plenum-online wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" , "Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die neueste Fassung zu erhalten.  

Auf dieser Seite: Sozial-Bestattungen / Menschenwürde im Alter

xxx

Top 26:
Menschenwürde über den Tod hinaus
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1697neu
-Plenarprotokoll-
       Aufruf gemeinsam mit Top 31
Top 31:
Sozialbestattungen gemäß SGB XII
 
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache: 16/1711

Appell für Menschenwürde
nach dem Tod ...

... und Protest gegen Billig-Bestattungen

Kiel (SHL/21.11.) Geschlossen hat der Landtag die Kommunen im Lande aufgefordert, für eine würdige Bestattung von mittellos Verstorbenen zu sorgen. Abgeordnete aller Fraktionen kritisierten damit die Praxis einiger Sozialbehörden, für solche Sozialbestattungen anonyme Gräber zu wählen oder die Bestattung teilweise wochenlang zu verzögern, bis die Finanzierung geklärt ist. Die Debatte war von Grünen sowie CDU/SPD angestoßen worden und wird nun im Sozialausschuss fortgesetzt. Zudem soll die Landesregierung bis Februar einen Bericht zum Thema vorlegen. Eine weitere Forderung des Plenums: Die Sozialbehörden dürften bestehende Sterbeversicherungen nicht auf das so genannte Schonvermögen anrechnen, das bei Über-60-Jährigen zurzeit 2.600 Euro beträgt. Denn: Eine würdige Bestattung sei sehr viel teurer. Die entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben müssten überarbeitet werden, hieß es im Plenum.

Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) griff die Kritik der Abgeordneten auf und verwies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, demnach die Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen gehört. Aber: Die Behörden-Praxis sei häufig eine andere, so Trauernicht. Sie appellierte an den Bundestag, eine entsprechende Initiative zur rechtlichen Klarstellung "endlich" abschließend zu behandeln und sprach sich zudem für "einheitliche Verfahrensweisen und Standards" für die kommunalen Behörden aus.

Bei einer Sozialbestattung übernimmt die Gemeinde die Bestattungskosten teilweise oder ganz, wenn der Verstorbene oder die Hinterbliebenen dies aus eigener Kraft nicht leisten können. Dieser Umstand werde von den Kommunen vermehrt zu Haushaltseinsparungen genutzt, kritisieren die Abgeordneten. "Es treibt alte Menschen um, wenn sie nicht wissen wo und wie sie begraben werden", verdeutlichte Angelika Birk (Grüne) die Auswirkung des Sparkurses auf die Betroffenen. Torsten Geerdts (CDU) sah in der Billig-Bestattung ein "Armutszeugnis für eine humane Gesellschaft".

Eine "Entsorgungsmentalität, die nicht hinzunehmen ist", bemängelte auch Jutta Schümann (SPD). Sie wies darauf hin, dass häufig nicht einmal die Kosten der Bestattungsunternehmer durch die Zuschüsse der Behörden zu den Sozialbestattungen gedeckt würden. Günter Hildebrand (FDP) stellte heraus, dass in zunehmendem Maße auch die Angehörigen der Verstorbenen nicht in der Lage seien, die Bestattungskosten zu übernehmen.

Für den SSW-Abgeordneten Lars Harms wurde bei dieser Frage "mal wieder die ganze Widersinnigkeit der Hartz-Gesetze deutlich": Während einerseits die Bundesregierung die private Vorsorge zu einem unverzichtbaren Standbein der Alterssicherung propagiere, "muss genau diese Vorsorge dran glauben, wenn es um Hartz IV" und das darin vorgesehene Schonvermögen gehe.

Druckversion

zurück zum Textanfang

Hintergrund:
  Grüne sowie CDU/SPD fordern in jeweils eigenen Anträgen einen Regierungsbericht über Sozialbestattungen. Der Bericht soll zum Februar 2008 vorliegen. Bei einer Sozialbestattung übernimmt die Gemeinde die Bestattungskosten teilweise oder ganz, wenn der Verstorbene oder die Hinterbliebenen dies aus eigener Kraft nicht leisten können.
  Die Grünen fordern darüber hinaus die Landesregierung auf, sich für eine verbesserte "Menschenwürde über den Tod hinaus" einzusetzen: Die Gemeinde soll bei einer Sozialbestattung "einer bekannten Willensbekundung des Verstorbenen Rechnung tragen". Derzeit werde "häufig die Entscheidung zugunsten einer kostengünstigen Bestattung getroffen", heißt es; individuelle Wünsche blieben so unberücksichtigt, und das Grab bleibe häufig anonym. Und: Schleswig-Holstein soll mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass Rücklagen für die eigene Bestattung bei der Bedürftigkeitsprüfung nach dem Sozialgesetzbuch XII nicht auf das so genannte Schonvermögen angerechnet werden. Denn: "Die geltenden Regelungen zwingen zu einer Auflösung bestehender Bestattungsvorsorge." Laut Sozialgesetzbuch dürfen über 60-jährige Sozialhilfe-Empfänger höchstens 2.600 Euro Vermögen haben.
  Eine Sozialbestattung kostet die Kommunen im Lande nach Schätzungen des Sozialministeriums rund 3.000 Euro. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Jutta Schümann vom September dieses Jahres hervor (
16/1547). Dies umfasst neben dem Sarg die Friedhofsgebühren, die Kosten für die Trauerfeier und die Sargträger. Von diesem Betrag übernimmt die Gemeinde im Schnitt 2.240 Euro. Der Landesregierung liegen laut der Kleinen Anfrage keine Angaben über die Zahl der Sozialbestattungen in Schleswig-Holstein vor. Andere Bundesländer, etwa Hamburg und Berlin, haben in den letzten Jahren laut Medienberichten ansteigende Zahlen verzeichnet.
  In Schleswig-Holstein gibt es rund 30.000 Todesfälle pro Jahr. 70 bis 80 Prozent der Verstorbenen werden nach Angaben der Landesregierung in Form in einer Urnenbestattung beigesetzt. Die Regelungen des Landes in dieser Frage sind im Landes-Bestattungsgesetz festgelegt, das der Landtag im Januar 2005 beschlossen hat.

Infos zum Landes-Bestattungsgesetz: plenum-online, Januar 2005

zurück zum Textanfang

* * * * *

 

Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit:  
Kosten f. Schülerbeförderung

Außerdem notiert: 

I n n e n  / R e c h t

1. Lesungen:
Politiker-Bezüge
Landes-Bauordnung
Juristen-Staatsprüfung
(ohne Aussprache)
Antrag:
Politiker-Bezüge
Berichte:
Petitionsausschuss
(ohne Aussprache)
Luftraumsicherheit
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesungen:
Nichtrauchergesetz
Kinderschutzgesetz
Petitionswesen
(ohne Aussprache)
Adoptionsstelle
(ohne Aussprache)
Arbeitsschutz
(ohne Aussprache)
Anträge:
Organspende
Sozialbestattung / Menschenwürde im Alter
Unterkunftskosten Hartz IV
Lebensmittel-Kennzeichnung
Krippenfinanzierung
(ohne Aussprache)
Berichte:
Essstörungen
Rapex/Verbraucherschutz
Flurförderzeug-Führerschein
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

1. Lesung:
Lehrerbildung
Große Anfrage:
Religionsunterricht
Antrag:
Weiterbildungs-Konzept
Berichte:
Däniscch-Unterricht
WiPo-Unterricht
(ohne Aussprache)
Berufsbildung Uni Flensburg
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

2. Lesungen:
Veterinärkosten
(ohne Aussprache)
Umweltministerium Verwaltung
(ohne Aussprache)
Antrag:
Grüner Punkt
Berichte:
Weltnaturerbe Wattenmeer
Fischerei
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

2. Lesung:
Eichdirektion Nord
(ohne Aussprache)
1. Lesung:
Tariftreuegesetz
(ohne Aussprache)

F i n a n z e nt

Bericht:
Haushaltsrechnung 2005
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Antrag:
Ostseeparlamentarier- Konferenz