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Top 26 : Menschenwürde über den Tod hinaus Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs.16/1697 Top 31 : Sozialbestattungen gemäß SGB XII Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs.16/1711 |
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Appell für Menschenwürde ... und Protest gegen Billig-Bestattungen Kiel (SHL/21.11.) Geschlossen hat der Landtag die Kommunen im Lande aufgefordert, für eine würdige Bestattung von mittellos Verstorbenen zu sorgen. Abgeordnete aller Fraktionen kritisierten damit die Praxis einiger Sozialbehörden, für solche Sozialbestattungen anonyme Gräber zu wählen oder die Bestattung teilweise wochenlang zu verzögern, bis die Finanzierung geklärt ist. Die Debatte war von Grünen sowie CDU/SPD angestoßen worden und wird nun im Sozialausschuss fortgesetzt. Zudem soll die Landesregierung bis Februar einen Bericht zum Thema vorlegen. Eine weitere Forderung des Plenums: Die Sozialbehörden dürften bestehende Sterbeversicherungen nicht auf das so genannte Schonvermögen anrechnen, das bei Über-60-Jährigen zurzeit 2.600 Euro beträgt. Denn: Eine würdige Bestattung sei sehr viel teurer. Die entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben müssten überarbeitet werden, hieß es im Plenum. Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) griff die Kritik der Abgeordneten auf und verwies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, demnach die Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen gehört. Aber: Die Behörden-Praxis sei häufig eine andere, so Trauernicht. Sie appellierte an den Bundestag, eine entsprechende Initiative zur rechtlichen Klarstellung "endlich" abschließend zu behandeln und sprach sich zudem für "einheitliche Verfahrensweisen und Standards" für die kommunalen Behörden aus. Bei einer Sozialbestattung übernimmt die Gemeinde die Bestattungskosten teilweise oder ganz, wenn der Verstorbene oder die Hinterbliebenen dies aus eigener Kraft nicht leisten können. Dieser Umstand werde von den Kommunen vermehrt zu Haushaltseinsparungen genutzt, kritisieren die Abgeordneten. "Es treibt alte Menschen um, wenn sie nicht wissen wo und wie sie begraben werden", verdeutlichte Angelika Birk (Grüne) die Auswirkung des Sparkurses auf die Betroffenen. Torsten Geerdts (CDU) sah in der Billig-Bestattung ein "Armutszeugnis für eine humane Gesellschaft". Eine "Entsorgungsmentalität, die nicht hinzunehmen ist", bemängelte auch Jutta Schümann (SPD). Sie wies darauf hin, dass häufig nicht einmal die Kosten der Bestattungsunternehmer durch die Zuschüsse der Behörden zu den Sozialbestattungen gedeckt würden. Günter Hildebrand (FDP) stellte heraus, dass in zunehmendem Maße auch die Angehörigen der Verstorbenen nicht in der Lage seien, die Bestattungskosten zu übernehmen. Für den SSW-Abgeordneten Lars Harms wurde bei dieser Frage "mal wieder die ganze Widersinnigkeit der Hartz-Gesetze deutlich": Während einerseits die Bundesregierung die private Vorsorge zu einem unverzichtbaren Standbein der Alterssicherung propagiere, "muss genau diese Vorsorge dran glauben, wenn es um Hartz IV" und das darin vorgesehene Schonvermögen gehe. |
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