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RAPEX – Verbraucherschutz durch Schnell-Informationssystem
Landtagsbeschluss vom 14. September 2007 – Drs. 16/1542
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
Drucksache: 16/1623
-Plenarprotokoll-

Europäisches Verbraucherschutz-System
erntet Kritik im Plenum

Kiel (SHL/21.11.) Das in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union betriebene Verbraucherschutz-Schnellinformationssystem "Rapid Alert System for Non-Food Products" – kurz RAPEX – bringt nach Ansicht der Landesregierung keine nachhaltigen Erfolge. Das Verfahren, das Verbraucher vor gefährlichen Produkten wie etwa Schadstoffen in Spielzeug, Kosmetika, Elektrogeräten oder Textilien warnen soll, bedarf einer Überarbeitung. Zu diesem Ergebnis kommt Verbraucherministerin Gitta Trauernicht (SPD) in einem von CDU und SPD geforderten Bericht. Grund: Bevor bei beanstandeten Produkten ein Verkaufsverbot erlassen werden könne, müssten zunächst gesicherte Erkenntnisse über die Gefährlichkeit vorliegen. Nach Abschluss des Verwaltungs- und Prüfverfahrens seien die betroffenen Produkte aber sehr häufig bereits abverkauft und würden von den Überwachungsbehörden auf dem Markt nicht mehr gefunden. 

Im Plenum fielen die Meinungen zu RAPEX unterschiedlich aus. Ursula Sassen (CDU) nannte das System "Theorie" und "ein umständliches Verfahren". Es verfehle sein Ziel, Verbraucher schnellstmöglich vor gesundheitsschädigenden Produkten zu schützen. Sie forderte eine unabhängige europäische Kontrollinstanz oder ein Gütesiegel. Siegrid Tenor-Alschausky (SPD) und Lars Harms (SSW) sprachen sich wie Ministerin Trauernicht für ein landesweites Kontroll-Netzwerk aus, denen etwa Zoll, Kammern und Behörden angehören sollen. Detlef Matthiessen (Grüne) sah Bund und Länder in der Pflicht, für die Sicherheit der Verbraucher zu sorgen.

Einzig die FDP lobte das Informationssystem als wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes: "Die Einführung von RAPEX hat sich seit drei Jahren bewährt – jetzt müssen die Vorteile des Meldesystems in der gesamten EU kommuniziert werden", so Günther Hildebrand.

Das Thema wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
  Auf Antrag von CDU und SPD berichtet das Sozialministerium über das EU-Schnellinformationssystem zum Verbraucherschutz "RAPEX" (Rapid Alert System for Non-Food Products), das wöchentlich im Internet über gefährliche Produkte berichtet.
  Dem Bericht zufolge werden die RAPEX-Informationen von der EU an den Bund übermittelt, der wiederum „binnen drei Arbeitstagen" die zuständigen Stellen der Länder informiert. In Schleswig-Holstein ist dies das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit in Kiel. Die Behörde prüft, ob das beanstandete Produkt hierzulande im Handel ist.
  Der Bericht gesteht ein, dass dieses System "keine nachhaltigen Erfolge" bringe und "einer Überarbeitung bedarf". Denn: Bevor ein Verkaufsverbot erlassen werden könne, müssten "zunächst einmal gesicherte Erkenntnisse über die Gefährlichkeit eines Produkts vorliegen". Nach Abschluss eines „zeitaufwändigen Verwaltungs- und Prüfverfahrens" seien die betroffenen Produkte "aber sehr häufig bereits abverkauft und werden von den Überwachungsbehörden auf dem Markt nicht mehr gefunden".
  Entsprechend das Fazit: "Fakt ist, dass sich mängelbehaftete Produkte in der Hauptsache nicht mehr vom Markt zurückholen lassen, wenn sie einmal in den Handel gelangt sind". Auch Rückrufaktionen des Handels hätten keinen Erfolg gebracht.
  Für das Jahr 2006 verzeichnet der Bericht 1.051 RAPEX-Meldungen. 2005 waren es 847. Am häufigsten betroffen waren Spielwaren (24 Prozent), Elektrogeräte (19 Prozent) und Autoteile (14 Prozent). 48 Prozent der beanstandeten Waren stammten aus China, fünf Prozent aus Deutschland.
  Das Thema Produktsicherheit ist in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit diskutiert worden, nachdem vor allem in China produzierte Spielwaren, zum Beispiel Puppenzubehör oder Spielzeugeisenbahnen, unter anderem erhöhte Bleiwerte aufwiesen und vom Hersteller zurückgerufen wurden.

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