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Ausschuss
diskutiert
Konzessionsabgabe für
Heizgas
Kiel (SHL/18.11.)
Die Grünen wollen erreichen, dass die Kommunen auch
weiterhin ausreichend Durchleitungsgebühren von den Gas-Versorgern
erhalten. Konkret soll das Niveau der
heute in der Regel gezahlten Konzessionsabgabe für
Heizgas rechtlich abgesichert werden, damit sich die
Finanzsituation der Städte und Gemeinden nicht verschlechtert. Die Konzessionsabgabe ist eine
Durchleitungsgebühr, die die Unternehmen für die
Benutzung der öffentlichen Leitungssysteme entrichten.
Der Antrag wurde ohne Aussprache an den Wirtschaftsausschuss zur
weiteren Beratung überwiesen.
Hintergrund:
Die Grünen wollen erreichen, dass die Kommunen auch
weiterhin ausreichend Durchleitungsgebühren von den Gas-Versorgern
erhalten. Konkret soll das Niveau der
heute in der Regel gezahlten Konzessionsabgabe für
Heizgas rechtlich abgesichert werden, damit sich die
Finanzsituation der Städte und Gemeinden nicht verschlechtert. Die Konzessionsabgabe ist eine
Durchleitungsgebühr, die die Unternehmen für die
Benutzung der öffentlichen Leitungssysteme entrichten.
Die Grünen
monieren nun, dass die Unternehmen vielfach nicht den
üblichen Durchleitungstarif zahlen, der etwa bei einer
Stadt mit 25.000 bis 100.000 Einwohnern bei 0,27 Cent pro
Kilowattstunde (kWh) Heizgas liegt. Stattdessen schließen
sie Sonderverträge ab, laut denen sie nur ein Zehntel
dieser Summe entrichten. Entsprechend soll sich die
Landesregierung im Bundesrat für ein Verbot solcher
Sonderverträge für Kunden einsetzen, die mehr als 500.000
kWh pro Jahr abnehmen. Im Strombereich gebe es eine
derartige Regelung bereits, betonen die Grünen. Beim Gas
sei sie vergessen worden.
Die
Konzessionsabgabe ist eine wesentliche Einnahmequelle der
Kommunen. Schätzungsweise nehmen die deutschen Städte und
Gemeinden pro Jahr 3,5 bis 4 Milliarden Euro jährlich aus
dieser Abgabe ein.
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