Auf dieser Seite: Steuerschätzung  -  SGB II

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Top 31: 
Aktuelle Steuerschätzung
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 15/3744
-Plenarprotokoll-
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Top 11: 
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3649
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(1. Lesung 124. Sitzung am 22. September 2004)
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und B´90/GRÜNE – Drucksache 15/3780

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3781

Drucksache: 15/3755
-Plenarprotokoll-
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Was kommt nach der Steuerschätzung ?
Opposition: "Trickserein und Luftbuchungen"

Kiel (lno/SHL). Regierung und Opposition in Schleswig-Holstein weisen sich gegenseitig die Schuld für die Finanzkrise des Landes zu. Angesichts der jüngsten Steuerschätzung räumte Finanzminister Ralf Stegner (SPD/Foto rechts) am Mittwoch, 10. November 2004,  im Kieler Landtag zwar ein: "2005 stehen wir vor enormen Herausforderungen." Die Lage könnte aber besser  sein, wenn CDU und FDP den Abbau von Subventionen - etwa der Eigenheimzulage -  nicht permanent blockiert hätten. Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Rainer Wiegard (Foto links), warf der rot-grünen Koalition "Luftbuchungen" vor. 

Die Novembersteuerschätzung weist für Schleswig-Holstein weitaus größere Finanzlücken aus, als noch im Mai erwartet. Das Land wird danach in diesem Jahr 5,9 Millionen Euro weniger Steuern einnehmen als eingeplant - und dass obwohl nominal die Steuereinnahmen nach der Prognose von 5,253 Milliarden im Jahr 2003 auf 5,326 Milliarden in diesem Jahr steigen. 2005 bleiben nach der Prognose zusätzlich 25 Millionen Euro Einnahmen aus, im Haushalt klafft damit ein Loch von 470,2 Millionen Euro.

Damit fehlt dem Land nach Darstellung des FDP-Finanzexperten Heiner Garg im Haushalt 2005 "ziemlich genau die Summe, die das Land braucht, um nächstes Jahr seine Lehrer und Polizisten zu bezahlen". Er bescheinigte der Landesregierung einen Mangel an Ideen, wie die Finanzmisere strukturell bewältigt werden kann. Hart ins Gericht mit Stegner ging auch Rainer Wiegard (CDU) und warf dem Finanzministerium eine mangelhafte Informationspolitik vor: Seit Juli warte das Parlament auf aktuelle Haushaltszahlen. "Das Ergebnis der Steuerschätzung erschreckt weniger als das Verhalten der Landesregierung", sagte Wiegard. Die Nettokreditaufnahme in Höhe von 750 Millionen Euro sei verfassungswidrig. 

"Der Minister wird über die Runden kommen"

Lob für Stegner gab es dagegen von rot-grüner Koalition. Nach Ansicht von Günter Neugebauer (SPD) zeige die aktuelle Schätzung, dass ein Nachtragshaushalt angesichts der Planung des Finanzministeriums nicht nötig sei: "Der Minister wird über die Runden kommen." Auch Monika Heinold (Grüne) befand: "Dass wir den Rückgang der Steuereinnahmen um 5,9 Millionen Euro ohne Nachtragshaushalt verkraften, verdanken wir dem Finanzminister." In Richtung der Opposition mahnte sie mehr Verantwortungsbewusstsein an. Schließlich gehe es bei der Sanierung des Haushaltes um die Zukunft des Landes. Die Entwicklung der Steuereinnahmen zeige, dass der Weg der Steuersenkungen ein Irrweg sei, stellte Anke Spoorendonk (SSW) mit Blick auf die schrumpfenden Einnahmen in den letzten Jahren fest

Der Berichtsantrag wurde zur abschließenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Nach den Ergebnissen der November-Steuerschätzung können die öffentlichen Haushalte in Deutschland in diesem Jahr 442,2 Milliarden und im kommenden Jahr 450,1 Milliarden Euro Steuereinnahmen erwarten. Damit sind gegenüber der Schätzung vom Mai dieses Jahres Ausfälle von 1,4 Milliarden in diesem und von 3,4 Milliarden im nächsten Jahr zu erwarten. Für den Bund ergeben sich im laufenden Jahr Mindereinnahmen von 2,3 Milliarden, die Länder verzeichnen ein Minus von 0,8 Milliarden, die Kommunen hingegen können sich über ein Plus von 1,5 Milliarden freuen. Im kommenden Jahr liegt der Einnahmeausfall bei Bund und Ländern bei 3,5 beziehungsweise einer Milliarde, die kommunalen Mehreinnahmen werden bei rund 800 Millionen liegen.
  Angesichts der Mindereinnahmen sowie Mehrbelastungen für den Bundesetat von drei Milliarden durch die Arbeitsmarktreform sowie geringeren Bundesbankgewinnen spricht Bundes-Finanzminister Hans Eichel (SPD) von einer „dramatisch schwierigen" Haushaltssituation. Zum Ausgleich schlägt er unter anderem eine Nullrunde im Öffentlichen Dienst und, den Verkauf von Forderungen vor, die der Bund gegenüber der Post und der Telecom hat. Die Idee, den Tag der Deutschen Einheit vom 3. Oktober grundsätzlich auf einen Sonntag zu legen, wurde nach öffentlichen Protesten fallengelassen.
  Im schleswig-holsteinischen Landesetat werden in diesem Jahr voraussichtlich 5,9 Millionen und 2005 etwa 25 Millionen Euro weniger in die Kassen fließen, während auch im Lande die kommunalen Haushalte Zugewinne verzeichnen können. Im laufenden Jahr will die Landesregierung das Minus durch Einsparungen auffangen. Im kommenden Jahr, wenn der ohnehin absehbare Fehlbetrag durch die jüngsten Ergebnisse auf rund 470 Millionen Euro steigen wird, will Rot-Grün einen Nachtragshaushalt in den Landtag einbringen.
  Auf Antrag von SPD und Grünen berichtet die Landesregierung über die Auswirkungen der Steuerschätzung auf Schleswig-Holstein.

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Hartz IV: Kompromiss mit
den Kommunen

Kiel (SHL). Wenn Hartz IV kommt, sind die Kommunen vorbereitet: Mit dieser positiven Perspektive blickt der Landtag in großer Geschlossenheit der Einführung der Arbeitsmarktreform im Lande zum Jahresanfang 2005 entgegen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung traf im Plenum am Mittwoch, 10. November 2004, in Zweiter Lesung auf allgemeine Zustimmung. Lediglich der SSW enthielt sich der Stimme. Die Union schränkte jedoch ein: Die finanziellen Interessen der Kommunen müssten vom Land stärker berücksichtigt werden.

Um dies sicherzustellen, legte die CDU einen Änderungsantrag vor, um das vom Land eingesparte Geld direkt an die Kommunen weiter zu leiten. Während die FDP dieses Vorhaben unterstützte, betrachtete die Koalition dieses Ansinnen als nicht erforderlich und lehnte den Vorschlag mehrheitlich ab.

Ab 1. Januar sollen Langzeitarbeitslose das neue Arbeitslosengeld II, entstanden aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, von den Arbeitsagenturen erhalten. Für die Unterkunfts-Kosten kommen die Kommunen auf. Um die finanzielle Entlastung der Kommunen gleichmäßig zu verteilen, hat der zuständige Sozialausschuss in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Modell erarbeitet, das unter anderem die Kreisumlage zwischen Gemeinden mit vielen Sozialhilfe-Empfängern und solchen mit wenigen Betroffenen neu regelt. Dieser Kompromiss sei für alle Beteiligten tragbar, hieß es parteiübergreifend. CDU und FDP kritisierten jedoch Abstimmungsschwierigkeiten innerhalb der Landesregierung. Auch hätten Land und Bund die Kommunen lange im Ungewissen gelassen.

Rot-Grün fordert Revisionsklausel ein

SPD, Grüne und auch der SSW forderten die Kreise auf, weiterhin die Betreuung von Kindern aus sozialhilfe-abhängigen Familien sicherzustellen. Mit Blick hierauf hatte Rot-Grün in einem eigenen Änderungsantrag eine Revisionsklausel eingefordert, um nach einem halben Jahr zu überprüfen, ob dies auch gewährleistet werden kann. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen bei Enthaltung des SSW und des CDU-Abgeordneten Claus Hopp abgenommen.

Einigkeit herrschte darüber, dass das eigentliche Ziel von Hartz IV, nämlich mehr Menschen in Arbeit zu bringen, im Vordergrund stehen müsse.

Hauptredner: Klaus-Peter Puls (SPD), Peter Lehnert (CDU), Veronika Kolb (FDP), Monika Heinold (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD)

Hintergrund:
  Wenn das Sozialgesetzbuch II (SGB II – bekannt unter dem Stichwort Hartz IV – am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, wird es eine neue Arbeitsteilung geben: Die Arbeitsagenturen werden die neue Leistung, das Arbeitslosengeld II – entstanden aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe – verwalten; für die Unterkunftskosten kommen die Kommunen auf.  Diese Arbeitsaufteilung ist aber nicht zwingend so vorgesehen. Das Land Hessen hatte im Vermittlungsausschuss eine Experimentierklausel zu Hartz IV durchgesetzt. Diese erlaubt bundesweit bis zu 69 Kommunen die "Federführung" bei der Zusammenlegung Arbeitslosengeld II zu übernehmen. Das bedeutet, dass die Betreuung der Langzeitarbeitslosen, vor allem auch die Vermittlung und Umschulung, von Januar 2005 an komplett bei der Kreisverwaltung liegen soll. Die größere Nähe der Kommunen zu den Betroffenen und die Kenntnis der lokalen Gegebenheiten könnten die Eingliederungsarbeit positiv beeinflussen. Die Zulassung zu dem so genannten Optionsmodell wird für die Dauer von sechs Jahren erteilt.
  Die meisten der insgesamt 323 Kreise planen eine Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen. In Schleswig-Holstein haben sich die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg um die Zulassung zum Optionsmodell beworben. Die Landesregierung unterstützt die Bewerbung; die endgültige Entscheidung liegt beim Bundeswirtschaftsministerium. Schleswig-Holstein hätte gemäß der Anzahl seiner Sitze im Bundesrat vier Modell-Kommunen benennen können.
 Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der die landesrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des SGB II im nördlichsten Bundesland schaffen soll. Darin beabsichtigt die Landesregierung die Kommunen in ihrer Eigenständigkeit zu stärken, indem die anfallenden Aufgaben wie beispielsweise die Berechung der Unterkunftskosten als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben festgelegt werden. Der Gesetzentwurf soll weiterhin sicherstellen, dass die mit Hartz IV vorgesehene finanzielle Entlastung der Kommunen tatsächlich realisiert wird. Das heißt: Sämtliche Be- und Entlastungen des Landes, die aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entstehen, sollen mit den Kommunen saldiert abgerechnet werden.
   Die Landesregierung erwartet Entlastungen beim Wohngeld (rund 55,4 Mio. Euro) sowie Belastungen beim Asylbewerberleistungsgesetz (rund 1,85 Mio. Euro) und aus der Abtretung von Umsatzsteueranteilen (rund 33,3 Mio. Euro). In Schleswig-Holstein sind etwa 130.000 Menschen direkt von der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe betroffen. Ende Oktober haben 85 Prozent der Betroffenen im Lande ihre Anträge eingereicht.
  Der zuständige Sozialausschuss, der den Entwurf in Bezug auf die Kostenerstattung der Gemeinden erweitert hat, empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzes.

mehr Informationen: plenum-online, September 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/08_14_sgbII_arbeit.htm)

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