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Top 3 :
a.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 16/279
(Ausschussüberweisung am 29. September 2005)
b.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von B´90/DIE GRÜNEN und FDP und der Abg. des SSW – Drs. 16/354(neu) - 2. Fassung
(Ausschussüberweisung am 25. Januar 2006)
c.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/656
(Ausschussüberweisung am 22. März 2006)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drs. 16/1001
Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW –
Drs. 16/1035
       Aufruf gemeinsam mit:
Top 4 :
Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz - PIG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/657
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsaus-
schusses (Überwiesen am 22. März 2006) – Drs. 16/1014
       Aufruf gemeinsam mit:
Top 34 :
Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/27
Änderungsantrag der Fraktion von B´90/GRÜNE – Drs. 16/40
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts-
ausschusses (Überwiesen am 27. April 2005) – Drs. 16/1011

Schleswig-Holstein bekommt ein Landesverfassungsgericht

Landtag verabschiedet Verfassungsänderungen und Parlamentsinformationsgesetz

Kiel (SHL/11.10.) – Die von CDU und SPD vorgelegten Änderungen der schleswig-holsteinischen Landesverfassung sind beschlossene Sache: Mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit hat das Parlament in Zweiter Lesung unter anderem der Einrichtung eines Landesverfassungsgerichtes – bestehend aus sieben ehrenamtlichen Richtern – zugestimmt. Damit bekommt Schleswig-Holstein als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht.  Bisher müssen Verfassungsstreitigkeiten aus dem Norden vom Bundesgericht in Karlsruhe geklärt werden, was in der Praxis zu langwierigen Verfahren führte. Zudem hob das Parlament den Schutz pflegebedürftiger Menschen in den Verfassungsrang. Hierzu kritisierte die Opposition von FDP, Grünen und SSW, dass ihre geforderten Verfassungsänderungen, auch den Kinder- und Jugendschutz, den Tierschutz und die Anerkennung der Sinti und Roma als nationale Minderheit einzubeziehen, von Schwarz-Rot ausgeklammert wurden.

Weiterhin verabschiedete das Plenum mit den Stimmen aller Parteien ein von Schwarz-Rot vorgelegtes Parlamentsinformationsgesetz (PIG), das die Unterrichtungspflichten der Landesregierung gegenüber dem Parlament regelt. Unter anderem soll der Landtag von den Ministerien zeitgleich mit betroffenen Verbänden über Gesetzentwürfe in Kenntnis gesetzt werden. Gleiches soll für Staatsverträge, Verwaltungsabkommen und Vorhaben im Bereich Landesplanung gelten. Zudem soll das Parlament mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung eines Staatsvertrags über dessen Inhalt unterrichtet werden. Bundesratsinitiativen sollen gleichzeitig mit ihrer Übermittlung an die Länderkammer dem Landtag zugeleitet werden. Ähnliches soll für andere Absprachen mit anderen Bundesländern, dem Bund oder der EU gelten.

Oppositionsführerschaft auch formal geregelt

Überdies erfuhr die Geschäftsordnung des Landtages eine Änderung: Bei gleicher Fraktionsstärke entscheidet künftig die Zahl der Zweitstimmen über den Status der Oppositionsführung. Hintergrund dieser Regelung ist der Zwist zwischen den Liberalen und Grünen nach der letzten Landtagswahl, als beide Parteien in gleicher Fraktionsstärke ins Parlament eingezogen waren. Nun auch formal abgesegnet ist somit FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki Oppositionsführer im Landtag.

Stritzl: "Minderheitenschutz im Auge"

Die Grundsteinlegung für ein Landesverfassungsgericht unterstreiche die "Eigenständigkeit unseres Landes", befand Thomas Stritzl (CDU). Er begrüßte zudem, dass das Gericht auch im Schulterschluss von zwei "kleinen" Parteien des Landtages, wie etwa der FDP und den Grünen, angerufen werden könne. Ursprünglich war von Union und SPD für eine Klage gegen Regierungsbeschlüsse nur die Zustimmung von einem Drittel der Abgeordneten vorgesehen gewesen. Damit wäre die zehnköpfige Opposition (bei insgesamt 69 Abgeordneten im Landtag) chancenlos für eigene Initiativen. Die Änderung des Quorums zeige, dass die Große Koalition "den Minderheitenschutz im Auge" habe, so Stritzl.

Bei seiner Kritik, dass der verfassungsrechtlich verankerte Minderheitenschutz von der Großen Koalition abgelehnt wurde, nannte es Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) die Haltung der SPD  "enttäuschend". Als Grund dafür führte er an, dass die Sozialdemokraten von ihrer Linie der letzten Wahlperiode abgerückt seien. Der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls räumte ein, dass es sich bei der Verfassungsänderung um einen Kompromiss innerhalb der schwarz-roten Koalition handele. Seine Partei hätte die von der Opposition eingeforderten Schutzrechte gerne in die Verfassung geschrieben. "Es darf keine Staatsziele 1. und 2. Ordnung geben", warnte Anke Spoorendonk (SSW) und  forderte zugleich mehr Realitätssinn ein: "Das, was in die Verfassung geschrieben werde, müsse in der Praxis entsprechend umgesetzt werden."

Lob für Parlamentsinformationsgesetz

Unisono lobten die Parlamentarier das Parlamentsinformationsgesetz: Als Opposition habe man "großes Interesse, rechtzeitig informiert zu sein", betonte Karl-Martin Hentschel. Der Oppositionspolitiker mahnte aber auch eine Prüfung der Praxistauglichkeit des Gesetzes nach zwei Jahren an. "Offenheit gehört zum Regierungshandeln", begrüßte Innenminister Ralf Stegner (SPD) die Regelung des Informationsflusses zwischen Regierung und Parlament – und kündigte seinerseits eine Informationsoffensive an: "Freuen Sie sich auf viel Post von der Landesregierung."


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