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Top 7:
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und
Jugendlichen in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU u. SPD – Drs. 16/1439
(Ausschussüberweisung am 11. Juli 2007) 
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 16/1705

Grünes Licht für
Kinderschutz-Gesetz

Vorsorgeuntersuchungen werden verbindlich

Kiel (SHL/lno/21.11.) Nachdem Schleswig-Holstein kürzlich den Schutz von Kindern in den Verfassungsrang gehoben hat, ergreift das Land nun konkrete praktische Maßnahmen, um Missbrauch und Vernachlässigung vorzubeugen. Im Fokus eines von den Regierungsfraktionen vorgelegten Kinderschutz-Gesetzes, das der Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und SSW in Zweiter Lesung verabschiedet hat, stehen die Kleinkinder. Deren Schutz soll über gesetzlich verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen eines "verbindlichen Einladungswesens" verbessert werden.

Zur Kontrolle soll eine "Zentrale Stelle" beim Landesamt für soziale Dienste ins Leben gerufen werden, die die Daten aller Kinder von drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren von den Meldebehörden übernimmt. Dort sollen jene Kinder ermittelt werden, die nicht zur Untersuchung gebracht wurden. Reagieren die Eltern nach zweimaliger Aufforderung nicht auf eine Einladung zum medizinischen Check, wird das Jugendamt informiert. Trotz breiter genereller Zustimmung im Plenum – unisono bezeichneten Vertreter aller Parteien das Gesetz als einen ersten wichtigen Schritt für einen umfassenden Kinderschutz – wurde aus den Reihen der Opposition aber auch Kritik laut: Vor allem Liberale und SSW bemängelten eine fehlende Systematik in der Sozialarbeit.

Auch Bildungs-, und Beratungsangebote
sollen verbessert werden

Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), die das Gesetz als "vorbildlich für ein kindergerechtes Deutschland" bezeichnete und für eine "Kultur des Hinschauens" warb, kündigte eine zügige Umsetzung der neuen Richtlinien an. Dabei zeigte sie sich zuversichtlich, die "Ärzte davon zu überzeugen, dass die Einführung des verbindlichen Einladungswesens ein wichtiger Baustein für das Gesamtkonzept" sei. Weitere Richtlinien, die das Land mit dem neuen Gesetz in die Praxis umsetzen muss, sind die Förderung präventiver Bildungs-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote. Dabei sollen insbesondere Schwangere und junge Eltern von Hilfsangeboten der Jugendämter profitieren. Und: Die Landesregierung soll einmal in jeder Wahlperiode einen Kinderschutzbericht vorlegen.

In der weiteren Aussprache räumte der CDU-Sozialpolitiker Torsten Geerdts ein: "Wir werden auch mit diesem Gesetz so traurige Fälle, für die Namen wie Kevin oder Tim stehen, nicht ausschließen können." Das Parlament wolle aber gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Partnern vor Ort alles unternehmen, um Hilfe und Beratung zu verbessern. "Ein starker Staat allein reicht nicht", unterstrich Siegrid Tenor-Alschausky (SPD). Deshalb setze das Kinderschutzgesetz nicht auf Repression und Strafe, sondern auf die "Unterstützung und Förderung von Eltern und Kindern". Im Vordergrund müsse die Beratung stehen.

Wird zuviel von der Elternebene verlagert und
werden die Ärzte überfordert?

Ekkehard Klug (FDP) monierte ein Nebeneinander von zu vielen Stellen und vermisste "ein schlüssiges Gesamtkonzept", das der inhaltlichen Weiterentwicklung präventiver Angebote einen Rahmen geben könne. "Insoweit bleibt der präventive Ansatz des Gesetzes vage und ziellos", sagte Klug. Er befürchtete zudem, die Jugendämter würden mit den Aufgaben überlastet. Die Grünen stimmten dem Gesetz zwar zu, äußerten aber auch Kritik. "Insbesondere teilen wir die Kritik, dass der Arzt oder die Ärztin nicht die richtige Person sind, um die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung nachzuweisen", sagte die Abgeordnete Monika Heinold. Damit werde das Vertrauensverhältnis zur Patientenfamilie belastet und es entstehe zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Arztpraxis. "Es ist mir nach wie vor unverständlich", so Heinold, warum sich die Große Koalition einem entsprechenden Grünen Änderungsvorschlag nicht angeschlossen hat, der diese Aufgabe den Eltern zuordnen wollte."

"Schleswig-Holstein beschreitet beim Kinderschutz den richtigen Weg", betonte Lars Harms (SSW). Allerdings müsse sich bei den kommenden Haushaltsberatungen zeigen, ob es der Großen Koalition mit dem Gesetz ernst sei oder ob es sich bloß um "Bekenntnisse auf Papier" handele. Harms mahnte überdies den Aufbau systematischer Sozialarbeit an. Und: Statt auf Beratung müsse mehr Augenmerk auf konkrete Hilfe gesetzt werden. Einige Eltern würden schon daran scheitern "ihr Quartier zu verlassen" und den "Bus in die Stadt" zu nehmen, so Harms.


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