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Umstrukturierungen
in der Umweltverwaltung
Kiel (SHL/22.11.)
Ohne Aussprache hat der Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP
und SSW ein von der Landesregierung vorgelegtes Gesetzespaket
verabschiedet, das Umstrukturierungen in der Umweltverwaltung
festschreibt. Das Gesetz konkretisiert Vorgaben des neuen
Landes-Wassergesetzes, das die Landesregierung im Juli in die
parlamentarische Beratung eingebracht hat. Demnach soll die
Zuständigkeit für Gewässer erster Ordnung, also schiffbare
Flüsse und Kanäle, von den Staatlichen Umweltämtern auf die
Wasser- und Bodenverbände der Kreise und kreisfreien Städte
übergehen. Die Grünen votierten gegen das Gesetz.
Die kommunale Ebene, die bereits für alle übrigen
Gewässer der so genannten zweiten Ordnung zuständig ist, ist durch
das Gesetz nunmehr für alle Binnengewässer verantwortlich. Diese
Aufgaben hatten bislang die Staatlichen Umweltämter und das
Landesamt für Natur und Umwelt inne. Entsprechend wird die
Dienstverpflichtung des bislang dem Land unterstellten Personals auf
die neue Verwaltungsebene übertragen. Das Land soll zukünftig nur
noch für den Küstenschutz, den Meeresschutz und den Nationalpark
Wattenmeer zuständig bleiben. Hierzu soll ein neuer Landesbetrieb
mit etwa 650 Mitarbeitern gegründet werden.
Einen ähnlichen Schritt plant die Landesregierung
auch für die Mitarbeiter in den Bereichen Pflanzenschutz und
Pflanzengesundheit. Sie sollen ebenfalls zum 1. Januar 2008 von den
staatlichen Umweltämtern an die Landwirtschaftskammer übergehen.
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