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Auf dieser
Seite: Fischerei
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Top 3:
Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Landes-
Fischereigesetzes (LFischG) vom 10. Februar 1996
(GVOBl. Schl.-H. S. 169)
Gesetzentwurf
der Fraktion der SPD – Drucksache 17/35
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Landtag hat
frisches
Fischereigesetz am Haken
Hobby-Angler sollen an kleinen Gewässern ihre
Leinen ohne Fischereischein auswerfen dürfen
Kiel (SHL/19.11.) Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
für die Fischerei in Schleswig-Holstein sollen auf den neuesten
Stand gebracht werden. Hierüber herrscht Einigkeit im Landtag. Das
Fischereigesetz aus dem Jahr 1996 müsse nach bürokratischen
Vorschriften durchforstet werden, zugleich sei auf die Belange des
Tierschutzes und die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu
achten, hieß es parteiübergreifend. Alle Fraktionen wiesen darauf
hin, dass die Küsten-, Binnen-, Krabben-, Muschel- und
Sportfischerei im Lande sowie der Angel-Tourismus wichtige
Wirtschaftsfaktoren seien.
Grundlage der Debatte war eine Vorlage der SPD, die
die Sozialdemokraten am Ende der vergangenen Wahlperiode gemeinsam
mit dem damaligen Koalitionspartner CDU erarbeitet haben. Demnach
sollen Hobby-Angler künftig an kleinen Gewässern ohne
Fischereischein ihre Leinen auswerfen dürfen. Der Wegfall dieser
Vorgabe soll mehr Touristen ins Land locken. Außerdem regen die
Sozialdemokraten präzisere Vorgaben zum Wettangeln an, etwa gegen
das so genannte „Catch-and-Release"-Trophäenangeln, bei dem
die Tiere gefischt, fotografiert und wieder ins Wasser geworfen
werden. Bei Verstößen gegen das Fischereigesetz wollen die
Sozialdemokraten den Behörden erlauben, Angel und Fanggeräte zu
konfiszieren. Dies ist derzeit nicht möglich.
Nun werden die Fachpolitiker im Umwelt- und
Agrarausschuss weiter beraten und dabei auch die betroffenen
Interessenverbände anhören.
Hauptredner:
Bernd Schröder (SPD), Klaus Klinckhamer (CDU), Günter Hildebrand
(FDP), Bernd Voß (Grüne), Ranka Prante (Linke), Flemming Meyer
(SSW), Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU)
Hintergrund:
Die SPD schlägt eine Reihe von Änderungen und
Ergänzungen zum Landesfischereigesetz vor. Zum einen
sollen die Behörden strenger als bisher gegen Verstöße
vorgehen können, zum anderen streben die Sozialdemokraten
bürokratische Vereinfachungen an. Insbesondere für
Freizeitfischer an Binnengewässern soll es Änderungen
geben.
So sollen
Hobby-Angler nach dem Willen der SPD künftig an kleinen
Gewässern ohne Fischereischein ihre Leinen auswerfen
dürfen. Dies sei bereits in Dänenmark und in einigen
anderen Bundesländern üblich. Der Wegfall dieser Vorgabe
soll mehr Touristen ins Land locken. Zudem streben die
Sozialdemokraten an, dass die Fischereiabgabe für bis zu
vier Jahre im Voraus bezahlt werden kann – bislang ist
dies nur für ein Jahr möglich. Und: Die Inhaber von
Fischereierlaubnisscheinen müssen nach dem Entwurf der
SPD künftig nicht mehr ihre Adresse auf dem Schein
angeben.
Einschränkungen
beim "Catch-and-Release"-Trophäenangeln
Außerdem
regen die Sozialdemokraten präzisere Vorgaben zum
Wettangeln an. Einerseits sollen solche Veranstaltungen,
anders als bisher, grundsätzlich erlaubt werden, wenn sie
zum Erhalt des biologischen Gleichgewichts im See dienen.
Andererseits wendet sich der Gesetzentwurf aber gegen das
so genannte "Catch-and-Release"-Trophäenangeln,
bei dem die Tiere gefischt, fotografiert und wieder ins
Wasser geworfen werden. Dies widerspreche den
Tierschutzbestimmungen. Bei Verstößen gegen das
Fischereigesetz wollen die Sozialdemokraten den Behörden
erlauben, Angel und Fanggeräte zu konfiszieren. Auch dies
ist derzeit nicht möglich.
Schließlich
enthält der Gesetzesentwurf einige Regeln zur Umsetzung
der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Landesrecht.
Diese EU-Vorgabe hat das Ziel, bis 2015 alle Gewässer in
einen ökologisch und chemisch guten Zustand zu versetzen.
Um dies zu überprüfen, sollen Fische auch aus
Forschungsgründen gefangen werden dürfen, etwa um die
Zusammensetzung des Fischbestandes nach Alter oder nach
den Arten zu bestimmen.
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