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Auf dieser Seite: Organspenden 

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Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1696
-Plenarprotokoll-

Organspenden auf dem Prüfstand

Trauernicht kündigt Überprüfung der Vergabepraxis an

Kiel (SHL/21.11.). Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) hat im Plenum eine Überprüfung der Vergabepraxis von Spenderorganen in Schleswig-Holstein angekündigt. Sie nehme die Vorwürfe über die Bevorzugung von Privatpatienten "im Hinblick auf vielen schwerkranken Menschen sehr ernst" und habe deshalb einen Sozialmediziner mit einer Studie beauftragt, sagte Trauernicht in einem von den Grünen beantragten Bericht. Für den Fall, dass sich die Vorwürfe bewahrheiten sollten, kündigte sie Einzelfallprüfungen an. Hintergrund der Debatte sind Ende August öffentlich gewordene anonyme Vorwürfe des angeblichen illegalen Organhandels am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UK S-H) sowie das jüngste Rechenexempel des SPD-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg (SPD). Der Flensburger Sozialdemokrat hatte festgestellt, dass im Jahr 2005 mehr als 20 Prozent aller gespendeten Herzen und Lungen an Privatpatienten gegangen sein sollen. Zum Vergleich: Die privat Krankenversicherten machen derzeit lediglich zehn Prozent der Bevölkerung aus. Wodarg vermutet dahinter eine aktuell ungerechte Vergabepraxis zugunsten von Privatpatienten.

"Jede negative Schlagzeile wirkt sich negativ auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung aus", konstatierte Trauernicht. Ihren Angaben zufolge wurden im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein 47 Organe gespendet, in diesem Jahr bislang nur 27 – die Anzahl in der ersten Jahreshälfte 2007 sei allerdings noch mit 2006 vergleichbar gewesen.

Für die Ankündigung, die Spendenpraxis prüfen zu lassen, erntete die Gesundheitsministerin breite Zustimmung im Plenum. "Viele schwerkranke Kassenpatienten gelangen gar nicht erst auf die Wartelisten", klagte Angelika Birk (Grüne) an. Sie forderte für mögliche Einzelfalluntersuchungen, Alter, Geschlecht und Nationalität des jeweiligen Empfängers einer Spende feststellen zu lassen. Ursula Sassen (CDU) und Jutta Schümann (SPD) erinnerten in der Debatte an das vor zehn Jahren im Bund eingeführte Transplantationsgesetz, das den Organhandel strikt verbietet. Dieses Gesetz regele die Vergabe der Organe nicht eindeutig, merkte Ekkehard Klug (FDP) hierzu an; die festgelegten Kriterien wie die Heilungssaussicht und die Dringlichkeit seien zu vage. Der SSW-Abgeordnete Lars Harms äußerte die Befürchtung, dass "Organe nicht ausschließlich nach medizinischen Kriterien, sondern auch nach dem Geldbeutel verteilt" würden.

Die Landesregierung wird auf Antrag der Grünen in der Februar-Sitzung einen schriftlichen Bericht der Sachverständigenprüfung vorlegen.

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Hintergrund:
  Auf Antrag der Grünen berichtet Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) über die von ihr in den Medien angekündigte Sachverständigenprüfung zur Vergabe von Spenderorganen in Schleswig-Holstein. Die Grünen fordern zudem einen ausführlichen schriftlichen Bericht zum Februar 2008.
  Der Vorwurf: Kassenpatienten sollen bei Organtransplantationen in Schleswig-Holstein benachteiligt werden. Dies beklagt der Flensburger Arzt und SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wodarg. Seine Rechung: Im Jahr 2005 seien über 20 Prozent der gespendeten Herzen und Lungen sowie 16 Prozent der Nieren an Privatpatienten gegangen. Diese machten aber nur zehn Prozent der Bevölkerung aus.
  Das Bundesgesundheitsministerium erklärt den hohen Anteil an Nicht-Kassenpatienten damit, dass in diesen Rechnungen nicht nur die Privatpatienten enthalten seien, sondern auch andere "Selbstzahler" wie Berufssoldaten, Beamten sowie ausländische Patienten.
  Gesundheitsministerin Trauernicht hat in einem Zeitungsinterview dennoch Kritik an der aktuellen Vergabepraxis geübt. Sie äußerte die Vermutung, dass Kassenpatienten einen schlechteren Zugang zu Fachärzten hätten und weniger intensiv über Therapiemöglichkeiten aufgeklärt würden. Vor diesem Hintergrund soll ein unabhängiger Expertenbericht bis Jahresende den Fall beleuchten.
  Ende August ist das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UK S-H) durch anonyme Vorwürfe des angeblichen illegalen Organhandels in die Schlagzeilen geraten. Hintergrund: In der Klinik sollen arabische Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen bevorzugt worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Leiter der Abteilung für ausländische Patienten wurde Anfang September wegen des Vorwurfs finanzieller Unregelmäßigkeiten beurlaubt und zwischenzeitlich verhaftet.
  Unterdessen berichten Medien von einem Brief der Organspende-Vermittlung Eurotransplant an das UK S-H vom Juli. Die in Holland ansässige Stelle soll darin abgesprochen haben, dass mehr als fünf Prozent der Kieler Lebetransplantationen an Patienten vorgenommen worden seien, die nicht aus dem Eurotransplant-Raum stammen.
  Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation kann der Bedarf an Spenderorganen in Deutschland derzeit nicht gedeckt werden. Rund 12.000 Menschen stehen auf der Warteliste, es wurden im Vorjahr aber nur etwa 4.000 Organe verpflanzt. Rund zwölf Prozent aller Bundesbürger tragen einen Spenderausweis bei sich.
  Im Landtag ist seit nunmehr fast zwei Jahren ein Entwurf der FDP für ein Landes-Transplantationsgesetz in der Ausschussberatung. Darin fordern die Liberalen die Einrichtung einer Prüfkommission in jedem Transplantationszentrum und eines Transplantationsbeauftragten in jeder Klinik mit Intensivbetten.

Debatte zum Thema: plenum-online, Januar 2006

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