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Auf dieser Seite: SGB II 

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Top 14:
Unverzügliche Neuordnung der Trägerschaft im SGB II

Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/22 
     Aufruf gemeinsam mit
Top 24:
Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen 
aus einer Hand erhalten
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/37 

Landtag uneins zur zukünftigen Struktur der Zuständigkeit für Hartz-IV-Empfänger 

Kiel (SHL/20.11.) Im Streit um die Behörden-Zuständigkeit für Hartz-IV-Empfänger hat sich der Landtag einheitlich für eine zügige Lösung ausgesprochen. Dabei gehen die Vorstellungen der Fraktionen auseinander. Während Grüne, FDP und SSW sich – wie schon im März – im Grundsatz für die Stärkung der Kommunen im so genannten Optionsmodell stark machen, sprechen sich die Sozialdemokraten für das bisherige System der Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) aus. Die CDU ist ebenfalls für eine Öffnung des Optionsmodells, will aber mit Kommunen und Bundesagentur für Arbeit zwei eng verknüpfte Anlaufstellen „unter einem Dach" schaffen. Die Linken wollen die Aufgaben komplett der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Im Sozialausschuss soll nun ein Kompromiss gefunden werden.

Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht das jetzige Modell, in dem Bundesagentur für Arbeit und Kommunen gemeinsam in den ARGEN für Betreuung, Vermittlung und Qualifizierung zuständig sind, für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende kommenden Jahres das Problem zu beseitigen.

  Sozialminister Garg will auf 
  Fachministerkonferenz Druck machen

Im Namen der Landesregierung versprach Sozialminister Heiner Garg (FDP), sich in der kommenden Woche bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im bayerischen Berchtesgarden „vehement und mit Nachdruck" dafür einzusetzen, dass es „eine Lösung aus einer Hand für die Betroffenen" gibt. Garg schloss auch nicht aus, dass eine Entfristung des Optionsmodells vorstellbar sei. Bundesweit gibt es 69 Optionskommunen, die die Gesamtbetreuung in Eigenregie regeln. In Schleswig-Holstein sind es zwei, die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Es handelt sich dabei um einen bis 2011 befristeten Modellversuch.

Hintergrund: Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat beschlossen, langzeitarbeitslose Menschen wieder von zwei verschiedenen Institutionen betreuen zu lassen. Danach soll Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit ausgezahlt werden, weitere Leistungen wie Hilfe zur Unterkunft oder eine Schuldnerberatung sollen die Hartz-IV-Empfänger durch Einrichtungen der Kommune erhalten. Diese Position stieß nicht nur in der Opposition, sondern auch bei der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Birgit Wille-Handels auf Kritik. In einer Pressemitteilung hatte sie die Zersplitterung des Hilfesystems kürzlich als „denkbar schlechteste Alternative" bezeichnet.

Weitere Stimmen aus dem Plenum:

Marret Bohn (Grüne):
Seit zwei Jahren hat sich so gut wie nichts bei diesem Thema getan, die Mitarbeiter der ARGEN wissen nicht, wie ihre Zukunft aussieht. Der jetzige Beschluss von Schwarz-Gelb im Bund, zwei Anlaufstellen zu schaffen, ist ein Aufleben alter Verschiebebahnhöfe.

Christopher Vogt (FDP):
Es bedeutet mehr Aufwand für alle Beteiligten, wenn man Arbeitsagenturen und Sozialbehörden wieder komplett getrennt arbeiten lassen würde. Bundesweit müssten rund 350 Jobcenter in einem sehr kurzen Zeitraum wieder entflochten werden.

Wolfgang Baasch (SPD):
Allen Betroffenen droht zusätzliche Bürokratie. Sie haben zukünftig wieder zwei Ansprechpartner in verschiedenen Dienststellen. Dies hat nichts mit einer transparenten, modernen und ganzheitlichen Beratung und Antragsbewilligung zu tun.

Werner Kalinka (CDU):
Wir brauchen eine ehrliche Bilanz der Situation der ARGEN und eine dauerhafte Arbeits- und Planungssicherheit der Mitarbeiter. Frust, hohe Fluktuation, Anonymität in der Betreuung und eine große Zahl von Rechtsstreitigkeiten zeigen, dass dort längst nicht alles so gut ist, wie es dargestellt wird.

Antje Jansen (Linke):
Hartz IV hat zu mehr Armut geführt und gehört abgeschafft. Die Trägerschaft muss eindeutig zugewiesen werden. Weder ARGEN noch Kommunen werden zu Lösungen beitragen.

Flemming Meyer (SSW):
Es kommt darauf an, eine individuelle Arbeitsmarktpolitik zu entwickeln. Deshalb brauchen wir ein neues Konzept, in dem die Kommunen die Förderung der Langzeitarbeitslosen übernehmen. Eine effektive Förderung setzt voraus, dass man die lokalen Gegebenheiten und Entwicklungen kennt.

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Hintergrund:
Grüne und SPD haben unterschiedliche Ansätze im Streit um die Behörden-Zuständigkeit für Hartz-IV-Empfänger. Während die Grünen sich für die Stärkung der Kommunen im so genannten Optionsmodell stark machen, sprechen sich die Sozialdemokraten im Grundsatz für das bisherige System der Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) aus. Einig sind sich die beiden Oppositionsfraktionen darin, dass das Thema zügig gelöst werden muss.

Bislang waren die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Kommunen gemeinsam in den ARGEN für Betreuung, Vermittlung und Qualifizierung zuständig. Dieses Modell hat das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 jedoch für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Die Mischverwaltung, bei der Bundesbedienstete und kommunale Mitarbeiter gemeinsam tätig sind, verstoße gegen den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis Ende 2010 das Problem zu beseitigen. Dem Vernehmen nach sieht der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung vor, die bisherige Zusammenarbeit von BA und Kommunen zu trennen.

  Modell "Zentren für Arbeit und 
  Grundsicherung" jüngst gescheitert

Ein erster Anlauf das Problem zu lösen ist kurz vor der Bundestagswahl im September gescheitert. Eine CDU-SPD-Arbeitsgruppe wollte bundesweit 370 öffentlich-rechtlich organisierte „Zentren für Arbeit und Grundsicherung" einrichten. Hierfür hätte das Grundgesetz geändert werden müssen. Dies scheiterte jedoch am Nein der Unions-Fraktion im Bundestag. CDU/CSU befürchteten, dass die Kommunen geschwächt würden und dass zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstünde.

Derzeit gibt es bundesweit 349 Jobcenter mit fast 61.000 Beschäftigten. Hier sind die Gemeinden zuständig für die Unterkunft der Hilfsbedürftigen, für soziale Dienste wie Schuldnerberatung und für die Kinderbetreuung von Alleinerziehenden, die eine Arbeit suchen. Insgesamt beziehen nach Angaben der BA 6,5 Millionen Menschen in Deutschland Hartz-IV-Leistungen (Stand: Mai 2009).

Der Bund zahlt Hartz IV und die Arbeitsförderung. Dies wird dann für die Betroffenen in einem Bescheid des Jobcenters zusammengefasst. Zudem gibt es bundesweit 69 Optionskommunen, die die Gesamtbetreuung in Eigenregie regeln. In Schleswig-Holstein sind es zwei, die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Es handelt sich dabei um einen bis 2011 befristeten Modellversuch.

Vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online
März 2009

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Regierungserklärung:
Carstensen steckt schwarz-gelbe Ziele ab

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: - - -

I n n e n  / R e c h t

1. Lesungen:
Wahlgesetz
Abgeordnetengesetz
(ohne Aussprache)
Wahl:
Wahlkreisausschuss
(ohne Aussprache)
Anträge:
Homosexuelle Beamtenpaare
Verhaltensregelung
(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

1. Lesung:
Haushaltsordnung
(ohne Aussprache)
Anträge:
Schuldenbremse
Steuersenkungen
HSH Nordbank
Bundesbank-Filialen

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Antrag:
Sozialgesetzbuch II

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

1. Lesung:
Tariftreue-Gesetz
Anträge:
Flughafen Lübeck
Aufsichtsrat Flughafen HH
(ohne Aussprache)
Bericht:

Innovationsstiftung
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

1. Lesung:
Fischereigesetz
Anträge:
Tierschutz
CO2-Endlagerung
Schweinegrippe
(ohne Aussprache)
FFH-Gebiete
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Anträge:
Mitbestimmung an Unis 
und Schulen
Bildungsfinanzierung
Denkmalschutz
(ohne Aussprache)
Bericht:

Unterrichtssituation

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Ostsee-Politik
Armut; soziale Ausgrenzung
Ausschuss der Regionen
(ohne Aussprache)