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plenum-online
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Auf dieser
Seite: Politiker-Bezüge
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Top 10:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Landesministergesetzes (Nebentätigkeiten)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN |
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Aufruf
gemeinsam mit Top 11, 12 13, 14, 22 u. 23 |
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Top 11:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Landesbeamtengesetzes (Nebentätigkeiten)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN |
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Aufruf gemeinsam mit
Top 10, 11, 13, 14, 22 u. 23
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Top 12:
Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
(Nebentätigkeiten)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Aufruf gemeinsam mit
Top 10, 11, 13, 14, 22 u. 23
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Top 13:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Zusammentreffen von
Bezügen)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN |
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Aufruf gemeinsam mit
Top 10, 11, 12, 14, 22 u. 23
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Top 14:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Landes-
ministergesetzes (Zusammentreffen von Bezügen)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN |
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Aufruf gemeinsam mit
Top 10, 11, 12, 13, 22 u. 23
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Top 22:
Entwurf einer Änderung der
Verhaltensregeln für die Abgeordneten des
Schleswig-Holsteinischen Landtags |
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Aufruf gemeinsam mit
Top 10, 11, 12, 13, 14 u. 23
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Top 23:
Umstellung der Versorgung ehemaliger
Landesministerinnen und Landesminister
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Landtag weitgehend
einig: Doppelversorgung für Ex-Landesminister vor dem Aus
Weitere Grünen-Initiative zu Nebentätigkeiten
und Altersbezügen stößt bei der FDP auf heftige Kritik
Kiel (SHL/22.11.)
Die nach geltendem Recht noch vorgesehene Doppelversorgung von
ehemaligen Landesministern, die zugleich ein Abgeordnetenmandat
haben, steht in Schleswig-Holstein vor dem Aus. Eine entsprechende
Gesetzesinitiative der Grünen stieß im Landtag in Erster Lesung
auf ein überwiegend positives Echo. Das Anrecht ehemaliger
Kabinettsmitglieder auf ein Übergangsgeld in Höhe der kompletten
Ministerbezüge in den ersten drei Monaten nach Ausscheiden aus dem
Amt zusätzlich zu 70 Prozent der Abgeordneten-Diät und einer
eventuellen Funktionszulage war zuletzt öffentlich kritisiert worden. Anlass der Diskussion war der für den 15. Januar 2008
angekündigte Rücktritt von Innenminister Ralf Stegner (SPD), der
anschließend Fraktionsvorsitzender werden will. Weitere Punkte des
Grünen-Vorstoßes waren die Offenlegung von Nebentätigkeiten und
die Altersversorgung von Ministern. Auch hier gab es eine weitgehend
positive Resonanz im Plenum – lediglich die FDP übte scharfe
Kritik.
Ab 1. Januar sollen die Diät und die Zulage in
voller Höhe auf das Übergangsgeld angerechnet werden. Diese im
Vorfeld der Aussprache auch von Stegner unterstützte Regelung will
das Parlament nach Beratung im Innen- und Rechtsausschuss sowie im
Finanzausschuss "zügig" beschließen. Mit der
Nachbesserung der Rechtslage, so die Grünen-Abgeordnete Monika
Heinold, würden "Fehler" aus dem Landesministergesetz aus
dem Jahr 2000 beseitigt. Den von den Grünen gewählten Zeitpunkt
der Antragsstellung fand Klaus-Peter Puls (SPD) allerdings
"eher peinlich". Denn: In den vergangenen Jahren hätten
die ehemaligen Grünen-Landesminister Anne Lütkes und Klaus Müller
von den finanziellen Vorzügen der alten Regelung profitiert –
"ein Schelm, wer böses dabei denkt", so Puls. Anke
Spoorendonk (SSW) fand hingegen, wegen des Versäumnisses bei der
Gesetzesberatung im Jahr 2000 "müssen sich alle Parteien hier
im Hause an die eigene Nase fassen".
Diskussion um Offenlegung von Nebeneinkünften
Auch bei einem anderen Punkt des Grünen-Pakets
zeichnete sich weitgehende Übereinstimmung ab: Die
Oppositionsfraktion will die schleswig-holsteinischen Abgeordneten,
Minister und Staatssekretäre verpflichten, ihre Einkünfte aus
Nebentätigkeiten in einem dreistufigen Modell zu veröffentlichen:
1.000 bis 3.500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro pro
Monat. Während der Bundestag diese Regelung vor einigen Monaten
eingeführt hat, sind in Kiel die Angaben zum Zuverdienst – ohne
finanzielle Einordnung – freiwillig.
Mit einer Offenlegungspflicht, befand Heinold,
würden "mögliche Interessenkonflikte für die Öffentlichkeit
erkennbar". Während die Grüne hierin Transparenz sah, die
"Vertrauen in die Politik schafft", nannte
FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki dies eine "Gängelung von
politischen Amtsträgern" und einen "monetären
Zwangsexhibitionismus". Dadurch würde das verfassungsrechtlich
geschützte Vertrauensverhältnis etwa von Ärzten, Seelsorgern,
Anwälten oder Unternehmern zu ihren Kunden und Klienten
untergraben. Resultat: Diese Berufsgruppen würden mehr als bereits
jetzt die Parlamente meiden, so Kubicki. Thomas Stritzl (CDU)
stellte heraus, es sei schon heute für die Bürger aus dem Handbuch
des Landtages ersichtlich, welche Zusatztätigkeiten es gebe. Das
schleswig-holsteinische Landesparlament dürfe "nicht den
Eindruck erwecken, wir stünden hier am Anfang".
Auch Altersversorgung Thema
Beim Thema Altersversorgung wendeten sich die
Liberalen ebenfalls gegen die Pläne der Grünen: Sie wollen die
Altersbezüge ehemaliger Landesminister an die Regeln der
schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten angleichen. Die
Minister würden dann während ihrer Amtszeit einen monatlichen
Zusatz-Betrag erhalten, der zur Finanzierung der Altersversorgung
verwendet werden muss. Die derzeitige Angleichung an das Dienstrecht
der Beamten würde damit abgeschafft.
Dadurch, so Heinold, würde der Wechsel zwischen
Wirtschaft und Politik erleichtert und es würde ein Beitrag zur
"Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit" geschaffen, weil
die Belastungen nicht in die Zukunft verlegt würden. Kubicki
bemängelte dagegen, bei einer solchen Regelung würden die
Staatssekretäre künftig besser gestellt als ihre Vorgesetzten, die
Minister.
Hintergrund:
Die Grünen legen dem Landtag ein Gesetzespaket
zur Neugestaltung der Übergangs- und Altersbezüge von
Landesministern vor. Außerdem wollen sie die
Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten von Abgeordneten und
Ministern neu regeln. Hierzu sollen das
Landesministergesetz, das Landesabgeordnetengesetz, das
Landesbeamtengesetz sowie die Verhaltensregelen für
Abgeordnete und Minister geändert werden. Die Regelungen
sollen zum 1. Januar 2008 greifen.
Thema Ministerbezüge: Die
Oppositionsfraktion will die doppelte Versorgung für
ausgeschiedene Landesminister abschaffen. Derzeit erhält
ein ehemaliges Regierungsmitglied, das gleichzeitig ein
Landtagsmandat hat, das gesamte Übergangsgeld (drei
Monate volle Ministerbezüge, weitere 21 Monate das halbe
Ministergehalt) sowie 70 Prozent der Grunddiät. Hinzu
kommt gegebenenfalls eine Funktionszulage, falls der
Ex-Minister einen hohen parlamentarischen Posten
bekleidet. Dies sei nicht zu vermitteln, heißt es bei den
Grünen. Sie fordern, die Diät und die Zulage künftig in
voller Höhe auf das Übergangsgeld eines
Ex-Kabinettsmitglieds anzurechnen.
Die bisherige Finanzregelung für Minister war
zuletzt beim angekündigten Rückzug von Innenminister
Ralf Stegner (SPD) in die Diskussion geraten. Nach altem Recht bekäme er als Ex-Minister und neuer SPD-Fraktionschef drei Monate lang 21 500 Euro.
In der
Vergangenheit haben verschiedene Ex-Minister von der
Regelung profitiert, darunter auch Grüne. In ersten
Reaktionen haben die anderen Fraktionen positiv auf die
Vorschläge reagiert.
Thema Altersversorgung: Die Grünen
wollen zudem die Altersversorgung ehemaliger
Landesminister an die Regeln der schleswig-holsteinischen
Landtagsabgeordneten angleichen. Die Minister würden dann
während ihrer Amtszeit einen monatlichen Zusatz-Betrag
erhalten, der zur Finanzierung der Altersversorgung
verwendet werden muss. Die derzeitige Angleichung an das
Dienstrecht der Beamten würde damit abgeschafft. Diese
Regelung soll ab der nächsten Wahlperiode gelten. Die
Landesregierung soll nach Willen der Grünen hierzu bis
Mai 2008 ein Konzept erarbeiten.
Der Landtag hatte die Altersbezüge der
Abgeordneten im Zuge der Diätenreform im letzten
Frühjahr neu geregelt (plenum-online Juni
2006).
Thema Nebeneinkünfte: Der Entwurf
der Grünen sieht vor, die Regelungen des Bundestages auf
den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die
Landesminister zu übertragen. Dann wären die Politiker
verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten aufzulisten und deren
Größenordnung in eine von drei Stufen einzuordnen: 1.000
bis 3.500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro
pro Monat. Bisher sind in Kiel die Angaben zu
Zuverdiensten – ohne finanzielle Einordnung –
freiwillig.
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