Das Problem: Nach der Führerscheinreform im Jahr
1999 dürfen Besitzer des B-Führerscheins nur noch Fahrzeuge bis
zu 3,5 Tonnen lenken. Ältere Führerscheine der Klasse 3 gelten
hingegen nach wie vor auch für größere Fahrzeuge. Dies, so die
Befürchtung, führt bei den Rettungsdiensten langfristig zu
Nachwuchsproblemen – denn es muss nach derzeitiger Rechtslage
stets ein Brandlöscher mit der nötigen älteren Fahrerlaubnis
vor Ort sein.
Dem Ehrenamt keine Steine in den Weg legen
„Denjenigen, die ehrenamtlich zupacken wollen,
sollen keine Steine in den Weg gelegt werden", warb Markus
Matthießen (CDU) für eine unbürokratische Regelung. Auch
Jens-Uwe Dankert (FDP) betonte, „das Engagement der Feuerwehr
ist unverzichtbar". Jüngeren Mitgliedern werde mit dem
Feuerwehrführerschein der Dienst wieder attraktiver gemacht.
Andreas Beran (SPD), der selbst in einer
Freiwilligen Feuerwehr aktiv ist, kritisierte dagegen, der Antrag
sei „ohne Substanz". Die Retter sollten lediglich „umschmeichelt"
und das Thema „für parteipolitische Ziele vor den Karren
gespannt" werden. So fehle ihm von der Koalition die Antwort
auf die Frage, wer die Führerschein-Ausbildung übernehmen soll.
Auch der Grünen-Abgeordnete Thorsten Fürter bemängelte das
Prozedere: „Der Antrag ist reine Show, da sich der Bundestag
bereits mit dem Thema beschäftigt hat."
Heinz-Werner Jezewski (Linke) wies darauf hin,
dass der Feuerwehrführerschein seit über zehn Jahren diskutiert
werde: „So eilig wie jetzt dargestellt, scheint es also nicht zu
sein." Und Silke Hinrichsen vom SSW regte in
Kooperation mit den Fachverbänden „einen abgespeckten
Führerschein" an. Dieser sollte eine professionelle Schulung
beinhalten, „ohne dass die Kosten ins Unermessliche
steigen".