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Petitionsausschuss
– Drucksache 16/2287
Der Vorsitzende des
Petitionsausschusses, Detlef Buder, hat dem Plenum seinen neuesten
Quartalsbericht vorgestellt. Die Eckdaten: In den Monaten Juli bis
September sind bei dem Ausschuss 117 neue Petitionen eingegangen.
69 konnten in drei Sitzungen abschließend beraten werden, davon 42
Prozent ganz oder zumindest teilweise im Sinne der Petenten. Buder
zeigte sich erfreut, dass der Petitionsausschuss nunmehr personell in
der Lage sei, Bürgersprechstunden vor Ort in den Kreisen und
kreisfreien Städten anbieten zu können.
Traditionell stellte Vorsitzende des
Petitionsausschusses dem Plenum zwei Fälle
vor:
Ziemlich genau ein Jahr
ist es her, dass sich der Petitionsausschuss für Vermieter von
Ferienwohnungen stark gemacht hat, die ganzjährig zur Zahlung von
Rundfunkgebühren herangezogen worden waren, obwohl sie ihre
Ferienwohnungen nur saisonal vermieteten. Zwischenzeitlich konnte der
Petitionsausschuss einem Vermieter aus Dithmarschen eine erfreuliche
Mitteilung machen: Die Landesrundfunkanstalten haben sich auf Vorschlag
der Bundesländer auf eine Kulanzregelung geeinigt. Danach können
Vermieter einzelner Ferienwohnungen, die nicht unter das sogenannte
Hotelprivileg fallen, nunmehr eine saisonale Freistellung von den
Rundfunkgebühren beantragen, wenn ihre Ferienwohnung mindestens drei
zusammenhängende Kalendermonate im Jahr nicht vermietet wird. „Ich
begrüße sehr, dass eine Regelung gefunden worden ist, die die
Interessen der zahlreichen Vermieter von Ferienwohnungen im Urlaubsland
Schleswig-Holstein angemessen berücksichtigt", so der
Ausschussvorsitzende Detlef Buder.
In einem anderen
Petitionsverfahren konnte sich der Petitionsausschuss erfolgreich für
ein hoch betagtes Ehepaar aus dem Kreis Steinburg einsetzen. Die
Eheleute, beide weit über 80, waren vom Statistischen Amt aufgefordert
worden, Erhebungsbögen zum Mikrozensus auszufüllen. Weil sie der
Auskunftspflicht nicht nachgekommen waren, ist ihnen ein Ordnungsgeld
angedroht worden. Die Eheleute hatten allerdings keineswegs die Absicht,
die statistische Erhebung zu boykottieren. Vielmehr waren sie
verunsichert und mit den umfangreichen Formularen komplett überfordert.
Glücklicherweise konnte die Sache nach Einschaltung des
Petitionsausschusses schnell und unbürokratisch geregelt werden. Ein
Mitarbeiter des Statistischen Amtes hat die Petenten angerufen und
ausführlich beraten. Nach einer Fristverlängerung waren sie dann auch
in der Lage, die Bögen ordnungsgemäß auszufüllen.
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