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Reform der
Kommunalstruktur
auf der Zielgeraden
8.000er-Grenze nimmt Gestalt an /
Kritik an "mutlosem" Bürokratieabbau
Kiel (SHL/11.10.)
Fusionsunwilligen Mini-Kommunalverwaltungen droht ab 1. Januar
2007 der "Zwangs-Zusammenschluss". Das machte
Innenminister Ralf Stegner (SPD) bei der Vorlage des "2.
Verwaltungsstrukturreformgesetzes" im Landtag erneut
deutlich. Demnach sollen Ämter und hauptamtlich verwaltete
Gemeinden in Schleswig-Holstein künftig mindestens 8.000
Einwohner betreuen. Die zum Jahresende auslaufende Phase
freiwilliger Verwaltungszusammenschlüsse, die das Land mit einer
"Hochzeitsprämie" von 250.000 Euro belohnt, verlaufe indes sehr "erfreulich",
bilanzierte Stegner. An fusionsunwillige Kommunalpolitiker
appellierte er: "Nutzen Sie die verbleibende Zeit".
Gleichzeitig präsentierte Finanzminister Rainer Wiegard (CDU)
seine Vorschläge zum Bürokratieabbau. Während die Koalition
Schritte in die richtige Richtung sah, übte die Opposition heftig
zurück: "Mutlos" und "undemokratisch"
urteilten FDP, Grüne und SSW.
Die 8.000er Grenze sei "sehr moderat",
so Stegner. "Verantwortungsbewusste Kommunalpolitiker"
würden bereits jetzt wesentlich größere Einheiten von bis zu
40.000 Einwohnern bilden. Wilfried Wengler (CDU) sah das Gesetz
als "Meilenstein". Er hob hervor, die Koalition habe
"bewusst" auf eine Gemeindegebietsreform verzichtet, um
das kommunale Ehrenamt zu erhalten. Er lobte die vorgesehene
Regel, drei Prozent von der Mindestgröße abweichen zu können.
Dies mache es möglich, in Grenzfällen zugunsten der Gemeinde zu
entscheiden – etwa wenn die Einwohnerzahl kurzfristig unter
8.000 gefallen sei. Die CDU-Abgeordnete Herlich Marie Todsen-Reese
bezweifelte hingegen den Sinn dieser Vorgabe und kritisierte das
Vorgehen des Innenministers.
Klaus-Peter Puls (SPD) sah in dem Erfolg der
freiwilligen Fusionen "eine kleine Revolution". Er lobte
die geplante Zusammensetzung der Amtsausschüsse. Künftig soll
eine Gemeinde höchstens drei Mitglieder in den Amtsausschuss
entsenden. Für je 100 Einwohner hat die Gemeinde eine Stimme, die
auf die drei Mitglieder gleichmäßig verteilt wird.
FDP warnt vor "großkoalitionärer
Kungelei"
Hier setzte die Oppositionskritik an. Günther
Hildebrand (FDP) argwöhnte, die Verkleinerung der Amtsausschüsse
leiste einer "großkoalitionärer Kungelei" Vorschub,
weil kleine Parteien künftig nur sehr schwer dort vertreten sein
können. Auch Karl-Martin Hentschel (Grüne) betrachtete den
Entwurf als "undemokratisch", da die kleinen Parteien
und Wählergemeinschaften aus den Amtsausschüssen "ausgesperrt"
werden sollten. Die Willensbildung dürfe nicht über "Stimmenkontingente
wie bei einer Aktionärsversammlung" abgewickelt werden,
ergänzte Anke Spoorendonk (SSW).
Bürokratieabbau "ein sehr, sehr
langwierigen Prozess"
Finanzminister Wiegard warb für die Vorschläge
zum Bürokratieabbau, die eine Projektgruppe unter Staatssekretär
Klaus Schlie erarbeitet hat. Unter anderem soll die
Landesregierung von Berichtspflichten befreit werden, die bislang
im Gleichstellungsgesetz und im Landesbeamtengesetz
festgeschrieben sind, und die Landesbauordnung soll "entschlackt"
werden. Wiegard kündigte weitere Vorschläge in dieser Richtung
an: Dies sei erst der Beginn "eines sehr, sehr langwierigen
Prozesses".
Eine "Bankrotterklärung"
sah der Liberale Hildebrand hierin. Trotz "vollmundiger
Ankündigungen" geschehe zu wenig. Es würden nur 0,4 Stellen
und eine Million Euro eingespart. Demgegenüber, rechnete der
Grüne Hentschel vor, beschäftige die Entbürokratisierungsstelle
50 Mitarbeiter und koste drei Millionen Euro jährlich. Seine
Forderung an den Minister : "Schaffen Sie diesen
Staatssekretärsposten ab". Auch die Spoorendonk vom SSW
erkannte "keine wirklich durchschlagenden Ergebnisse der
Entbürokratisierung" und folgerte: "Ein Durchbruch
sieht anders aus".
Der Innen- und Rechtsausschuss, der
Finanzausschuss, sowie der Agrar- und Umweltausschuss beraten
weiter.
Hintergrund:
Mit zwei Gesetzentwürfen, die
der Landtag gemeinsam berät, will die Landesregierung die
Verwaltung im Lande "professioneller, bürgernäher
und wirtschaftlicher" gestalten.
Laut dem Zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetz
sollen hauptamtlich verwaltete Gemeinden in
Schleswig-Holstein künftig mindestens 8.000 Einwohner
betreuen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2007 in Kraft
treten und damit die im vergangenen Herbst ausgerufene
Phase freiwilliger Verwaltungszusammenschlüsse beenden.
In dem Gesetzesvorschlag wird die Landesregierung
ermächtigt, Verwaltungen zusammenzuführen, die nicht die
erforderliche Größe besitzen. Die Vorschrift sei mit
Rücksicht auf die Besonderheiten der Gemeinde Helgoland
als Soll-Bestimmung ausgestattet worden.
Die Neuregelungen in der Verwaltungsstruktur sehen
auch eine andere Zusammensetzung der Amtsausschüsse vor.
Künftig darf eine Gemeinde höchstens drei Mitglieder in
den Amtsausschuss entsenden, darunter den Bürgermeister.
Für je 100 Einwohner hat die Gemeinde eine Stimme, die
auf die drei Mitglieder gleichmäßig verteilt wird. Die
Reform eröffnet den Gemeinden zudem die Möglichkeit, auf
eine Bürgermeisterwahl zu verzichten, wenn dieses Amt in
absehbarer Zeit wegfällt. Und: Verwaltungsämter können
auch über Kreisgrenzen hinweg gebildet werden.
Das Erste Verwaltungsmodernisierungsgesetz setzt
eine Reihe von Vorschlägen der
Entbürokratisierungs-Projektgruppe von
Finanz-Staatssekretär Klaus Schlie um. Unter anderem soll
die Landesregierung von Berichtspflichten befreit werden,
die bislang im Gleichstellungsgesetz und im
Landesbeamtengesetz festgeschrieben sind. Mit einer
Änderung des Sparkassengesetzes soll das Land alleinige
Aufsichtsbehörde für den Sparkassen- und Giroverband
werden. Beamten sollen künftig auf die
Jubiläumszuwendung anlässlich ihres 25., 40. und 50.
Dienstjubiläums verzichten müssen. Zudem sollen
Vorschriften des Landesjagdgesetzes vereinfacht werden.
mehr Informationen: plenum-online,
November
2005
www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/
texte/44_verwaltungsstruktur.htm()
Dezember 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2005/
texte/14_verwaltungsstrukturen.htm)
Mai
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai1-2006/
texte/06_32_landesbeteiligung_verwaltungsmod..htm)
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