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Auf dieser Seite: Naturschutzgesetz 

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Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur – Landesnaturschutzgesetz – und zur Änderung anderer Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 16/1004
-Plenarprotokoll-

Landtag bringt "schlankes" Naturschutzgesetz auf den Weg

Weniger Bestimmungen zum Schutz von Wald und Wiesen / SPD-Fraktion noch nicht rundum zufrieden

Kiel (SHL/13.10.) – Die Große Koalition ist der Reformierung des Landesnaturschutzgesetzes einen Schritt näher gekommen. Der Landtag hat den vom schwarz-roten Kabinett abgesegneten Gesetzentwurf aus dem Hause von Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) in Erster Lesung an den Umweltausschuss überwiesen. Das Papier sieht die Streichung von insgesamt 26 Paragrafen aus dem Landesnaturschutzgesetz und die Einführung von Öko-Konten, Erleichterung von Ausgleichsregelungen und die Beschleunigung von Verfahren vor. Für den Umweltminister sorgt das Gesetzeswerk für "eine gute Mischung zwischen Bewahrung der Natur und der Entbürokratisierung".

Während CDU und Liberale die Reduzierung des Naturschutzgesetzes von 103 auf 77 Paragraphen als einen "Schritt in die richtige Richtung" lobten, erneuerten die Grünen und der SSW ihre bereits vorab geäußerte Kritik: Der Gesetzentwurf sei "gut gemeint, aber nicht gut gemacht" und werde mit dem Wegfall von klaren Entscheidungsgrundlagen eher dem Gerichtswesen als der Wirtschaft einen Aufschwung bescheren. Kritische Töne kamen auch aus den Reihen der Sozialdemokraten: Konrad Nabel warf dem CDU-geführten Umweltministerium in der Debatte vor, der Ur-Entwurf habe einseitig der Landwirtschaft den Vorrang gegeben und sei nur in Teilen nachgebessert worden. Im laufenden parlamentarischen Verfahren müsse am Gesetz noch intensiv gearbeitet werden. So stelle beispielsweise der erweiterte Eigentumstatbestand die Grundstückseigentümer von ihrer Verantwortung gegenüber den Gesetzeswirkungen frei, während der Rest der Bevölkerung die gesamten Rechtsfolgen des Gesetzes tragen müsse.

Union betont "Eigenverantwortung des Bürgers"

Neben der Verschlankung des Gesetzes ist unter anderem eine Bescheunigung von Verfahren vorgesehen: Das heißt Behörden müssen künftig innerhalb einer Frist von drei Monaten auf bauliche oder andere Maßnahmen reagieren, ansonsten gilt das Verfahren als genehmigt. Überdies können Maßnahmen für den Umweltschutz auf einem Ökokonto gut geschrieben und später als Ausgleich bei Eingriffen in die Natur wieder angerechnet werden. 

Laut von Boetticher gehe es bei dem Gesetzespaket um Deregulierung und um die Stärkung der "Eigenverantwortung des Bürgers".  Tatsächliche Eingriffe würden weiterhin genehmigungspflichtig bleiben. "Das Naturschutzgesetz muss zum Mitmachen motivieren", fügte Axel Bernstein (CDU) an und zeigte sich in der emotional geführten Debatte zugleich sicher: Da die Bürger die "Natur lieben" würden, seien sie auch bereit, ihren Beitrag zum Schutz von Wald und Wiesen vor Ort zu erbringen. 

Das Gesetz sei "kein großer Wurf zur Entbürokratisierung", befand Günther Hildebrand (FDP). Doch enthalte es positive Regelungen, wie etwa die Umkehr der Beweislast bei Eingriffen in die Natur, die künftig nicht mehr beim Antragsteller, sondern bei der Behörde liege.

Naturschutz darf nicht unter die Räder kommen

Die Union sei angetreten, "lästige Standards zum Schutz der Natur zu schleifen", konstatierte Detlef Matthiessen (Grüne). Dies sei ihr allerdings aufgrund bundes- und europarechtlicher Bestimmungen nicht im gewünschten Umfang gelungen. Gleichwohl drohe der Naturschutz zu verkommen. So sei es beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass illegal errichtete Bootsliegeplätze nachträglich genehmigt werden sollen – "was für ein Signal für Bürger, die sich verfassungskonform verhalten haben".

"Der Deckmantel der Deregulierung darf nicht dazu führen, dass Naturschutz unter die Räder kommt", stellte Lars Harms (SSW) klar. Besonders bedauerlich sei es, dass die bislang gültige Positivliste, in der Eingriffstatbestände in die Natur definiert werden, abgeschafft werden soll. Gerade diese Liste habe in der Vergangenheit zu einer gesteigerten Rechtssicherheit geführt.

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Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag den Entwurf für eine Erneuerung des Landes-Naturschutzgesetzes vor. Der Koalitionsausschuss von CDU und SPD hatte sich Ende September nach langer Diskussion auf dieses Papier verständigt.
  In der neuen Form soll das seit 1973 bestehende Gesetzt statt 103 nur noch 77 Paragrafen aufweisen. Ziel dieser "Beschränkung der Regelungen auf die für einen effektiven Naturschutz erforderlichen Vorschriften" ist es nach Angaben des Umweltministeriums, "durch Entbürokratisierung ein bürgernahes Gesetz unter Beibehaltung eines hohen Standards im Natur- und Artenschutz" zu schaffen. Zulassungsverfahren sollen beschleunigt und Spielräume geschaffen werden, die es der Verwaltung mehr als bisher ermöglichen, Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. So sollen künftig die Landschafts-Rahmenplanung und die Grünordnungspläne wegfallen, die Regelungen zum Artenschutz und Biotopschutz sollen durch eine Angleichung ans Bundesrecht gestrafft werden.
  Demgegenüber rückt die Freiwilligkeit stärker in den Mittelpunkt. Mit freiwilligen Naturschutz-Maßnahmen können so genannte Ökokonten aufgefüllt werden, die dann als Kompensation für spätere Baumaßnahmen gelten. Diese sollen auch verkauft werden können. Weiterhin, so das Ministerium, sei es notwendig, dass die europarechtlichen Anforderungen des Netzes "Natura 2000" zügig und rechtssicher umgesetzt werden.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/texte/04_naturschutz.htm)

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