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Top 7:
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung
und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/1439
(Ausschussüberweisung am 11. Juli 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Drucksache: 16/1705
-Plenarprotokoll-

Grünes Licht für
Kinderschutz-Gesetz

Vorsorgeuntersuchungen werden verbindlich

Kiel (SHL/lno/21.11.) Nachdem Schleswig-Holstein kürzlich den Schutz von Kindern in den Verfassungsrang gehoben hat, ergreift das Land nun konkrete praktische Maßnahmen, um Missbrauch und Vernachlässigung vorzubeugen. Im Fokus eines von den Regierungsfraktionen vorgelegten Kinderschutz-Gesetzes, das der Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und SSW in Zweiter Lesung verabschiedet hat, stehen die Kleinkinder. Deren Schutz soll über gesetzlich verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen eines "verbindlichen Einladungswesens" verbessert werden.

Zur Kontrolle soll eine "Zentrale Stelle" beim Landesamt für soziale Dienste ins Leben gerufen werden, die die Daten aller Kinder von drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren von den Meldebehörden übernimmt. Dort sollen jene Kinder ermitteln werden, die nicht zur Untersuchung gebracht wurden. Reagieren die Eltern nach zweimaliger Aufforderung nicht auf eine Einladung zum medizinischen Check, wird das Jugendamt informiert. Trotz breiter genereller Zustimmung im Plenum – unisono bezeichneten Vertreter aller Parteien das Gesetz als einen ersten wichtigen Schritt für einen umfassenden Kinderschutz – wurde aus den Reihen der Opposition aber auch Kritik laut: Vor allem Liberale und SSW bemängelten eine fehlende Systematik in der Sozialarbeit.

Auch Bildungs-, und Beratungsangebote
sollen verbessert werden

Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), die das Gesetz als "vorbildlich für ein kindergerechtes Deutschland" bezeichnete und für eine "Kultur des Hinschauens" warb, kündigte eine zügige Umsetzung der neuen Richtlinien an. Dabei zeigte sie sich zuversichtlich, die "Ärzte davon zu überzeugen, dass die Einführung des verbindlichen Einladungswesens ein wichtiger Baustein für das Gesamtkonzept" sei. Weitere Richtlinien, die das Land mit dem neuen Gesetz in die Praxis umsetzen muss, sind die Förderung präventiver Bildungs-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote. Dabei sollen insbesondere Schwangere und junge Eltern von Hilfsangeboten der Jugendämter profitieren. Und: Die Landesregierung soll einmal in jeder Wahlperiode einen Kinderschutzbericht vorlegen.

In der weiteren Aussprache räumte der CDU-Sozialpolitiker Torsten Geerdts ein: "Wir werden auch mit diesem Gesetz so traurige Fälle, für die Namen wie Kevin oder Tim stehen, nicht ausschließen können." Das Parlament wolle aber gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Partnern vor Ort alles unternehmen, um Hilfe und Beratung zu verbessern. "Ein starker Staat allein reicht nicht", unterstrich Siegrid Tenor-Alschausky (SPD). Deshalb setze das Kinderschutzgesetz nicht auf Repression und Strafe, sondern auf die "Unterstützung und Förderung von Eltern und Kindern". Im Vordergrund müsse die Beratung stehen.

Wird zuviel von der Elternebene verlagert und 
werden die Ärzte überfordert?

Ekkehard Klug (FDP) monierte ein Nebeneinander von zu vielen Stellen und vermisste "ein schlüssiges Gesamtkonzept", das der inhaltlichen Weiterentwicklung präventiver Angebote einen Rahmen geben könne. "Insoweit bleibt der präventive Ansatz des Gesetzes vage und ziellos", sagte Klug. Er befürchtete zudem, die Jugendämter würden mit den Aufgaben überlastet. Die Grünen stimmten dem Gesetz zwar zu, äußerten aber auch Kritik. "Insbesondere teilen wir die Kritik, dass der Arzt oder die Ärztin nicht die richtige Person sind, um die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung nachzuweisen", sagte die Abgeordnete Monika Heinold. Damit werde das Vertrauensverhältnis zur Patientenfamilie belastet und es entstehe zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Arztpraxis. "Es ist mir nach wie vor unverständlich", so Heinold, warum sich die Große Koalition einem entsprechenden Grünen Änderungsvorschlag nicht angeschlossen hat, der diese Aufgabe den Eltern zuordnen wollte."

"Schleswig-Holstein beschreitet beim Kinderschutz den richtigen Weg", betonte Lars Harms (SSW). Allerdings müsse sich bei den kommenden Haushaltsberatungen zeigen, ob es der Großen Koalition mit dem Gesetz ernst sei oder ob es sich bloß um "Bekenntnisse auf Papier" handele. Harms mahnte überdies den Aufbau systematischer Sozialarbeit an. Und: Statt auf Beratung müsse mehr Augenmerk auf konkrete Hilfe gesetzt werden. Einige Eltern würden schon daran scheitern "ihr Quartier zu verlassen" und den "Bus in die Stadt" zu nehmen, so Harms.

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Hintergrund:
  Der Landtag behandelt den Entwurf von CDU und SPD für ein Kinderschutzgesetz in Zweiter Lesung. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen (bei Enthaltung der FDP), das Regelwerk weitgehend unverändert anzunehmen.
  Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Einrichtung verpflichtender Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder. Nach den Plänen von Schwarz-Rot soll eine "Zentrale Stelle" ins Leben gerufen werden, die die Daten aller Kinder von drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren von den Meldebehörden übernimmt. Ärzte, die die Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 vornehmen, übermitteln diese Information an die "Zentrale Stelle". Dort werden die Kinder ermittelt, die nicht zur Untersuchung gebracht wurden. Reagieren die Eltern nach zweimaliger Aufforderung nicht auf eine Einladung zum medizinischen Check, wird das Jugendamt informiert.
  Weitere Punkte des Koalitionsentwurfs: Das Land soll präventive Bildungs-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote fördern, die der Vernachlässigung und dem Missbrauch von Kindern entgegenwirken. Insbesondere Schwangere und junge Eltern sollen vom Hilfsangebot der Jugendämter profitieren. Und: Die Landesregierung soll einmal in jeder Wahlperiode einen Kinderschutzbericht vorlegen.
  Das Thema war im Januar letzten Jahres von den Grünen angestoßen worden, die damit auf verschiedenen Fälle von Kindesverwahrlosung in Deutschland reagierten. Nach ihren Vorstellungen sollten die Gesundheitsämter die Eltern aller Zwei-jährigen anschreiben und zu einer Untersuchung einladen. Eltern, die ihre Kinder regelmäßig zu den freiwilligen Untersuchungen beim Hausarzt bringen, bräuchten ihre Sprösslinge nicht noch einmal vorstellen. Bei denjenigen aber, die sich nach zweimaliger Aufforderung nicht melden, soll das Jugendamt eingeschaltet werden. Dieses Konzept war im Juli von CDU und SPD abgelehnt worden.
  Nach einer Studie der Uni-Klinik Ulm werden in Deutschland 30.000 Kinder jedes Jahrgangs von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt. Das sind knapp fünf Prozent aller Jungen und Mädchen.

mehr Informationen: plenum-online, Juli 2007

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