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Auf dieser Seite: Nichtrauchergesetz 

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Top 2:
a. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren
    des Passivrauchens in der Öffentlichkeit 
    (Nichtraucherschutzgesetz – NiRSG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1363
(Ausschussüberweisung am 10. Mai 2007)
b. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den
    Gefahren    des Passivrauchens
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1435
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1504
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/1508
(Ausschussüberweisung am 11. Juli 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/1653
Drucksachen: 16/1639
-Plenarprotokoll-
a. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren
    des Passivrauchens in der Öffentlichkeit 
    (Nichtraucherschutzgesetz – NiRSG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1363
(Ausschussüberweisung am 10. Mai 2007)
b. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den
    Gefahren    des Passivrauchens
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1435
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1504
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/1508
(Ausschussüberweisung am 11. Juli 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/1653

"Die Zeit ist reif für klare Luft"

Landtag beschließt Nichtraucherschutz-Gesetz

Ab dem 1. Januar 2008 heißt es für Kneipenbummler in Schleswig-Holstein: Wer rauchen will, muss vor die Tür

Kiel (SHL/21.11.) Nach langer kontroverser Diskussion in der breiten Öffentlichkeit ist es jetzt Fakt: Raucher im Lande müssen sich ab 1. Januar 2008 auf ein umfassendes Qualm-Verbot in der Öffentlichkeit einstellen. So soll der blaue Dunst in Gaststätten nur noch in geschlossenen Nebenräumen wabern – ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Das sieht das Nichtraucherschutzgesetz der Landesregierung vor, das der Landtag in Zweiter Lesung mit Koalitionsmehrheit verabschiedet hat. Allerdings hätten sich die Sozialdemokraten, ebenso wie Grüne und SSW, ein noch strengeres Rauchverbot in der Gastronomie vorstellen können. Die CDU verteidigte hingegen die von ihr durchgesetzten Sonderregelungen für geschlossene Gesellschaften und Festzelte. Die Liberalen lehnten erneut die vorgesehenen Eingriffe in die persönliche und wirtschaftliche Freiheit ab.

Kritisch reagierte die Opposition auf zwei Neuerungen, die Schwarz-Rot im Sozialausschuss in den Gesetzestext eingefügt hatte: Gasthöfe dürfen demnach künftig bei Jubiläen oder Hochzeiten auch größere Säle als Raucher-Nebenräume ausweisen. Und: In Festzelten, die bis zu 21 Tage im Jahr am gleichen Standort stehen, bleibt das Rauchen erlaubt. Hiermit lehnt sich Schleswig-Holstein an die Hamburger Regelung an. Diese Vorschriften seien unklar formuliert und könnten so der Klein-Gastronomie schaden, hieß es bei der Opposition. Andere Aspekte des Gesetzes waren im Plenum dagegen unumstritten: So etwa das Rauchverbot in Kindergärten, Schulen, Unis, Krankenhäusern, Theatern, Museen, Behörden oder Sporthallen.

"Die Zeit ist reif für klare Luft", betonte Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD). Sie lobte, dass "Nichtrauchen nun zur Normalität wird". Frauke Tengler (CDU) sah in dem "liberalen Gesetz" einen "Riesenschritt nach vorn", und Peter Eichstädt (SPD) freute sich über den nun anstehenden "Paradigmenwechsel": Der Schutz vor Passivrauchen werde zur Regel.

Anträge der Opposition gescheitert

Demgegenüber kritisierte Günther Hildebrand (FDP), die Koalition dehne "den Begriff des öffentlichen Raums auf private Angebot an die Öffentlichkeit" aus. Dieses Verbot an die Gastwirte, ihre Angebote nach eigener Vorstellung zu gestalten, sei "staatliche Willkür" und bedrohe die Existenz kleiner Eckkneipen.

Für Monika Heinold (Grüne), deren Fraktion den Diskussionsprozess vor zwei Jahren angestoßen hatte, ist das Gesetz hingegen „nicht weitgehend genug". Sie sah vor allem die Schutzinteressen der Arbeitnehmer in den Lokalen vor dem Tabakdunst verletzt. Lars Harms (SSW) prangerte das "Einknicken der Großen Koalition und der Regierung vor Lobbygruppen" an. Weil es so viele Ausnahmen gebe, würden die Raucher ausweichen – etwa in die Festzelte.

Neben dem Regierungsentwurf behandelte der Landtag auch drei FDP-Initiativen abschließend. Die Liberalen hatten sich unter anderem für eine "Innovationsklausel" eingesetzt, mit der Gastwirte dem Rauchverbot entgehen könnten, wenn sie etwa über leistungsstarke Abzugssysteme verfügen. Diese Pläne wurden von CDU, SPD, Grünen und SSW abgelehnt. Allerdings forderte das Parlament bis August 2009 einen Regierungsbericht über Erfahrungen in anderen Bundesländern mit solchen technischen Vorkehrungen an. Ein Vorstoß der Grünen für ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie scheiterte an den Stimmen von CDU, SPD und FDP.

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Hintergrund:
Nachdem die Zweite Lesung im Oktober wegen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der schwarz-roten Koalition kurzfristig verschoben wurde, will der Landtag nun, einen Monat später als geplant, den Entwurf der Landesregierung für ein Nichtraucher-Schutzgesetz endgültig unter Dach und Fach bringen. Diskussionen innerhalb der Koalition gab es zuletzt beim Rauchverbot in der Gastronomie. Hier hatte sich die CDU für Ausnahmen bei so genannten geschlossenen Gesellschaften und bei Volksfesten eingesetzt. Bei Geburtstags- oder Jubiläumsfeiern sieht die Empfehlung des Sozialausschusses nun, anders als der Regierungsentwurf, eine Ausnahmeregelung für Festsäle vor: "In Gaststätten könne auch gesonderte Veranstaltungsräume als Nebenräume (…) genutzt werden", in denen geraucht werden darf. Und: "Das Rauchverbot gilt nicht in Zelten für Traditions- und Festveranstaltungen, die nur vorübergehend, höchstens an 21 aufeinander folgenden Tagen pro Kalenderjahr an einem Standort betrieben werden."
  Zudem werden nach den Ausschussberatungen auch zwei FDP-Anträge und ein Grünen-Antrag abschließend behandelt.
  Weitere Kernpunkte des CDU/SPD-Entwurfs: Das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" aus dem Sozialministerium strebt einen "eindeutigen und verständlichen Nichtraucherschutz" im Lande an. Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem Beschluss der Ministerpräsidenten vom März. Nach Vorstellung der Koalition sind Rauchverbote vorgesehen in geschlossenen Räumen:
  • in allen Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung und in Gerichten
  • in allen Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen einschließlich Kantinen, Cafeterias, Schulen und Werkstätten
  • in allen Heimen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen
  • in staatlichen Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und Volkshochschulen
  • in allen Kultureinrichtungen wie Museen, Theatern oder Konzertsälen
  • in Sporthallen
  • in Gaststätten, Kneipen, Discos und Restaurants - unabhängig von ihrer Größe oder Betriebsart

Einzig in komplett abgetrennten Nebenräumen soll weiterhin geraucht werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht für Schulen und Kindergärten. Dort soll ein absolutes Rauchverbot herrschen.
  Eine weitere Änderung des Ausschusses: Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz hatte das Ministerium Bußgelder von bis zu 400 Euro für Raucher und bis zu 4.000 Euro für Gastwirte vorgesehen. Nun droht ein einheitliches Bußgeld von 1.000 Euro.
  In einer Entschließung fordert Schwarz-Rot zudem von der Landesregierung für den August 2009 einen Erfahrungsbericht über das Rauchverbot in anderen Bundesländern. Er soll vor allem auf Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie eingehen, "wenn durch technische Vorkehrungen ein gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wie bei einem Rauchverbot gewährleistet werden kann".
  Das Gesetz erweitert das Rauchverbot in den Landesbehörden, das der Landtag im vergangenen Oktober beschlossen hat. Zudem verbietet ein Erlass der Landesregeirrung bereits seit 2005 das Rauchen an den Schulen des Landes. CDU und SPD votierten im Sozialausschuss für dieses Regelwerk, FDP und Grüne waren dagegen.
  Das wollen die Grünen: In einem Änderungsantrag sprechen sich die Grünen gegen die Nebenraum-Regelung aus und fordern ein absolutes Qualm-Verbot in der Gastronomie. Mit der Mehrheit von Schwarz-Rot und bei Enthaltung der FDP empfiehlt der Ausschuss, dies abzulehnen.
  Das wollen die Liberalen: In Gaststätten und Discotheken soll das Rauchen weiterhin gestattet sein, sofern die Einrichtungen als "Rauchergaststätte" oder "Raucherdiskothek" gekennzeichnet sind. Dies wird dadurch begründet, dass ein Aufenthalt in diesem Lokalen eine freie Entscheidung jedes Einzelnen sei. In einem weiteren Änderungsantrag fordert die FDP eine "Innovationsklausel" – Lokale sollen eine Rauch-Genehmigung erhalten, wenn sie technisch nachrüsten, etwa durch Rauchabzugssysteme. Beide Vorstöße wurden im Sozialausschuss von CDU, SPD und Grünen abgelehnt.

Erste Lesung: plenum-online, Juli 2007
weitere Debatte zum Thema:
 plenum-online, Mai 2007

Stichwort: Rauchverbot
  Anfang September ist ein Rauchverbot im Zuständigkeitsbereich des Bundes in Kraft getreten. Demnach ist der Blaue Dunst in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Bussen, Taxis und Bundesbehörden untersagt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Und: Tabakwaren dürfen nur noch an über 18-Jährige verkauft werden.
  Das Rauchen in Gaststätten wird in Deutschland Anfang 2008 voraussichtlich flächendeckend verboten sein. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben laut Presseberichten ihre Gesetze schon verabschiedet. Vereinzelt sollen Verstöße erst im Sommer 2008 geahndet werden – etwa in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Fast überall soll das Rauchen auf räumlich abgetrennte Räume beschränkt sein. Nur im Saarland und Bremen wird noch über Ausnahmen für bestimmte Einraumgaststätten gesprochen. Unterdessen haben zwei Gastwirte aus Niedersachsen und aus Baden-Württemberg eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Rauchverbot in der Gastronomie angekündigt. Sie sehen sich in ihrem Recht auf freie Berufsausübung eingeschränkt.

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