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Landtag bringt "schlankes"
Naturschutzgesetz auf den Weg
Weniger Bestimmungen zum Schutz von Wald und
Wiesen / SPD-Fraktion noch nicht
rundum zufrieden
Kiel (SHL/13.10.)
– Die Große Koalition ist der Reformierung des
Landesnaturschutzgesetzes einen Schritt näher gekommen. Der
Landtag hat den vom schwarz-roten Kabinett abgesegneten
Gesetzentwurf aus dem Hause von Umweltminister Christian von
Boetticher (CDU) in Erster Lesung an den Umweltausschuss
überwiesen. Das Papier sieht die Streichung von insgesamt 26
Paragrafen aus dem Landesnaturschutzgesetz und die Einführung von
Öko-Konten, Erleichterung von Ausgleichsregelungen und die
Beschleunigung von Verfahren vor. Für den Umweltminister sorgt das
Gesetzeswerk für "eine gute Mischung zwischen Bewahrung der
Natur und der Entbürokratisierung".
Während CDU und Liberale die Reduzierung des
Naturschutzgesetzes von 103 auf 77 Paragraphen als einen "Schritt
in die richtige Richtung" lobten, erneuerten die Grünen und
der SSW ihre bereits vorab geäußerte Kritik: Der Gesetzentwurf
sei "gut gemeint, aber nicht gut gemacht" und werde mit
dem Wegfall von klaren Entscheidungsgrundlagen eher dem
Gerichtswesen als der Wirtschaft einen Aufschwung bescheren. Kritische
Töne kamen auch aus den Reihen der Sozialdemokraten: Konrad Nabel warf dem CDU-geführten
Umweltministerium in der Debatte vor, der Ur-Entwurf habe einseitig der
Landwirtschaft den Vorrang gegeben und sei nur in Teilen nachgebessert worden. Im laufenden parlamentarischen Verfahren müsse
am Gesetz noch intensiv gearbeitet werden. So stelle
beispielsweise der erweiterte Eigentumstatbestand die
Grundstückseigentümer von ihrer Verantwortung gegenüber den
Gesetzeswirkungen frei, während der Rest der Bevölkerung die
gesamten Rechtsfolgen des Gesetzes tragen müsse.
Union betont "Eigenverantwortung des
Bürgers"
Neben der Verschlankung des Gesetzes ist unter
anderem eine Bescheunigung von Verfahren vorgesehen: Das heißt
Behörden müssen künftig innerhalb einer Frist von drei Monaten
auf bauliche oder andere Maßnahmen reagieren, ansonsten gilt das
Verfahren als genehmigt. Überdies können Maßnahmen für den
Umweltschutz auf einem Ökokonto gut geschrieben und später als
Ausgleich bei Eingriffen in die Natur wieder angerechnet werden.
Laut von Boetticher gehe es bei dem Gesetzespaket
um Deregulierung und um die Stärkung der "Eigenverantwortung
des Bürgers". Tatsächliche
Eingriffe würden weiterhin genehmigungspflichtig bleiben. "Das
Naturschutzgesetz muss zum Mitmachen motivieren", fügte Axel
Bernstein (CDU) an und zeigte sich in der emotional geführten
Debatte zugleich sicher: Da die Bürger die "Natur
lieben" würden, seien sie auch bereit, ihren Beitrag zum
Schutz von Wald und Wiesen vor Ort zu erbringen.
Das Gesetz sei "kein
großer Wurf zur Entbürokratisierung", befand Günther
Hildebrand (FDP). Doch enthalte es positive Regelungen, wie etwa
die Umkehr der Beweislast bei Eingriffen in die Natur, die
künftig nicht mehr beim Antragsteller, sondern bei der Behörde
liege.
Naturschutz darf nicht unter die Räder kommen
Die Union sei angetreten, "lästige Standards
zum Schutz der Natur zu schleifen", konstatierte Detlef
Matthiessen (Grüne). Dies sei ihr allerdings aufgrund bundes- und
europarechtlicher Bestimmungen nicht im gewünschten Umfang
gelungen. Gleichwohl drohe der Naturschutz zu verkommen. So sei es
beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass illegal errichtete
Bootsliegeplätze nachträglich genehmigt werden sollen – "was
für ein Signal für Bürger, die sich verfassungskonform
verhalten haben".
"Der Deckmantel der Deregulierung darf nicht
dazu führen, dass Naturschutz unter die Räder kommt",
stellte Lars Harms (SSW) klar. Besonders bedauerlich sei es, dass die
bislang gültige Positivliste, in der Eingriffstatbestände in die
Natur definiert werden, abgeschafft werden soll. Gerade diese
Liste habe in der Vergangenheit zu einer gesteigerten
Rechtssicherheit geführt.
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem
Landtag den Entwurf für eine Erneuerung des
Landes-Naturschutzgesetzes vor. Der Koalitionsausschuss
von CDU und SPD hatte sich Ende September nach langer
Diskussion auf dieses Papier verständigt.
In der neuen Form soll das seit 1973 bestehende
Gesetzt statt 103 nur noch 77 Paragrafen aufweisen. Ziel
dieser "Beschränkung der Regelungen auf die für
einen effektiven Naturschutz erforderlichen
Vorschriften" ist es nach Angaben des
Umweltministeriums, "durch Entbürokratisierung ein
bürgernahes Gesetz unter Beibehaltung eines hohen
Standards im Natur- und Artenschutz" zu schaffen.
Zulassungsverfahren sollen beschleunigt und Spielräume
geschaffen werden, die es der Verwaltung mehr als bisher
ermöglichen, Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles
zu berücksichtigen. So sollen künftig die
Landschafts-Rahmenplanung und die Grünordnungspläne
wegfallen, die Regelungen zum Artenschutz und Biotopschutz
sollen durch eine Angleichung ans Bundesrecht gestrafft
werden.
Demgegenüber rückt die Freiwilligkeit stärker in
den Mittelpunkt. Mit freiwilligen Naturschutz-Maßnahmen
können so genannte Ökokonten aufgefüllt werden, die
dann als Kompensation für spätere Baumaßnahmen gelten.
Diese sollen auch verkauft werden können. Weiterhin, so
das Ministerium, sei es notwendig, dass die
europarechtlichen Anforderungen des Netzes "Natura
2000" zügig und rechtssicher umgesetzt werden.
mehr Informationen: plenum-online,
Mai
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/texte/04_naturschutz.htm)
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