Das Regelwerk betrifft die rund 1.000 Pflege- und
Behinderteneinrichtungen sowie besondere Wohn-, Pflege- und
Betreuungsformen mit insgesamt rund 50.000 Bewohnern in
Schleswig-Holstein. Es soll zum 1. Januar das bisherige Heimgesetz
des Bundes ablösen, nachdem dieser Bereich im Rahmen der
Föderalismusreform in Länderhoheit übergegangen ist. Einige
Schwerpunkte: Die Einrichtungen sollen künftig
Informationsmaterial in verständlicher Sprache anbieten. Auch ein
Beschwerdemanagement soll künftig zwingend vorgeschrieben werden.
Auch Bürokratie soll abgebaut werden
Anders als bisher sind zudem einmal jährlich
unangemeldete Prüfungen geplant; die Ergebnisse müssen
veröffentlicht werden. Auch sollen Behinderte und
Pflegebedürftige stärker über ihre Lebensbedingungen
mitentscheiden dürfen. Dabei geht es zum Beispiel um
Freizeitgestaltung oder den Speiseplan in Heimen. Darüber hinaus
sollen bürokratische Regelungen gestrichen werden. So müssen
Einrichtungen künftig bei ihrer Anmeldung statt 13 nur noch fünf
Unterlagen einbringen. Gestrafft werden soll auch die
Pflegedokumentation.
Heike Franzen (CDU) betonte, das neue Gesetz trage
dem vielfach geäußerten Wunsch der Pflegebedürftigen Rechnung,
möglichst lange in heimischer Umgebung zu bleiben. „Wenn sich
durch passgenaue Angebote die Verlagerung in ein Pflegeheim
vermeiden lässt, ist das der richtige Weg", so Franzen. „Jeder
Betroffene kann sich künftig sein eigenes Wohnumfeld selbst
organisieren", merkte auch Jutta Schümann (SPD) an. Das
bedeute Respekt vor der individuellen Entscheidung des
Pflegebedürftigen.
Lars Harms (SSW) stellte heraus, dass juristische
Formulierungen in dem Gesetz in eine klare Sprache übersetzt
worden seien. „Dies ist besonders wichtig, weil man als
Betroffener durchaus auf Unterstützung durch Angehörige
angewiesen sein kann und diese die Rechtsgrundlagen jetzt besser
verstehen können", so Harms.
Kritik der Liberalen und Grünen
Heiner Garg (FDP) bewertete das Gesetz hingegen
als „Marketing-Gag". Denn: Die angestrebte Mitwirkung finde
nicht statt. So sollten die Heimbewohner zum Beispiel bei der
Veränderung eines Entgeltes im Heim, anders als bisher, kein
Mitspracherecht haben. Zudem werde zu viel Geld, „das besser in
der Pflege aufgehoben wäre", in den weiteren Ausbau der
Beratungsinfrastruktur gesteckt. Auch Angelika Birk (Grüne)
machte Mängel aus: So würden die Heimbeiräte unter bestimmten
Umständen nicht von den Heimbewohnern, sondern von den Behörden
und der Heimleitung berufen – eine unabhängige Vertretung sei
so nicht gewährleistet.
Der Sozialausschuss berät das Gesetz weiter.