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Auf dieser
Seite: Mindestlohn
/ Lohnuntergrenzen
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Top 37
Fairness
auf dem Arbeitsmarkt -
Mindestlohn jetzt einführen
Antrag der
Fraktionen von SPD und B90/DIE GRÜNEN -
Drucksache 17/1958(neu)
Änderungsantrag
der
Fraktion DIE LINKE - Drucksache 17/2009
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Aufruf gemeinsam mit
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Top 45
Lohn-Untergrenzen
Antrag der
Fraktionen von CDU und FDP - Drucksache 17/1977
Änderungsantrag der Fraktion des SSW- Drucksache 17/1994
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Mindestlohn und Lohnuntergrenzen:
Landtagsfraktionen
weiter uneins
Kiel (SHL/17.11.) Das Thema
Mindestlohn hat in Kiel erneut für hitzige Diskussionen gesorgt.
Während die schwarz-gelbe Koalition sich für verbindliche
Lohnuntergrenzen, die sich an marktwirtschaftlichen Gegebenheiten
und Branchen orientieren, aussprach, wiederholte die Opposition ihre Forderung
nach einem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn. Dieser
müsse bei Vollzeitarbeit existenzsichernd sein, verlangte Wolfgang
Baasch von den Sozialdemokraten, die das Thema angestoßen hatten.
Die "absolute Untergrenze" liege bei 8,50 Euro pro Stunde.
Eine "unabhängige Expertenkommission" aus Tarifpartnern
und Wissenschaft solle, so Baasch, die Höhe des Lohnes regelmäßig
überprüfen und langfristig auf den Standard der OECD anpassen:
"Es geht um den Wert der Arbeit. Würdige Arbeit ist auch
existenziell wichtig für das Leben im Alter."
Die Grünen stützten den Kurs der SPD.
Niedriglöhne seien menschenunwürdig, erklärte Andreas Tietze:
"Wie erklärt ein Mensch seinen Kindern, dass er nicht in der
Lage ist, für seine Familie einen auskömmlichen Lebensstandard aus
seiner Arbeit zu gewährleisten?", fragte er. Die Linke ging
noch einen Schritt weiter und setzte den Mindestlohn bei zehn Euro
an. "Langfristig darf kein arbeitender Mensch in diesem Land
weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten",
verlangte Björn Thoroe.
Nach Auffassung des SSW sollte die Lohnuntergrenze
hingegen nicht von der Politik festgelegt werden, sondern von einem
unabhängigen Expertengremium aus Tarifpartnern sowie
Wissenschaftsvertretern. "Wir glauben schon, dass sich dieses
Gremium dann auch an der Vielschichtigkeit der gesellschaftlichen
Diskussionen orientieren würde und müsste", sagte Lars Harms.
In eine ähnliche Richtung tendierten CDU und FDP in einem
gemeinsamen Antrag. Lohnuntergrenzen sollten "nach Branchen und
Regionen differenziert" von einer Kommission festgelegt werden,
diese Kommission solle zu je einem Drittel aus Arbeitgebern,
Arbeitnehmern und Wissenschaftlern bestehen, forderte
CDU-Fraktionschef Johannes Callsen: "Wir nehmen damit die
Tarifpartner in die Verantwortung."
Werner Kalinka widerspricht den Liberalen
Einen gesetzlichen, flächendeckend einheitlichen
Mindestlohn lehnte Callsen ebenso ab wie Christopher Vogt vom
Koalitionspartner FDP - das würde "die Tarifautonomie
aushöhlen und die Lohnhöhe zum Wahlkampfthema machen." Vogt
ergänzte: "Ein einheitlicher Lohn würde in München
wirkungslos bleiben und in strukturschwachen Regionen sogar
Arbeitsplätze gefährden." Dem widersprach der Vorsitzende der
christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft und innenpolitische
Sprecher der CDU, Werner Kalinka: "Wenn alle Unternehmen einen
gleichen Ordnungsrahmen haben, gefährdet das keine
Arbeitsplätze." Demgegenüber meinte Arbeitsminister Heiner
Garg (FDP): "Ein gesetzlicher Mindestlohn ohne Blick auf die
Unterschiede in Regionen kann sehr wohl zum Abbau von
Arbeitsplätzen führen." Er lenkte den Blick auf andere
europäische Länder mit Mindestlohn. "Dort ist die
Arbeitslosenquote deutlich gestiegen", so Garg.
Alle vorliegenden Anträge zum Thema wurden an den
Sozial- und an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Die Debatte um den Mindestlohn ist in den letzten
Wochen wieder aufgeflammt, nachdem sich auch in der Union
die Stimmen für Lohn-Untergrenzen mehren. Auf ihrem
Leipziger Parteitag kurz vor der Plenarsitzung sprach sich
die CDU für eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in
den Bereichen aus, in denen es keinen Tarifvertraglich
festgelegten Lohn gibt. Der Opposition im
Landtag gehen diese Pläne nicht weit genug, während sich
die FDP kurz zuvor auf ihrem Parteitag in Frankfurt am
Main gegen einen "flächendeckenden, allgemeinen
Mindestlohn" positioniert hat.
CDU und FDP
im Landtag plädieren nun in einem gemeinsamen Antrag für
"verbindliche Lohnuntergrenzen, die sich an
marktwirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren".
Diese sollten "nach Branchen und Regionen
differenziert" von einer Kommission festgelegt
werden, die zu je einem Drittel aus Arbeitgebern,
Arbeitnehmern und Wissenschaftlern bestehen soll. Einen
gesetzlichen, flächendeckend einheitlichen Mindestlohn
lehnt Schwarz-Gelb hingegen ab - er würde die
Tarifautonomie aushöhlen und die Lohnhöhe zum
"Wahlkampfthema" machen, heißt es. Zuvor hatte
auch Landes-Sozialminister Heiner Garg (FDP) angekündigt,
sich auf der Konferenz der Ressortchefs Ende November in
Leipzig für eine Lohn-Kommission einzusetzen.
Sozialdemokraten
wollen existenzsichernden,
flächendeckenden Mindestlohn
Die SPD
hingegen will einen "flächendeckenden gesetzlichen
Mindestlohn, der für einen Alleinstehenden bei
Vollzeitarbeit existenzsichernd ist". Die
"absolute Untergrenze" hierfür liege bei 8,50
Euro pro Stunde. Eine "unabhängige
Expertenkommission" aus Tarifpartnern und
Wissenschaft soll die Höhe des Lohnes regelmäßig
überprüfen. Auch der SSW plädiert für eine gesetzliche
Lösung, will aber erreichen, dass von dieser Untergrenze
regional nach oben abgewichen werden kann.
Derzeit
arbeiten rund 1,7 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland in
Branchen mit gesetzlichem Mindestlohn - etwa auf dem Bau,
als Dachdecker, Elektriker oder Maler. Die gesetzlichen
Grundlagen sind das Entsendegesetz und das
Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz.
Schleswig-Holstein
hat die höchste
Niedriglohn-Quote aller Bundesländer
Demgegenüber
gelten 1,4 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland nach
Angaben der Bundesagentur für Arbeit als sogenannte
"Aufstocker", die zusätzlich zu ihrem Lohn auf
Hartz IV angewiesen sind. Das sind 13 Prozent mehr als
2007. Besonders viele "Aufstocker gibt es in der
Gastronomie, in Dienstleistungsberufen sowie in
Privathaushalten, vor allem bei Teilzeit-Beschäftigten.
Nach einer aktuellen Studie der Bundesagentur für Arbeit
liegen in Schleswig-Holstein 27 Prozent der Beschäftigten
unterhalb der Niedriglohnschwelle, wie sie die OECD
definiert. Die liegt demnach in Westdeutschland bei 1.890
Euro brutto im Monat. Schleswig-Holstein hat damit die
höchste Niedriglohn-Quote aller Bundesländer.
Einige Beispiele für
Mindestlöhne: Bauarbeiter sollen im Osten Deutschlands
mindestens 9,75 Euro pro Stunde verdienen, im Westen liegt
der Satz bei 11,00 bis 13,00 Euro. Dachdecker sollen
bundesweit ein Minimum von 10,80 Euro erhalten. Für das
Elektrohandwerk liegen die Löhne bei 8,40 Euro (Ost)
beziehungsweise 9,70 Euro (West). Gebäudereiniger
bekommen zwischen 7 und 11,33 Euro.
Vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online Juni
2011
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