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Auf dieser Seite: Abfallgesetz

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Kommunale Daseinsvorsorge erhalten, die Änderung 
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) stoppen

Antrag der Fraktionen von SPD, B90/DIE GRÜNEN und 
DIE LINKE - Drs. 17/1957(neu) 

Trotz Bedenken: Schwarz-Gelb für Teil-Privatisierung der Abfall-Entsorgung

Kiel (SHL/18.11.) Mit ihrem neuen Abfallgesetz will die Bundesregierung die Müll-Entsorgung stärker als bisher für private Unternehmen öffnen. Ziel ist es, dass noch mehr Abfälle als derzeit recycelt und wiederverwertet werden. Doch SPD, Grüne, Linke und SSW im Landtag sind skeptisch: Die Sammlung von Wertstoff-Müll dürfe nicht zur Goldgrube für private Müll-Unternehmen werden - und gleichzeitig die kommunalen Entsorger von lukrativen Aufträgen abschneiden. Deswegen forderte die Opposition die Landesregierung auf, das Gesetz nächste Woche im Bundesrat abzulehnen. Doch CDU und FDP bezeichneten das neue Regelwerk - trotz eigener Bedenken - als "guten Kompromiss".

Die "Geschäfts- und Gewinnaussichten" werden viele Interessenten anlocken, prophezeite Marion Sellier (SPD). Die Privat-Entsorger würden dann "Rosinenpickerei" betreiben und sich die Aufträge für wertvolle Stoffe wie Alt-Metall sichern und vor allem dicht besiedelte Regionen bedienen. Für die Kreise und Städte hingegen bliebe dann nur noch der wenig lukrative Rest übrig. Diese "Parallelsammlung" gehe zulasten der kommunalen Kassen und bringe höhere Gebühren für den Bürger mit sich, befürchtete Sellier.

Mit Blick auf diese Einwände hatte Schwarz-Gelb in Berlin das Abfallgesetz vor der Verabschiedung im Bundestag Ende Oktober kommunalfreundlicher gestaltet. Nun kann ein Privat-Unternehmen den Zuschlag nur bekommen, wenn die Kommune nicht selbst über ein hochwertiges Sammelsystem verfügt. Zudem muss sich der private Anbieter verpflichten, für mindestens drei Jahre zu sammeln - und sich nicht sofort zurückzuziehen, wenn die Rohstoffpreise sinken. Das reichte Sellier jedoch nicht aus. Sie warb dafür, die Müll-Entsorgung als "Teil der kommunalen Daseinsvorsorge" komplett in öffentlicher Hand zu belassen. Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU) wies die Fundamental-Kritik der Opposition dagegen als "wettbewerbsfeindliches Ansinnen" und "europarechtswidrig" zurück.

Ministerin: "Gerichtsverfahren scheinen vorprogrammiert"

Doch auch die Ministerin hatte Bedenken: Es werde "Unsicherheiten" und Streitfälle zwischen Kommune und Privat-Firma geben, wessen Entsorgungsangebot das bessere und günstigere sei. "Gerichtsverfahren scheinen vorprogrammiert", so Rumpf. Aber: Nur wegen solcher "Nuancierungen" sei es "nicht vertretbar", das gesamte Gesetz in ein Vermittlungsverfahren zu schicken und damit insgesamt zu gefährden.

Weitere Hauptredner: Barbara Ostmeier (CDU) Carsten-Peter Brodersen (FDP), Marlies Fritzen (Grüne), Heinz-Werner Jezewski (Linke), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
Mit ihrem neuen Abfallgesetz will die schwarz-gelbe Koalition in Berlin erreichen, dass noch mehr Abfälle als bisher recycelt und wiederverwertet werden. Doch SPD und Grüne im Landtag warnen: Die Sammlung von Wertstoff-Müll darf nicht zulasten der Kommunen gehen und zur Goldgrube für private Müllunternehmen werden.

Die Befürchtung: Entsorgungsfirmen könnten sich um lukrative Aufträge bewerben und damit die kommunalen Entsorger verdrängen - und dann den Auftrag schnell wieder abstoßen, wenn sich das Sammeln nicht mehr lohnt. Medienberichten zufolge war es deutschlandweit wiederholt vorgekommen, dass private Anbieter bei hohen Preisen Altpapier eingesammelt haben, aber rasch wieder verschwanden und die Kommune allein ließen, als die Preise wieder fielen. Vor diesem Hintergrund wenden sich SPD und Grüne gegen eine "Abkehr von garantierten kommunalen Strukturen". Die Müll-Entsorgung sei "eine Daseinsversorgungsaufgabe, deren Erfüllung in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen muss".

Getrennte Sammlung soll Pflicht werden / 
löst die Tonne den gelben Sack ab?

Mit Blick auf Proteste aus den Kommunen hat Schwarz-Gelb in Berlin das Abfallgesetz vor der Verabschiedung im Bundestag Ende Oktober kommunalfreundlicher gestaltet. Demnach kann ein Privat-Unternehmen den Zuschlag nur bekommen, wenn die Kommune nicht selbst über ein hochwertiges Sammelsystem verfügt. Zudem muss sich der private Anbieter verpflichten, für mindestens drei Jahre zu sammeln. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag haben diese Änderungen begrüßt. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Kernziel der Neuregelung ist es, die Recycling-Quote von derzeit 65 Prozent zu erhöhen. Demnach soll es ab 2015 eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Biomüll sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen geben. Für 2012 ist zudem eine Wertstofftonne im Gespräch, die den bisherigen "gelben Sack" ablösen könnte. Laut einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft könnten bis zum Jahr 2015 aus Müll Sekundärrohstoffe im Wert von bis zu 18 Milliarden Euro gewonnen werden. Derzeit sind es bereits mehr als neun Milliarden Euro.

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