plenum-online wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" , "Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die neueste Fassung zu erhalten.  

Auf dieser Seite: Parlamentsinformation – Landesverfassung – Geschäftsordnung

xxx

Top 3:
a.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 16/279
(Ausschussüberweisung am 29. September 2005)
b.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP und der Abg. des SSW – Drs. 16/354(neu) - 2. Fassung
(Ausschussüberweisung am 25. Januar 2006)
c.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/656
(Ausschussüberweisung am 22. März 2006)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/1035
Drucksache: 16/1001
-Plenarprotokoll-
       Aufruf gemeinsam mit
Top 4:
Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz - PIG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/657
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts-
ausschusses (Ausschussüberweisung am 22. März 2006)
Drucksache: 16/1014
        Aufruf gemeinsam mit
Top 34:
Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-
Holsteinischen Landtages
Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/27
Änderungsantrag der Fraktion von B´90/GRÜNE – Drs. 16/40
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts-
ausschusses (Ausschussüberweisung am 27. April 2005)
Drucksache: 16/1011

Schleswig-Holstein bekommt ein Landesverfassungsgericht

Landtag verabschiedet Verfassungsänderungen und Parlamentsinformationsgesetz

Kiel (SHL/11.10.) – Die von CDU und SPD vorgelegten Änderungen der schleswig-holsteinischen Landesverfassung sind beschlossene Sache: Mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit hat das Parlament in Zweiter Lesung unter anderem der Einrichtung eines Landesverfassungsgerichtes – bestehend aus sieben ehrenamtlichen Richtern – zugestimmt. Damit bekommt Schleswig-Holstein als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht.  Bisher müssen Verfassungsstreitigkeiten aus dem Norden vom Bundesgericht in Karlsruhe geklärt werden, was in der Praxis zu langwierigen Verfahren führte. Zudem hob das Parlament den Schutz pflegebedürftiger Menschen in den Verfassungsrang. Hierzu kritisierte die Opposition von FDP, Grünen und SSW, dass ihre geforderten Verfassungsänderungen, auch den Kinder- und Jugendschutz, den Tierschutz und die Anerkennung der Sinti und Roma als nationale Minderheit einzubeziehen, von Schwarz-Rot ausgeklammert wurden.

Weiterhin verabschiedete das Plenum mit den Stimmen aller Parteien ein von Schwarz-Rot vorgelegtes Parlamentsinformationsgesetz (PIG), das die Unterrichtungspflichten der Landesregierung gegenüber dem Parlament regelt. Unter anderem soll der Landtag von den Ministerien zeitgleich mit betroffenen Verbänden über Gesetzentwürfe in Kenntnis gesetzt werden. Gleiches soll für Staatsverträge, Verwaltungsabkommen und Vorhaben im Bereich Landesplanung gelten. Zudem soll das Parlament mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung eines Staatsvertrags über dessen Inhalt unterrichtet werden. Bundesratsinitiativen sollen gleichzeitig mit ihrer Übermittlung an die Länderkammer dem Landtag zugeleitet werden. Ähnliches soll für andere Absprachen mit anderen Bundesländern, dem Bund oder der EU gelten.

Oppositionsführerschaft auch formal geregelt

Überdies erfuhr die Geschäftsordnung des Landtages eine Änderung: Bei gleicher Fraktionsstärke entscheidet künftig die Zahl der Zweitstimmen über den Status der Oppositionsführung. Hintergrund dieser Regelung ist der Zwist zwischen den Liberalen und Grünen nach der letzten Landtagswahl, als beide Parteien in gleicher Fraktionsstärke ins Parlament eingezogen waren. Nun auch formal abgesegnet ist somit FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki Oppositionsführer im Landtag.

Stritzl: "Minderheitenschutz im Auge"

Die Grundsteinlegung für ein Landesverfassungsgericht unterstreiche die "Eigenständigkeit unseres Landes", befand Thomas Stritzl (CDU). Er begrüßte zudem, dass das Gericht auch im Schulterschluss von zwei "kleinen" Parteien des Landtages, wie etwa der FDP und den Grünen, angerufen werden könne. Ursprünglich war von Union und SPD für eine Klage gegen Regierungsbeschlüsse nur die Zustimmung von einem Drittel der Abgeordneten vorgesehen gewesen. Damit wäre die zehnköpfige Opposition (bei insgesamt 69 Abgeordneten im Landtag) chancenlos für eigene Initiativen. Die Änderung des Quorums zeige, dass die Große Koalition "den Minderheitenschutz im Auge" habe, so Stritzl.

Bei seiner Kritik, dass der verfassungsrechtlich verankerte Minderheitenschutz von der Großen Koalition abgelehnt wurde, nannte es Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) die Haltung der SPD  "enttäuschend". Als Grund dafür führte er an, dass die Sozialdemokraten von ihrer Linie der letzten Wahlperiode abgerückt seien. Der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls räumte ein, dass es sich bei der Verfassungsänderung um einen Kompromiss innerhalb der schwarz-roten Koalition handele. Seine Partei hätte die von der Opposition eingeforderten Schutzrechte gerne in die Verfassung geschrieben. "Es darf keine Staatsziele 1. und 2. Ordnung geben", warnte Anke Spoorendonk (SSW) und  forderte zugleich mehr Realitätssinn ein: "Das, was in die Verfassung geschrieben werde, müsse in der Praxis entsprechend umgesetzt werden." 

Lob für Parlamentsinformationsgesetz

Unisono lobten die Parlamentarier das Parlamentsinformationsgesetz: Als Opposition habe man "großes Interesse, rechtzeitig informiert zu sein", betonte Karl-Martin Hentschel. Der Oppositionspolitiker mahnte aber auch eine Prüfung der Praxistauglichkeit des Gesetzes nach zwei Jahren an. "Offenheit gehört zum Regierungshandeln", begrüßte Innenminister Ralf Stegner (SPD) die Regelung des Informationsflusses zwischen Regierung und Parlament – und kündigte seinerseits eine Informationsoffensive an: "Freuen Sie sich auf viel Post von der Landesregierung."

Druckversion

zurück zum Textanfang

Hintergrund:
  Der Landtag berät in Zweiter Lesung ein umfangreiches Paket zur Änderung der Landesverfassung und der Landtagsgeschäftsordnung. Außerdem sollen die Informationspflichten der Regierung gegenüber dem Parlament verschärft werden, unter anderem durch ein Parlamentsinformationsgesetz. Zur Änderung der Verfassung ist eine Zwei-Drittelmehrheit im Plenum nötig.
  • Die schleswig-holsteinische Landesverfassung wird an insgesamt sechs Stellen geändert. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum mit CDU/SPD-Mehrheit, einen entsprechenden Vorschlag der Großen Koalition vom März dieses Jahres unverändert anzunehmen. Damit wird der Schutz pflegebedürftiger Menschen als neuer Artikel 5a in das Grundgesetz des Landes aufgenommen. Und: Anstelle des bislang in Artikel 44 aufgeführten Bundesverfassungsgerichts soll künftig ein Landesverfassungsgericht als höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren. Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen, die vom Landtag für sechs beziehungsweise neun Jahre gewählt werden. Es soll nur dann zusammentreten, wenn es von der Landespolitik angerufen wird. Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland ohne eigenes Verfassungsgericht, so dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bislang diese Rolle ausfüllt.
    Ein weiterer Aspekt des Koalitionsentwurfs ist eine Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag bei Gesetzen, Staatsverträgen und Grundsatzentscheidungen der Landesplanung. Dies ergänzt das Parlamentsinformationsgesetz, das ebenfalls in diesem Tagesordnungspunkt abschließend beraten wird.
      Damit wird eine Reihe weitergehender Änderungsvorschläge nicht umgesetzt, die die drei Oppositionsparteien bereits im Januar gemeinsam eingebracht – und nun erneuert – haben. Liberale, Grüne und SSW wollen neben der Pflege auch die Rechte der behinderter Menschen, der Kinder und Jugendlichen sowie der Minderheit der Sinti und Roma verankern. Beim Anrufungsrecht des neuen Landesverfassungsgerichts kommt die Große Koalition der zahlenmäßig kleinen Opposition entgegen. Es sollen die Stimmen "eines Drittels der Mitglieder des Landtages, zweier Fraktionen oder einer Fraktion gemeinsam mit den Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen", ausreichen, um das Gericht einzuschalten. Damit kann die jetzige Opposition, die über lediglich zehn der 69 Mandate verfügt, von diesem Recht Gebrauch machen – bisher ist dies nicht der Fall.
  • Die Geschäftsordnungsdebatte über die Oppositionsführerschaft im Landtag ist endgültig vom Tisch – FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki wird den in der Verfassung verankerten Titel weiter behalten. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt, die entsprechenden Anträge von FDP und Grünen vom Beginn der Wahlperiode für erledigt zu erklären. Im Frühjahr vergangenen Jahres hatten sowohl Liberale als auch Grüne den Posten des Oppositionsführers für sich reklamiert. Im Plenum sind die beiden Fraktionen mit vier Sitzen gleichstark. Die Liberalen verwiesen auf das höhere Zweitstimmen-Ergebnis bei der Landtagswahl (6,6 gegenüber 6,2 Prozent) und forderten auf dieser Basis unter anderem das Recht, als stärkste, die Regierung nicht tragende Fraktion, in Plenardebatten direkt auf den Ministerpräsidenten zu antworten. Die Grünen hingegen schlugen ein Losverfahren vor. Bereits im Mai 2005 hatte der Ältestenrat sich für eine Lösung zugunsten der FDP ausgesprochen. Dies war seitdem parlamentarische Praxis und findet auch im CDU/SPD-Paket zur Änderung der Landesverfassung Aufnahme.
  • Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den CDU/SPD-Entwurf für ein Parlamentsinformationsgesetz (PIG) weitgehend unverändert anzunehmen. Das Gesetz soll die Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Parlament verschärfen. Unter anderem soll der Landtag vom zuständigen Ministerium zeitgleich mit den betroffenen Verbänden über Gesetzentwürfe in Kenntnis gesetzt werden. Gleiches soll für Staatsverträge, Verwaltungsabkommen und Vorhaben im Bereich Landesplanung gelten. Zudem soll das Parlament mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung eines Staatsvertrags über dessen Inhalt unterrichtet werden. Bundesratsinitiativen sollen gleichzeitig mit ihrer Übermittlung an die Länderkammer dem Landtag zugeleitet werden. Ähnliches soll für andere Absprachen mit anderen Bundesländern, dem Bund oder der EU gelten. Die Informationspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament ist auch Teil der von CDU und SPD geplanten Verfassungsänderung. Die Koalition greift mit dem PIG einen Vorstoß der damaligen CDU-Opposition aus der vergangenen Wahlperiode in weiten Teilen wieder auf.

mehr Informationen: plenum-online, März 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2006/texte/
09_10_verfassung_infogesetz.htm)
Januar 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/texte/02_verfassung.htm)
April 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april2005/texte/06_19_opposition.htm)

zurück zum Textanfang

* * * * *

 

Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit:
Leukämie/Elbmarsch

Außerdem notiert: 
Trauer um H. Hagemann

Herzlichen Glückwunsch

I n n e n  / R e c h t

2. Lesung:
Verwaltungsmodernisierung
1. Lesungen:
Parlaments-Information
Laden-Öffnungszeiten
Große Anfrage:
Wohnungsbau
Anträge:
Gebietsreform
Sportwetten
Berichte:
Parlaments-Information
Rundfunkgebühren für PCs
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

1. Lesungen:
Schulgesetz
Hochschulgesetz
Anträge:
Dänisches Fernsehen
Berufsbildungs-Zentren
(ohne Aussprache)
Bericht:
Schwimmausbildung
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

1. Lesungen:
Sozialgerichtsgesetz
Steuerberater (Versorgung)
(ohne Aussprache)
Anträge:
Migrationsberatung
Rauchfreie Zonen
Kindergesundheit
(ohne Aussprache)
Politik für ältere Menschen
(ohne Aussprache)
Berichte:
Rauchfreie Zonen
Kinderschutz
Frühförderung
Pflege
Arbeitsloseninitiativen
(ohne Aussprache)
1-Euro-Jobs
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Antrag:
Strom/Leitungsnetze
Große Anfrage:
Fehmarnbelt
Berichte:
Zhejiang
"Non-Resident-Limited"

F i n a n z e nt

2. Lesung:
Kfz-Zulassung
(ohne Aussprache)
Berichte:
Haushalt 2004/LRH
(ohne Aussprache)
Haushaltsrechnung 2004
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

1. Lesung:
Landesnaturschutzgesetz

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Antrag:
Meerespolitik
Berichte:
Ostseekooperation
Marco Polo II
(ohne Aussprache)