Schärfere Auflagen
für das kleine Glücksspiel an der Straßenecke
Landesregierung legt dem Parlament
sein
neues Spielhallengesetz vor
Kiel (SHL/16.11.) Das von der
Landesregierung vorgelegte Spielhallengesetz ist im Plenum auf ein
positives Echo gestoßen. Unisono lobten die Vertreter des
Regierungslagers und der Opposition den Entwurf als eine gute
Grundlage für die Verbesserung der Suchtprävention und zum
Schutz der Ortsbilder. Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU)
bezeichnete den Gesetzentwurf als "letzten Baustein für ein in
sich schlüssiges Spielrecht". Vorgesehen sind eine Reihe neuer
Auflagen für die Betreiber von Spielhallen. So sollen
Mehrfach-Konzessionen spätestens in fünf Jahren auslaufen, die
Öffnungszeiten begrenzt und die Außenwerbung an den Spielstätten
reglementiert werden. Zudem ist ein 300-Meter-Mindestabstand der
Spielhallen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgesehen.
Es gab aber auch nachdenkliche Töne im Plenum:
Jens Magnussen (CDU) warnte davor, die seriösen
Spielhallen-Betreiber "in die Ecke" zu stellen und eine
Branche mit 3.000 Arbeitsplätzen und einen Jahresumsatz von 110.000
Millionen Euro zu gefährden. Denn, so Magnussen, viele Unternehmer
der Branche seien sich durchaus ihrer sozialen Verantwortung bewusst. In
dieselbe Richtung argumentierte Wolfgang Kubicki (FDP): Es gelte den
Gesetzentwurf mit den Gewerbetreibenden zu erörtern. Schließlich
gehe es nicht um die "Ausradierung des öffentlichen
Gewinnspiels".
Die Oppositionsfraktionen nahmen die Effektivität
der geplanten Regelungen ins Visier. So monierte Monika Heinold
(Grüne), dass der Gesetzentwurf keine Sperr-Datei für
Spielsüchtige enthalte, Heinz-Werner Jezewski (Linke) bemängelte,
dass der geplante Abstand zwischen Jugendeinrichtungen und
Spielhallen zu gering sei, und Lars Harms (SSW) bezweifelte, dass
die Kommunen angesichts klammer Kassen in der Lage seien, das
Spielhallengesetz in die Tat umzusetzen. Der Sozialdemokrat Andreas
Beran meinte: "Der wirklich lobenswerte Gesetzentwurf soll nur
den Deckmantel über das nun wirklich missratene Glücksspielgesetz
legen und von dessen schädlichen Inhalte ablenken." (Hintergrund-Info
zum Glücksspielgesetz auf der Seite Glücksspielgesetz).
In der Zeit von 3:00 bis 10:00 Uhr
sollen die Daddelautomaten ruhen
In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 520
Spielhallen. Künftig sollen keine neuen Spielhallen in der Nähe
von bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen gebaut werden. Es
müssen mindestens 300 Meter zwischen Schule und Spielstätte
liegen. Zudem sollen große Gebäudekomplexe mit mindestens zwei
Hallen nach einer Übergangszeit von fünf Jahren geschlossen
werden. Aus Gründen des Spielerschutzes will die Landesregierung
nächtliche Sperrzeiten von 3:00 bis 10:00 Uhr festlegen und eine
Ausweispflicht einführen. Die Außenwerbung durch eine auffällige
Gestaltung einer Spielhalle soll künftig nicht mehr erlaubt sein.
Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung an den
Wirtschaftsausschuss sowie an den Innen- und Rechtsausschuss
überwiesen.