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Auf dieser Seite: Hochschulgesetz 

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Entwurf eines Gesetzes über die Hochschulen und
das
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG)
Gesetzentwurf der Landesregierung 
Drucksache: 16/1007
-Plenarprotokoll-

Hochschulreform nimmt
erste Hürde im Landtag

Opposition kritisiert Universitätsrat / Umstrittene Frage der Studiengebühren nicht geregelt

Kiel (SHL/12.10.) – Die Opposition hat ihre Kritik an der von Schwarz-Rot geplanten Reform der Hochschulen des Landes auch im Plenum untermauert. In der Ersten Lesung zu dem von Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) vorgelegten Gesetz zur Modernisierung der Hochschullandschaft wiederholten die Abgeordneten der FDP, Grünen und SSW vor allem ihre Vorbehalte gegen die Einführung des Universitätsrates, das ehrenamtlich die Entwicklung der drei Unis in Kiel, Flensburg und Lübeck koordinieren soll. Die Opposition bezweifelte insbesondere, dass es im Ehrenamt möglich sei, die erforderlichen sachgerechten, zukunftsträchtigen Entscheidungen für Schleswig-Holstein Hochschulen zu treffen.

Dem widersprach der Wissenschaftsminister. Der Universitätsrat führe zu einer "ständigen Evaluation der Universitäten von außen" und erleichtere die Weichenstellungen in der Hochschulpolitik, so Austermann. Rückendeckung bekam der Minister von CDU und SPD: Wenn der Rat als Mittler zwischen Staat und Gesellschaft auftrete, könne er auch etwas bewirken, hieß es aus den Reihen der Regierungsfraktionen.

Es ist vorgesehen, dass dem Universitätsrat vier vom Senat der Christian-Albrechts-Universität Kiel (CAU) benannte Mitglieder angehören sollen, die beiden anderen Universitäten Lübeck und Flensburg sollen je zwei stellen. Ein neuntes Mitglied – der Vorsitzende – soll von den genannten acht Mitgliedern gewählt werden. Das Hochschulgesetz sieht überdies die Einführung eines gemeinsamen Medizinausschusses für die medizinischen Fakultäten in Kiel und in Lübeck vor.

"Weg von der Regionalpolitik hin zur Wissenschaftspolitik"

Das 90 Seiten umfassende Gesetzeswerk sei der "Aufbruch in eine neue Hochschullandschaft", betonte Austermann. Es gebe den Universitäten mehr Freiheiten an die Hand. Die Universitäten könnten ihre Studenten künftig selber aussuchen und ihre Professoren eigenständig berufen. Zudem führe das Gesetz zu einem Wissenschaftsraum Schleswig-Holstein, weil es die Abstimmung der 13 staatlich anerkannten Hochschulen aufeinander einfordere. Damit beschreite das Land den "Weg von der Regionalpolitik hin zur Wissenschaftspolitik", so der Minister.

Ursprünglich hatte Austermann noch weiter reichende Pläne: Er wollte die drei Standorte Kiel, Flensburg und Lübeck zu einer Landes-Uni zusammenführen. Dies konnte er jedoch nicht durchsetzen.

CDU warnt vor "Städtekampf" / SPD sieht
bessere Synergien

Der Städtekampf zwischen Universitätsstandorten lenke von den Problemen unserer Hochschullandschaft ab – "auch wenn das in der Öffentlichkeit immer gut ankommt", befand Niclas Herbst (CDU). Dabei werde übersehen, wie viele positive Veränderungen das Hochschulgesetz mit sich bringe: So sei es beispielsweise richtig, dass die Arbeit an den medizinischen Fakultäten in Kiel und Lübeck koordiniert werde. In dieselbe Richtung argumentierte Jürgen Weber (SPD): Er verspreche sich durch das Gesetz – vor allem im Bereich Medizin – "bessere Synergien". Wichtig sei zudem, was nicht in dem Gesetz stünde: Dass in Schleswig-Holstein weiterhin keine Studiengebühren erhoben werden. 

Grüne: "Gesetz ist überflüssig, ideologisch, elitär, undemokratisch"

"Ehrenamtlichkeit und Umfang der geplanten Zuständigkeiten des Universitätsrates sind völlig unvereinbar", konstatierte Ekkehard Klug (FDP). Er warnte vor "einem Regiment der Sekretäre", da ehrenamtliche ,Räte' wesentliche Beschlusskompetenzen nicht sachgerecht wahrnehmen könnten. Für Karl-Martin Hentschel ist das Gesetz "überflüssig, ideologisch, elitär, undemokratisch". Statt für mehr Freiheit, Kreativität und Engagement an den Hochschulen sorge es dafür, dass mit dem Universitätsrat ein "externer Führungszirkel" wichtige Entscheidungen treffe.

Für sie gebe es "keinen Widerspruch zwischen Regional- und Wissenschaftspolitik", sprach sich Anke Spoorendonk (SSW) grundsätzlich für eine Stärkung der lokalen Hochschul-Standorte aus. Als Alternative zum Universitätsrat warb sie für die Gründung "eines echten Wissenschaftsrates".

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Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Parlament ihren Entwurf eines neuen Landeshochschulgesetzes (HSG) vor. Durch das um 50 Paragrafen verkürzte Regelwerk sollen die Hochschulen im Lande nach Aussage des Wissenschaftsministeriums mehr Autonomie und mehr Eigenverantwortung erhalten.
  Vorgesehen ist die Einrichtung eines Universitätsrates, der die Entwicklung der drei Unis in Kiel, Flensburg und Lübeck koordinieren soll. Hier wird der Senat der Christian-Albrechts-Universität Kiel (CAU) vier Mitglieder benennen können, die beiden anderen Unis je zwei. Ein neuntes Mitglied – der Vorsitzende – wird von den genannten acht Mitgliedern gewählt. Damit wird gegenüber dem Ursprungsentwurf vom Juli der Standort Kiel aufgewertet, nachdem die CAU auf ihre Stellung als größte Uni des Landes mit 21.000 Studenten verwiesen hat. Flensburg hat 3.800 und Lübeck 2.600 Studenten. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre.
  Die Hochschulen werden zukünftig Verwaltungsgebühren für die Erst-Einsschreibung der Studierenden, nicht dagegen für die Rückmeldung erheben. Die Höhe der Gebühren werden die Hochschulen festlegen.
  Außerdem soll ein Medizinausschusses die Angelegenheiten der beiden medizinischen Fakultäten von Kiel und Lübeck koordiniert. Insbesondere wird hier über die Verwendung der Mittel für Forschung und Lehre (etwa 70 Millionen Euro) entschieden werden.
  Ein weiterer Punkt: Die Hochschulen sollen künftig von Präsidien geleitet werden, wobei der Präsident vom Senat gewählt und vom Ministerium bestellt wird. Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben. Bisher werden die Unis von Rektoraten geleitet, deren Mitglieder von einem Konsistorium gewählt werden.
  Ursprünglich hatte Wissenschaftsminister Dietrich Auster-
mann (CDU) noch weiter reichendere Pläne: Er wollte die drei Standorte Kiel, Flensburg und Lübeck zu einer Landes- Uni zusammenführen
(s. plenum-online, November 2005).
  Auch der Universitätsrat war bereits Gegenstand einer Aktuellen Stunde des Landtages
(s. plenum-online, März 2006)

mehr Informationen: plenum-online, März 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2006/
texte/27_32_unirat_foederalismus_.htm)

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