Top 57:
a.
Sicherheit von Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der FDP –
Drucksache 15/3269
b. Sicherheitskriterien für Atomkraftwerke
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie der Abgeordneten des SSW – Drucksache 15/3291
Bericht der Landesregierung - Drucksache 15/3289
Bericht und
Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(Ausschussüberweisung 111. Sitzung am 11. März 2004)
neu: ohne Aussprache |
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Top 16:
Entwurf eines
Gesetzes zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
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Bericht zur
Sicherheit
in Kernkraftwerken
zur Kenntnis genommen
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Kiel (SHL). Die Landesregierung sieht derzeit
keine konkreten Anhaltspunkte für potentielle terroristische
Angriffe auf Kernkraftwerke, will aber ein abstraktes Risiko
nicht ausschließen. Dies ergibt sich aus einem entsprechenden
Sicherheitsbericht, den der Landtag am Freitag, 12. November,
ohne Aussprache zur Kenntnis nahm. Weiter wird in dem Bericht
darauf hingewiesen, dass die Reaktoren im Lande aufgrund ihres
unterschiedlichen Alters einen unterschiedlichen Schutzzustand
hätten. Deswegen sei es unter anderem erforderlich, ältere
Atommeiler wie Brunsbüttel vom Netz zu nehmen und deren
Strommengen auf jüngere Anlagen zu übertragen. Das für die
Atomkraftwerke zuständige Sozialministerium bemängelte erneut,
der Bund habe bislang noch keinen einheitlichen Vorgaben
erlassen. Der Sozialausschuss hatte dem Parlament nach seiner
Ausschussberatung empfohlen, den ersten Absatz eines FDP-Antrags
zum Thema, der die Bundesregierung kritisiert, zu streichen.
Dies geschah gegen die Stimmen der Opposition.
Hintergrund: Das Bundes-Umweltministerium hat
Anfang des Jahres den deutschen Kernkraftwerksbetreibern
vorgeworfen, ihre Anlagen nicht ausreichend gegen terroristische
Angriffe aus der Luft zu schützen. Das Ministerium stützt sich
dabei auf ein Gutachten der Gesellschaft für Reaktorsicherheit.
Hierin wird das Konzept, Atommeiler durch künstlichen Nebel
gegen einen Angriff mit entführten Passagiermaschinen in der
Art des 11. September 2001 zu schützen, als nicht ausreichend
bezeichnet. Zuvor hatte das Bundesamt für Strahlenschutz mit
Hinweis auf die Terrorgefahr empfohlen, fünf ältere Reaktoren
vom Netz zu nehmen, darunter Brunsbüttel an der Elbmündung.
Hintergrund:
Das Bundes-Umweltministerium hat
Anfang des Jahres den deutschen Kernkraftwerksbetreibern
vorgeworfen, ihre Anlagen nicht ausreichend gegen
terroristische Angriffe aus der Luft zu schützen. Das
Ministerium stützt sich dabei auf ein Gutachten der
Gesellschaft für Reaktorsicherheit. Hierin wird das
Konzept, Atommeiler durch künstlichen Nebel gegen einen
Angriff mit entführten Passagiermaschinen in der Art des
11. September 2001 zu schützen, als nicht ausreichend
bezeichnet. Zuvor hatte das Bundesamt für Strahlenschutz
mit Hinweis auf die Terrorgefahr empfohlen, fünf ältere
Reaktoren vom Netz zu nehmen, darunter Brunsbüttel an der
Elbmündung. Die Kraftwerksbetreiber weisen die Vorwürfe
zurück.
Die für Reaktorsicherheit verantwortlichen
Landesministerien zeigten sich verwundert von der Kritik
aus Berlin. Das in Schleswig-Holstein zuständige
Sozialministerium forderte den Bundesumweltminister auf,
konkrete Sicherheitskonzepte vorzulegen.
Vor dem Hintergrund dieser Debatte haben im März
dieses Jahres FDP sowie Rot-Grün und SSW im Landtag
Regierungsbericht zum Schutz von Nuklearanlagen
angefordert.
In diesem Bericht betont die Landesregierung, es
gebe zwar keine konkreten Anhaltspunkte für eine
Terrorgefahr, wohl aber ein abstraktes Risiko. Die
Reaktoren im Lande hätten aufgrund ihres
unterschiedlichen Alters einen unterschiedlichen
Schutzzustand, der es erforderlich mache, ältere
Atommeiler wie Brunsbüttel vom Netz zu nehmen und deren
Strommengen auf jüngere Anlagen zu übertragen. Das
Sozialministerium bemängelt erneut, der Bund habe bislang
noch keinen einheitlichen Vorgaben erlassen.
Der zuständige Sozialausschuss empfiehlt dem
Parlament, den ersten Absatz des FDP-Antrags, der die
Bundesregierung kritisiert, zu streichen und den Bericht
der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
mehr
Informationen: plenum-online,
März
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/marz2004/texte/10_12_kernkraftwerke.htm)
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Rundfunkgebühren:
Simonis
fühlt sich erpresst
FDP lehnt Änderung des
Rundfunkrechts ab
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Kiel (SHL). Der Landtag hat am Donnerstag,
11. November 2004, über die Erhöhung der Rundfunkgebühren
beraten. Sie sollen laut 8. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag,
den die Ministerpräsidenten der Länder ausgehandelt haben, ab
dem 1. April kommenden Jahres um 88 Cent steigen. Das ist
deutlich weniger als die 1,09 Euro, die die unabhängige
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der
öffentlich-rechtlichen Sender (KEF) vorgeschlagen hat. ARD und
ZDF hatten deshalb im Vorfeld heftig protestiert und Einschnitte
beim Programmangebot angekündigt. Während die Liberalen die
Gebührenerhöhung angesichts der "Wettbewerbsverzerrung"
zwischen privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk
ablehnten, bezeichnete die CDU den Zuwachs um 88 Cent als
angemessen. SPD, Grüne und SSW würden dagegen nur "mit
der Faust in der Tasche" (Gisels Böhrk/SPD) zustimmen. Sie
wären lieber der Empfehlung der KEF gefolgt.
Das Problem: Sollte der Landtag den neuen
Staatsvertrag ablehnen würde es kommendes Jahr überhaupt gar
keine Gebührenerhöhung geben, denn der Vertrag muss von allen
16 Landesparlamenten unisono ratifiziert werden. Einen Zuschlag
bei der GEZ-Gebühr von mehr als 88 Cent hätten aber Bayern und
Nord-Rhein-Westfalen blockiert, so Ministerpräsidentin Heide
Simonis (SPD), sie habe sich von ihren Amtskollegen Edmund
Stoiber (CSU) und Peer Steinbrück (SPD) erpresst gefühlt. Dass
die Ministerpräsidenten die Empfehlung der KEF gekürzt haben,
sei ein einmaliger Vorgang. Künftig müsse bei den
Gebührenentscheidungen wieder die vorgeschriebene Staatsferne
gewahrt werden, so Simonis.
Stoiber und Steinbrück verträten massiv die
Interessen ihrer heimischen Privat-Fernsehindustrie der Sat1 und
RTL-Gruppe, kritisierte auch Gisela Böhrk (SPD). Auch die
Grünen würden nur mit "Bauchschmerzen" zustimmen,
sagte Irene Fröhlich (Grüne). Beim NDR seien ohnehin in den
vergangenen Jahren bereits 500 Stellen eingespart worden. Silke
Hinrichsen (SSW) fürchtete massive Kürzungen bei den
freiwilligen Leistungen des NDR: Vor allem das Kultursponsoring
– beispielsweise beim Schleswig-Holstein-Festival – sei
bedroht.
FDP: "Den Öffentlich-Rechtlichen geht
es viel zu gut"
Dagegen sahen CDU und FDP weitere
Einsparpotentiale bei den Sendern. So sei beispielsweise zu
überlegen, ob ARD und ZDF beim Millionenpoker um die
Sportrechte mitmachen müssten, sagte Martin Kayenburg (CDU).
Die Öffentlich-Rechtlichen sollten sich statt dessen besser auf
ihren Kulturauftrag besinnen und mehr anspruchsvolle Filme
zeigen. Während Kayenburg die Erhöhung insgesamt als
angemessen ansah, kritisierte Wolfgang Kubicki: "Den
öffentlich-rechtlichen Sendern geht es noch immer viel zu
gut" ARD und ZDF hätten durch die Gebühren annähernd
doppelt soviel Geld zur Verfügung wie die Privatsender,
insgesamt mehr als acht Milliarden Euro jährlich. Dadurch trete
eine massive Wettbewerbsverzerrung auf.
Neben der Gebührenerhöhung führt der
Rundfunkänderungs-Staatsvertrag eine Reihe weiterer
Neuregelungen ein: So wird die Zahl der Rundfunk- und
Fernsehprogramme von ARD und ZDF auf dem derzeitigen Stand fest
geschrieben. Daneben wird die Stellung der Regionalfenster im
Privat-Fernsehen gestärkt. Außerdem müssen für Computer und
Handys, die Radio empfangen können, ab 2007 ebenfalls
GEZ-Gebühren gezahlt werden.
Bevor der Kieler Landtag
endgültig abstimmt, wird sich zunächst der Rechts- und
Innenausschuss weiter mit dem Thema befassen.
Hintergrund:
Die Ministerpräsidenten der
Länder haben Mitte Oktober den Entwurf eines
Staatsvertrages zur Änderung des Rundfunkrechts
unterzeichnet. Dieser Vertrag muss nun von den
Landesparlamenten ratifiziert werden.
Ein Bestandteil des Vertragswerks ist die Anhebung
der Rundfunkgebühren um 88 Cent auf dann monatlich 17,03
Euro ab April 2005. Hierüber war es zum Streit zwischen
den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und einigen
Ministerpräsidenten gekommen. Grund: Die Regierungschefs
sind bei der Erhöhung unterhalb der Empfehlung der
Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF)
geblieben. Diese hatte eine Anhebung der Gebühren um 1,09
Euro empfohlen. Die ARD rechnet daher mit Mindereinnahmen
von 280 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren. Das
ZDF geht von einem Minus von 59 Millionen allein im
nächsten Jahr aus. Beide Sender kündigten
Einsparmaßnahmen sowie Streichungen im Programm-Angebot
an.
Ein weiterer Schwerpunkt des Staatsvertrags ist die
Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Programme. So
soll die ARD keine Fernseh- oder Hörfunkangebote über
den gegenwärtigen Stand hinaus anbieten dürfen. Auch
werden die Online- und Marketingkosten der Sender
begrenzt.
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