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Auch Lübeck bald
für
Hartz IV-Fälle zuständig
Kiel (SHL/13.10.) –
Neben dem Sozialgericht Schleswig soll ab Januar 2007 auch das
Sozialgericht in Lübeck für Klagen im Bereich der Hartz
IV-Gesetzgebung zuständig sein. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf der Landesregierung überwies der Landtag in Erster
Lesung ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss.
Hintergrund: Da eine Klageflut
die Kapazität des bislang allein zuständigen Gerichts an der
Schlei im Vorjahr um über 30 Prozent überstieg, hat das
Justizministerium die Änderung des Ausführungsgesetz auf den Weg
gebracht.
Die geplante Übertragung eines
Teils der Fälle auf Lübeck begründet das Ministerium damit,
dass rund 40 Prozent aller Hartz IV-Verfahren aus dem
Gerichtsbezirk der Hansestadt stammen. Zudem seien dort
ausreichende räumliche Kapazitäten vorhanden. Die Zuständigkeit
für die Bezirke Kiel und Itzehoe soll hingegen in Schleswig
verbleiben.
Das Plenum behandelte das Thema
kurzfristig – entgegen der ursprünglichen Tagesordnung – ohne
Aussprache.
Hintergrund:
Künftig soll neben dem
Sozialgericht Schleswig auch das Sozialgericht Lübeck
für Klagen im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung zuständig
sein. Die Landesregierung reagiert mit dem entsprechenden
Entwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum
Sozialgerichtsgesetz auf die hohe Zahl an Verfahren seit
Einführung der Arbeitsmarktreform Anfang 2005.
Der Landtag hatte zunächst im Dezember 2004
Schleswig die alleinige Zuständigkeit für Hartz
IV-Verfahren übertragen. Die Klageflut führt an der
Schlei jedoch zu einer Überlastung. So sind nach Angaben
des Justizministeriums 2005 insgesamt 2.870 Verfahren
eingegangen. Bis Ende April dieses Jahres waren es noch
einmal 1.350. Damit werden die Kapazitäten um 30 Prozent
überschritten.
Die geplante Übertragung eines Teils der Fälle
auf Lübeck begründet das Ministerium dadurch, dass 40
Prozent aller Hartz IV-Verfahren aus dem Gerichtsbezirk
der Hansestadt stammten. Zudem seien dort ausreichende
räumliche Kapazitäten vorhanden. Die Zuständigkeit für
die Bezirke Kiel und Itzehoe soll hingegen in Schleswig
verbleiben.
mehr Informationen: plenum-online,
Dezember
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember04/
texte/08_17_sozialgericht_justizverwaltung.htm)
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