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Top 2: a . Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NiRSG) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1363 (Ausschussüberweisung am 10. Mai 2007) b. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1435 Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1504 Änderungsantrag der Fraktion B´90/GRÜNE – Drucksache 16/1508 (Ausschussüberweisung am 11. Juli 2007) Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 16/1639 Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksachen 16/1653 |
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"Die Zeit ist reif für klare Luft" Landtag beschließt Nichtraucherschutz-Gesetz Kiel (SHL/21.11.) Nach langer kontroverser Diskussion in der breiten Öffentlichkeit ist es jetzt Fakt: Raucher im Lande müssen sich ab 1. Januar 2008 auf ein umfassendes Qualm-Verbot in der Öffentlichkeit einstellen. So soll der blaue Dunst in Gaststätten nur noch in geschlossenen Nebenräumen wabern – ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Das sieht das Nichtraucherschutzgesetz der Landesregierung vor, das der Landtag in Zweiter Lesung mit Koalitionsmehrheit verabschiedet hat. Allerdings hätten sich die Sozialdemokraten, ebenso wie Grüne und SSW, ein noch strengeres Rauchverbot in der Gastronomie vorstellen können. Die CDU verteidigte hingegen die von ihr durchgesetzten Sonderregelungen für geschlossene Gesellschaften und Festzelte. Die Liberalen lehnten erneut die vorgesehenen Eingriffe in die persönliche und wirtschaftliche Freiheit ab. Kritisch reagierte die Opposition auf zwei Neuerungen, die Schwarz-Rot im Sozialausschuss in den Gesetzestext eingefügt hatte: Gasthöfe dürfen demnach künftig bei Jubiläen oder Hochzeiten auch größere Säle als Raucher-Nebenräume ausweisen. Und: In Festzelten, die bis zu 21 Tage im Jahr am gleichen Standort stehen, bleibt das Rauchen erlaubt. Hiermit lehnt sich Schleswig-Holstein an die Hamburger Regelung an. Diese Vorschriften seien unklar formuliert und könnten so der Klein-Gastronomie schaden, hieß es bei der Opposition. Andere Aspekte des Gesetzes waren im Plenum dagegen unumstritten: So etwa das Rauchverbot in Kindergärten, Schulen, Unis, Krankenhäusern, Theatern, Museen, Behörden oder Sporthallen. "Die Zeit ist reif für klare Luft", betonte Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD). Sie lobte, dass "Nichtrauchen nun zur Normalität wird". Frauke Tengler (CDU) sah in dem "liberalen Gesetz" einen "Riesenschritt nach vorn", und Peter Eichstädt (SPD) freute sich über den nun anstehenden "Paradigmenwechsel": Der Schutz vor Passivrauchen werde zur Regel. Anträge der Opposition gescheitert Demgegenüber kritisierte Günther Hildebrand (FDP), die Koalition dehne "den Begriff des öffentlichen Raums auf private Angebot an die Öffentlichkeit" aus. Dieses Verbot an die Gastwirte, ihre Angebote nach eigener Vorstellung zu gestalten, sei "staatliche Willkür" und bedrohe die Existenz kleiner Eckkneipen. Für Monika Heinold (Grüne), deren Fraktion den Diskussionsprozess vor zwei Jahren angestoßen hatte, ist das Gesetz hingegen „nicht weitgehend genug". Sie sah vor allem die Schutzinteressen der Arbeitnehmer in den Lokalen vor dem Tabakdunst verletzt. Lars Harms (SSW) prangerte das "Einknicken der Großen Koalition und der Regierung vor Lobbygruppen" an. Weil es so viele Ausnahmen gebe, würden die Raucher ausweichen – etwa in die Festzelte. Neben dem Regierungsentwurf behandelte der Landtag auch drei FDP-Initiativen abschließend. Die Liberalen hatten sich unter anderem für eine "Innovationsklausel" eingesetzt, mit der Gastwirte dem Rauchverbot entgehen könnten, wenn sie etwa über leistungsstarke Abzugssysteme verfügen. Diese Pläne wurden von CDU, SPD, Grünen und SSW abgelehnt. Allerdings forderte das Parlament bis August 2009 einen Regierungsbericht über Erfahrungen in anderen Bundesländern mit solchen technischen Vorkehrungen an. Ein Vorstoß der Grünen für ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie scheiterte an den Stimmen von CDU, SPD und FDP. |
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