Auf dieser Seite: Sicherheit in AKW  -   Rundfunkänderungs-Staatsvertrag

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Top 57: 
a.  Sicherheit von Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3269
b.  Sicherheitskriterien für Atomkraftwerke
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW – Drucksache 15/3291
Bericht der Landesregierung - Drucksache 15/3289
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(Ausschussüberweisung 111. Sitzung am 11. März 2004)
       neu: ohne Aussprache

Drucksache: 15/3763
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Top 16: 
Entwurf eines Gesetzes zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 15/3747
-Plenarprotokoll-
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Bericht zur Sicherheit
in Kernkraftwerken
zur Kenntnis genommen

Kiel (SHL). Die Landesregierung sieht derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für potentielle terroristische Angriffe auf Kernkraftwerke, will aber ein abstraktes Risiko nicht ausschließen. Dies ergibt sich aus einem entsprechenden Sicherheitsbericht, den der Landtag am Freitag, 12. November, ohne Aussprache zur Kenntnis nahm. Weiter wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass die Reaktoren im Lande aufgrund ihres unterschiedlichen Alters einen unterschiedlichen Schutzzustand hätten. Deswegen sei es unter anderem erforderlich, ältere Atommeiler wie Brunsbüttel vom Netz zu nehmen und deren Strommengen auf jüngere Anlagen zu übertragen. Das für die Atomkraftwerke zuständige Sozialministerium bemängelte erneut, der Bund habe bislang noch keinen einheitlichen Vorgaben erlassen. Der Sozialausschuss hatte dem Parlament nach seiner Ausschussberatung empfohlen, den ersten Absatz eines FDP-Antrags zum Thema, der die Bundesregierung kritisiert, zu streichen. Dies geschah gegen die Stimmen der Opposition.

Hintergrund: Das Bundes-Umweltministerium hat Anfang des Jahres den deutschen Kernkraftwerksbetreibern vorgeworfen, ihre Anlagen nicht ausreichend gegen terroristische Angriffe aus der Luft zu schützen. Das Ministerium stützt sich dabei auf ein Gutachten der Gesellschaft für Reaktorsicherheit. Hierin wird das Konzept, Atommeiler durch künstlichen Nebel gegen einen Angriff mit entführten Passagiermaschinen in der Art des 11. September 2001 zu schützen, als nicht ausreichend bezeichnet. Zuvor hatte das Bundesamt für Strahlenschutz mit Hinweis auf die Terrorgefahr empfohlen, fünf ältere Reaktoren vom Netz zu nehmen, darunter Brunsbüttel an der Elbmündung.

Hintergrund:
  Das Bundes-Umweltministerium hat Anfang des Jahres den deutschen Kernkraftwerksbetreibern vorgeworfen, ihre Anlagen nicht ausreichend gegen terroristische Angriffe aus der Luft zu schützen. Das Ministerium stützt sich dabei auf ein Gutachten der Gesellschaft für Reaktorsicherheit. Hierin wird das Konzept, Atommeiler durch künstlichen Nebel gegen einen Angriff mit entführten Passagiermaschinen in der Art des 11. September 2001 zu schützen, als nicht ausreichend bezeichnet. Zuvor hatte das Bundesamt für Strahlenschutz mit Hinweis auf die Terrorgefahr empfohlen, fünf ältere Reaktoren vom Netz zu nehmen, darunter Brunsbüttel an der Elbmündung. Die Kraftwerksbetreiber weisen die Vorwürfe zurück.
  Die für Reaktorsicherheit verantwortlichen Landesministerien zeigten sich verwundert von der Kritik aus Berlin. Das in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium forderte den Bundesumweltminister auf, konkrete Sicherheitskonzepte vorzulegen.
  Vor dem Hintergrund dieser Debatte haben im März dieses Jahres FDP sowie Rot-Grün und SSW im Landtag Regierungsbericht zum Schutz von Nuklearanlagen angefordert.
  In diesem Bericht betont die Landesregierung, es gebe zwar keine konkreten Anhaltspunkte für eine Terrorgefahr, wohl aber ein abstraktes Risiko. Die Reaktoren im Lande hätten aufgrund ihres unterschiedlichen Alters einen unterschiedlichen Schutzzustand, der es erforderlich mache, ältere Atommeiler wie Brunsbüttel vom Netz zu nehmen und deren Strommengen auf jüngere Anlagen zu übertragen. Das Sozialministerium bemängelt erneut, der Bund habe bislang noch keinen einheitlichen Vorgaben erlassen.
  Der zuständige Sozialausschuss empfiehlt dem Parlament, den ersten Absatz des FDP-Antrags, der die Bundesregierung kritisiert, zu streichen und den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.

mehr Informationen: plenum-online, März 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/marz2004/texte/10_12_kernkraftwerke.htm)

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Rundfunkgebühren: Simonis
fühlt sich erpresst
FDP lehnt Änderung des Rundfunkrechts ab

Kiel (SHL). Der Landtag hat am Donnerstag, 11. November 2004, über die Erhöhung der Rundfunkgebühren beraten. Sie sollen laut 8. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Länder ausgehandelt haben, ab dem 1. April kommenden Jahres um 88 Cent steigen. Das ist deutlich weniger als die 1,09 Euro, die die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der öffentlich-rechtlichen Sender (KEF) vorgeschlagen hat. ARD und ZDF hatten deshalb im Vorfeld heftig protestiert und Einschnitte beim Programmangebot angekündigt. Während die Liberalen die Gebührenerhöhung angesichts der "Wettbewerbsverzerrung" zwischen privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk ablehnten, bezeichnete die CDU den Zuwachs um 88 Cent als angemessen. SPD, Grüne und SSW würden dagegen nur "mit der Faust in der Tasche" (Gisels Böhrk/SPD) zustimmen. Sie wären lieber der Empfehlung der KEF gefolgt.

Das Problem: Sollte der Landtag den neuen Staatsvertrag ablehnen würde es kommendes Jahr überhaupt gar keine Gebührenerhöhung geben, denn der Vertrag muss von allen 16 Landesparlamenten unisono ratifiziert werden. Einen Zuschlag bei der GEZ-Gebühr von mehr als 88 Cent hätten aber Bayern und Nord-Rhein-Westfalen blockiert, so Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD), sie habe sich von ihren Amtskollegen Edmund Stoiber (CSU) und Peer Steinbrück (SPD) erpresst gefühlt. Dass die Ministerpräsidenten die Empfehlung der KEF gekürzt haben, sei ein einmaliger Vorgang. Künftig müsse bei den Gebührenentscheidungen wieder die vorgeschriebene Staatsferne gewahrt werden, so Simonis.

Stoiber und Steinbrück verträten massiv die Interessen ihrer heimischen Privat-Fernsehindustrie der Sat1 und RTL-Gruppe, kritisierte auch Gisela Böhrk (SPD). Auch die Grünen würden nur mit "Bauchschmerzen" zustimmen, sagte Irene Fröhlich (Grüne). Beim NDR seien ohnehin in den vergangenen Jahren bereits 500 Stellen eingespart worden. Silke Hinrichsen (SSW) fürchtete massive Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen des NDR: Vor allem das Kultursponsoring – beispielsweise beim Schleswig-Holstein-Festival – sei bedroht.

FDP: "Den Öffentlich-Rechtlichen geht es viel zu gut"

Dagegen sahen CDU und FDP weitere Einsparpotentiale bei den Sendern. So sei beispielsweise zu überlegen, ob ARD und ZDF beim Millionenpoker um die Sportrechte mitmachen müssten, sagte Martin Kayenburg (CDU). Die Öffentlich-Rechtlichen sollten sich statt dessen besser auf ihren Kulturauftrag besinnen und mehr anspruchsvolle Filme zeigen. Während Kayenburg die Erhöhung insgesamt als angemessen ansah, kritisierte Wolfgang Kubicki: "Den öffentlich-rechtlichen Sendern geht es noch immer viel zu gut" ARD und ZDF hätten durch die Gebühren annähernd doppelt soviel Geld zur Verfügung wie die Privatsender, insgesamt mehr als acht Milliarden Euro jährlich. Dadurch trete eine massive Wettbewerbsverzerrung auf.

Neben der Gebührenerhöhung führt der Rundfunkänderungs-Staatsvertrag eine Reihe weiterer Neuregelungen ein: So wird die Zahl der Rundfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF auf dem derzeitigen Stand fest geschrieben. Daneben wird die Stellung der Regionalfenster im Privat-Fernsehen gestärkt. Außerdem müssen für Computer und Handys, die Radio empfangen können, ab 2007 ebenfalls GEZ-Gebühren gezahlt werden.

Bevor der Kieler Landtag endgültig abstimmt, wird sich zunächst der Rechts- und Innenausschuss weiter mit dem Thema befassen.

Hintergrund:
  Die Ministerpräsidenten der Länder haben Mitte Oktober den Entwurf eines Staatsvertrages zur Änderung des Rundfunkrechts unterzeichnet. Dieser Vertrag muss nun von den Landesparlamenten ratifiziert werden.
  Ein Bestandteil des Vertragswerks ist die Anhebung der Rundfunkgebühren um 88 Cent auf dann monatlich 17,03 Euro ab April 2005. Hierüber war es zum Streit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und einigen Ministerpräsidenten gekommen. Grund: Die Regierungschefs sind bei der Erhöhung unterhalb der Empfehlung der Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geblieben. Diese hatte eine Anhebung der Gebühren um 1,09 Euro empfohlen. Die ARD rechnet daher mit Mindereinnahmen von 280 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren. Das ZDF geht von einem Minus von 59 Millionen allein im nächsten Jahr aus. Beide Sender kündigten Einsparmaßnahmen sowie Streichungen im Programm-Angebot an.
  Ein weiterer Schwerpunkt des Staatsvertrags ist die Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Programme. So soll die ARD keine Fernseh- oder Hörfunkangebote über den gegenwärtigen Stand hinaus anbieten dürfen. Auch werden die Online- und Marketingkosten der Sender begrenzt.

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