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Auf dieser Seite: Unterkunftskosten / Hartz IV 

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Keine Kürzung der Unterkunftskosten für Hartz IV
Antrag der Abgeordneten des SSW
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – 16/1720
Drucksache:16/1699 
-Plenarprotokoll-

Landespolitik gegen Kürzung der Unterkunftskosten für Hartz IV

Kiel (22.11.) Der Landtag hat der Landesregierung den Rücken gestärkt, gegen die Kürzung des Bundeszuschusses zu den Unterkunfts- und Heizkosten anzugehen. Der Bundestag hatte mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die Absenkung von 4,3 Milliarden auf 3,9 Milliarden Euro ab dem kommenden Jahr beschlossen. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass es weniger Hartz-IV-Haushalte als vor einem Jahr gebe. Basierend auf einem Antrag von CDU, SPD und SSW spricht sich das Parlament für eine unveränderte Fortführung der Bundesbeteiligung über den 31. Dezember 2007 hinaus aus. Bei der Berechnung soll ein angemessener Ausgleich für die nachweislichen Kosten der Kreise und kreisfreien Städte sichergestellt werden.

Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) dankte für das einstimmige Votum und versprach: "Wir stehen an der Seite der Kommunen. Die Landesregierung wird sich jeder Schlechterstellung widersetzen." Er warnte jedoch vor "Risiken und Nebenwirkungen". Der Bund handele gesetzestreu und wie von der Großen Koalition in Berlin abgesprochen. "Wenn wir die Vereinbarungen jetzt einseitig aufkündigen, könnte es sein, dass der Bund die Belastungen in Richtung der Länder verschiebt und wir dann noch schlechter dastehen." Ein zu langes Vermittlungsverfahren sei ebenso wenig hilfreich, weil es die Zahlungen behindere, so Döring.

Auch Städte, Gemeinden und die Bundesländer, die der Regelung im Bundesrat zustimmen müssen, sind gegen die Absenkung des Bundeszuschusses. Sie verweisen auf steigende Mieten und Energiekosten. Der SSW im Landtag nannte eine Kostensteigerung für die kommunalen Haushalte von über acht Prozent in einigen Teilen Schleswig-Holsteins.

Der Bundesrat hatte vor zwei Wochen einen Antrag Bayerns verabschiedet, der eine Korrektur der Verteilungsformel fordert. Der Bund müsse seine Zuschüsse um 800 Millionen Euro anheben, so die Länderkammer.

Hauptredner: Torsten Geerdts (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Angelika Birk (Grüne), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
  Die Landesregierung soll sich in Berlin dafür einsetzen, dass die Zuschüsse des Bundes an die Kommunen für die Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern nicht gekürzt, sondern angehoben werden. Das fordert der SSW.
  Hintergrund: Der Bundeszuschuss zu den Unterkunfts- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose soll im kommenden Jahr von 4,3 Milliarden auf 3,9 Milliarden Euro sinken. Das hat der Bundestag am letzten Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Begründet wurde die Kürzung damit, dass es weniger Hartz-IV-Haushalte als vor einem Jahr gebe.
  Nach dem derzeitigen Verteilungsschlüssel übernehmen die Kommunen gut 70 Prozent der Wohnkosten und der Bund knapp 30 Prozent. Das geltende System berechnet die Bundeszuschüsse nach der Zahl der Hartz-IV-Haushalte. Die ist zwischen Juli 2006 und Juli 2007 in Deutschland von 3,98 Millionen auf 3,83 Millionen gesunken.
  Die Städte und Gemeinden, die für die Auszahlung des Wohngelds zuständig sind, lehnen die Kürzung jedoch ab. Auch die Bundesländer, die der Regelung im Bundesrat zustimmen müssen, sind gegen die Absenkung des Bundeszuschusses. Sie verweisen auf steigende Mieten und Energiekosten. So klagen die kommunalen Spitzenverbände, die Ausgaben für Hartz-IV-Unterkunftskosten seien trotz der niedrigeren Zahl an Bedarfsgemeinschaften zwischen Juli 2006 und Juli 2007 bundesweit um fast zehn Prozent gestiegen – von 12,5 auf 13,6 Milliarden Euro. Der SSW nennt in seinem Antrag eine Kostensteigerung für die kommunalen Haushalte von über acht Prozent in einigen Teilen Schleswig-Holsteins.
  Der Bundesrat hat vor zwei Wochen einen Antrag Bayerns verabschiedet, der eine Korrektur der Verteilungsformel fordert. Der Bund müsse seine Zuschüsse um 800 Millionen Euro anheben, so die Länderkammer.
  In einem nachgereichten Antrag fordern CDU/SPD die Landesregierung dazu auf, sich für eine unveränderte Fortführung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft über den 31. Dezember 2007 hinaus einzusetzen. Bei der Berechnung soll ein angemessener Ausgleich für die nachweislichen Kosten der Kreise und kreisfreien Städte sichergestellt werden. Es sollen keine Umschichtungen zu Lasten der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte vorgenommen werden.

Vorherige Debatte zum Thema: plenum-online, September 2006

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Antrag:
Politiker-Bezüge
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S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

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Kinderschutzgesetz
Petitionswesen
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Adoptionsstelle
(ohne Aussprache)
Arbeitsschutz
(ohne Aussprache)
Anträge:
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Sozialbestattung / Menschenwürde im Alter
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Krippenfinanzierung
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Antrag:
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Berichte:
Weltnaturerbe Wattenmeer
Fischerei
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W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

2. Lesung:
Eichdirektion Nord
(ohne Aussprache)
1. Lesung:
Tariftreuegesetz
(ohne Aussprache)

F i n a n z e nt

Bericht:
Haushaltsrechnung 2005
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Antrag:
Ostseeparlamentarier- Konferenz