Organspenden auf
dem Prüfstand
Trauernicht
kündigt Überprüfung der Vergabepraxis an
Kiel (SHL/21.11.).
Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) hat im Plenum eine
Überprüfung der Vergabepraxis von Spenderorganen in
Schleswig-Holstein angekündigt. Sie nehme die Vorwürfe über die
Bevorzugung von Privatpatienten "im Hinblick auf vielen
schwerkranken Menschen sehr ernst" und habe
deshalb einen Sozialmediziner mit einer Studie beauftragt, sagte
Trauernicht in einem von den Grünen beantragten Bericht. Für den
Fall, dass sich die Vorwürfe bewahrheiten sollten, kündigte sie
Einzelfallprüfungen an. Hintergrund der Debatte sind Ende August
öffentlich gewordene anonyme Vorwürfe des angeblichen illegalen
Organhandels am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UK S-H)
sowie das jüngste Rechenexempel des SPD-Bundestagsabgeordneten
Wolfgang Wodarg (SPD). Der Flensburger Sozialdemokrat hatte
festgestellt, dass im Jahr 2005 mehr als 20 Prozent aller
gespendeten Herzen und Lungen an Privatpatienten gegangen sein
sollen. Zum Vergleich: Die privat Krankenversicherten machen derzeit
lediglich zehn Prozent der Bevölkerung aus. Wodarg vermutet
dahinter eine aktuell ungerechte Vergabepraxis zugunsten von
Privatpatienten.
"Jede negative Schlagzeile wirkt sich negativ
auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung aus", konstatierte
Trauernicht. Ihren Angaben zufolge wurden im vergangenen Jahr in
Schleswig-Holstein 47 Organe gespendet, in diesem Jahr bislang nur
27 – die Anzahl in der ersten Jahreshälfte 2007 sei allerdings
noch mit 2006 vergleichbar gewesen.
Für die Ankündigung, die Spendenpraxis prüfen zu
lassen, erntete die Gesundheitsministerin breite Zustimmung im
Plenum. "Viele schwerkranke Kassenpatienten gelangen gar nicht
erst auf die Wartelisten", klagte Angelika Birk (Grüne) an.
Sie forderte für mögliche Einzelfalluntersuchungen, Alter,
Geschlecht und Nationalität des jeweiligen Empfängers einer Spende
feststellen zu lassen. Ursula Sassen (CDU) und Jutta Schümann (SPD)
erinnerten in der Debatte an das vor zehn Jahren im Bund
eingeführte Transplantationsgesetz, das den Organhandel strikt
verbietet. Dieses Gesetz regele die Vergabe der Organe nicht
eindeutig, merkte Ekkehard Klug (FDP) hierzu an; die festgelegten
Kriterien wie die Heilungssaussicht und die Dringlichkeit seien zu
vage. Der SSW-Abgeordnete Lars Harms äußerte die Befürchtung,
dass "Organe nicht ausschließlich nach medizinischen
Kriterien, sondern auch nach dem Geldbeutel verteilt" würden.
Die Landesregierung wird auf Antrag der Grünen in
der Februar-Sitzung einen schriftlichen Bericht der
Sachverständigenprüfung vorlegen.