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Top 7: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 16/1002 |
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Auch Lübeck bald für Kiel (SHL/13.10.) – Neben dem Sozialgericht Schleswig soll ab Januar 2007 auch das Sozialgericht in Lübeck für Klagen im Bereich der Hartz IV-Gesetzgebung zuständig sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung überwies der Landtag in Erster Lesung ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss. Hintergrund: Da eine Klageflut die Kapazität des bislang allein zuständigen Gerichts an der Schlei im Vorjahr um über 30 Prozent überstieg, hat das Justizministerium die Änderung des Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht. Die geplante Übertragung eines Teils der Fälle auf Lübeck begründet das Ministerium damit, dass rund 40 Prozent aller Hartz IV-Verfahren aus dem Gerichtsbezirk der Hansestadt stammen. Zudem seien dort ausreichende räumliche Kapazitäten vorhanden. Die Zuständigkeit für die Bezirke Kiel und Itzehoe soll hingegen in Schleswig verbleiben. Das Plenum behandelte das Thema kurzfristig – entgegen der ursprünglichen Tagesordnung – ohne Aussprache. |
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