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Auf dieser Seite: Ladenöffnungszeiten 

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Top 4:
Entwurf eines Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD - Drs. 16/996
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses
(Ausschussüberweisung am 11. Oktober 2006)
Drucksache: 16/1085
-Plenarprotokoll-

Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft:

Landtag schafft Ladenschluss in Schleswig-Holstein weitgehend ab


Brachten den Gesetzentwurf für ihre Fraktionen auf den Weg: Johannes Callsen (CDU/links) und Peter Eichstädt (SPD)

Kiel (SHL / 29.11.) Wohl schon am kommenden ersten Advent-Wochenende können die schleswig-holsteinischen Einzelhändler länger die Kassen klingeln lassen. Der Landtag hat mit breiter Mehrheit einer weitgehenden Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zugestimmt. Lediglich die Grünen sprachen sich in der Zweiten Lesung gegen eine Landesregelung "von oben" aus. Das Gesetz, das die Große Landtagskoalition im Oktober eingebracht hatte, soll nun im Eilverfahren im Verordnungsblatt veröffentlicht werden und bereits zum Freitag dieser Woche in Kraft treten. In Zukunft können die Geschäfte demnach von Montag bis Sonnabend rund um die Uhr ihre Kunden empfangen. Auch an vier Sonntagen im Jahr soll der Rubel rollen können. Feiertage wie auch die Adventssonntage sollen hiervon jedoch ausgespart bleiben.

Die Möglichkeit, die Ladenöffnungszeiten selbst zu gestalten, haben die Länder im Rahmen der Föderalismusreform Anfang September übernommen. Schleswig-Holstein ist eines der ersten Bundesländer, das eine solche Liberalisierung beschließt. Zugleich enthält das Regelwerk landestypische Bestimmungen: So bleibt die Bäderreglung mit erweiterten Sonderrechten für 72 Tourismusorte weiterhin bestehen. Und: In den Grenzgemeinden zu Dänemark darf auch sonntags von 11 bis 23 Uhr "geshoppt" werden, um die Konkurrenz zum Nachbarn im Norden zu bestehen, wo es ebenfalls sehr liberale Öffnungszeiten gibt. 

"Statt Ladenschluss heißt es jetzt Ladenöffnung", betonte der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Landtag, Hans-Jörn Arp (CDU). Und sein Fraktionskollege Johannes Callsen ergänzte: "Wir geben dem Handel die Chance, sich bei der Öffnung nach den Besonderheiten des Standorts und nach den Kunden zu orientieren." Das werde Arbeitsplätze schaffen. Gleichwohl sei kein Ladeninhaber gezwungen, seine Pforten länger zu öffnen.

"Es ist Bewegung ins Land gekommen", verwies Peter Eichstädt (SPD) auf Signale aus dem Land, dass die neuen Möglichkeiten vielerorts genutzt würden. Eichstädt bedauerte die stärkere Beanspruchung der Mitarbeiter in den Läden – er betonte aber, es gebe "keine Alternative" zu einer Liberalisierung. Andernfalls hätte es eine "Sogwirkung", etwa nach Hamburg, gegeben. Und dies hätte Kaufkraft abgezogen. Auch Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) sah ein "positives Signal" für die Wirtschaft sowie "zusätzliche Chancen für die Verbraucher". Die Novelle komme zu einem Zeitpunkt, wo die Beschäftigtenzahlen im Einzelhandel bereits steigen würden.

Grüne: "kulturelle Verarmung"

Lars Harms (SSW) erwartete ebenfalls "Anregungen zum Konsum im Lande". Die lahmende Binnenkonjunktur werde so angeregt und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, vor allem in Teilzeit. Mit Blick auf die Tourismusorte an der Westküste forderte er zudem eine weitere Liberalisierung der Bäderreglung. Auch Heiner Garg (FDP) fand die Freigabe "ausgezeichnet", zumal die Liberalen diese Forderung bereits "seit 1992 erhoben haben". Die Liberalisierung eröffne "Marktnischen" für kleine Läden gegenüber Filialisten und großen Märkten auf der grünen Wiese, so Garg

Dem widersprach Detlef Matthiessen (Grüne) entschieden. Das Gesetz stärke die Filialisten und die Gewerbeansiedlungen auf der grünen Wiese in vorstädtischen Bereichen. Diese "so genannte Liberalisierung" leiste damit einem „uneingeschränkten Ökonomismus" und einer "kulturellen Verarmung" Vorschub. Stattdessen forderte Matthiessen, die Kommunen müssten selbst über die Regelung vor Ort entscheiden können.

Alle Redner lobten den vom Ausschuss eingefügten Passus, dass die Landesregierung Ende September nächsten Jahres einen Erfahrungsbericht über die Neuregelung vorlegen soll.

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Hintergrund:
  Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Plenum, einer weitgehenden Freigabe der Ladenöffnungszeiten im Lande zuzustimmen. CDU, SPD und FDP votierten für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Großen Koalition, die Grünen dagegen. Folgt der Landtag der Vorgabe der Fachpolitiker, dann könnte die neue Regelung bereits zum 1. Dezember in Kraft treten.
  Gemäß dem Koalitionsentwurf vom Oktober sollen Geschäfte künftig von Montag bis Sonnabend ohne zeitliche Einschränkung ihre Pforten öffnen können. Demgegenüber soll der Sonntag weitgehend ein Ruhetag bleiben. Nur an vier Sonntagen im Jahr soll es längstens bis 18 Uhr in der Kasse klingeln können, etwa anlässlich von Stadt- und Sommerfesten. Die Adventssonntage sollen hierbei jedoch tabu bleiben, ebenso wie Karfreitag, 1. Mai, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag.
  Zu den Änderungen, die der Ausschuss vorschlägt, zählt unter anderem eine Regelung im Sinne der Arbeitnehmer: Angestellte können verlangen, an einem Sonnabend im Monat vom Dienst freigestellt zu werden.
  Die Hoheit über die Ladenöffnungszeiten ist als Teil der Föderalismusreform am 1. September von der Bundes- in die Landeshoheit übergegangen. Bislang gilt ein Bundesgesetz, das die Geschäftszeiten an Werktagen von 6 bis 20 Uhr festlegt.
  In Schleswig-Holstein gilt zudem in 72 Kur- und Tourismusorten die so genannte Bäderregelung. Hier dürfen Geschäfte vom 1. Januar bis zum 31. Oktober sowie vom 15. bis zum 31. Dezember sonntags von 11 bis 19 Uhr öffnen. Diese Regelung soll auch unter dem neuen Gesetz nach dem Willen der Koalition weiter Bestand haben.
  Wirtschaftsverbände begrüßen die schnelle Freigabe der Ladenöffnungszeiten. Nach einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung vom August sprechen sich 70 Prozent der Bundesbürger ebenfalls für die Liberalisierung aus. Im Jahr 2000 waren noch 72 Prozent mit der derzeitigen Regelung zufrieden. Kritik kommt hingegen von Kirchen und Gewerkschaften. So befürchtet Ver.di den Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.

mehr Informationen: plenum-online, Oktober 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/texte/05_ladenschluss.htm)

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