Schleswig-Holstein hätte
gemäß der Anzahl seiner Sitze im Bundesrat vier
Modell-Kommunen benennen können.
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat nun
einen Gesetzentwurf eingebracht, der die landesrechtlichen
Grundlagen für die Umsetzung des SGB II im nördlichsten
Bundesland schaffen soll. Darin beabsichtigt die
Landesregierung die Kommunen in ihrer Eigenständigkeit zu
stärken, indem die anfallenden Aufgaben wie
beispielsweise die Berechung der Unterkunftskosten als
pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben festgelegt werden.
Der Gesetzentwurf soll weiterhin sicherstellen, dass die
mit Hartz IV vorgesehene finanzielle Entlastung der
Kommunen tatsächlich realisiert wird. Das heißt:
Sämtliche Be- und Entlastungen des Landes, die aus der
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
entstehen, sollen mit den Kommunen saldiert abgerechnet
werden.
Die Landesregierung erwartet Entlastungen
beim Wohngeld (rund 55,4 Mio. Euro) sowie Belastungen beim
Asylbewerberleistungsgesetz (rund 1,85 Mio. Euro) und aus
der Abtretung von Umsatzsteueranteilen (rund 33,3 Mio.
Euro). In Schleswig-Holstein sind etwa 130.000 Menschen
direkt von der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und
Sozialhilfe betroffen. Ende Oktober haben 85 Prozent der
Betroffenen im Lande ihre Anträge eingereicht.
Der zuständige Sozialausschuss, der den Entwurf in
Bezug auf die Kostenerstattung der Gemeinden erweitert
hat, empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzes.
mehr
Informationen: plenum-online, September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/08_14_sgbII_arbeit.htm)
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