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Top 15: Entwurf eines Gesetzes Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) Gesetzentwurf der Landesregierung Federführend ist das Innenministerium – Drucksache 16/1675 |
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Weniger Bürokratie für Bauordnung soll verschlankt werden Kiel (SHL/21.11.) Bauen in Schleswig-Holstein soll zukünftig schneller, leichter und preiswerter möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der in Erster Lesung auf breite Zustimmung im Plenum stieß. Im Mittelpunkt der geplanten Landesbauordnung steht das so genannte "Genehmigungsfreistellungsverfahren". Demnach brauchen Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Metern keine Baugenehmigung mehr. Voraussetzung ist, dass ein Bebauungsplan vorliegt und die Planungen nicht gegen ihn verstoßen. Weiterer Punkt: Künftig soll es mehr verfahrensfreie Vorhaben geben, für die ein Bauherr weder eine Genehmigung braucht noch seine Planung vorher anzeigen muss, wenn er sich an die einschlägigen Vorschriften hält, wie etwa an die örtlichen Gestaltungssatzungen oder Denkmalschutzbestimmungen. Innenminister Ralf Stegner (SPD) lobte den Entwurf aus seinem Haus als "Novellierung mit Augenmaß und Sachverstand". Vorschriften, die die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit von Menschen betreffen, stünden nicht zur Disposition, betonte er. Sowohl die Große Koalition als auch die Opposition begrüßten trotz einiger Änderungs- und Ergänzungswünsche den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung – speziell der Entbürokratisierung. Im Innen- und Rechtsausschuss sollen vor der Zweiten Lesung die einzelnen Punkte der Vorlage vertieft erörtert werden.. Stimmen aus dem Plenum: Wilfried Wengler (CDU): Der Entwurf ist ein gutes Beispiel für Entbürokratisierung. Einzelne Bestimmungen sollten aber noch anwenderfreundlicher und verständlicher gestaltet werden. Thomas Hölck (SPD): Mit der Novellierung der Landesbauordnung ist es gelungen, verantwortungsbewusst bürokratischen Ballast abzubauen, ohne mit den neu formulierten Vorschriften die Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden. Detlef Matthiessen (Grüne): Die Bürger haben ein Recht darauf zu vertrauen, dass mit der Erlangung der Baugenehmigung der Staat mit seinem Rechtsrahmen dafür gesorgt hat, dass alles sicher ist. Wolfgang Kubicki (FDP): Natürlich kann die Streichung der einen oder anderen Vorschrift auch zu Rechtsstreitigkeiten führen. Wir halten aber die Richtung des von der Landesregierung eingeschlagenen Weges für zielführend. Anke Spoorendonk (SSW): Der Innenminister kann mit Recht behaupten, dass der Entwurf für die Landesbauordnung schlanker und lesbarer geworden ist. |
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