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Landespolitik gegen
Kürzung der Unterkunftskosten für Hartz IV
Kiel (22.11.)
Der Landtag hat der Landesregierung den Rücken gestärkt, gegen
die Kürzung des Bundeszuschusses zu den Unterkunfts- und Heizkosten
anzugehen. Der Bundestag hatte mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD
die Absenkung von 4,3 Milliarden auf 3,9 Milliarden Euro ab dem
kommenden Jahr beschlossen. Begründet wurde dieser Schritt damit,
dass es weniger Hartz-IV-Haushalte als vor einem Jahr gebe.
Basierend auf einem Antrag von CDU, SPD und SSW spricht sich das
Parlament für eine unveränderte Fortführung der
Bundesbeteiligung über den 31. Dezember 2007 hinaus aus. Bei der
Berechnung soll ein angemessener Ausgleich für die nachweislichen
Kosten der Kreise und kreisfreien Städte sichergestellt werden.
Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) dankte für das
einstimmige Votum und versprach: "Wir stehen an der Seite der
Kommunen. Die Landesregierung wird sich jeder Schlechterstellung
widersetzen." Er warnte jedoch vor "Risiken und
Nebenwirkungen". Der Bund handele gesetzestreu und wie von
der Großen Koalition in Berlin abgesprochen. "Wenn wir die
Vereinbarungen jetzt einseitig aufkündigen, könnte es sein, dass
der Bund die Belastungen in Richtung der Länder verschiebt und
wir dann noch schlechter dastehen." Ein zu langes
Vermittlungsverfahren sei ebenso wenig hilfreich, weil es die
Zahlungen behindere, so Döring.
Auch Städte, Gemeinden und die Bundesländer, die
der Regelung im Bundesrat zustimmen müssen, sind gegen die
Absenkung des Bundeszuschusses. Sie verweisen auf steigende Mieten
und Energiekosten. Der SSW im Landtag nannte eine Kostensteigerung
für die kommunalen Haushalte von über acht Prozent in einigen
Teilen Schleswig-Holsteins.
Der Bundesrat hatte vor zwei Wochen einen Antrag
Bayerns verabschiedet, der eine Korrektur der Verteilungsformel
fordert. Der Bund müsse seine Zuschüsse um 800 Millionen Euro
anheben, so die Länderkammer.
Hauptredner:
Torsten Geerdts (CDU), Wolfgang Baasch
(SPD), Günther Hildebrand (FDP), Angelika Birk (Grüne), Lars Harms
(SSW)
Hintergrund:
Die Landesregierung soll sich in Berlin dafür
einsetzen, dass die Zuschüsse des Bundes an die Kommunen
für die Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern nicht
gekürzt, sondern angehoben werden. Das fordert der SSW.
Hintergrund: Der Bundeszuschuss zu den Unterkunfts-
und Heizkosten für Langzeitarbeitslose soll im kommenden
Jahr von 4,3 Milliarden auf 3,9 Milliarden Euro sinken.
Das hat der Bundestag am letzten Donnerstag mit den
Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Begründet wurde
die Kürzung damit, dass es weniger Hartz-IV-Haushalte als
vor einem Jahr gebe.
Nach dem derzeitigen Verteilungsschlüssel
übernehmen die Kommunen gut 70 Prozent der Wohnkosten und
der Bund knapp 30 Prozent. Das geltende System berechnet
die Bundeszuschüsse nach der Zahl der Hartz-IV-Haushalte.
Die ist zwischen Juli 2006 und Juli 2007 in Deutschland
von 3,98 Millionen auf 3,83 Millionen gesunken.
Die Städte und Gemeinden, die für die Auszahlung
des Wohngelds zuständig sind, lehnen die Kürzung jedoch
ab. Auch die Bundesländer, die der Regelung im Bundesrat
zustimmen müssen, sind gegen die Absenkung des
Bundeszuschusses. Sie verweisen auf steigende Mieten und
Energiekosten. So klagen die kommunalen Spitzenverbände,
die Ausgaben für Hartz-IV-Unterkunftskosten seien trotz
der niedrigeren Zahl an Bedarfsgemeinschaften zwischen
Juli 2006 und Juli 2007 bundesweit um fast zehn Prozent
gestiegen – von 12,5 auf 13,6 Milliarden Euro. Der SSW
nennt in seinem Antrag eine Kostensteigerung für die
kommunalen Haushalte von über acht Prozent in einigen
Teilen Schleswig-Holsteins.
Der Bundesrat hat vor zwei Wochen einen Antrag
Bayerns verabschiedet, der eine Korrektur der
Verteilungsformel fordert. Der Bund müsse seine
Zuschüsse um 800 Millionen Euro anheben, so die
Länderkammer.
In einem nachgereichten Antrag fordern CDU/SPD die
Landesregierung dazu auf, sich für eine unveränderte
Fortführung der Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft über den 31. Dezember 2007 hinaus einzusetzen.
Bei der Berechnung soll ein angemessener Ausgleich für
die nachweislichen Kosten der Kreise und kreisfreien
Städte sichergestellt werden. Es sollen keine
Umschichtungen zu Lasten der schleswig-holsteinischen
Kreise und kreisfreien Städte vorgenommen werden.
Vorherige Debatte zum
Thema: plenum-online,
September
2006
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