Zur Kontrolle soll eine "Zentrale
Stelle" beim Landesamt für soziale Dienste ins Leben gerufen
werden, die die Daten aller Kinder von drei Monaten bis
fünfeinhalb Jahren von den Meldebehörden übernimmt. Dort sollen
jene Kinder ermitteln werden, die nicht zur Untersuchung gebracht wurden.
Reagieren die Eltern nach zweimaliger Aufforderung nicht auf eine
Einladung zum medizinischen Check, wird das Jugendamt informiert.
Trotz breiter genereller Zustimmung im Plenum – unisono
bezeichneten Vertreter aller Parteien das Gesetz als einen ersten
wichtigen Schritt für einen umfassenden Kinderschutz – wurde
aus den Reihen der Opposition aber auch Kritik laut: Vor allem
Liberale und SSW bemängelten eine fehlende Systematik in der
Sozialarbeit.
Auch Bildungs-, und Beratungsangebote
sollen verbessert werden
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), die das
Gesetz als "vorbildlich für ein kindergerechtes
Deutschland" bezeichnete und für eine "Kultur des
Hinschauens" warb, kündigte eine zügige Umsetzung der neuen
Richtlinien an. Dabei zeigte sie sich zuversichtlich, die
"Ärzte davon zu überzeugen, dass die Einführung des
verbindlichen Einladungswesens ein wichtiger Baustein für das
Gesamtkonzept" sei. Weitere Richtlinien, die das Land mit dem
neuen Gesetz in die Praxis umsetzen muss, sind die Förderung
präventiver Bildungs-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote.
Dabei sollen insbesondere Schwangere und junge Eltern von
Hilfsangeboten der Jugendämter profitieren. Und: Die
Landesregierung soll einmal in jeder Wahlperiode einen
Kinderschutzbericht vorlegen.
In der weiteren Aussprache räumte der
CDU-Sozialpolitiker Torsten Geerdts ein: "Wir werden auch mit
diesem Gesetz so traurige Fälle, für die Namen wie Kevin oder
Tim stehen, nicht ausschließen können." Das Parlament wolle
aber gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Partnern vor Ort
alles unternehmen, um Hilfe und Beratung zu verbessern. "Ein
starker Staat allein reicht nicht", unterstrich Siegrid
Tenor-Alschausky (SPD). Deshalb setze das Kinderschutzgesetz nicht
auf Repression und Strafe, sondern auf die "Unterstützung
und Förderung von Eltern und Kindern". Im Vordergrund müsse
die Beratung stehen.
Wird zuviel von der Elternebene verlagert
und
werden die Ärzte überfordert?
Ekkehard Klug (FDP) monierte ein Nebeneinander von
zu vielen Stellen und vermisste "ein schlüssiges
Gesamtkonzept", das der inhaltlichen Weiterentwicklung
präventiver Angebote einen Rahmen geben könne. "Insoweit
bleibt der präventive Ansatz des Gesetzes vage und ziellos",
sagte Klug. Er befürchtete zudem, die Jugendämter würden mit
den Aufgaben überlastet. Die Grünen stimmten dem Gesetz zwar zu,
äußerten aber auch Kritik. "Insbesondere teilen wir die
Kritik, dass der Arzt oder die Ärztin nicht die richtige Person
sind, um die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung
nachzuweisen", sagte die Abgeordnete Monika Heinold. Damit
werde das Vertrauensverhältnis zur Patientenfamilie belastet und
es entstehe zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Arztpraxis.
"Es ist mir nach wie vor unverständlich", so Heinold,
warum sich die Große Koalition einem entsprechenden Grünen
Änderungsvorschlag nicht angeschlossen hat, der diese Aufgabe den
Eltern zuordnen wollte."
"Schleswig-Holstein beschreitet beim
Kinderschutz den richtigen Weg", betonte Lars Harms (SSW).
Allerdings müsse sich bei den kommenden Haushaltsberatungen
zeigen, ob es der Großen Koalition mit dem Gesetz ernst sei oder
ob es sich bloß um "Bekenntnisse auf Papier" handele.
Harms mahnte überdies den Aufbau systematischer Sozialarbeit an.
Und: Statt auf Beratung müsse mehr Augenmerk auf konkrete Hilfe
gesetzt werden. Einige Eltern würden schon daran scheitern
"ihr Quartier zu verlassen" und den "Bus in die
Stadt" zu nehmen, so Harms.