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Auf dieser
Seite: Abfallgesetz
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Top 36
Kommunale
Daseinsvorsorge erhalten, die Änderung
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)
stoppen
Antrag der
Fraktionen von SPD, B90/DIE GRÜNEN und
DIE LINKE - Drs. 17/1957(neu)
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Trotz Bedenken:
Schwarz-Gelb für Teil-Privatisierung der Abfall-Entsorgung
Kiel (SHL/18.11.) Mit ihrem
neuen Abfallgesetz will die Bundesregierung die Müll-Entsorgung
stärker als bisher für private Unternehmen öffnen. Ziel ist es,
dass noch mehr Abfälle als derzeit recycelt und wiederverwertet
werden. Doch SPD, Grüne, Linke und SSW im Landtag sind skeptisch:
Die Sammlung von Wertstoff-Müll dürfe nicht zur Goldgrube für
private Müll-Unternehmen werden - und gleichzeitig die kommunalen
Entsorger von lukrativen Aufträgen abschneiden. Deswegen forderte
die Opposition die Landesregierung auf, das Gesetz nächste Woche im
Bundesrat abzulehnen. Doch CDU und FDP bezeichneten das neue
Regelwerk - trotz eigener Bedenken - als "guten
Kompromiss".
Die "Geschäfts- und Gewinnaussichten"
werden viele Interessenten anlocken, prophezeite Marion Sellier
(SPD). Die Privat-Entsorger würden dann "Rosinenpickerei"
betreiben und sich die Aufträge für wertvolle Stoffe wie
Alt-Metall sichern und vor allem dicht besiedelte Regionen bedienen.
Für die Kreise und Städte hingegen bliebe dann nur noch der wenig
lukrative Rest übrig. Diese "Parallelsammlung" gehe
zulasten der kommunalen Kassen und bringe höhere Gebühren für den
Bürger mit sich, befürchtete Sellier.
Mit Blick auf diese Einwände hatte Schwarz-Gelb in
Berlin das Abfallgesetz vor der Verabschiedung im Bundestag Ende
Oktober kommunalfreundlicher gestaltet. Nun kann ein
Privat-Unternehmen den Zuschlag nur bekommen, wenn die Kommune nicht
selbst über ein hochwertiges Sammelsystem verfügt. Zudem muss sich
der private Anbieter verpflichten, für mindestens drei Jahre zu
sammeln - und sich nicht sofort zurückzuziehen, wenn die
Rohstoffpreise sinken. Das reichte Sellier jedoch nicht aus. Sie
warb dafür, die Müll-Entsorgung als "Teil der kommunalen
Daseinsvorsorge" komplett in öffentlicher Hand zu belassen.
Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU) wies die Fundamental-Kritik der
Opposition dagegen als "wettbewerbsfeindliches Ansinnen"
und "europarechtswidrig" zurück.
Ministerin: "Gerichtsverfahren scheinen
vorprogrammiert"
Doch auch die Ministerin hatte Bedenken: Es werde "Unsicherheiten" und
Streitfälle zwischen Kommune und Privat-Firma geben, wessen
Entsorgungsangebot das bessere und günstigere sei. "Gerichtsverfahren
scheinen vorprogrammiert", so Rumpf. Aber: Nur wegen solcher
"Nuancierungen" sei es "nicht vertretbar",
das gesamte Gesetz in ein Vermittlungsverfahren zu schicken und
damit insgesamt zu gefährden.
Weitere Hauptredner:
Barbara Ostmeier (CDU) Carsten-Peter Brodersen (FDP), Marlies Fritzen
(Grüne), Heinz-Werner Jezewski (Linke), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Mit ihrem neuen Abfallgesetz will die schwarz-gelbe
Koalition in Berlin erreichen, dass noch mehr Abfälle als
bisher recycelt und wiederverwertet werden. Doch SPD und
Grüne im Landtag warnen: Die Sammlung von Wertstoff-Müll
darf nicht zulasten der Kommunen gehen und zur Goldgrube
für private Müllunternehmen werden.
Die
Befürchtung: Entsorgungsfirmen könnten sich um lukrative
Aufträge bewerben und damit die kommunalen Entsorger
verdrängen - und dann den Auftrag schnell wieder
abstoßen, wenn sich das Sammeln nicht mehr lohnt.
Medienberichten zufolge war es deutschlandweit wiederholt
vorgekommen, dass private Anbieter bei hohen Preisen
Altpapier eingesammelt haben, aber rasch wieder
verschwanden und die Kommune allein ließen, als die
Preise wieder fielen. Vor diesem Hintergrund wenden sich
SPD und Grüne gegen eine "Abkehr von garantierten
kommunalen Strukturen". Die Müll-Entsorgung sei
"eine Daseinsversorgungsaufgabe, deren Erfüllung in
der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen
muss".
Getrennte
Sammlung soll Pflicht werden /
löst die Tonne den gelben Sack ab?
Mit Blick
auf Proteste aus den Kommunen hat Schwarz-Gelb in Berlin
das Abfallgesetz vor der Verabschiedung im Bundestag Ende
Oktober kommunalfreundlicher gestaltet. Demnach kann ein
Privat-Unternehmen den Zuschlag nur bekommen, wenn die
Kommune nicht selbst über ein hochwertiges Sammelsystem
verfügt. Zudem muss sich der private Anbieter
verpflichten, für mindestens drei Jahre zu sammeln. Der
Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag haben
diese Änderungen begrüßt. Die Zustimmung des
Bundesrates steht noch aus.
Kernziel
der Neuregelung ist es, die Recycling-Quote von derzeit 65
Prozent zu erhöhen. Demnach soll es ab 2015 eine Pflicht
zur getrennten Sammlung von Biomüll sowie von Papier-,
Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen geben. Für 2012
ist zudem eine Wertstofftonne im Gespräch, die den
bisherigen "gelben Sack" ablösen könnte. Laut
einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft
könnten bis zum Jahr 2015 aus Müll Sekundärrohstoffe im
Wert von bis zu 18 Milliarden Euro gewonnen werden.
Derzeit sind es bereits mehr als neun Milliarden Euro.
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