Pünktlich zum
Weihnachtsgeschäft:
Landtag schafft
Ladenschluss in Schleswig-Holstein weitgehend ab

Brachten den Gesetzentwurf für ihre
Fraktionen auf den Weg: Johannes Callsen (CDU/links) und Peter
Eichstädt (SPD)
Kiel (SHL / 29.11.) Wohl
schon am kommenden ersten Advent-Wochenende können die
schleswig-holsteinischen Einzelhändler länger die Kassen
klingeln lassen. Der Landtag hat mit breiter Mehrheit einer
weitgehenden Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zugestimmt.
Lediglich die Grünen sprachen sich in der Zweiten Lesung gegen
eine Landesregelung "von oben" aus. Das Gesetz, das die
Große Landtagskoalition im Oktober eingebracht hatte, soll nun im
Eilverfahren im Verordnungsblatt veröffentlicht werden und
bereits zum Freitag dieser Woche in Kraft treten. In Zukunft
können die Geschäfte demnach von Montag bis Sonnabend rund um
die Uhr ihre Kunden empfangen. Auch an vier Sonntagen im Jahr soll
der Rubel rollen können. Feiertage wie auch die Adventssonntage
sollen hiervon jedoch ausgespart bleiben.
Die Möglichkeit, die Ladenöffnungszeiten selbst
zu gestalten, haben die Länder im Rahmen der Föderalismusreform
Anfang September übernommen. Schleswig-Holstein ist eines der
ersten Bundesländer, das eine solche Liberalisierung beschließt.
Zugleich enthält das Regelwerk landestypische Bestimmungen: So
bleibt die Bäderreglung mit erweiterten Sonderrechten für 72
Tourismusorte weiterhin bestehen. Und: In den Grenzgemeinden zu
Dänemark darf auch sonntags von 11 bis 23 Uhr "geshoppt"
werden, um die Konkurrenz zum Nachbarn im Norden zu bestehen, wo
es ebenfalls sehr liberale Öffnungszeiten gibt.
"Statt
Ladenschluss heißt es jetzt Ladenöffnung", betonte der
Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Landtag, Hans-Jörn Arp
(CDU). Und sein Fraktionskollege Johannes Callsen ergänzte:
"Wir geben dem Handel die Chance, sich bei der Öffnung nach
den Besonderheiten des Standorts und nach den Kunden zu
orientieren." Das werde Arbeitsplätze schaffen. Gleichwohl
sei kein Ladeninhaber gezwungen, seine Pforten länger zu öffnen.
"Es ist Bewegung ins Land gekommen",
verwies Peter Eichstädt (SPD) auf Signale aus dem Land, dass die
neuen Möglichkeiten vielerorts genutzt würden. Eichstädt
bedauerte die stärkere Beanspruchung der Mitarbeiter in den
Läden – er betonte aber, es gebe "keine Alternative"
zu einer Liberalisierung. Andernfalls hätte es eine "Sogwirkung",
etwa nach Hamburg, gegeben. Und dies hätte Kaufkraft abgezogen.
Auch Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) sah ein "positives
Signal" für die Wirtschaft sowie "zusätzliche Chancen
für die Verbraucher". Die Novelle komme zu einem Zeitpunkt,
wo die Beschäftigtenzahlen im Einzelhandel bereits steigen
würden.
Grüne: "kulturelle
Verarmung"
Lars Harms (SSW) erwartete ebenfalls "Anregungen
zum Konsum im Lande". Die lahmende Binnenkonjunktur werde so
angeregt und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, vor allem in
Teilzeit. Mit Blick auf die Tourismusorte an der Westküste
forderte er zudem eine weitere Liberalisierung der Bäderreglung.
Auch Heiner Garg (FDP) fand die Freigabe "ausgezeichnet",
zumal die Liberalen diese Forderung bereits "seit 1992
erhoben haben". Die Liberalisierung eröffne "Marktnischen"
für kleine Läden gegenüber Filialisten und großen Märkten auf
der grünen Wiese, so Garg
Dem widersprach Detlef Matthiessen (Grüne)
entschieden. Das Gesetz stärke die Filialisten und die
Gewerbeansiedlungen auf der grünen Wiese in vorstädtischen
Bereichen. Diese "so genannte Liberalisierung" leiste damit
einem „uneingeschränkten Ökonomismus" und einer "kulturellen
Verarmung" Vorschub. Stattdessen forderte Matthiessen, die Kommunen
müssten selbst über die Regelung vor Ort entscheiden können.
Alle Redner lobten den vom Ausschuss eingefügten
Passus, dass die Landesregierung Ende September nächsten Jahres
einen Erfahrungsbericht über die Neuregelung vorlegen soll.