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Auf dieser Seite: Ladenschluss 

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Top 5:
Entwurf eines Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache:16/996 
-Plenarprotokoll-

Ladenschluss fällt

"Shoppen" ohne zeitliche Grenzen bereits
zum Weihnachtsgeschäft?

Kiel (SHL/11.10.) – Schleswig-Holsteins Geschäftsleute und Verbraucher können sich auf liberalere Ladenöffnungszeiten einstellen. Künftig soll von montags bis sonnabends ohne Blick auf die Uhr, ohne Rücksicht auf Ladenschlusszeiten "geshoppt" werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von CDU und SPD hat der Landtag an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Einzig Sonntage und einige Feiertage wie Karfreitag, 1. Mai, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag sollen von der Neuregelung ausgeschlossen bleiben. Geplant ist, das Gesetz bereits im November  in Zweiter Lesung zu verabschieden – pünktlich zum Weihnachtsgeschäft.

Die Gesetzgebungskompetenz über die Ladenöffnungszeiten ist im Zuge der Föderalismusreform am 1. September vom Bund auf die Länder übergegangen. Bislang gilt ein Bundesgesetz, das die Geschäftszeiten an Werktagen von 6 bis 20 Uhr festlegt. Auch in einer Reihe anderer Bundesländer wie etwa Hamburg und Niedersachsen sind Initiativen zur Liberalisierung des Ladenschlusses auf dem Weg.

Das Plenum signalisierte breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und bewertete die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten als wichtigen Beitrag zur Stärkung des schleswig-holsteinischen Einzelhandels. Einzig die Grünen übten Kritik an dem Gesetzesvorhaben und forderten, dass Städte und Gemeinden selbst über die Gestaltung der Öffnungszeiten entscheiden können. Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten sollte allein den innerstädtischen Zentren  im Konkurrenzkampf mit den Gewerbegiebeten auf der grünen Wiese zugute kommen, forderte die Oppositionspartei. Dies sei nicht praktikabel, wies Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU), das Ansinnen der Grünen zurück. Wer wolle sich anmaßen, festzulegen, wo die City beginne und wo sie ende?

Stimmen aus dem Plenum:

Johannes Callsen (CDU): Die längeren Ladenöffnungszeiten können dem Einzelhandel in Schleswig-Holstein neue Chancen eröffnen. Allerdings ist niemand gezwungen, sein Geschäft rund um die Uhr zu öffnen.

Peter Eichstädt (SPD): Die bestehenden Ladenschlussregelungen sind ein Ladenhüter, der zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Einem Bäcker kann man nicht erklären, warum er sein Brot nach 20 Uhr nicht anbieten kann, während dasselbe Brot an der Tankstelle nach 20 Uhr verkauft werden darf.

Heiner Garg (FDP): Die FDP hat die CDU und die SPD endlich von einem liberaleren Ladenschlussgesetz für mehr Beschäftigung im Land überzeugt. Dafür hat es vier parlamentarische Anläufe in 20 Jahren gebraucht.

Detlef Matthiessen (Grüne): Der Gesetzentwurf verzichtet leider auf die Privilegierung der Innenstädte. Somit fällt eine Stärkung der Citys im Wettstreit mit der Konkurrenz auf der grünen Wiese aus.

Lars Harms (SSW): Der Gesetzentwurf folgt dem Bundestrend beim Ladenschluss. Die Liberalisierung ist nur ein Angebot. Die Einzelhändler entscheiden selbst, wann sie ihr Geschäft öffnen.

Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU): Das Gesetz zur Änderung des Ladenschlussgesetzes ist ein notwendiger Beitrag zur Deregulierung der Wirtschaft.

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Hintergrund:
  Die Fraktionen von CDU und SPD legen dem Landtag ein Gesetz zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Schleswig-Holstein vor. Künftig sollen Geschäfte von Montag bis Sonnabend ohne zeitliche Einschränkung ihre Pforten öffnen können. Demgegenüber soll der Sonntag weitgehend ein Ruhetag bleiben. Nur an vier Sonntagen im Jahr soll es in der Kasse klingeln können, etwa anlässlich von Stadt- und Sommerfesten. Die Adventssonntage sollen hierbei jedoch tabu bleiben, ebenso wie Karfreitag, 1. Mai, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag. Die schwarz-rote Koalition plant, dieses Gesetz spätestens im November, pünktlich zum Weihnachtsgeschäft, in Zweiter Lesung zu verabschieden.
  Die Hoheit über die Ladenöffnungszeiten ist als Teil der Föderalismusreform am 1. September von der Bundes- in die Landeshoheit übergegangen. Bislang gilt ein Bundesgesetz, das die Geschäftszeiten an Werktagen von 6 bis 20 Uhr festlegt. Nach Medienberichten sind auch in einer Reihe anderer Bundesländer Initiativen zur Liberalisierung des Ladenschlusses auf dem Weg, unter anderem in Hamburg und Niedersachsen.
  In Schleswig-Holstein gilt zudem in 72 Kur- und Tourismusorten die so genannte Bäderregelung. Hier dürfen Geschäfte vom 1. Januar bis zum 31. Oktober sowie vom 15. bis zum 31. Dezember sonntags von 11 bis 19 Uhr öffnen. Diese Regelung soll auch unter dem neuen Gesetz nach dem Willen der Koalition weiter Bestand haben.
  Wirtschaftsverbände begrüßen die schnelle Freigabe der Ladenöffnungszeiten. Nach einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung vom August sprechen sich 70 Prozent der Bundesbürger ebenfalls für die Liberalisierung aus. Im Jahr 2000 waren noch 72 Prozent mit der derzeitigen Regelung zufrieden. Kritik kommt hingegen von Kirchen und Gewerkschaften. So befürchtet Ver.di den Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.

mehr Informationen: plenum-online, Juni 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2005/texte/06_12_ladenschluss.htm)

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