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Auf dieser
Seite: Nichtrauchergesetz
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Top 2:
a. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den
Gefahren
des Passivrauchens in der
Öffentlichkeit
(Nichtraucherschutzgesetz
– NiRSG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache
16/1363
(Ausschussüberweisung am 10. Mai 2007)
b. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache
16/1435
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache
16/1504
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs.
16/1508
(Ausschussüberweisung am 11. Juli 2007)
Bericht und
Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Änderungsantrag
der Fraktion der FDP – Drs.
16/1653 |
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a. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den
Gefahren
des Passivrauchens in der
Öffentlichkeit
(Nichtraucherschutzgesetz
– NiRSG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache
16/1363
(Ausschussüberweisung am 10. Mai 2007)
b. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache
16/1435
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache
16/1504
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs.
16/1508
(Ausschussüberweisung am 11. Juli 2007)
Bericht und
Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Änderungsantrag
der Fraktion der FDP – Drs.
16/1653 |
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"Die Zeit ist
reif für klare Luft"
Landtag beschließt Nichtraucherschutz-Gesetz
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Ab dem 1.
Januar 2008 heißt es für Kneipenbummler in Schleswig-Holstein:
Wer rauchen will, muss vor die Tür |
Kiel (SHL/21.11.) Nach
langer kontroverser Diskussion in der breiten Öffentlichkeit ist es
jetzt Fakt: Raucher im Lande müssen sich ab 1. Januar 2008 auf ein
umfassendes Qualm-Verbot in der Öffentlichkeit einstellen. So soll
der blaue Dunst in Gaststätten nur noch in geschlossenen
Nebenräumen wabern – ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu
1.000 Euro. Das sieht das Nichtraucherschutzgesetz der
Landesregierung vor, das der Landtag in Zweiter Lesung mit
Koalitionsmehrheit verabschiedet hat. Allerdings hätten sich die
Sozialdemokraten, ebenso wie Grüne und SSW, ein noch strengeres
Rauchverbot in der Gastronomie vorstellen können. Die CDU
verteidigte hingegen die von ihr durchgesetzten Sonderregelungen
für geschlossene Gesellschaften und Festzelte. Die Liberalen
lehnten erneut die vorgesehenen Eingriffe in die persönliche und
wirtschaftliche Freiheit ab.
Kritisch reagierte die Opposition auf zwei
Neuerungen, die Schwarz-Rot im Sozialausschuss in den Gesetzestext
eingefügt hatte: Gasthöfe dürfen demnach künftig bei Jubiläen
oder Hochzeiten auch größere Säle als Raucher-Nebenräume
ausweisen. Und: In Festzelten, die bis zu 21 Tage im Jahr am
gleichen Standort stehen, bleibt das Rauchen erlaubt. Hiermit lehnt
sich Schleswig-Holstein an die Hamburger Regelung an. Diese
Vorschriften seien unklar formuliert und könnten so der
Klein-Gastronomie schaden, hieß es bei der Opposition. Andere
Aspekte des Gesetzes waren im Plenum dagegen unumstritten: So etwa
das Rauchverbot in Kindergärten, Schulen, Unis, Krankenhäusern,
Theatern, Museen, Behörden oder Sporthallen.
"Die Zeit ist reif für klare Luft",
betonte Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD). Sie lobte,
dass "Nichtrauchen nun zur Normalität wird". Frauke
Tengler (CDU) sah in dem "liberalen Gesetz" einen
"Riesenschritt nach vorn", und Peter Eichstädt (SPD)
freute sich über den nun anstehenden "Paradigmenwechsel":
Der Schutz vor Passivrauchen werde zur Regel.
Anträge der Opposition
gescheitert
Demgegenüber kritisierte Günther Hildebrand (FDP),
die Koalition dehne "den Begriff des öffentlichen Raums auf
private Angebot an die Öffentlichkeit" aus. Dieses Verbot an
die Gastwirte, ihre Angebote nach eigener Vorstellung zu gestalten,
sei "staatliche Willkür" und bedrohe die Existenz kleiner
Eckkneipen.
Für Monika Heinold (Grüne), deren Fraktion den
Diskussionsprozess vor zwei Jahren angestoßen hatte, ist das Gesetz
hingegen „nicht weitgehend genug". Sie sah vor allem die
Schutzinteressen der Arbeitnehmer in den Lokalen vor dem Tabakdunst
verletzt. Lars Harms (SSW) prangerte das "Einknicken der
Großen Koalition und der Regierung vor Lobbygruppen" an. Weil
es so viele Ausnahmen gebe, würden die Raucher ausweichen – etwa
in die Festzelte.
Neben dem Regierungsentwurf behandelte der Landtag
auch drei FDP-Initiativen abschließend. Die Liberalen hatten sich
unter anderem für eine "Innovationsklausel" eingesetzt,
mit der Gastwirte dem Rauchverbot entgehen könnten, wenn sie etwa
über leistungsstarke Abzugssysteme verfügen. Diese Pläne wurden
von CDU, SPD, Grünen und SSW abgelehnt. Allerdings forderte das
Parlament bis August 2009 einen Regierungsbericht über Erfahrungen
in anderen Bundesländern mit solchen technischen Vorkehrungen an.
Ein Vorstoß der Grünen für ein umfassendes Rauchverbot in der
Gastronomie scheiterte an den Stimmen von CDU, SPD und FDP.
Hintergrund:
Nachdem die Zweite Lesung im Oktober wegen
Meinungsverschiedenheiten innerhalb der schwarz-roten
Koalition kurzfristig verschoben wurde, will der Landtag
nun, einen Monat später als geplant, den Entwurf der
Landesregierung für ein Nichtraucher-Schutzgesetz
endgültig unter Dach und Fach bringen. Diskussionen
innerhalb der Koalition gab es zuletzt beim Rauchverbot in
der Gastronomie. Hier hatte sich die CDU für Ausnahmen
bei so genannten geschlossenen Gesellschaften und bei
Volksfesten eingesetzt. Bei Geburtstags- oder
Jubiläumsfeiern sieht die Empfehlung des
Sozialausschusses nun, anders als der Regierungsentwurf,
eine Ausnahmeregelung für Festsäle vor: "In
Gaststätten könne auch gesonderte Veranstaltungsräume
als Nebenräume (…) genutzt werden", in denen
geraucht werden darf. Und: "Das Rauchverbot gilt
nicht in Zelten für Traditions- und Festveranstaltungen,
die nur vorübergehend, höchstens an 21 aufeinander
folgenden Tagen pro Kalenderjahr an einem Standort
betrieben werden."
Zudem werden nach den
Ausschussberatungen auch zwei FDP-Anträge und ein
Grünen-Antrag abschließend behandelt.
Weitere
Kernpunkte des CDU/SPD-Entwurfs: Das "Gesetz zum
Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" aus dem
Sozialministerium strebt einen "eindeutigen und
verständlichen Nichtraucherschutz" im Lande an. Der
Gesetzentwurf orientiert sich an dem Beschluss der
Ministerpräsidenten vom März. Nach Vorstellung der
Koalition sind Rauchverbote vorgesehen in geschlossenen
Räumen:
- in allen Behörden
der Landes- und Kommunalverwaltung und in Gerichten
- in allen
Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen einschließlich
Kantinen, Cafeterias, Schulen und Werkstätten
- in allen Heimen für
ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen
- in staatlichen
Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und
Volkshochschulen
- in allen
Kultureinrichtungen wie Museen, Theatern oder
Konzertsälen
- in Sporthallen
- in Gaststätten,
Kneipen, Discos und Restaurants - unabhängig von
ihrer Größe oder Betriebsart
Einzig
in komplett abgetrennten Nebenräumen soll weiterhin
geraucht werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht für
Schulen und Kindergärten. Dort soll ein absolutes
Rauchverbot herrschen.
Eine weitere Änderung
des Ausschusses: Bei Verstößen gegen das
Nichtraucherschutzgesetz hatte das Ministerium Bußgelder
von bis zu 400 Euro für Raucher und bis zu 4.000 Euro
für Gastwirte vorgesehen. Nun droht ein einheitliches
Bußgeld von 1.000 Euro.
In einer
Entschließung fordert Schwarz-Rot zudem von der
Landesregierung für den August 2009 einen
Erfahrungsbericht über das Rauchverbot in anderen
Bundesländern. Er soll vor allem auf Ausnahmen vom
Rauchverbot in der Gastronomie eingehen, "wenn durch
technische Vorkehrungen ein gleichwertiger Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens wie bei einem Rauchverbot
gewährleistet werden kann".
Das Gesetz erweitert
das Rauchverbot in den Landesbehörden, das der Landtag im
vergangenen Oktober beschlossen hat. Zudem verbietet ein
Erlass der Landesregeirrung bereits seit 2005 das Rauchen
an den Schulen des Landes. CDU und SPD votierten im
Sozialausschuss für dieses Regelwerk, FDP und Grüne
waren dagegen.
Das wollen die
Grünen: In einem Änderungsantrag sprechen sich
die Grünen gegen die Nebenraum-Regelung aus und fordern
ein absolutes Qualm-Verbot in der Gastronomie. Mit der
Mehrheit von Schwarz-Rot und bei Enthaltung der FDP
empfiehlt der Ausschuss, dies abzulehnen.
Das wollen die
Liberalen: In Gaststätten und Discotheken soll
das Rauchen weiterhin gestattet sein, sofern die
Einrichtungen als "Rauchergaststätte" oder
"Raucherdiskothek" gekennzeichnet sind. Dies
wird dadurch begründet, dass ein Aufenthalt in diesem
Lokalen eine freie Entscheidung jedes Einzelnen sei. In
einem weiteren Änderungsantrag fordert die FDP eine
"Innovationsklausel" – Lokale sollen eine
Rauch-Genehmigung erhalten, wenn sie technisch
nachrüsten, etwa durch Rauchabzugssysteme. Beide
Vorstöße wurden im Sozialausschuss von CDU, SPD und
Grünen abgelehnt.
Erste Lesung: plenum-online,
Juli
2007
weitere Debatte zum Thema: plenum-online,
Mai
2007
Stichwort: Rauchverbot
Anfang September ist ein
Rauchverbot im Zuständigkeitsbereich des Bundes in Kraft
getreten. Demnach ist der Blaue Dunst in allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, Bussen, Taxis und
Bundesbehörden untersagt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld
von bis zu 1.000 Euro. Und: Tabakwaren dürfen nur noch an
über 18-Jährige verkauft werden.
Das Rauchen in
Gaststätten wird in Deutschland Anfang 2008
voraussichtlich flächendeckend verboten sein.
Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben
laut Presseberichten ihre Gesetze schon verabschiedet.
Vereinzelt sollen Verstöße erst im Sommer 2008 geahndet
werden – etwa in Brandenburg oder
Mecklenburg-Vorpommern. Fast überall soll das Rauchen auf
räumlich abgetrennte Räume beschränkt sein. Nur im
Saarland und Bremen wird noch über Ausnahmen für
bestimmte Einraumgaststätten gesprochen. Unterdessen
haben zwei Gastwirte aus Niedersachsen und aus
Baden-Württemberg eine Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht gegen das Rauchverbot in der
Gastronomie angekündigt. Sie sehen sich in ihrem Recht
auf freie Berufsausübung eingeschränkt.
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