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Auf dieser
Seite: Sozial-Bestattungen
/ Menschenwürde im Alter
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Top 26:
Menschenwürde über den Tod hinaus
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Aufruf
gemeinsam mit Top 31 |
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Top 31:
Sozialbestattungen gemäß
SGB XII
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD |
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Appell für
Menschenwürde
nach dem Tod ...
... und Protest gegen Billig-Bestattungen
Kiel (SHL/21.11.)
Geschlossen hat der Landtag die Kommunen im Lande aufgefordert, für
eine würdige Bestattung von mittellos Verstorbenen zu sorgen.
Abgeordnete aller Fraktionen kritisierten damit die Praxis einiger
Sozialbehörden, für solche Sozialbestattungen anonyme Gräber zu
wählen oder die Bestattung teilweise wochenlang zu verzögern, bis
die Finanzierung geklärt ist. Die Debatte war von Grünen sowie
CDU/SPD angestoßen worden und wird nun im Sozialausschuss
fortgesetzt. Zudem soll die Landesregierung bis Februar einen
Bericht zum Thema vorlegen. Eine weitere Forderung des Plenums: Die
Sozialbehörden dürften bestehende Sterbeversicherungen nicht auf
das so genannte Schonvermögen anrechnen, das bei Über-60-Jährigen
zurzeit 2.600 Euro beträgt. Denn: Eine würdige Bestattung sei sehr
viel teurer. Die entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben müssten
überarbeitet werden, hieß es im Plenum.
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) griff die
Kritik der Abgeordneten auf und verwies auf eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts, demnach die Bestattungsvorsorge zum
Schonvermögen gehört. Aber: Die Behörden-Praxis sei häufig eine
andere, so Trauernicht. Sie appellierte an den Bundestag, eine
entsprechende Initiative zur rechtlichen Klarstellung
"endlich" abschließend zu behandeln und sprach sich zudem
für "einheitliche Verfahrensweisen und Standards" für
die kommunalen Behörden aus.
Bei einer Sozialbestattung übernimmt die Gemeinde
die Bestattungskosten teilweise oder ganz, wenn der Verstorbene oder
die Hinterbliebenen dies aus eigener Kraft nicht leisten können.
Dieser Umstand werde von den Kommunen vermehrt zu
Haushaltseinsparungen genutzt, kritisieren die Abgeordneten.
"Es treibt alte Menschen um, wenn sie nicht wissen wo und wie
sie begraben werden", verdeutlichte Angelika Birk (Grüne) die
Auswirkung des Sparkurses auf die Betroffenen. Torsten Geerdts (CDU)
sah in der Billig-Bestattung ein "Armutszeugnis für eine
humane Gesellschaft".
Eine "Entsorgungsmentalität, die nicht
hinzunehmen ist", bemängelte auch Jutta Schümann (SPD). Sie
wies darauf hin, dass häufig nicht einmal die Kosten der
Bestattungsunternehmer durch die Zuschüsse der Behörden zu den
Sozialbestattungen gedeckt würden. Günter Hildebrand (FDP) stellte
heraus, dass in zunehmendem Maße auch die Angehörigen der
Verstorbenen nicht in der Lage seien, die Bestattungskosten zu
übernehmen.
Für den SSW-Abgeordneten Lars Harms wurde bei
dieser Frage "mal wieder die ganze Widersinnigkeit der
Hartz-Gesetze deutlich": Während einerseits die
Bundesregierung die private Vorsorge zu einem unverzichtbaren
Standbein der Alterssicherung propagiere, "muss genau diese
Vorsorge dran glauben, wenn es um Hartz IV" und das darin
vorgesehene Schonvermögen gehe.
Hintergrund:
Grüne sowie CDU/SPD fordern in jeweils eigenen
Anträgen einen Regierungsbericht über
Sozialbestattungen. Der Bericht soll zum Februar 2008
vorliegen. Bei einer Sozialbestattung übernimmt die
Gemeinde die Bestattungskosten teilweise oder ganz, wenn
der Verstorbene oder die Hinterbliebenen dies aus eigener
Kraft nicht leisten können.
Die Grünen fordern darüber hinaus die
Landesregierung auf, sich für eine verbesserte
"Menschenwürde über den Tod hinaus"
einzusetzen: Die Gemeinde soll bei einer Sozialbestattung
"einer bekannten Willensbekundung des Verstorbenen
Rechnung tragen". Derzeit werde "häufig die
Entscheidung zugunsten einer kostengünstigen Bestattung
getroffen", heißt es; individuelle Wünsche blieben
so unberücksichtigt, und das Grab bleibe häufig anonym.
Und: Schleswig-Holstein soll mit einer
Bundesratsinitiative erreichen, dass Rücklagen für die
eigene Bestattung bei der Bedürftigkeitsprüfung nach dem
Sozialgesetzbuch XII nicht auf das so genannte
Schonvermögen angerechnet werden. Denn: "Die
geltenden Regelungen zwingen zu einer Auflösung
bestehender Bestattungsvorsorge." Laut
Sozialgesetzbuch dürfen über 60-jährige
Sozialhilfe-Empfänger höchstens 2.600 Euro Vermögen
haben.
Eine Sozialbestattung kostet die Kommunen im Lande
nach Schätzungen des Sozialministeriums rund 3.000 Euro.
Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine
Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Jutta Schümann vom
September dieses Jahres hervor (16/1547). Dies
umfasst neben dem Sarg die Friedhofsgebühren, die Kosten
für die Trauerfeier und die Sargträger. Von diesem
Betrag übernimmt die Gemeinde im Schnitt 2.240 Euro. Der
Landesregierung liegen laut der Kleinen Anfrage keine
Angaben über die Zahl der Sozialbestattungen in
Schleswig-Holstein vor. Andere Bundesländer, etwa Hamburg
und Berlin, haben in den letzten Jahren laut
Medienberichten ansteigende Zahlen verzeichnet.
In Schleswig-Holstein gibt es rund 30.000
Todesfälle pro Jahr. 70 bis 80 Prozent der Verstorbenen
werden nach Angaben der Landesregierung in Form in einer
Urnenbestattung beigesetzt. Die Regelungen des Landes in
dieser Frage sind im Landes-Bestattungsgesetz festgelegt,
das der Landtag im Januar 2005 beschlossen hat.
Infos zum
Landes-Bestattungsgesetz: plenum-online, Januar
2005
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