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Auf dieser Seite: Politiker-Bezüge

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Top 10:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesministergesetzes (Nebentätigkeiten)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1663
-Plenarprotokoll-
       Aufruf gemeinsam mit Top 11, 12 13, 14, 22 u. 23
Top 11:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Nebentätigkeiten)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1664
       Aufruf gemeinsam mit Top 10, 11, 13, 14, 22 u. 23
Top 12:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Nebentätigkeiten)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1665
       Aufruf gemeinsam mit Top 10, 11, 13, 14, 22 u. 23
Top 13:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Zusammentreffen von Bezügen)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1666
       Aufruf gemeinsam mit Top 10, 11, 12, 14, 22 u. 23
Top 14:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes-
ministergesetzes (Zusammentreffen von Bezügen)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1667
       Aufruf gemeinsam mit Top 10, 11, 12, 13, 22 u. 23
Top 22:
Entwurf einer Änderung der Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Drucksache: 16/1668
       Aufruf gemeinsam mit Top 10, 11, 12, 13, 14 u. 23
Top 23:
Umstellung der Versorgung ehemaliger Landesministerinnen und Landesminister
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1669

Landtag weitgehend einig: Doppelversorgung für Ex-Landesminister vor dem Aus

Weitere Grünen-Initiative zu Nebentätigkeiten und Altersbezügen stößt bei der FDP auf heftige Kritik

Kiel (SHL/22.11.) Die nach geltendem Recht noch vorgesehene Doppelversorgung von ehemaligen Landesministern, die zugleich ein Abgeordnetenmandat haben, steht in Schleswig-Holstein vor dem Aus. Eine entsprechende Gesetzesinitiative der Grünen stieß im Landtag in Erster Lesung auf ein überwiegend positives Echo. Das Anrecht ehemaliger Kabinettsmitglieder auf ein Übergangsgeld in Höhe der kompletten Ministerbezüge in den ersten drei Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt zusätzlich zu 70 Prozent der Abgeordneten-Diät und einer eventuellen Funktionszulage war zuletzt öffentlich kritisiert worden. Anlass der Diskussion war der für den 15. Januar 2008 angekündigte Rücktritt von Innenminister Ralf Stegner (SPD), der anschließend Fraktionsvorsitzender werden will. Weitere Punkte des Grünen-Vorstoßes waren die Offenlegung von Nebentätigkeiten und die Altersversorgung von Ministern. Auch hier gab es eine weitgehend positive Resonanz im Plenum – lediglich die FDP übte scharfe Kritik.

Ab 1. Januar sollen die Diät und die Zulage in voller Höhe auf das Übergangsgeld angerechnet werden. Diese im Vorfeld der Aussprache auch von Stegner unterstützte Regelung will das Parlament nach Beratung im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Finanzausschuss "zügig" beschließen. Mit der Nachbesserung der Rechtslage, so die Grünen-Abgeordnete Monika Heinold, würden "Fehler" aus dem Landesministergesetz aus dem Jahr 2000 beseitigt. Den von den Grünen gewählten Zeitpunkt der Antragsstellung fand Klaus-Peter Puls (SPD) allerdings "eher peinlich". Denn: In den vergangenen Jahren hätten die ehemaligen Grünen-Landesminister Anne Lütkes und Klaus Müller von den finanziellen Vorzügen der alten Regelung profitiert – "ein Schelm, wer böses dabei denkt", so Puls. Anke Spoorendonk (SSW) fand hingegen, wegen des Versäumnisses bei der Gesetzesberatung im Jahr 2000 "müssen sich alle Parteien hier im Hause an die eigene Nase fassen".

Diskussion um Offenlegung von Nebeneinkünften

Auch bei einem anderen Punkt des Grünen-Pakets zeichnete sich weitgehende Übereinstimmung ab: Die Oppositionsfraktion will die schleswig-holsteinischen Abgeordneten, Minister und Staatssekretäre verpflichten, ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten in einem dreistufigen Modell zu veröffentlichen: 1.000 bis 3.500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro pro Monat. Während der Bundestag diese Regelung vor einigen Monaten eingeführt hat, sind in Kiel die Angaben zum Zuverdienst – ohne finanzielle Einordnung – freiwillig.

Mit einer Offenlegungspflicht, befand Heinold, würden "mögliche Interessenkonflikte für die Öffentlichkeit erkennbar". Während die Grüne hierin Transparenz sah, die "Vertrauen in die Politik schafft", nannte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki dies eine "Gängelung von politischen Amtsträgern" und einen "monetären Zwangsexhibitionismus". Dadurch würde das verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis etwa von Ärzten, Seelsorgern, Anwälten oder Unternehmern zu ihren Kunden und Klienten untergraben. Resultat: Diese Berufsgruppen würden mehr als bereits jetzt die Parlamente meiden, so Kubicki. Thomas Stritzl (CDU) stellte heraus, es sei schon heute für die Bürger aus dem Handbuch des Landtages ersichtlich, welche Zusatztätigkeiten es gebe. Das schleswig-holsteinische Landesparlament dürfe "nicht den Eindruck erwecken, wir stünden hier am Anfang".

Auch Altersversorgung Thema

Beim Thema Altersversorgung wendeten sich die Liberalen ebenfalls gegen die Pläne der Grünen: Sie wollen die Altersbezüge ehemaliger Landesminister an die Regeln der schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten angleichen. Die Minister würden dann während ihrer Amtszeit einen monatlichen Zusatz-Betrag erhalten, der zur Finanzierung der Altersversorgung verwendet werden muss. Die derzeitige Angleichung an das Dienstrecht der Beamten würde damit abgeschafft.

Dadurch, so Heinold, würde der Wechsel zwischen Wirtschaft und Politik erleichtert und es würde ein Beitrag zur "Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit" geschaffen, weil die Belastungen nicht in die Zukunft verlegt würden. Kubicki bemängelte dagegen, bei einer solchen Regelung würden die Staatssekretäre künftig besser gestellt als ihre Vorgesetzten, die Minister.

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Hintergrund:
  Die Grünen legen dem Landtag ein Gesetzespaket zur Neugestaltung der Übergangs- und Altersbezüge von Landesministern vor. Außerdem wollen sie die Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Ministern neu regeln. Hierzu sollen das Landesministergesetz, das Landesabgeordnetengesetz, das Landesbeamtengesetz sowie die Verhaltensregelen für Abgeordnete und Minister geändert werden. Die Regelungen sollen zum 1. Januar 2008 greifen.
  Thema Ministerbezüge: Die Oppositionsfraktion will die doppelte Versorgung für ausgeschiedene Landesminister abschaffen. Derzeit erhält ein ehemaliges Regierungsmitglied, das gleichzeitig ein Landtagsmandat hat, das gesamte Übergangsgeld (drei Monate volle Ministerbezüge, weitere 21 Monate das halbe Ministergehalt) sowie 70 Prozent der Grunddiät. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Funktionszulage, falls der Ex-Minister einen hohen parlamentarischen Posten bekleidet. Dies sei nicht zu vermitteln, heißt es bei den Grünen. Sie fordern, die Diät und die Zulage künftig in voller Höhe auf das Übergangsgeld eines Ex-Kabinettsmitglieds anzurechnen.
  Die bisherige Finanzregelung für Minister war zuletzt beim angekündigten Rückzug von Innenminister Ralf Stegner (SPD) in die Diskussion geraten. Nach altem Recht bekäme er als Ex-Minister und neuer SPD-Fraktionschef drei Monate lang 21 500 Euro. In der Vergangenheit haben verschiedene Ex-Minister von der Regelung profitiert, darunter auch Grüne. In ersten Reaktionen haben die anderen Fraktionen positiv auf die Vorschläge reagiert.
  Thema Altersversorgung:
Die Grünen wollen zudem die Altersversorgung ehemaliger Landesminister an die Regeln der schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten angleichen. Die Minister würden dann während ihrer Amtszeit einen monatlichen Zusatz-Betrag erhalten, der zur Finanzierung der Altersversorgung verwendet werden muss. Die derzeitige Angleichung an das Dienstrecht der Beamten würde damit abgeschafft. Diese Regelung soll ab der nächsten Wahlperiode gelten. Die Landesregierung soll nach Willen der Grünen hierzu bis Mai 2008 ein Konzept erarbeiten.
  Der Landtag hatte die Altersbezüge der Abgeordneten im Zuge der Diätenreform im letzten Frühjahr neu geregelt (plenum-online Juni 2006).
  Thema Nebeneinkünfte: Der Entwurf der Grünen sieht vor, die Regelungen des Bundestages auf den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesminister zu übertragen. Dann wären die Politiker verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten aufzulisten und deren Größenordnung in eine von drei Stufen einzuordnen: 1.000 bis 3.500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro pro Monat. Bisher sind in Kiel die Angaben zu Zuverdiensten – ohne finanzielle Einordnung – freiwillig.

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