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Bodenschutzgesetz soll
verschlankt werden
Grüne und SSW kritisieren "Abbau von
Umweltstandards"
Kiel (SHL/01.12.)
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des
Bodenschutzgesetzes hat geteilte Meinungen im Plenum
hervorgerufen. Während CDU, SPD und FDP den anvisierten
Bürokratieabbau durch die Streichung von vier "überflüssigen"
Paragrafen sowie der Straffung und Vereinheitlichung von
Regelungen lobten, sprachen Grüne und SSW von einem "Abbau
von Umweltstandards".
In dem aus dem Jahr 2002 stammenden
Regelwerk sollen die Bestimmungen zur Festlegung von so genannten
Bodengefährdungs-Gebieten gestrichen werden. Bei
Planvorhaben soll die obere Bodenschutz-Behörde nicht
mehr zwingend eingebunden werden. Zudem sollen die
Zuständigkeiten von Behörden zukünftig nicht mehr per
Gesetz geregelt werden; eine Verordnung soll ausreichen.
Das Gesetz könne das Land dem Ziel "eines wirksamen
Bodenschutzes ein Stück näher", bringen, sagte
Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) .
Der Gesetzentwurf wurde an den Umwelt- und
Agrarausschuss überwiesen.
Hauptredner: Axel
Bernstein (CDU), Olaf Schulze (SPD), Günther Hildebrand (FDP),
Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Landtag ihren
Entwurf zur Änderung des Landesbodenschutz- und
Altlastengesetzes vor. Ebenso wie beim auch in dieser
Tagung ohne Aussprache behandelte Abfallwirtschaftsgesetz
will das zuständige Umweltministerium hier Regelungen
streichen und damit zum Bürokratieabbau beitragen.
So sollen in dem aus dem Jahr 2002 stammenden
Regelwerk die Bestimmungen zur Festlegung von so genannten
Bodengefährdungs-Gebieten gestrichen werden. Bei
Planvorhaben muss die obere Bodenschutz-Behörde nicht
mehr zwingend eingebunden werden. Zudem sollen die
Zuständigkeiten von Behörden zukünftig nicht mehr per
Gesetz geregelt werden; eine Verordnung soll ausreichen.
Das Ministerium weist darauf hin, dass sich in der
Verbandsanhörung im Sommer die 78 befragten Verbände
positiv auf die Novelle reagiert hätten.
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