In Kürze: Meldungen1 (Themen ohne Aussprache) 

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Verwaltungskosten/Kommunalabgaben, 2. Lesung (Top 5; Drs. 15/3625, 15/3722); Röntgenlaser/Staatsvertrag, 1. Lesung (Top 12; Drs. 15/3692); Nachtrag-Haushaltsplan 2003 (Top 44;  Drs. 15/3723); Haushaltsrechnung 2003 (Top 59;  Drs. 15/3765); Wettbewerbsrecht (Top 46;  Drs. 15/1504, 15/3726)


  Verwaltungskosten:  Hochschulen, Kommunen oder Wohlfahrtsverbände müssen für bestimmte Dienstleistungen von Behörden künftig ebenso Gebühren zahlen wie private Einrichtungen. Das folgt aus einer Änderung des Verwaltungskostengesetzes, die der Landtag nach Zweiter Lesung einstimmig beschloss. Das Kommunalabgabengesetz wurde entsprechend angepasst. Der Gesetzentwurf kam von der Regierung. Aufgehoben wurde die Gebührenbefreiung etwa für Hochschulen, die radioaktive Abfälle bei der Landessammelstelle abgeben. Betroffen sind auch freie Wohlfahrtsverbände, die Alten- und Pflegeheime betreiben. Sie erhalten künftig etwa in Fällen, in denen Heimaufsichtsbehörden wegen Nichterfüllung gesetzlicher Vorgaben tätig werden, eine Gebührenrechnung.

mehr Infos: plenum-online, September 2004

  Nachtragshaushaltsplan und Haushaltsrechnung:  Der Landtag wird im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht um den Haushalt 2003 eine Stellungnahme abgeben und einen Verfahrungsbevollmächtigen bestimmen. Das beschloss der Landtag einstimmig. In dem Verfahren wird der Landtag deutlich machen, dass er den angefochtenen Nachtragsetat nicht für verfassungswidrig hält. Letzter Punkt erhielt zwar auch eine Mehrheit des Plenums, allerdings ohne die Stimmen der CDU/FDP-Opposition. Die CDU hatte im Frühjahr das BVG eingeschaltet, weil die Neuverschuldung 2003 auf 1.218 Millionen Euro stieg und damit 608 Millionen über der Verfassungsgrenze (Summe der Investitionen) lag. Erlaubt ist das nur, wenn das "gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht" gestört ist. Darauf berufen sich SPD und Grüne. Die Regierung legte dem Landtag in einer weiteren Drucksache die Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für 2003 vor. Der Bericht wurde einstimmig an den Finanzausschuss überwiesen.

  Röntgen-Laser:  Schleswig-Holstein und Hamburg haben mit einem Staatsvertrag die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines riesigen unterirdischen Röntgen-Lasers geschaffen. Der Landtag, der solche Vereinbarungen absegnen muss, überwies das Vertragswerk an die Ausschüsse Innen und Recht sowie für Wirtschaft. Darum geht es: Die Deutsche Elektronen-Synchroton (DESY) möchte von ihrem Betriebsgelände in Hamburg-Bahrenfeld einen 3,5 Kilometer langen Tunnel bis in den Süden Schenefelds (Kreis Pinneberg) führen. In dem Bauwerk soll eine Lichtquelle der Superlative erzeugt werden, ein Laser, dessen Leuchtstärke milliardenfach größer ist als die moderner Röntgenquellen. Die Forschungsanlage, die ab 2006 gebaut und 2012 fertig werden könnte, soll von einem internationalen Konsortium betrieben und finanziert werden. Kosten: fast 700 Millionen Euro.

  Wettbewerbsrecht: 

Der Landtag hat einen Vorstoß der FDP zur Liberalisierung des Wettbewerbsrechts einvernehmlich für erledigt erklärt. Die Liberalen hatten die Landesregierung im Januar 2002 verpflichten wollen, eine Initiative im Bundesrat zur Entschärfung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zu starten. Hintergrund: Größere Handelsketten hatten damals zur Euro-Einführung Rabattaktionen gestartet, die wegen des strengen Wettbewerbsrechts umstritten waren. Der FDP-Antrag wurde mehrfach im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Wirtschaftsausschuss beraten.
  Derweil machte der Bundestag Nägel mit Köpfen. Im Juli 2004 trat ein liberaleres Wettbewerbsrecht in Kraft. 

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Gesetzentwürfe

2. Lesungen:

Polizei-Organisationsgesetz
HartzIV/SGB II
Tierische Nebenprodukte
Hochschulgesetz/Muthesius
Friesischgesetz
Waldgesetz
Verwaltung/Kommunalabgab.
 (Kurzmeldung)
Schulgesetz
 (Kurzmeldung)
Landesnaturschutzgesetz
 (Kurzmeldung)

1. Lesungen:

Verfassungsänderung
Rundfunkstaatsvertrag
Lebenspartnerschaft
Landesbauordnung
 (Kurzmeldung)
Landesaufnahmegesetz
 (Kurzmeldung)
Sozialgerichtsgesetz
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Staatsvertrag Röntgenlaser
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