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Top 9: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur – Landesnaturschutzgesetz – und zur Änderung anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1004 |
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Landtag bringt "schlankes" Naturschutzgesetz auf den Weg Weniger Bestimmungen zum Schutz von Wald und Wiesen / SPD-Fraktion noch nicht rundum zufrieden Kiel (SHL/13.10.) – Die Große Koalition ist der Reformierung des Landesnaturschutzgesetzes einen Schritt näher gekommen. Der Landtag hat den vom schwarz-roten Kabinett abgesegneten Gesetzentwurf aus dem Hause von Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) in Erster Lesung an den Umweltausschuss überwiesen. Das Papier sieht die Streichung von insgesamt 26 Paragrafen aus dem Landesnaturschutzgesetz und die Einführung von Öko-Konten, Erleichterung von Ausgleichsregelungen und die Beschleunigung von Verfahren vor. Für den Umweltminister sorgt das Gesetzeswerk für "eine gute Mischung zwischen Bewahrung der Natur und der Entbürokratisierung". Während CDU und Liberale die Reduzierung des Naturschutzgesetzes von 103 auf 77 Paragraphen als einen "Schritt in die richtige Richtung" lobten, erneuerten die Grünen und der SSW ihre bereits vorab geäußerte Kritik: Der Gesetzentwurf sei "gut gemeint, aber nicht gut gemacht" und werde mit dem Wegfall von klaren Entscheidungsgrundlagen eher dem Gerichtswesen als der Wirtschaft einen Aufschwung bescheren. Kritische Töne kamen auch aus den Reihen der Sozialdemokraten: Konrad Nabel warf dem CDU-geführten Umweltministerium in der Debatte vor, der Ur-Entwurf habe einseitig der Landwirtschaft den Vorrang gegeben und sei nur in Teilen nachgebessert worden. Im laufenden parlamentarischen Verfahren müsse am Gesetz noch intensiv gearbeitet werden. So stelle beispielsweise der erweiterte Eigentumstatbestand die Grundstückseigentümer von ihrer Verantwortung gegenüber den Gesetzeswirkungen frei, während der Rest der Bevölkerung die gesamten Rechtsfolgen des Gesetzes tragen müsse. Union betont "Eigenverantwortung des Bürgers" Neben der Verschlankung des Gesetzes ist unter anderem eine Bescheunigung von Verfahren vorgesehen: Das heißt Behörden müssen künftig innerhalb einer Frist von drei Monaten auf bauliche oder andere Maßnahmen reagieren, ansonsten gilt das Verfahren als genehmigt. Überdies können Maßnahmen für den Umweltschutz auf einem Ökokonto gut geschrieben und später als Ausgleich bei Eingriffen in die Natur wieder angerechnet werden. Laut von Boetticher gehe es bei dem Gesetzespaket um Deregulierung und um die Stärkung der "Eigenverantwortung des Bürgers". Tatsächliche Eingriffe würden weiterhin genehmigungspflichtig bleiben. "Das Naturschutzgesetz muss zum Mitmachen motivieren", fügte Axel Bernstein (CDU) an und zeigte sich in der emotional geführten Debatte zugleich sicher: Da die Bürger die "Natur lieben" würden, seien sie auch bereit, ihren Beitrag zum Schutz von Wald und Wiesen vor Ort zu erbringen. Das Gesetz sei "kein großer Wurf zur Entbürokratisierung", befand Günther Hildebrand (FDP). Doch enthalte es positive Regelungen, wie etwa die Umkehr der Beweislast bei Eingriffen in die Natur, die künftig nicht mehr beim Antragsteller, sondern bei der Behörde liege. Naturschutz darf nicht unter die Räder kommen Die Union sei angetreten, "lästige Standards zum Schutz der Natur zu schleifen", konstatierte Detlef Matthiessen (Grüne). Dies sei ihr allerdings aufgrund bundes- und europarechtlicher Bestimmungen nicht im gewünschten Umfang gelungen. Gleichwohl drohe der Naturschutz zu verkommen. So sei es beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass illegal errichtete Bootsliegeplätze nachträglich genehmigt werden sollen – "was für ein Signal für Bürger, die sich verfassungskonform verhalten haben". "Der Deckmantel der Deregulierung darf nicht dazu führen, dass Naturschutz unter die Räder kommt", stellte Lars Harms (SSW) klar. Besonders bedauerlich sei es, dass die bislang gültige Positivliste, in der Eingriffstatbestände in die Natur definiert werden, abgeschafft werden soll. Gerade diese Liste habe in der Vergangenheit zu einer gesteigerten Rechtssicherheit geführt. |
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