Fördergeld für
Straßenbau und
ÖPNV künftig vom Land
Landesregierung gießt Ergebnis der
Föderalismusreform in Landesrecht
Kiel (SHL/29.11.)
Schleswig-Holsteins Gemeinden sollen Finanzhilfen für den
Straßenbau und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
künftig aus den Händen des Landes erhalten. Dies sieht ein
Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag an den
Wirtschafsausschuss überwiesen hat. Hintergrund: Im Rahmen der
Föderalismusreform sind diese Bereiche in Länderhoheit
übergegangen. "Das Gesetz definiert die förderfähigen
Vorhaben", betonte Wirtschaftsminister Dietrich Austermann
(CDU) in der Debatte. An der bisherigen Praxis werde "sich
aber nicht allzu viel ändern".
Schleswig-Holstein erhält bis 2019 Finanzmittel
vom Bund. Nach Angaben des Verkehrsministeriums hat der Bund
bisher rund 1,3 Milliarden Euro jährlich für diese
Bereiche ausgeschüttet, davon 43 Millionen nach
Schleswig-Holstein.
Ebenfalls an den Wirtschaftsausschuss überwiesen
wurde ein Änderungsantrag der Grünen, in dem dazu aufgefordert
wird, Fahrradwege in den Förderungskatalog des Gesetzes
aufzunehmen. Es gebe bereits rechtliche Möglichkeiten zur
Förderung von "Fahrradverkehrsanlagen", hielten Redner
der Großen Koalition dem entgegen. "Das alte Bundesgesetz
sah keine Förderung von Fahrradstraßen vor", konterte
Karl-Martin Hentschel (Grüne).