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Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden
Antrag der Fraktion B´90/GRÜNE – Drucksache 16/1696

Organspenden auf dem Prüfstand

Trauernicht kündigt Überprüfung der Vergabepraxis an

Kiel (SHL/21.11.). Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) hat im Plenum eine Überprüfung der Vergabepraxis von Spenderorganen in Schleswig-Holstein angekündigt. Sie nehme die Vorwürfe über die Bevorzugung von Privatpatienten "im Hinblick auf vielen schwerkranken Menschen sehr ernst" und habe deshalb einen Sozialmediziner mit einer Studie beauftragt, sagte Trauernicht in einem von den Grünen beantragten Bericht. Für den Fall, dass sich die Vorwürfe bewahrheiten sollten, kündigte sie Einzelfallprüfungen an. Hintergrund der Debatte sind Ende August öffentlich gewordene anonyme Vorwürfe des angeblichen illegalen Organhandels am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UK S-H) sowie das jüngste Rechenexempel des SPD-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg (SPD). Der Flensburger Sozialdemokrat hatte festgestellt, dass im Jahr 2005 mehr als 20 Prozent aller gespendeten Herzen und Lungen an Privatpatienten gegangen sein sollen. Zum Vergleich: Die privat Krankenversicherten machen derzeit lediglich zehn Prozent der Bevölkerung aus. Wodarg vermutet dahinter eine aktuell ungerechte Vergabepraxis zugunsten von Privatpatienten.

"Jede negative Schlagzeile wirkt sich negativ auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung aus", konstatierte Trauernicht. Ihren Angaben zufolge wurden im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein 47 Organe gespendet, in diesem Jahr bislang nur 27 – die Anzahl in der ersten Jahreshälfte 2007 sei allerdings noch mit 2006 vergleichbar gewesen.

Für die Ankündigung, die Spendenpraxis prüfen zu lassen, erntete die Gesundheitsministerin breite Zustimmung im Plenum. "Viele schwerkranke Kassenpatienten gelangen gar nicht erst auf die Wartelisten", klagte Angelika Birk (Grüne) an. Sie forderte für mögliche Einzelfalluntersuchungen, Alter, Geschlecht und Nationalität des jeweiligen Empfängers einer Spende feststellen zu lassen. Ursula Sassen (CDU) und Jutta Schümann (SPD) erinnerten in der Debatte an das vor zehn Jahren im Bund eingeführte Transplantationsgesetz, das den Organhandel strikt verbietet. Dieses Gesetz regele die Vergabe der Organe nicht eindeutig, merkte Ekkehard Klug (FDP) hierzu an; die festgelegten Kriterien wie die Heilungssaussicht und die Dringlichkeit seien zu vage. Der SSW-Abgeordnete Lars Harms äußerte die Befürchtung, dass "Organe nicht ausschließlich nach medizinischen Kriterien, sondern auch nach dem Geldbeutel verteilt" würden.

Die Landesregierung wird auf Antrag der Grünen in der Februar-Sitzung einen schriftlichen Bericht der Sachverständigenprüfung vorlegen.


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