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Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen (Spielhallengesetz - SpielhG)

Gesetzentwurf der Landesregierung / Federführend ist das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr - Drucksache 17/1934 

Schärfere Auflagen für das kleine Glücksspiel an der Straßenecke

Landesregierung legt dem Parlament sein 
neues Spielhallengesetz vor

Kiel (SHL/16.11.) Das von der Landesregierung vorgelegte Spielhallengesetz ist im Plenum auf ein positives Echo gestoßen. Unisono lobten die Vertreter des Regierungslagers und der Opposition den Entwurf als eine gute Grundlage für die Verbesserung der Suchtprävention und zum Schutz der Ortsbilder. Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) bezeichnete den Gesetzentwurf als "letzten Baustein für ein in sich schlüssiges Spielrecht". Vorgesehen sind eine Reihe neuer Auflagen für die Betreiber von Spielhallen. So sollen Mehrfach-Konzessionen spätestens in fünf Jahren auslaufen, die Öffnungszeiten begrenzt und die Außenwerbung an den Spielstätten reglementiert werden. Zudem ist ein 300-Meter-Mindestabstand der Spielhallen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgesehen.

Es gab aber auch nachdenkliche Töne im Plenum: Jens Magnussen (CDU) warnte davor, die seriösen Spielhallen-Betreiber "in die Ecke" zu stellen und eine Branche mit 3.000 Arbeitsplätzen und einen Jahresumsatz von 110.000 Millionen Euro zu gefährden. Denn, so Magnussen, viele Unternehmer der Branche seien sich durchaus ihrer sozialen Verantwortung bewusst. In dieselbe Richtung argumentierte Wolfgang Kubicki (FDP): Es gelte den Gesetzentwurf mit den Gewerbetreibenden zu erörtern. Schließlich gehe es nicht um die "Ausradierung des öffentlichen Gewinnspiels".

Die Oppositionsfraktionen nahmen die Effektivität der geplanten Regelungen ins Visier. So monierte Monika Heinold (Grüne), dass der Gesetzentwurf keine Sperr-Datei für Spielsüchtige enthalte, Heinz-Werner Jezewski (Linke) bemängelte, dass der geplante Abstand zwischen Jugendeinrichtungen und Spielhallen zu gering sei, und Lars Harms (SSW) bezweifelte, dass die Kommunen angesichts klammer Kassen in der Lage seien, das Spielhallengesetz in die Tat umzusetzen. Der Sozialdemokrat Andreas Beran meinte: "Der wirklich lobenswerte Gesetzentwurf soll nur den Deckmantel über das nun wirklich missratene Glücksspielgesetz legen und von dessen schädlichen Inhalte ablenken." (Hintergrund-Info zum Glücksspielgesetz auf der Seite Glücksspielgesetz).

In der Zeit von 3:00 bis 10:00 Uhr 
sollen die Daddelautomaten ruhen

In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 520 Spielhallen. Künftig sollen keine neuen Spielhallen in der Nähe von bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen gebaut werden. Es müssen mindestens 300 Meter zwischen Schule und Spielstätte liegen. Zudem sollen große Gebäudekomplexe mit mindestens zwei Hallen nach einer Übergangszeit von fünf Jahren geschlossen werden. Aus Gründen des Spielerschutzes will die Landesregierung nächtliche Sperrzeiten von 3:00 bis 10:00 Uhr festlegen und eine Ausweispflicht einführen. Die Außenwerbung durch eine auffällige Gestaltung einer Spielhalle soll künftig nicht mehr erlaubt sein.

Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
Die schleswig-holsteinische Landesregierung will mit einem neuen Spielhallengesetz den Jugend- und Spielerschutz verbessern und den Neubau von Spielhallen begrenzen. Bislang habe es im Land - wie in den meisten anderen Bundesländern auch - kein entsprechendes Gesetz gegeben, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Nun werde das sogenannte gewerbliche Spiel in geordnete Bahnen gelenkt. Der Entwurf wird in Erster Lesung im Landtag beraten und soll, die Zustimmung vorausgesetzt, Mitte 2012 in Kraft treten.

In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 520 Spielhallen. Künftig sollen keine neuen Spielhallen in der Nähe von bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen gebaut werden. Es müssen mindestens 300 Meter zwischen Schule und Daddel-Halle liegen. Zudem sollen große Spielhallenkomplexe mit mindestens zwei Hallen nach einer Übergangszeit von fünf Jahren geschlossen werden. Aus Gründen des Spielerschutzes will die Landesregierung nächtliche Sperrzeiten von 3.00 Uhr bis 10.00 Uhr morgens festlegen und eine Ausweispflicht einführen. Die Außenwerbung durch eine auffällige Gestaltung einer Spielhalle soll künftig nicht mehr erlaubt sein.

Letzte Debatte zum Thema:
plenum-online
September 2011

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