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Auf dieser Seite: Sozialgericht 

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz
Gesetzentwurf der Landesregierung
       Neu: ohne Aussprache
Drucksache: 16/1002

Auch Lübeck bald für
Hartz IV-Fälle zuständig

Kiel (SHL/13.10.) – Neben dem Sozialgericht Schleswig soll ab Januar 2007 auch das Sozialgericht in Lübeck für Klagen im Bereich der Hartz IV-Gesetzgebung zuständig sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung überwies der Landtag in Erster Lesung ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss. Hintergrund: Da eine Klageflut die Kapazität des bislang allein zuständigen Gerichts an der Schlei im Vorjahr um über 30 Prozent überstieg, hat das Justizministerium die Änderung des Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht. 

Die geplante Übertragung eines Teils der Fälle auf Lübeck begründet das Ministerium damit, dass rund 40 Prozent aller Hartz IV-Verfahren aus dem Gerichtsbezirk der Hansestadt stammen. Zudem seien dort ausreichende räumliche Kapazitäten vorhanden. Die Zuständigkeit für die Bezirke Kiel und Itzehoe soll hingegen in Schleswig verbleiben. 

Das Plenum behandelte das Thema kurzfristig – entgegen der ursprünglichen Tagesordnung – ohne Aussprache.

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Hintergrund:
  Künftig soll neben dem Sozialgericht Schleswig auch das Sozialgericht Lübeck für Klagen im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung zuständig sein. Die Landesregierung reagiert mit dem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz auf die hohe Zahl an Verfahren seit Einführung der Arbeitsmarktreform Anfang 2005.
  Der Landtag hatte zunächst im Dezember 2004 Schleswig die alleinige Zuständigkeit für Hartz IV-Verfahren übertragen. Die Klageflut führt an der Schlei jedoch zu einer Überlastung. So sind nach Angaben des Justizministeriums 2005 insgesamt 2.870 Verfahren eingegangen. Bis Ende April dieses Jahres waren es noch einmal 1.350. Damit werden die Kapazitäten um 30 Prozent überschritten.
  Die geplante Übertragung eines Teils der Fälle auf Lübeck begründet das Ministerium dadurch, dass 40 Prozent aller Hartz IV-Verfahren aus dem Gerichtsbezirk der Hansestadt stammten. Zudem seien dort ausreichende räumliche Kapazitäten vorhanden. Die Zuständigkeit für die Bezirke Kiel und Itzehoe soll hingegen in Schleswig verbleiben.

mehr Informationen: plenum-online, Dezember 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember04/
texte/08_17_sozialgericht_justizverwaltung.htm)

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