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Auf dieser
Seite: Parlamentsinformation – Landesverfassung
– Geschäftsordnung
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Top 3:
a.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Landesverfassung
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 16/279
(Ausschussüberweisung am 29. September 2005)
b.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes
Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und
FDP und der Abg. des SSW – Drs. 16/354(neu)
- 2. Fassung
(Ausschussüberweisung am 25. Januar 2006)
c.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes
Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/656
(Ausschussüberweisung am 22. März 2006)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/1035 |
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Aufruf gemeinsam mit |
Top 4:
Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtags
durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz - PIG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/657
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts-
ausschusses (Ausschussüberweisung am 22. März 2006) |
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Aufruf gemeinsam mit |
Top 34:
Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-
Holsteinischen Landtages
Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/27
Änderungsantrag der Fraktion von B´90/GRÜNE – Drs. 16/40
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts-
ausschusses (Ausschussüberweisung am 27. April 2005) |
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Schleswig-Holstein
bekommt ein Landesverfassungsgericht
Landtag verabschiedet Verfassungsänderungen
und Parlamentsinformationsgesetz
Kiel (SHL/11.10.)
– Die von CDU und SPD vorgelegten Änderungen der
schleswig-holsteinischen Landesverfassung sind beschlossene Sache:
Mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit hat das Parlament in
Zweiter Lesung unter anderem der Einrichtung eines
Landesverfassungsgerichtes – bestehend aus sieben ehrenamtlichen
Richtern – zugestimmt. Damit bekommt Schleswig-Holstein als
letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht. Bisher
müssen Verfassungsstreitigkeiten aus dem
Norden vom Bundesgericht in Karlsruhe geklärt werden, was in der
Praxis zu langwierigen Verfahren führte. Zudem hob das Parlament
den Schutz pflegebedürftiger Menschen in den Verfassungsrang.
Hierzu kritisierte die Opposition von FDP, Grünen und SSW, dass
ihre geforderten Verfassungsänderungen, auch den Kinder- und
Jugendschutz, den Tierschutz und die Anerkennung der Sinti und Roma
als nationale Minderheit einzubeziehen, von Schwarz-Rot
ausgeklammert wurden.
Weiterhin verabschiedete das
Plenum mit den Stimmen aller Parteien ein von Schwarz-Rot vorgelegtes
Parlamentsinformationsgesetz (PIG), das die Unterrichtungspflichten der
Landesregierung gegenüber dem Parlament regelt.
Unter anderem soll der Landtag von den Ministerien zeitgleich mit betroffenen Verbänden
über Gesetzentwürfe in Kenntnis gesetzt werden.
Gleiches soll für Staatsverträge,
Verwaltungsabkommen und Vorhaben im Bereich
Landesplanung gelten. Zudem soll das Parlament
mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung eines
Staatsvertrags über dessen Inhalt unterrichtet
werden. Bundesratsinitiativen sollen gleichzeitig mit
ihrer Übermittlung an die Länderkammer dem Landtag
zugeleitet werden. Ähnliches soll für andere
Absprachen mit anderen Bundesländern, dem Bund oder
der EU gelten.
Oppositionsführerschaft auch formal geregelt
Überdies erfuhr die
Geschäftsordnung des Landtages eine Änderung: Bei gleicher Fraktionsstärke
entscheidet künftig die Zahl der Zweitstimmen über den Status der
Oppositionsführung. Hintergrund dieser Regelung ist der Zwist zwischen den
Liberalen und Grünen nach der letzten Landtagswahl, als beide Parteien in
gleicher Fraktionsstärke ins Parlament eingezogen waren. Nun auch formal
abgesegnet ist somit FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki Oppositionsführer im
Landtag.
Stritzl: "Minderheitenschutz im Auge"
Die Grundsteinlegung für ein Landesverfassungsgericht
unterstreiche die "Eigenständigkeit unseres Landes", befand Thomas
Stritzl (CDU). Er begrüßte zudem, dass das Gericht auch im Schulterschluss
von zwei "kleinen" Parteien des Landtages, wie etwa der FDP und den
Grünen, angerufen werden könne. Ursprünglich war von Union und SPD für
eine Klage gegen Regierungsbeschlüsse nur die Zustimmung von einem Drittel
der Abgeordneten vorgesehen gewesen. Damit wäre die zehnköpfige Opposition
(bei insgesamt 69 Abgeordneten im Landtag) chancenlos für eigene Initiativen.
Die Änderung des Quorums zeige, dass die Große Koalition "den
Minderheitenschutz im Auge" habe, so Stritzl.
Bei seiner Kritik, dass der
verfassungsrechtlich verankerte Minderheitenschutz von der Großen Koalition
abgelehnt wurde, nannte es Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) die
Haltung der SPD "enttäuschend". Als Grund dafür führte er
an, dass die Sozialdemokraten von ihrer Linie der letzten Wahlperiode
abgerückt seien. Der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls räumte ein, dass es
sich bei der Verfassungsänderung um einen Kompromiss innerhalb der
schwarz-roten Koalition handele. Seine Partei hätte die von der Opposition
eingeforderten Schutzrechte gerne in die Verfassung geschrieben. "Es darf
keine Staatsziele 1. und 2. Ordnung geben", warnte Anke Spoorendonk (SSW)
und forderte zugleich mehr Realitätssinn ein: "Das, was in die
Verfassung geschrieben werde, müsse in der Praxis entsprechend umgesetzt
werden."
Lob für
Parlamentsinformationsgesetz
Unisono lobten die Parlamentarier das
Parlamentsinformationsgesetz: Als Opposition habe man "großes Interesse,
rechtzeitig informiert zu sein", betonte Karl-Martin Hentschel. Der
Oppositionspolitiker mahnte aber auch eine Prüfung der Praxistauglichkeit des
Gesetzes nach zwei Jahren an. "Offenheit gehört zum
Regierungshandeln", begrüßte Innenminister Ralf Stegner (SPD) die
Regelung des Informationsflusses zwischen Regierung und Parlament – und
kündigte seinerseits eine Informationsoffensive an: "Freuen Sie sich auf
viel Post von der Landesregierung."
Hintergrund:
Der Landtag berät in Zweiter
Lesung ein umfangreiches Paket zur Änderung der
Landesverfassung und der Landtagsgeschäftsordnung.
Außerdem sollen die Informationspflichten der Regierung
gegenüber dem Parlament verschärft werden, unter anderem
durch ein Parlamentsinformationsgesetz. Zur Änderung der
Verfassung ist eine Zwei-Drittelmehrheit im Plenum nötig.
- Die
schleswig-holsteinische Landesverfassung wird an
insgesamt sechs Stellen geändert. Der Innen- und
Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum mit
CDU/SPD-Mehrheit, einen entsprechenden Vorschlag der
Großen Koalition vom März dieses Jahres unverändert
anzunehmen. Damit wird der Schutz
pflegebedürftiger Menschen als neuer Artikel
5a in das Grundgesetz des Landes aufgenommen. Und:
Anstelle des bislang in Artikel 44 aufgeführten
Bundesverfassungsgerichts soll künftig ein Landesverfassungsgericht
als höchste juristische Instanz des Landesrechts
fungieren. Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen
Richtern bestehen, die vom Landtag für sechs
beziehungsweise neun Jahre gewählt werden. Es soll
nur dann zusammentreten, wenn es von der Landespolitik
angerufen wird. Schleswig-Holstein ist bislang das
einzige Bundesland ohne eigenes Verfassungsgericht, so
dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bislang
diese Rolle ausfüllt.
Ein weiterer Aspekt des Koalitionsentwurfs ist eine Unterrichtungspflicht
der Landesregierung gegenüber dem Landtag bei
Gesetzen, Staatsverträgen und Grundsatzentscheidungen
der Landesplanung. Dies ergänzt das
Parlamentsinformationsgesetz, das ebenfalls in diesem
Tagesordnungspunkt abschließend beraten wird.
Damit wird eine Reihe weitergehender
Änderungsvorschläge nicht umgesetzt, die die drei
Oppositionsparteien bereits im Januar gemeinsam
eingebracht – und nun erneuert – haben. Liberale, Grüne und SSW wollen
neben der Pflege auch die Rechte der behinderter
Menschen, der Kinder und Jugendlichen sowie der
Minderheit der Sinti und Roma verankern. Beim
Anrufungsrecht des neuen Landesverfassungsgerichts
kommt die Große Koalition der zahlenmäßig kleinen
Opposition entgegen. Es sollen die Stimmen "eines
Drittels der Mitglieder des Landtages, zweier
Fraktionen oder einer Fraktion gemeinsam mit den
Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion
zustehen", ausreichen, um das Gericht
einzuschalten. Damit kann die jetzige Opposition, die
über lediglich zehn der 69 Mandate verfügt, von
diesem Recht Gebrauch machen – bisher ist dies nicht
der Fall.
- Die
Geschäftsordnungsdebatte über die Oppositionsführerschaft
im Landtag ist endgültig vom Tisch –
FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki wird den in der
Verfassung verankerten Titel weiter behalten. Der
Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt, die
entsprechenden Anträge von FDP und Grünen vom Beginn
der Wahlperiode für erledigt zu erklären. Im
Frühjahr vergangenen Jahres hatten sowohl Liberale
als auch Grüne den Posten des Oppositionsführers
für sich reklamiert. Im Plenum sind die beiden
Fraktionen mit vier Sitzen gleichstark. Die Liberalen
verwiesen auf das höhere Zweitstimmen-Ergebnis bei
der Landtagswahl (6,6 gegenüber 6,2 Prozent) und
forderten auf dieser Basis unter anderem das Recht,
als stärkste, die Regierung nicht tragende Fraktion,
in Plenardebatten direkt auf den Ministerpräsidenten
zu antworten. Die Grünen hingegen schlugen ein
Losverfahren vor. Bereits im Mai 2005 hatte der
Ältestenrat sich für eine Lösung zugunsten der FDP
ausgesprochen. Dies war seitdem parlamentarische
Praxis und findet auch im CDU/SPD-Paket zur Änderung
der Landesverfassung Aufnahme.
- Der Innen- und
Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den
CDU/SPD-Entwurf für ein Parlamentsinformationsgesetz
(PIG) weitgehend unverändert anzunehmen. Das
Gesetz soll die Informationspflichten der
Landesregierung gegenüber dem Parlament verschärfen.
Unter anderem soll der Landtag vom zuständigen
Ministerium zeitgleich mit den betroffenen Verbänden
über Gesetzentwürfe in Kenntnis gesetzt werden.
Gleiches soll für Staatsverträge,
Verwaltungsabkommen und Vorhaben im Bereich
Landesplanung gelten. Zudem soll das Parlament
mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung eines
Staatsvertrags über dessen Inhalt unterrichtet
werden. Bundesratsinitiativen sollen gleichzeitig mit
ihrer Übermittlung an die Länderkammer dem Landtag
zugeleitet werden. Ähnliches soll für andere
Absprachen mit anderen Bundesländern, dem Bund oder
der EU gelten. Die Informationspflicht der Regierung
gegenüber dem Parlament ist auch Teil der von CDU und
SPD geplanten Verfassungsänderung. Die Koalition
greift mit dem PIG einen Vorstoß der damaligen
CDU-Opposition aus der vergangenen Wahlperiode in
weiten Teilen wieder auf.
mehr Informationen: plenum-online,
März
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2006/texte/
09_10_verfassung_infogesetz.htm)
Januar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/texte/02_verfassung.htm)
April 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april2005/texte/06_19_opposition.htm)
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