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Auf dieser Seite: Pflegegesetzbuch

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Entwurf eines Pflegegesetzbuches Schleswig-Holstein – Zweites Buch – (PGB II) – Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung

Gesetzentwurf der Landesregierung / Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren

Neues Pflegegesetz auf dem 
parlamentarischen Weg

„So viel Selbstbestimmung wie möglich, so viel 
Schutz wie nötig", sagt die Sozialministerin / „Marketing-Gag", sagt die Opposition

Kiel (SHL/12.11.) Die Landesregierung will die Mitbestimmungsrechte pflegebedürftiger Menschen stärken und mehr Transparenz in Pflege-Einrichtungen schaffen. Das sieht das neue sogenannte Selbstbestimmungsstärkungsgesetz vor, das Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) im Landtag vorgestellt hat. Es ersetze Bevormundung durch Teilhabe und folge damit dem Prinzip „so viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Schutz wie nötig", betonte die Ministerin in der Ersten Lesung. Koalition und SSW lobten die Vorlage – sie werde dem verstärkten Bedürfnis der Betroffenen nach Betreuung außerhalb traditioneller Heime gerecht. Demgegenüber hieß es bei Liberalen und Grünen, Anspruch und Wirklichkeit würden bei dem Gesetzentwurf weit auseinander fallen.

Das Regelwerk betrifft die rund 1.000 Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen mit insgesamt rund 50.000 Bewohnern in Schleswig-Holstein. Es soll zum 1. Januar das bisherige Heimgesetz des Bundes ablösen, nachdem dieser Bereich im Rahmen der Föderalismusreform in Länderhoheit übergegangen ist. Einige Schwerpunkte: Die Einrichtungen sollen künftig Informationsmaterial in verständlicher Sprache anbieten. Auch ein Beschwerdemanagement soll künftig zwingend vorgeschrieben werden.

Auch Bürokratie soll abgebaut werden

Anders als bisher sind zudem einmal jährlich unangemeldete Prüfungen geplant; die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Auch sollen Behinderte und Pflegebedürftige stärker über ihre Lebensbedingungen mitentscheiden dürfen. Dabei geht es zum Beispiel um Freizeitgestaltung oder den Speiseplan in Heimen. Darüber hinaus sollen bürokratische Regelungen gestrichen werden. So müssen Einrichtungen künftig bei ihrer Anmeldung statt 13 nur noch fünf Unterlagen einbringen. Gestrafft werden soll auch die Pflegedokumentation.

Heike Franzen (CDU) betonte, das neue Gesetz trage dem vielfach geäußerten Wunsch der Pflegebedürftigen Rechnung, möglichst lange in heimischer Umgebung zu bleiben. „Wenn sich durch passgenaue Angebote die Verlagerung in ein Pflegeheim vermeiden lässt, ist das der richtige Weg", so Franzen. „Jeder Betroffene kann sich künftig sein eigenes Wohnumfeld selbst organisieren", merkte auch Jutta Schümann (SPD) an. Das bedeute Respekt vor der individuellen Entscheidung des Pflegebedürftigen.

Lars Harms (SSW) stellte heraus, dass juristische Formulierungen in dem Gesetz in eine klare Sprache übersetzt worden seien. „Dies ist besonders wichtig, weil man als Betroffener durchaus auf Unterstützung durch Angehörige angewiesen sein kann und diese die Rechtsgrundlagen jetzt besser verstehen können", so Harms.

Kritik der Liberalen und Grünen

Heiner Garg (FDP) bewertete das Gesetz hingegen als „Marketing-Gag". Denn: Die angestrebte Mitwirkung finde nicht statt. So sollten die Heimbewohner zum Beispiel bei der Veränderung eines Entgeltes im Heim, anders als bisher, kein Mitspracherecht haben. Zudem werde zu viel Geld, „das besser in der Pflege aufgehoben wäre", in den weiteren Ausbau der Beratungsinfrastruktur gesteckt. Auch Angelika Birk (Grüne) machte Mängel aus: So würden die Heimbeiräte unter bestimmten Umständen nicht von den Heimbewohnern, sondern von den Behörden und der Heimleitung berufen – eine unabhängige Vertretung sei so nicht gewährleistet.

Der Sozialausschuss berät das Gesetz weiter.

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Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Parlament ihren Entwurf eines "Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes" vor. Damit soll der Schutz und die Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen gestärkt werden.

So sollen Pflegeheime künftig Informationsmaterial in verständlicher Sprache anbieten sowie über Beratungsstellen und Krisentelefone informieren. Auch ein Beschwerdemanagement soll künftig zwingend vorgeschrieben werden. Anders als bisher sind zudem einmal jährlich unangemeldete Prüfungen geplant; die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Weiterhin sollen Bedürftige stärker über ihre Lebensbedingungen mitentscheiden dürfen. Dabei geht es zum Beispiel um Freizeitgestaltung oder den Speiseplan in Heimen.

Der Entwurf sieht auch einen Abbau von bürokratische Regelungen vor. So müssten Einrichtungen künftig bei ihrer Anmeldung statt 13 nur noch fünf Unterlagen einbringen. Zudem gebe es bei Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege keine Regelprüfungen mehr, sondern nur noch anlassbezogene. Gestrafft werden sollen die Aufzeichnungen über die Pflegeplanung und ihre Umsetzung, die sogenannte Pflegedokumentation.

Dreistufiger Pflegeplan

Das Gesetz soll nach den Beratungen im Landtag Anfang 2009 in Kraft treten. Es ist der erste Teil eines insgesamt dreistufigen Pflegegesetzbuches, das die Landesregierung plant. Die weiteren Teile sollen ein Pflegeinfrastrukturgesetz zur Stärkung der Angebotsvielfalt und ein Ausbildungsgesetz sein. Hiermit sollen Landesregelungen zur Ausbildung im Bereich Altenpflege getroffen werden.

Schleswig-Holstein ist nach Angaben des Sozialministeriums eines der ersten Bundesländer, die nach der Föderalismusreform I ein eigenes Gesetz in diesem Bereich auf den Weg bringen. Hintergrund: Das vom Fürsorgegedanken geprägte alte Bundesgesetz berücksichtigt nach Auffassung der Landesregierung neue Wohn- und Betreuungsformen nur unzureichend. Das bisherige Heimgesetz sei weitgehend auf den Schutzgedanken eingeengt. Nun werde nach dem Prinzip verfahren: „So viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Schutz wie nötig", heißt es aus dem Ministerium.

50.000 Menschen betroffen

Mit dem Gesetz reagiert die Landesregierung auch auf die hervorgehobene Stellung der Pflege in der Landesverfassung. Den Schutz und die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen und ihre menschenwürdige Versorgung hatte der Landtag nach jahrelanger Diskussion vor zwei Jahren im Landes-Grundgesetz verankert (plenum-online, Oktober 2006).

Betroffen von dem Gesetz sind 1.000 Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen mit insgesamt 50.000 Bewohnern.

Debatten zum Thema:
plenum-online,
Oktober 2006, plenum-online, September 2007

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