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2. PUA schließt
die Akten...
nach 35 öffentlichen und 51 nicht-öffentlichen Sitzungen

Der Vorsitzende des 2.
Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Thomas Stritzl (CDU/rechts), übergibt
Landtagspräsident Heinz-Werner Arens den Abschlussbericht
Kiel (lno/SHL). In der Öffentlichkeit war der so genannte
Filzausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags fast schon in Vergessenheit geraten.
Rund 100 Tage vor der Landtagswahl hat das Parlament am Freitag, 12.
November 2004, das einstige Aufreger-Thema um die "Computeraffäre" des Finanzministeriums und die Nebentätigkeiten des
früheren Expo-Beauftragten Karl Pröhl zu den Akten gelegt. In der Landespolitik hatte die Arbeit des Ausschusses
vor allem in den Jahren 2002/2003 heftige Wellen geschlagen.
Insbesondere die oppositionelle CDU fuhr damals schwere Geschütze auf: Sie hatte gehofft, Ministerpräsidentin Heide
Simonis (SPD) der Lüge überführen und sie damit stürzen zu können.
Die Unionsfraktion war sich
sicher, dass Simonis früher als behauptet von Pröhls nicht genehmigten Nebentätigkeiten wusste, etwa
im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf des Kieler Schlosses. Simonis habe gelogen, sagte CDU-Ausschussobmann Trutz Graf
Kerssenbrock im Januar 2003. Damals kamen längst verhallte Rücktrittsforderungen auf.
Nach Überzeugung der SPD gab es keine Regierungsaffäre, sondern
eine Affäre Pröhl und eine Affäre Lohmann. Der ehemalige Finanzstaatssekretär Joachim Lohmann hatte im Mittelpunkt der Affäre
um die Vergabe eines Software-Großauftrages gestanden: Dabei verstieß
das Ministerium nach Einschätzung des Landesrechnungshofes gegen das
Vergaberecht. Lohmann selbst geriet vor allem auch deshalb in die Schlagzeilen, weil er nach seinem Ausscheiden eine Firma beriet, die
den Millionenauftrag bekommen hatte.
Die Debatte
Günter Neugebauer (SPD) sprach in der
Debatte zum Abschlussbericht von einer beispielhaften Schmutzkampagne, um die
Ministerpräsidentin zu Fall zu bringen. Das alles habe hundertausende Euro
gekostet, 13 Landtagsabgeordnete auf Trab gehalten und als Ergebnis nur eines
zu Tage gefördert: "An den Vorwürfen gegen Heide Simonis ist nichts
dran." Neugebauer warf der CDU vor, übers Ziel hinausgeschossen zu sein
und forderte eine öffentliche Entschuldigung ein.
Dies tat CDU-Fraktionschef Martin Kayenburg
nicht. Dass gegen Pröhl Anklage erhoben wurde und Lohmann einen Strafbefehl akzeptierte, werfe die Frage auf, wie
"die Landesregierung in ihrem innersten Bereich organisiert sei, wenn derart schwere Verfehlungen
begangen werden können", beschied Kayenburg und warf der
Landesregierung, die bisher keine Fehler zugegeben habe, Verschleierungstaktiken
vor. Er forderte generell ein wirksames Controlling gegen Missbrauch, wenn
Mitarbeiter in die freie Wirtschaft abwandern.
"Es gibt keinen handfesten Nachweis, der geeignet wäre, die
Einlassung der Ministerpräsidentin zu widerlegen", argumentierte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.
Es reiche nicht aus, die Glaubwürdigkeit von Simonis zu bezweifeln, um ihr Verfehlungen vorzuwerfen, sagte
er mit Blick auf die CDU. Es bleibe jedoch die Erkenntnis, so Kubicki: Die
Landesregierung ist schlecht organisiert und hat Probleme mit den
rechtsstaatlichen Prinzipien.
Nach Ansicht der Grünen hat das Ergebnis der
mehr als 80 Sitzungen des Untersuchungsausschusses den Aufwand nicht gerechtfertigt. Der Bogen
sei von der CDU überspannt worden, sagte der Abgeordnete Detlef Matthiessen. Der SSW teilte diese Einschätzung.
"Die sehr lange Dauer der Arbeit hat uns selbst ins Abseits gestellt",
so Anke Spoorendonk, Vorsitzende der SSW-Landtagsgruppe. Es
gebe kein Indiz, dass die Regierungschefin nicht die Wahrheit gesagt
haben soll: "Wir halten Simonis für glaubwürdig."
Hintergrund:
Der 2.
Parlamentarische Untersuchungsausschuss (2. PUA) in der
laufenden Wahlperiode legt dem Plenum seinen 580 Seiten
starken Abschlussbericht vor.
Der 2. PUA war im April 2002 ins Leben gerufen
worden. Seine Aufgabe war die "Klärung von
Rechtsverletzungen und sonstigen Fehlverhalten durch
Mitglieder der Landesregierung oder Beschäftigte des
Landes bei Vergabeverfahren, Verfügungen über
Landesvermögen und Ausübung von Nebentätigkeiten sowie
sonstige Aktivitäten". In 35 öffentlichen und 51
nicht-öffentlichen Sitzungen hat sich der 2. PUA mit zwei
Themenkomplexen befasst: Zum einen ging es um die
Aktivitäten des ehemaligen Expo-Beauftrag- ten der
Landesregierung, Karl Pröhl. Pröhl soll während seiner
Zeit im Landesdienst ein Hamburger Bauunternehmen bei
Verhandlungen zum Kauf des landeseigenen Kieler Schlosses
beraten haben und damit einer nicht genehmigten
Nebentätigkeit nachgegangen sein. Ein zentraler Punkt der
Untersuchungen war die Frage, seit wann die
Ministerpräsidentin von dieser Doppelrolle Pröhls
wusste.
Der zweite Bereich kreiste um die Person des
ehemaligen Finanz-Staatssekretärs Joachim Lohmann. Er war
nach seinem Ausscheiden aus dem Landesdienst 1998 für die
Computer-Firma debis-SAP tätig, die zuvor den Zuschlag
des Finanzministeriums für einen Großauftrag erhalten
hatte. Der Landesrechnungshof hatte diesen Vorgang
kritisiert; ein staatsanwaltliches Verfahren wegen des
Verdachts der Vorteilsnahme wurde inzwischen eingestellt.
Der 2. PUA stellt im Fall Pröhl mehrheitlich fest,
dieser habe "ohne Wissen seiner Vorgesetzten",
also der Ministerpräsidentin, gehandelt. Im Fall Lohmann
werden Verstöße gegen das Vergaberecht, beruhend auf
"unzureichender Sachkenntnis" bemängelt.
Zu dem Abschlussbericht liegen drei
Minderheitsvoten vor. Die CDU-Fraktion macht im Fall
Pröhl eine "Vielzahl von Fehlern" aus, für die
die Ministerpräsidentin "persönlich
verantwortlich" sei. Ihre Aussagen vor dem Ausschuss
seien „nicht glaubhaft". Die FDP wirft den
Verantwortlichen in der Landesregierung im Fall Pröhl
"grob fahrlässiges" Verhalten vor. Die
Untersuchung lasse "viele Zweifel über den
tatsächlichen Ablauf der Geschehnisse offen". Der
SSW sieht "„keinen Nachweis", dass die
Ministerpräsidentin von Pröhls Nebentätigkeit während
seiner Zeit im Landesdienst wusste. Er bemängelt, dass
"die Entscheidungsstrukturen in der Staatskanzlei
nicht optimal waren".
Stichwort:
Laut
Artikel 18 der Landesverfassung hat der Landtag "das
Recht und auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder die
Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im
öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss
einzusetzen". Der Ausschuss lädt Zeugen vor und
sammelt in öffentlicher Sitzung Beweise, die dann in
nicht öffentlicher Sitzung beraten werden. Am Ende seiner
Tätigkeit legt der Untersuchungsausschuss einen
Abschlussbericht vor.
Die Fraktionen des
Landtags sind mit jeweils mindestens einem Mitglied
vertreten. Die Mehrheitsverhältnisse des Landtags
spiegeln sich in der Zusammensetzung des Ausschusses
wider. Der Vorsitz wechselt bei jedem neuen
Untersuchungsausschuss unter den Fraktionen in der
Reihenfolge ihrer Stärke.
Zur
Beweisaufnahme kann der Ausschuss die Landesregierung
verpflichten, Akten vorzulegen und ihren Mitarbeitern
Aussagegenehmigungen zu erteilen. Gerichte und Behörden
müssen Amtshilfe leisten.
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