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Auf dieser Seite: Landes-Bauordnung 

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Entwurf eines Gesetzes Landesbauordnung für
das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Federführend ist das Innenministerium
Drucksache: 16/1675
-Plenarprotokoll-

Weniger Bürokratie für Häusle-Bauer und Behörden

Bauordnung soll
verschlankt werden

Kiel (SHL/21.11.) Bauen in Schleswig-Holstein soll zukünftig schneller, leichter und preiswerter möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der in Erster Lesung auf breite Zustimmung im Plenum stieß. Im Mittelpunkt der geplanten Landesbauordnung steht das so genannte "Genehmigungsfreistellungsverfahren". Demnach brauchen Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Metern keine Baugenehmigung mehr. Voraussetzung ist, dass ein Bebauungsplan vorliegt und die Planungen nicht gegen ihn verstoßen. Weiterer Punkt: Künftig soll es mehr verfahrensfreie Vorhaben geben, für die ein Bauherr weder eine Genehmigung braucht noch seine Planung vorher anzeigen muss, wenn er sich an die einschlägigen Vorschriften hält, wie etwa an die örtlichen Gestaltungssatzungen oder Denkmalschutzbestimmungen.

Innenminister Ralf Stegner (SPD) lobte den Entwurf aus seinem Haus als "Novellierung mit Augenmaß und Sachverstand". Vorschriften, die die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit von Menschen betreffen, stünden nicht zur Disposition, betonte er.

Sowohl die Große Koalition als auch die Opposition begrüßten trotz einiger Änderungs- und Ergänzungswünsche den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung – speziell der Entbürokratisierung. Im Innen- und Rechtsausschuss sollen vor der Zweiten Lesung die einzelnen Punkte der Vorlage vertieft erörtert werden.

Stimmen aus dem Plenum:

Wilfried Wengler (CDU): Der Entwurf ist ein gutes Beispiel für Entbürokratisierung. Einzelne Bestimmungen sollten aber noch anwenderfreundlicher und verständlicher gestaltet werden.

Thomas Hölck (SPD): Mit der Novellierung der Landesbauordnung ist es gelungen, verantwortungsbewusst bürokratischen Ballast abzubauen, ohne mit den neu formulierten Vorschriften die Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden.

Detlef Matthiessen (Grüne): Die Bürger haben ein Recht darauf zu vertrauen, dass mit der Erlangung der Baugenehmigung der Staat mit seinem Rechtsrahmen dafür gesorgt hat, dass alles sicher ist.

Wolfgang Kubicki (FDP): Natürlich kann die Streichung der einen oder anderen Vorschrift auch zu Rechtsstreitigkeiten führen. Wir halten aber die Richtung des von der Landesregierung eingeschlagenen Weges für zielführend.

Anke Spoorendonk (SSW): Der Innenminister kann mit Recht behaupten, dass der Entwurf für die Landesbauordnung schlanker und lesbarer geworden ist.

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Hintergrund:
  Der Landtag berät den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf einer neuen Landesbauordnung in Erster Lesung. Hierdurch, so das Innenministerium, soll das Bauen für den Bürger unbürokratischer und preiswerter werden.
  Herzstück der neuen Landesbauordnung ist nach Angaben des Ministeriums das so genannte "Genehmigungsfreistellungsverfahren". Demnach brauchen Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Metern keine Baugenehmigung mehr. Voraussetzung ist, dass ein Bebauungsplan vorliegt und die Planungen nicht gegen ihn verstoßen. In diesem Verfahren reicht der Bauherr die Bauvorlagen ein und teilt der Gemeinde mit, dass er bauen will. Widerspricht die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats, kann der Bauherr seine Planungen verwirklichen.
  Mit der neuen Landesbauordnung soll es künftig auch mehr verfahrensfreie Vorhaben geben, für die ein Bauherr weder eine Genehmigung braucht noch seine Planung vorher anzeigen muss. Hält er sich an die einschlägigen Vorschriften wie etwa die örtlichen Gestaltungssatzungen oder Denkmalschutzbestimmungen, kann er in bestimmten Fällen sofort mit dem Bau beginnen. Dazu gehören zum Beispiel ebenerdige Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter, Aufzüge sowie Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren auf Dächern und an Außenwänden.
  Auch landwirtschaftliche Silos und Kompostanlagen, Hinweisschilder an Ortseinfahrten, Werbetafeln bis zu zehn Meter Höhe in Gewerbe- und Industriegebieten sowie der Einbau von Fenstern und Türen gehören zu den Vorhaben, für die man künftig keine Baugenehmigung mehr braucht. Dies soll ebenso gelten für Brunnen, Antennen bis zu zehn Meter Höhe, Flutlicht- und Fahnenmasten, Schwimmbecken bis zu 100 Kubikmeter, Fahrradstellplätze oder Kinderspielplätze.

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