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Auf dieser Seite: Sportwetten

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Top 16:
Staatsmonopol bei Sportwetten aufbrechen –
private Wettanbieter zulassen
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/970
-Plenarprotokoll-
       Aufruf gemeinsam mit TOP 16
Top 22:
Staatliches Lotteriemonopol erhalten – Vertrieb liberalisieren
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/999

Sportwetten: Carstensen
schlägt Kompromiss vor

Fronten innerhalb der Koalition bleiben verhärtet

Kiel (SHL/12.10.). In der Debatte um die Liberalisierung des Sportwettmarktes hat sich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) für eine Übergangslösung mit dem Ziel ausgesprochen, in vier Jahren "eine begrenzte Konzessionierung" zuzulassen. Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg werde Schleswig-Holstein auf der Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche deshalb vorschlagen, den neuen Lotterie-Staatsvertrag auf vier Jahre zu begrenzen. Carstensen versuchte damit auch, die verhärteten Fronten aufzuweichen, die in der schwarz-roten Koalition im Lande bei dieser Frage herrschen. Im Plenum hatte die CDU zuvor ihre Forderung nach einer weitgehenden Abschaffung des staatlichen Monopols bei Spotwetten bekräftigt, während die SPD auf dem Erhalt des Monopols beharrte. Anlass der Debatte waren zwei Anträge der FDP, die ebenfalls den Wettmarkt freigeben möchte, und der Grünen, die wie die Sozialdemokraten für den Erhalt des Staatsmonopols plädieren.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 28. März. Karlsruhe hatte entschieden, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten nur dann aufrecht erhalten werden darf, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Die für das Glücksspiel zuständigen Länder hatten daraufhin mit Verhandlungen über eine Neufassung ihrer Regeln begonnen und Ende September auf der Sportministerkonferenz das staatliche Monopol erneut bekräftigt. Gleichzeitig wurden verschiedene Werbeverbote gegen private Sportwetten-Anbieter verhängt.

"Prohibition und Staatswirtschaft" der falsche Weg

Dies sei die falsche Konsequenz aus dem BVG-Urteil, rügte Hans-Jörn Arp (CDU). Der Staat müsse sich aus diesem Bereich zurückziehen und das Geschäft den Privaten überlassen, "die das auch besser können". Ein "abstraktes Suchtpotential" reiche nicht als Begründung für ein staatliches Monopol aus, betonte Arp. "Prohibition und Staatswirtschaft" seien der falsche Weg, ergänzte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Er verwies darauf, dass das Land für 2007 und 2008 jährlich über 120 Millionen Euro aus der staatlichen Lotterie einnehme, die für soziale und kulturelle Projekte aufgewendet werden. Bei einem Werbeverbot sei diese Summe nicht mehr zu erreichen. Deswegen müsste der Staat umdenken und ein "Konzessionsmodell" für private Anbieter einrichten.

"Es geht um das Gemeinwohl", entgegnete Innenminister Ralf Stegner (SPD). Die Lotto-Einnahmen würden für Sport, Soziales und Kultur aufgewendet und seien ein bedeutender gesellschaftspolitischer Beitrag. Deswegen plädierte er dafür, das jetzige System offensiv zu verteidigen – auch gegenüber der EU, die das deutsche Monopol ebenfalls kritisch sieht.

Liberalisierung das "falsches Signal"

Auch der Finanzexperte der SPD, Günter Neugebauer, fand, CDU und FDP hätten "ganz schlechte Argumente". Das Monopol stehe auch nach dem BVG-Urteil auf einem "soliden juristischen Fundament". Eine Liberalisierung wäre hingegen "ein falsches Signal", weil sie die Spielsucht steigern würde. Ins gleiche Horn stieß Monika Heinold (Grüne). Das BVG habe das Monopol grundsätzlich gutgeheißen – eine Privatisierung treffe vor allem die sozialen Projekte wie auch die Bekämpfung der Spielsucht. Anke Spoorendonk (SSW) hob hervor, der vorliegende Entwurf für einen neuen Staatsvertrag sehe bereits eine deutliche Einschränkung der Werbung für Lotterieangebote vor. "Damit wird den Zielen der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes voll entsprochen", so Spoorendonk.

Ein weiteres Thema der Debatte war die vom Bundeskartellamt geforderte Freigabe des Lotto-Angebots über die Grenzen der Bundesländer hinweg. Dies beurteilten die Redner überwiegend positiv. Auch zu diesem Thema wollen die Abgeordneten bei den weiteren Beratungen im Finanzausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss diskutieren.

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Hintergrund:
  Liberale und Grüne reagieren unterschiedlich auf die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundeskartellamts zum staatlichen Glücksspielmonopol. Während die FDP die Landesregierung per Antrag auffordert, sich bei den Verhandlungen über den neuen Sportwetten-Staatsvertrag für die Aufhebung des staatlichen Monopols einzusetzen, beharren die Grünen auf dem Erhalt der staatlichen Hoheit.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März. In Karlsruhe wurde entschieden, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten nur dann aufrecht erhalten werden darf, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Die für das Glücksspiel zuständigen Länder haben daraufhin mit Verhandlungen über eine Neufassung ihrer Regeln begonnen und Ende September auf der Sportminister-Konferenz das staatliche Monopol erneut bekräftigt. Gleichzeitig wurden verschiedene Werbeverbote gegen private Sportwetten-Anbieter verhängt. Nach Willen der schleswig-holsteinischen Liberalen hingegen sollen auch private Wettanbieter zugelassen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – etwa im Bereich der Suchtprävention oder bei der Förderung sozialer Projekte.
  Während Innenminister Ralf Stegner (SPD) das staatliche Monopol verteidigt, hat die CDU-Fraktion im Landtag Mitte September ein Eckpunktepapier zur weitgehenden Liberalisierung vorgelegt.
  Die Grünen nehmen zudem Bezug auf den Beschluss des Bundeskartellamts vom 29. August. Die Wettbewerbshüter hatten den auf Landesebene organisierten Lotto-Blocks untersagt, den Markt nach Ländergrenzen unter sich aufzuteilen. Auch die Nord-Grünen unterstützen die Freigabe der Lotto-Angebote über die Landesgrenzen hinaus. Der Spruch des Kartellamts ist auf Antrag des deutschen Lotto-Blocks zunächst per Gerichtsbeschluss bis zum 1. November ausgesetzt worden.

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