Grüne wollen AKW Brunsbüttel Betriebserlaubnis entziehen
„Meiler nicht vor Terrorangriff aus der Luft
geschützt"
Kiel (SHL/12.11.) Die
Fronten im Streit um die Sicherheit des Kernkraftwerkes Brunsbüttel
vor einem möglichen Terrorakt aus der Luft bleiben verhärtet.
Während SPD, Grüne und der SSW im Landtag den Atommeiler nur als
unzureichend geschützt ansehen, hält die Union die Sicherheit der
Anlage insbesondere durch die Überwachung des Luftraums für
gewährleistet. Die Liberalen bezeichneten einen Angriff aus der
Luft als „unwahrscheinlich". Anlass der Debatte war die
Forderung der Grünen, dem Kraftwerk Brunsbüttel wegen fehlender
Sicherheitsvorkehrungen die Betriebserlaubnis zu entziehen. Der
Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss
überwiesen.
Der Schutz der Kraftwerke vor Terrorakten sei
atomrechtlich zu gewährleisten, begründete Detlef Matthiessen
(Grüne) das Ansinnen seiner Partei. Dies sei bislang nicht
geschehen, die deutschen Kraftwerke stünden „nackt vor
Anschlägen da". Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), die
im Kabinett für Kernkraft zuständig ist, zeigte zwar Verständnis
für die Sorge der Grünen, nannte aber einen Terroranschlag aus der
Luft „außerhalb des Wahrscheinlichen". Ein Widerruf der
Betriebserlaubnis könne derzeit nicht rechtssicher erfolgen.
Gleichwohl hätten die Betreiber nach „Stand von Wissenschaft und
Technik für bestmöglichen Schutz zu sorgen".
Koalitionsfraktionen unterschiedlicher Meinung
Der Staat habe ausreichend Maßnahmen zum Schutz des
Luftraums ergriffen, der einen „Angriff auf ein Atomkraftwerk
quasi von vornherein ausschließt", sagte Jens-Christian
Magnussen (CDU). Dem mochte Olaf Schulze vom Koalitionspartner SPD
nicht folgen: Auch er plädierte dafür, „Brunsbüttel
abzuschalten", weil es im Falle eines Terroraktes nicht sicher
sei. Auch wenn eine Attacke auf ein Kraftwerk derzeit nicht denkbar
sei: „Brunsbüttel ist nicht geschützt" und gehöre
stillgelegt, stimmte Lars Harms (SSW) zu.
Der Liberale Heiner Garg warf den Grünen hingegen
Panikmache vor: „Sie zetteln durch die Verdrehung von Tatsachen
eine Diskussion an, die ich für gefährlich halte." Die Folge
sei eine Beunruhigung der Bevölkerung, und letztendlich würde dies
auch den von den Grünen bekämpften „Bundeswehreinsatz im Inneren
Vorschub leisten".
Diskussion um "Drittschutz"
Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom April. Die Leipziger Richter hatten
einer Brunsbütteler Anwohnerin Recht gegeben, die auf
Schutzvorkehrungen gegen radioaktive Strahlung gedrungen hatte. Ein
Anrecht auf so genannten "Drittschutz" bestehe, wenn ein
Bürger „einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf
vorträgt, bei dem eine Verletzung in seinen Rechten möglich
erscheint", so das Gericht.
Nach Auffassung der Grünen ist die Wand des
Reaktorgebäudes in der 1976 errichteten Anlage zu dünn, um einem
Flugzeugabsturz oder schweren Geschossen zu widerstehen. Vor dem
Hintergrund des Leipziger Urteils sei der "Drittschutz"
nicht gegeben – die Anlage müsse deshalb sofort geschlossen
werden.
Das Kraftwerk Brunsbüttel steht, ebenso wie der
Meiler in Krümmel, seit dem 28. Juni des letzten Jahres nach einer
Pannenserie still. Ein Termin für das Wiederanfahren steht noch
nicht fest.