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Auf dieser Seite: AKW / Terrorschutz

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AKW Brunsbüttel wegen fehlenden Schutzes 
gegen Terrorattacken stilllegen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne wollen AKW Brunsbüttel Betriebserlaubnis entziehen

„Meiler nicht vor Terrorangriff aus der Luft geschützt"

Kiel (SHL/12.11.) Die Fronten im Streit um die Sicherheit des Kernkraftwerkes Brunsbüttel vor einem möglichen Terrorakt aus der Luft bleiben verhärtet. Während SPD, Grüne und der SSW im Landtag den Atommeiler nur als unzureichend geschützt ansehen, hält die Union die Sicherheit der Anlage insbesondere durch die Überwachung des Luftraums für gewährleistet. Die Liberalen bezeichneten einen Angriff aus der Luft als „unwahrscheinlich". Anlass der Debatte war die Forderung der Grünen, dem Kraftwerk Brunsbüttel wegen fehlender Sicherheitsvorkehrungen die Betriebserlaubnis zu entziehen. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.

Der Schutz der Kraftwerke vor Terrorakten sei atomrechtlich zu gewährleisten, begründete Detlef Matthiessen (Grüne) das Ansinnen seiner Partei. Dies sei bislang nicht geschehen, die deutschen Kraftwerke stünden „nackt vor Anschlägen da". Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), die im Kabinett für Kernkraft zuständig ist, zeigte zwar Verständnis für die Sorge der Grünen, nannte aber einen Terroranschlag aus der Luft „außerhalb des Wahrscheinlichen". Ein Widerruf der Betriebserlaubnis könne derzeit nicht rechtssicher erfolgen. Gleichwohl hätten die Betreiber nach „Stand von Wissenschaft und Technik für bestmöglichen Schutz zu sorgen".

Koalitionsfraktionen unterschiedlicher Meinung

Der Staat habe ausreichend Maßnahmen zum Schutz des Luftraums ergriffen, der einen „Angriff auf ein Atomkraftwerk quasi von vornherein ausschließt", sagte Jens-Christian Magnussen (CDU). Dem mochte Olaf Schulze vom Koalitionspartner SPD nicht folgen: Auch er plädierte dafür, „Brunsbüttel abzuschalten", weil es im Falle eines Terroraktes nicht sicher sei. Auch wenn eine Attacke auf ein Kraftwerk derzeit nicht denkbar sei: „Brunsbüttel ist nicht geschützt" und gehöre stillgelegt, stimmte Lars Harms (SSW) zu.

Der Liberale Heiner Garg warf den Grünen hingegen Panikmache vor: „Sie zetteln durch die Verdrehung von Tatsachen eine Diskussion an, die ich für gefährlich halte." Die Folge sei eine Beunruhigung der Bevölkerung, und letztendlich würde dies auch den von den Grünen bekämpften „Bundeswehreinsatz im Inneren Vorschub leisten".

Diskussion um "Drittschutz"

Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April. Die Leipziger Richter hatten einer Brunsbütteler Anwohnerin Recht gegeben, die auf Schutzvorkehrungen gegen radioaktive Strahlung gedrungen hatte. Ein Anrecht auf so genannten "Drittschutz" bestehe, wenn ein Bürger „einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint", so das Gericht. 

Nach Auffassung der Grünen ist die Wand des Reaktorgebäudes in der 1976 errichteten Anlage zu dünn, um einem Flugzeugabsturz oder schweren Geschossen zu widerstehen. Vor dem Hintergrund des Leipziger Urteils sei der "Drittschutz" nicht gegeben – die Anlage müsse deshalb sofort geschlossen werden.

Das Kraftwerk Brunsbüttel steht, ebenso wie der Meiler in Krümmel, seit dem 28. Juni des letzten Jahres nach einer Pannenserie still. Ein Termin für das Wiederanfahren steht noch nicht fest.

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Hintergrund:
Die Grünen fordern die Landesregierung erneut auf, dem Atomkraftwerk Brunsbüttel an der Unterelbe die Betriebserlaubnis zu entziehen. Die Anlage sei nicht ausreichend vor Terrorangriffen, etwa gezielten Flugzeugabstürzen, geschützt. Zudem soll sich die Landesregierung im Bund für deutschlandweit einheitliche Sicherheitsvorschriften einsetzen.

Grundlage des Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April. Die Leipziger Richter hatten einer Brunsbütteler Anwohnerin recht gegeben, die auf Schutzvorkehrungen gegen radioaktive Strahlung gedrungen hatte. Ein Anrecht auf so genannten "Drittschutz" bestehe, wenn ein Bürger „einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint", so das Gericht. Nach Auffassung der Grünen gelte dies beispielsweise für einen Terrorangriff, der „nicht mehr ausgeschlossen werden" könne. Denn: Die Wand des Reaktorgebäudes in der 1976 errichteten Anlage sei zu dünn, um einem Flugzeugabsturz oder schweren Geschossen zu widerstehen. Vor dem Hintergrund des Leipziger Urteils sei der "Drittschutz" nicht gegeben – die Anlage müsse deshalb sofort geschlossen werden.

Das Kraftwerk in Brunsbüttel steht, ebenso wie der Meiler in Krümmel, seit dem 28. Juni des letzten Jahres nach einer Pannenserie still. In Brunsbüttel war es zu einem Kurzschluss in einer Schaltanlage gekommen, in Krümmel brach wenige Stunden später in einer Trafostation ein Feuer aus. Ein Termin für das Wiederanfahren steht noch nicht fest. Wirtschaftsminister Werner Marnette (CDU) hat angekündigt, mit dem Betreiber Vattenfall Gespräche hierüber zu führen. Dieser Punkt ist auch Gegenstand eines weiteren Grünen-Berichtsantrags, den der Landtag in dieser Tagung ohne Aussprache behandelt (...gehe zu).

Vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online,
März 2004

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E n e r g i e  / F o r s t e n

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k o o p e r a t i o n

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