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Ist ÖPP das
Zauberwort für eine Entlastung der öffentlichen Haushalte?
Opposition mahnt
vergeblich Beratungsbedarf im Ausschuss an
Kiel (SHL/09.11.)
Die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit der Privatwirtschaft
in sogenannten Öffentlichen-Privaten Partnerschaften (ÖPP) soll
in Schleswig-Holstein stärker ausgebaut werden, um die Haushalte
zu entlasten. Ein entsprechender Antrag von CDU und SPD wurde
gegen grundsätzliche Bedenken der Opposition angenommen. Zuvor
hatten FDP, Grüne und SSW trotz grundsätzlicher Zustimmung
zunächst eine Beratung im Finanzausschuss verlangt, da ihnen der
aktuelle Entwurf zu übereilt, diffus und unklar sei. Die
Überweisung in den Ausschuss wurde von der schwarz-roten
Koalition jedoch abgelehnt, woraufhin einige Abgeordnete der
Grünen und vom SSW dem Antrag ihre Gefolgschaft verweigerten und
sich enthielten.
Finanzminister Rainer Wiegard (CDU)
erhofft sich vom zügigen Ausbau der ÖPP, mit entsprechenden
Projekten den Investitionsstau in Schleswig-Holstein abzubauen und
Wachstum zu schaffen, ohne dass gleichzeitig kurzfristig Mittel in
voller Höhe bereitgestellt werden müssen. CDU und SPD, die darin
einen zusätzlichen Hebel zur Belebung der Binnenkonjunktur sehen,
wollen vor allem die regionale Wirtschaft einbinden, was
bestehende Arbeitsplätze sichere und zusätzliche Arbeitsplätze
schaffe. Auch die Liberalen unterstützten das Vorhaben, mahnten
jedoch an, dass in Deutschland generell mehr Investitionen
getätigt werden müssten. Bedenken äußerten die Grünen, die
ein genaues Gegenrechnen bezüglich der Effizienz forderten.
Ähnlicher Ansicht war auch der SSW, der im Ausbau der ÖPP kein
Allheilmittel gegen die leeren Kassen der öffentlichen Hand sieht.
Bei den ÖPP gehen staatliche
Stellen Verbindungen mit der Privatwirtschaft ein, um staatliche
Aufgaben zu erfüllen. Ein Schwerpunkt ist das Verkehrswesen, wo
neben der LKW-Maut auch größere Infrastrukturprojekte wie
beispielsweise der Herrentunnel in Lübeck durch ÖPP-Modelle
umgesetzt werden. Bundestag und Bundesrat haben im Sommer ein
ÖPP-Beschleunigungsgesetz beschlossen, das die Bildung solcher
Zusammenschlüsse erleichtert. Die schwarz-rote Koalition fordert
die Landesregierung auf, entsprechende Initiativen zur Anpassung
der Landeshaushaltsordnung und zur Änderung kommunalrechtlicher
Vorschriften vorzulegen.
Stimmen aus dem Plenum:
Tobias Koch (CDU): Hemmnisse
müssen aus dem Weg geräumt werden, da Kosteneinsparungen von
bis zu 20 Prozent möglich sind.
Birgit Herdejürgen (SPD):
Grundprobleme des Haushaltes werden durch ÖPP nicht gelöst, aber
Finanzierungsengpässe können
überwunden werden, da laut einer Studie Effizienzsteigerungen
fast durchgehend erfüllt wurden.
Heiner Garg (FDP): Die
Feststellung der Wirtschaftlichkeit der Projekte ist problematisch
und muss genau geprüft werden.
Klaus Müller (Grüne): Der
Steuerzahler darf nicht langfristig die Zeche zahlen, weshalb
jedes Projekt einzeln geprüft
werden und die Effizienz garantiert sein muss.
Anke Spoorendonk (SSW): Die
Privatwirtschaft darf sich nicht die Rosinen aus den öffentlichen
Leistungen herauspicken. Öffentliche Infrastrukturprojekte
müssen über den gesamten Lebenszyklus wirtschaftlicher
zu realisieren sein als bisher.
Hintergrund:
CDU und SPD regen den Ausbau so genannter
Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) an.
Bei ÖPP gehen staatliche Stellen Verbindungen mit
der Privatwirtschaft ein, um staatliche Aufgaben zu
erfüllen. Ein Schwerpunkt ist das Verkehrswesen, wo neben
der LKW-Maut auch größere Infrastrukturprojekte wie der
Herrentunnel in Lübeck durch ÖPP-Modelle umgesetzt
werden. Auch die Bereiche Abfallentsorgung und
Abwasserbeseitigung werden häufig im Rahmen von ÖPP
geregelt. Durch die Einbindung der Wirtschaft in
staatliche Aufgaben sollen die öffentlichen Haushalte
entlastet werden.
Bundestag und Bundesrat haben im Sommer ein
ÖPP-Beschleunigungsgesetz beschlossen, das die Bildung
solcher Zusammenschlüsse erleichtert. Die schwarz-rote
Koalition fordert die Landesregierung auf, entsprechende
Initiativen zur Anpassung der Landeshaushaltsordnung und
zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vorzulegen.
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